Probleme bei der Polizeikontrolle durch Passivkiffen
Den Konsum von Cannabis halten viele Kraftfahrer für harmlos, dabei kann er zu Halluzinationen und leichtsinnigem Verhalten führen. Obgleich jeder weiß, dass er sich nach dem Drogenkonsum besser nicht hinters Steuer setzen sollte, hält die Polizei oftmals Fahrzeuge an, deren Fahrer wider besseren Wissens zuvor Drogen genommen haben. Bei einem entsprechenden Verdacht können die Beamten einen Drogentest anordnen. Wie hoch für Fahrer laut StVG das anschließende Bußgeld ausfallen kann, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
Bußgeldtabelle: Drogen am Steuer
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot (Monate) |
---|---|---|---|---|
424648 | Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung eines berauschenden Mittels. | 500 | 2 | 1 |
424649 | Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung eines berauschenden Mittels. - bei Eintragung bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG | 1000 | 2 | 3 |
424650 | Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung eines berauschenden Mittels. - bei Eintragung bereits mehrerer Entscheidungen nach § 24a StVG | 1500 | 2 | 3 |
Bei ihren Verkehrskontrollen geht der Polizei auch manch ein Fahrer ins Netz, der angibt, selbst keine Drogen konsumiert zu haben. Doch kann das Passivrauchen tatsächlich im Blut oder Urin nachgewiesen werden und Ihnen eine Strafe einbringen? In diesem Ratgeber erfahren Sie es.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Passiv kiffen
Ja, beispielsweise kann ein Drogentest mittels Blut oder Haaren ein positives Ergebnis zeigen.
Ja, Sie müssen dann davon ausgehen, dass Sie nach geltendem Bußgeldkatalog für Drogen am Steuer belangt werden.
Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen aktivem und passivem Kiffen. Fahren Sie in einem solchen Zustand Auto, sieht der Bußgeldkatalog 500 bis 1500 Euro Bußgeld und bis zu drei Monate Fahrverbot vor. Bei einer Gefährdung fällt die Strafe noch härter aus.
Ist es, wenn Sie passiv kiffen, nachweisbar?
Wer durch sein Fahrverhalten auffällt, weil er bspw. Probleme hat, die Spur, ein gleichmäßiges Tempo oder einen konstanten Abstand zum Vordermann zu halten, steht bei der Polizei im Verdacht, Alkohol oder Drogen konsumiert zu haben. Aus diesem Grund kann die Wahl der Beamten bei einer Verkehrskontrolle auf Sie fallen, sodass Sie herausgewunken werden.
Ob Sie nun aktiv oder passiv kiffen, mit einem Drogentest kann die Polizei feststellen, ob sich ihr Anfangsverdacht bestätigt. Dazu kann sie auf verschiedene Verfahren zurückgreifen, die den Wirkstoff (THC) auch nach dem Passivrauchen identifizieren. Sollten Sie passiv kiffen, ist dies im Urin nachweisbar. Dabei sollten Sie beachten, dass sich die Abbauprodukte lange im Körper befinden und deshalb noch nachgewiesen werden können, wenn Sie bereits wieder nüchtern sind.
Während der Urintest eine schnelle Überprüfung der Verkehrsteilnehmer ermöglicht, muss der Bluttest, der genauere Werte liefert, durch einen Arzt durchgeführt werden. Wie lange die Droge im Körper nachweisbar ist, hängt von verschiedenen Faktoren (körperliche Konstitution, Menge usw.) ab. Bei häufigem Konsum lagert sich das THC zudem im Blut an und es dauert länger, bis es abgebaut ist.
Inwieweit Passivrauchen wirklich nachgewiesen werden kann, ist in der Forschung durchaus umstritten. Während manche Experimente ergeben, dass die so aufgenommenen Mengen verschwindend gering sind, vertreten andere Wissenschaftler eine gegenteilige Auffassung.
Mittlerweile wird die Untersuchungsmethode mit größerer Vorsicht betrachtet, denn Wissenschaftler konnten nachweisen, dass sich besagte Rückstände auch über Schweiß oder Talg auf die Haare übertragen lassen – ganz ohne Aktiv- oder Passivrauchen. Allerdings hat diese Analyse deshalb noch lange nicht ausgedient, da sie Aufschlüsse über den längerfristigen Drogenkonsum liefert, die weder durch Urin- noch durch Blutprobe erlangt werden können.
Können Sie wegen dem Passivrauchen von THC bestraft werden?
Immer wieder geben die kontrollierten Fahrer an, dass lediglich andere in ihrem Beisein gekifft und sie sich selbst damit keines Vergehens schuldig gemacht hätten. Die Rechtsprechung spricht jedoch eine klare Sprache. Entscheidend für eine Bestrafung ist nicht die Art der Drogeneinnahme, sondern die nachgewiesenen Werte in Blut oder Urin des Betroffenen, die sich aus Aktiv- oder Passivrauchen ergeben. Überschreiten diese den gesetzlichen Grenzwert, kann auch das Passivrauchen gefährlich für den Führerschein werden.
Die Argumentation dahinter ist leicht verständlich: Denn nur weil Sie passiv kiffen, ist das Autofahren danach nicht weniger gefährlich. Wer beim Passivrauchen von Marihuana high wird, leidet schließlich unter denselben Symptomen wie ein Aktivraucher und ist nicht mehr geeignet ein Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem setzt er sich wissentlich der Droge aus, wenn er sich im selben Raum mit Leuten aufhält, die kiffen. Hier muss er dann zwangsläufig den Rauch einatmen und nimmt damit billigend in Kauf, sich durch Passivrauchen zu berauschen.
Möchten Sie also nach der Party mit dem Auto nach Hause fahren, sollten Sie die Finger nicht nur vom Alkohol, sondern auch vom Gras lassen. Das Passivrauchen von Cannabis wird nämlich nicht weniger streng geahndet als der aktive Konsum und kann schon beim erstmaligen Verstoß schwere Sanktionen nach sich ziehen.
Ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot könnten beim Passivrauchen auf Sie zukommen. Fallen Sie wiederholt wegen des Drogenkonsums auf, verschärfen sich die Sanktionen. Dadurch könnten ein Bußgeld bis zu 1.500 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot auf Sie zukommen. In schwerwiegenden Fällen ist es auch denkbar, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird. Dann können Sie erst nach Ablauf einer gewissen Sperrfrist (mindestens 6 Monate) eine neue Fahrerlaubnis beantragen.
Bevor die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen die Fahrerlaubnis wiedererteilt, prüft Sie allerdings Ihre Fahreignung und kann die Neuerteilung des Führerscheins an bestimmte Auflagen koppeln. So ist es nicht unüblich, dass die Betroffenen bei Drogendelikten eine MPU absolvieren müssen, um einen Einstellungswandel und Drogenabstinenz nachzuweisen.
Während der Probezeit hat das Passivrauchen weitere negative Folgen. Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zählt in dieser Phase nämlich grundsätzlich als A-Verstoß und zieht entsprechende Probezeitmaßnahmen nach sich.
- A-Verstoß: Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre, verpflichtende Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger
- A-Verstoß: schriftliche Verwarnung, Empfehlung zur Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung
- A-Verstoß: Entzug der Fahrerlaubnis