FAQ: Lärmbelästigung durch Musik
Die Ruhezeiten ergeben sich in der Regel aus der Hausordnung. Welche Zeiträume dabei üblicherweise festgelegt werden, lesen Sie hier.
Um Ärger wegen einer möglichen Lärmbelästigung zu vermeiden, sollten sich auch Hobby-Musiker auf ihre Nachbarn Rücksicht nehmen. So gilt es die Ruhezeiten einzuhalten. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, sich mit den Nachbarn zu verständigen und ggf. gemeinsam feste Zeiten fürs Üben festzulegen.
Als Mieter können Sie sich in einem solchen Fall an Ihren Vermieter wenden. Bei einer unzumutbaren Ruhestörung sieht das Gesetz unter anderem die Möglichkeit einer Mietminderung vor. Hierfür ist im Vorfeld allerdings üblicherweise ein Lärmprotokoll anzulegen.

Musik ist wie Medizin für die Ohren. Sie wirkt entspannend. Aber manchmal ist ihr Einfluss eher nervend. Wenn der Nachbar laute Musik hört, kann das auf Dauer sehr belasten, ebenso die Ruhestörung durch den Bass.
Oft führt ruhestörender Lärm durch laute Musik zu Streitigkeiten zwischen den Nachbarn, die mitunter auch vor dem Gericht ausgetragen werden.
Wo mehrere Menschen auf engem Raum zusammenleben, lässt sich ein gewisser Geräuschpegel nicht vermeiden. In einem gewissen Rahmen muss diese Geräuschkulisse auch akzeptiert werden. Denn eine geräuschlose Nutzung der eigenen vier Wände ist kaum möglich.
Inhaltsverzeichnis
Hausordnung & Ruhestörung durch Musik
Unvermeidbarer Lärm und Geräusche des normalen Lebens sind hinzunehmen, dennoch:
Jeder hat das Recht, in seiner Wohnung ohne Beeinträchtigung durch störende Geräusche zu leben“
sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB). Aus diesem Grund sind Mieter und Nachbarn zu einer gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet.
Zum Schutz vor Lärm schreiben Vermieter in ihrer Hausordnung in der Regel bestimmte Ruhezeiten vor. Üblich sind die folgenden Ruhezeiten:
- Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
- Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Ganztägige Ruhe an Sonn- und Feiertagen
Innerhalb dieser Zeiten sind Geräusche nur in Zimmerlautstärke erlaubt, weil Mieter während dieser Zeit ein besonderes Ruhebedürfnis haben.
Die Festlegung dieser Zeiten obliegt dem Vermieter. Gewöhnlich wird die Hausordnung bei Vertragsschluss überreicht und bildet sogar einen Bestandteil des Vertrags. Mieter, die die in der Hausordnung festgelegten Ruhezeiten nicht einhalten, handeln vertragswidrig.

Doch auch außerhalb dieser Zeiten haben Mieter aufeinander Rücksicht zu nehmen. Zwar darf jeder Fernseher, Stereoanlage und ähnliche Tongeräte grundsätzlich rund um die Uhr nutzen.
Es gibt keine zeitliche Begrenzung, wann der Nachbar Musik hören darf. Allerdings muss er dabei immer die Zimmerlautstärke einhalten.
Das bedeutet, dass Geräusche aus Stereoanlage, Fernseher und ähnlichen Tonwiedergabegeräten beim Nachbarn nicht oder nur unwesentlich zu hören sein dürfen. Folglich stellte laute Musik vom Nachbarn auch tagsüber eine Ruhestörung dar.
Laute Musik als Ruhestörung & Immissionsschutz
Auch die meisten Immissionsschutzgesetze der einzelnen Bundesländer schützen vor diese Art von Lärm. Gewöhnlich enthalten diese Gesetze folgende Regelungen:
- Schutz der Nachtruhe ab 22:00 Uhr
- ganztägiger Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe
- Nutzung von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten unter der Voraussetzung, dass dadurch Nachbarn und Anwohner nicht erheblich gestört werden
Partylärm und zu laute Musik
Immer wieder behaupten Mieter, sie hätten das Recht, einmal jährlich oder monatlich laut Party zu feiern. Dieser Mythos hält sich hartnäckig. Allerdings entbehrt er jeder rechtlichen Grundlage. Auch bei Feiern und Partys müssen Mieter Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen und ab 22:00 Uhr grundsätzlich die Nachtruhe einhalten.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte sogar ausdrücklich, dass es kein Recht gebe, die Nachtruhe einmal monatlich nicht beachten zu müssen.
