Karneval: Ohne Regeln geht es auch hier nicht!

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 15. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Karneval Regeln

Wenn die Narren hervorkommen

Karneval: Welche Regeln gelten in der Faschingszeit?
Karneval: Welche Regeln gelten in der Faschingszeit?


Wenn das neue Jahr beginnt und die Weihnachtsbäume entsorgt werden, bereitet sich so manch einer bereits auf das nächste Ereignis vor: Die Karnevalszeit beginnt. Vom 6. Januar bis zum Aschermittwoch treiben die Narren wieder ihr Unwesen und feiern ausgelassen. Doch bei aller Fröhlichkeit sollte bedacht werden, dass auch die Faschingszeit keine gesetzesfreie Zone ist.

Gerade beim Thema Alkohol geht es zum Karneval gerne mal etwas zügelloser zu – was nicht selten zu Gesetzesverstößen führt. Aber auch was die Faschingsbräuche betrifft, ist nicht immer alles erlaubt an Karneval. Doch welche Regeln sind hier insbesondere wichtig?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was Sie beachten sollten, um Zuwiderhandlungen und Bußgelder zu vermeiden, damit Sie die Karnevalszeit unbeschwert genießen können.

Weitere Ratgeber zum Karneval und seinen Regeln:

Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema:

FAQ: Regeln beim Karneval

Ist das Abschneiden einer Krawatte an Weiberfastnacht erlaubt?

Grundsätzlich kann dies als Sachbeschädigung und somit als Straftat gewertet werden. Laut aktueller Rechtssprechung wird dieser Brauch allerdings in den Karnevalshochburgen toleriert, sodass in der Regel keine Sanktionen drohen.

Gelten während der Karnevalszeit Ausnahmen beim Alkohol?

Nein, auch während er 5. Jahreszeit gelten die gesetzlichen Grenzwerte für Alkohol am Steuer und die Vorgaben des Jugendschutzes.

Wann drohen Sanktionen?

Jecken die sich angetrunken hinters Steuer setzen, müssen gemäß Verkehrsrecht mit Sanktionen rechnen. Darüber hinaus ahnden die Ordnungshüter auch das öffentliche Urinieren.

Karnevalstraditionen: Wie weit reicht die Narrenfreiheit?

An Karneval verschwinden viele Berührungsängste: Die Jecken feiern auf den Straßen mit Freunden ebenso wie mit Fremden. Jeder, der möchte, darf mitmachen. Allerdings gibt es auch viele Menschen, die sich dem närrischen Treiben lieber entziehen möchten, – und dies ist ihr gutes Recht. Denn selbst bei der Narrenfreiheit gilt der Grundsatz: „Meine Freiheit endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt.“

Auch die Traditionen an Karneval unterliegen Regeln.
Auch die Traditionen an Karneval unterliegen Regeln.

Deswegen gelten auch an Karneval einige Regeln: z. B. in Bezug auf das Bützen. An Karneval ist das Küssen von Fremden auf die Wange eine weit verbreitete Tradition. Es handelt sich hierbei um eine ausschließlich freundschaftliche Geste, die die Fröhlichkeit der Jecken zum Ausdruck bringen soll.

Keinesfalls ist dies mit einer sexuellen Annäherung oder einer wilden Knutscherei gleichzusetzen! Wer hier über die Strenge schlägt oder ein „Nein!“ nicht akzeptiert, kann sich auch nicht mehr mit der Narrenfreiheit herausreden. Denn dann kann er sehr schnell eine Anzeige wegen sexueller Belästigung erhalten.

Darum gilt auch an Karneval: Ob freundschaftliches „Bützchen“ oder romantischer Flirt – Nähe sollte nur in beiderseitigem Einvernehmen geschehen.

Eine weitere beliebte Faschingstradition ist, ist das Abschneiden von Krawatten zur Weiberfastnacht. Ob dieser Spaß jedoch ohne Konsequenzen für die Narren bleibt, hängt von der Region ab. In den Karnevalshochburgen – vor allem im Rheinland – ist das Abschneiden der Krawatten in der Regel erlaubt. Die gängige Rechtsprechung besagt hier: Wer sich in Städten wie Köln oder Düsseldorf an Weiberfastnacht mit Schlips in die Öffentlichkeit wagt, gibt praktisch seine stillschweigende Einwilligung für das Massakrieren seiner Krawatte.

Anderorts kann dies jedoch tatsächlich strafrechtliche Konsequenzen haben, denn streng genommen handelt es sich hierbei um eine Sachbeschädigung. Dies hängt immer vom Einzelfall ab. Und natürlich muss kein Narr mit einer Bestrafung rechnen, der eine Krawatte mit der Zustimmung ihres Trägers abschneidet.

Karneval: Regeln zum Alkoholkonsum

Feuchtfröhlicher Karneval: Die gesetzlichen Regeln zum Alkohol gelten trotzdem!
Feuchtfröhlicher Karneval: Die gesetzlichen Regeln zum Alkohol gelten trotzdem!

Faschingszeit bedeutet Feiern und Ausgelassenheit. Keine Überraschung, dass da auch der Alkoholkonsum nicht zu kurz kommt. Doch selbst an Karneval sind die Regeln in Bezug auf Alkohol nicht außer Kraft gesetzt:

  • Für Autofahrer gilt eine Promillegrenze von 0,5, für Radfahrer von 1,6
  • Auch Promillewerte ab 0,3 können geahndet werden, wenn sich der Fahrer fahrauffällig
  • Der Jugendschutz gilt auch zur Faschingszeit: An Jugendliche unter 16 darf kein Alkohol abgegeben werden.
  • Öffentliches Urinieren wird auch an Karneval nicht toleriert.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte ist seit 2017 Teil unserer Redaktion. Sie schreibt und recherchiert über Verkehrsverstöße, rechtliche Grundlagen und technische Themen. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns im Lektorat.

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