Vielmehr rechtfertige die Störung der Nachtruhe während einer Party sogar die Verhängung eines Bußgeldes (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.1990, Az. 5 Ss (OWi) 475/89 – (OWi) 197/ 89 I).
Die Ruhestörung des Nachbarn durch Musik während einer Party und andere damit einhergehende Lärmbelästigungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
In dem Fall, den das OLG Düsseldorf zu entscheiden hatte, verstieß der lärmende und feiernde Nachbar gegen die in § 9 Abs. 1 des Landesimmissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LImschG NRW) vorgeschriebene Nachtruhe.
Ruhestörung durch Schlagzeug

Auch Hobby-Musiker müssen Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen und vor allem die Ruhezeiten einhalten. Das Landgericht München urteilte zum Thema Ruhestörung durch Schlagzeug wie folgt (LG München I, Urteil v. 13.11.2014, Az. 15 S 7629/13):
Grundsätzlich zähle das Musizieren zur Ausübung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dieses ist verfassungsrechtlich geschützt. Aus diesem Grund könne das Musizieren nicht vollkommen untersagt werden, auch dann nicht, wenn damit Ruhestörungen verbunden seien. Deswegen sei es auch über die Zimmerlautstärke hinaus sozial üblich und damit zulässig, wenn außerhalb der Ruhezeiten musiziert wird.
Auf der anderen Seite sei auch das Bedürfnis anderer Mieter nach Ruhe und Entspannung grundsätzlich geschützt.
Weil bei einem Schlagzeug aber die Zimmerlautstärke erheblich überschritten werde, müsse hier ein enger zeitlicher Rahmen gesteckt werden.
Musiker dürfen deswegen nur außerhalb der Ruhezeiten spielen und auch nur maximal 30 Minuten täglich.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 26. Oktober 2018 (Az.: VZR 143/17) neue Vorgaben definiert. So müssen sich Berufs- und Hobbymusiker grundsätzlich an die im jeweiligen Bundesland geltenden Mittags- und Nachtruhezeiten halten. Darüber hinaus definiert der BGH fürs Musizieren Richtwerte. Diese liegen an Werktagen bei zwei bis drei Stunden sowie an Sonn- und Feiertagen bei einer bis zwei Stunden.
Nachbar hört laut Musik: Rechte des Mieters
Die unzumutbare Ruhestörung durch Nachbarn und deren Musik gilt als Mietmangel. Nachbarn können sich bei einer Lärmbelästigung an den Vermieter wenden und insbesondere folgende Rechte und Ansprüche gelten machen:
- Mietminderung
- Anspruch darauf, dass der Vermieter für die Beendigung der Lärmbelästigung sorgt
- Der Mieter darf die Wohnung fristlos kündigen, wenn die starke Lärmbelästigung durch den Nachbarn die Gesundheit des Mieters bedroht, § 569 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
- Datum und Uhrzeit (Beginn und Ende des Lärms)
- Beschreibung der Ruhestörung (Art, Beschreibung des Tons, z. B. schrill, heulend, Bass)
- Lautstärke (Hörbarkeit in der Wohnung, Notwendigkeit, die Fenster zu schließen)
- Auswirkungen des Lärms (z. B. Schlafstörungen, Aufwachen, Konzentrationsschwierigkeiten beim Lesen und Arbeiten)
- Mögliche Zeugen
Der Verursacher der Lärmbelästigung hingegen muss mit einer Abmahnung durch den Vermieter und gegebenenfalls auch mit einer Kündigung rechnen.
Bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche kann Ihnen z. B. ein Anwalt für Mietrecht helfen.
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Es kann doch nicht wahr sein, dass der Nachbar nach Belieben im Freien Technomusik laufen lassen kann und mich dadurch stört; man ist hilflos und kann nur beten,
dass es einige andere Nachbarn auch so sehen und dass man gemeinsam die Lärmbekämpfung aufnimmt !
Alles schön und gut was einem vorgeschlagen wird was Lärm betrifft, nur es kommt keine Hilfe weder Polizei, Ordnungsamt geschweige denn Vermieter. Ich wohne über einem Laden. Es gab nie Probleme mit den Ladenbesitzern aber vor 7 Jahren zog ein Betreiber ein der mir den letzten Nerv raubt. Er hat einige Male sein Geschäft verändert es fing an mit Modellbau ging dann über zu einem Paintball Geschäft. Vergangenes Jahr stand das SEK auch bei mir vor der Tür!!! sie haben sein Laden dicht gemacht es wurden auch echte Waffen gehandelt. Meine Wohnung wurde vom SEK begutachtet wegen evtl Möglichkeit über meine Dachfläche in das Geschäft zu kommen,ich dachte ich bin in einem Krimi gelandet. Jetzt verkauft er Gothic Sachen, Klamotten und Zubehör und seit Jahren mit einer Lärmbelästigung durch die Bässe seiner Musik und privaten Treffen bis in die Morgenstunden. Ich habe alles versucht, freundliches Gespräch brachte nichts, Vermieterin angesprochen, die macht nichts, Mieterbund eingeschaltet hat auch nichts gebracht. Ordnungsamt um Hilfe gebeten, die meinten sie sein nicht zuständig. Polizei gerufen die sind in den Laden und haben die Waffen gesehen und nichts gemacht. Lärmprotokoll geführt alles für nichts. Jetzt such ich eine neue Wohnung was wahrlich nicht einfach ist. Mir tun die nächsten Mieter jetzt schon leid. Leider wird man in der Regel alleine gelassen. Ich habe 2 Katzen die manchmal nicht mehr wissen wohin wenn die Bässe wummern. Meine Katzen sind zwangsweise zu Freigänger geworden weil ich ihnen das gewummer nicht mehr zumuten möchte. Ich arbeite von Zuhause aus und bin einfach nur noch fertig. Klasse wie man mit Lärm durchkommt. Unsere Gesellschaft hat sich leider sehr zum Nachteil verändert. Wo das noch endet?
Ich wohne in göggingen in dervbgm aurnhammerstrasse 16b und habe jede ñacht mit Musikklang zu kämpfen es beginnt meistens um 23 Uhr und ist die ganze Nacht zu hören leider habe ich noch nicht rausbekommen woher die Musik kommt ich denke es ist von meiner Nachbarin ich werde noch verrückt es ist immer Walzer
Viele Grüße Frau S. (Name von Redaktion editiert)
Was man machen kann bei Lärm von Nachbarn und Veranstaltungen:
Ich hatte das Problem mit Techno und andern Musik Groß- Veranstaltungen , die mehrmals im Jahr mitten in meiner Stadt genehmigt werden.
1. Es gibt ein Bundes Lärm- und Emissionsschutzgesetz.
Bundesgesetze können durch Länder und Gemeindeverordnungen nicht außer Kraft gesetzt werden. Hierin wird genau geregelt wieviel Dezibel ( Schallmessskala) wann erlaubt sind. Auch wenn der Gemeinderat glaubt, er braucht mehr Steuereinnahmen, kann er keine Ruhestörungs veranstaltungen abends nach 20 Uhr und Nachts mal eben so genehmigen.
Ausnahmen ( laut Gesetz) gelten nur bis ca 23 Uhr für Kulturelle Ereignisse von wiederkehrendem Wert..: Z. B bestimmte Kulturfeste , die regelmäßig veranstaltet werden. Technofestivals u. a Rockkonhzerte sind rein kommerzielle Verantaltungen und fallen nicht unter diese Kategorie.
zunächst teilte mir die Polizei nach dem Techno und Rocklärm ,der Z.T während der ganzen Nacht stattfand, ( seit zehn Jahren!) wenn unsere Stadt das erlaubt , sind uns die Hände gebunden. Falsch! Bei einem erneuten Telefonat erwähnte ich das Gesetz.
jetzt plötzlich bot die Polizei von sich aus an, : einen Lärmmesswagen vor unser Haus zu parken um die Lautstärke zu messen. Der Beamte damals hätte ja nich alles darüber wissen können. Stimmt. Aber hat mir dennoch eine schlaflose Nacht beschert-
Kostenlos.
Leider wars genau in dem Jahr leiser….
Also Vorgehensweise:
die Polizei anrufen ( nicht das Ordnungsamt die machen Vielleicht was, und der Störer kommt mit einer Verwarnung davon und macht einmal leiser…wenn überhaupt)
und Anzeige erstatten wegen Ruhestörung ( nach 22 Uhr) ansonsten gotl ab 29Uhr bereits eingeschränkte Lautstärke. UNd generell lan man sich beschweren zu jeder Tageszeit , wenn einem zu laut wird auf dem Nachbargrundstück.
Für die Anzeige benötigt die Polizei das eigene Messprotokoll, dass den Richtwert z.B abends ab 20Uhr strenger noch nach 22Uhr überschreitet, der Rest läuft dann automatisch vor Gericht, man muss nichts mehr machen.
Die Strafen können vor allem im Wiederholungsfall erheblich sein, bis hin zur generellen Absage dieser Veranstaltungen.
Falls der Messwert allerdinge unterhalb liegt , muss man den Einsatz des Messwagens selbst bezahlen ( ca 100! Euro) . Es empfiehlt sich deshalb, falls man sich des Pegels
ab 22 Uhr ca. nicht mehr als 60 DB, nicht sicher ist, eine Rechtschutzversicherung zu haben.
Ich hab z. B. herzprobleme man könnte also den Störer gleich noch zusätzlich wegen Körperverletzung anklagen.
Ich höre selbst gern Musik, aber nicht wenn ich nachts um 2 Uhr schlafe.
Also vorgehen, wie beschrieben.
Bei Nachbarn z. B. hab ich die Erfahrung gemacht, dass ein gutes Gespräch meistens hilft. Wenn nicht, wie beschrieben Polizei anrufen, wenn man sich sicher ist, dass der Krach nicht auszuhalten ist.
viel Er.folg und sehr viel Verständnis für Euch alle.
einfach weiter ordnungsamt und polizei ruhestörung melden.irgendwann müssen diese tätig werden.protokoll schreiben nachbarn mit einbeziehn.
ich finde es sehr schwach, dass sich Hundelärm, in Ihrem sogenannten Bußgeldkatalog nicht finden lässt
Es scheint so, als stelle Lärm durch Hunde keine wirkliche Belästigung dar
Wirklich sehr schade und sehr schwach
Wie soll sich da Hilfe initiieren lassen?
Die hier im Kreis Offenbach zuständige Polizei (Dein Freund und Helfer), schert sich um Hundelärm und die Auswirkungen
auch nicht.
Die Frage nach vermeidbaren Lärm und ob es tatsächlich Lärmbelästigung ist, besonders zu den nächtlichen Ruhezeiten,
unterscheiden allem Anschein nach tatsächlich nach Lärmquellen und nicht nach der tatsächlichen Lautstärke
Wer soll dass denn bitte verstehen?
Ohne Worte
MfG
St. Sander
Wir scheinen ich die einzigen mit solchen Nachbarn zu sein , wenn ich das hier lese. Unsere Straße in einem Dorf ist eh schon ununterbrochen laut, keiner hält sich an 50kmh. Rasenmäher, Frösche quaken etc, muss man ja hinnehmen, aber wir haben Nachbarn, die für alles eine Maschine haben. Wenn die nicht arbeiten oder nach Hause kommen geht bei denen immer eine Maschine an. Jetzt seit Tagen ,schönstes Wetter , sägen die richtig laut , Mengen von Holz, müssen natürlich darüber sehr laut sprechen und haben noch laute Musik an, von der wir den ganzen Tag die Bässe ohrenbetäubend hören.
Wir würden gern draußen lesen , können uns nicht konzentrieren und sind vollkommen fertig mit den Nerven.
Warum ist das im allgemeinen erlaubt? Unsere Welt ist doch schon sooo laut geworden.
Da sollte der Bussgeldkatalog für Ruhestörung auch mal überarbeitet werden.