Punktereform – die Geschichte der Flensburger Punkte

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 11. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

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Bis zur Punktereform war es ein weiter Weg

Das KBA in Flensburg: Die Punktereform hat einiges verändert.
Das KBA in Flensburg: Die Punktereform hat einiges verändert.

Das Punktesystem war nicht immer so, wie wir es heute kennen. Und überhaupt ist es noch keine 100 Jahre alt. Die ersten Diskussionen fanden in den 60er Jahren statt. Eingeführt wurde das Register, in dem Verkehrsauffällige festgehalten werden, erstmals 1958 und war damit weltweit bis dato einzigartig.

Bis 2014 konnten Verkehrssünder noch 18 Punkte sammeln, bis der Führerscheinentzug gedroht hat. Nach der Punktereform wurde die Grenze auf acht Punkte herabgesetzt. Das hört sich zunächst unfair an, weil der Entzug der Fahrerlaubnis nach der Reform der Punkte vermeintlich schneller droht. Hier lesen Sie, was sich mit der Punktereform im Mai 2014 alles geändert hat, wie es zur Flensburger Punktereform kam und warum wir für Verstöße gegen das Verkehrsrecht überhaupt Punkte sammeln.

FAQ: Punktereform

Was ist die Punktereform?

Die Reform der Punkte in Flensburg brachte 2014 ein neues System mit sich. Folglich waren nicht mehr höchstens 18 Punkte möglich, sondern nur noch 8 Punkte bis zum Entzug der Fahrerlaubnis. Die Ahndung der Verkehrsverstöße durch Punkte wurde entsprechend angepasst.

Was hat sich mit der Reform noch verändert?

Vor 2014 hieß die Verkehrssünderkartei in Flensburg noch Verkehrszentralregister. Danach wurde diese Fahreignungsregister genannt, weil sie Auskunft über die Fahreignung von Autofahrern gibt.

Wie wurden die alten Punkte in das neue System überführt?

Wie die Umrechnung genau erfolgte, können Sie dieser Grafik entnehmen.

Vor der Punktereform: Wie das Punktekonto entstand

Weil in den 1950er Jahren immer mehr Autos auf den deutschen Straßen unterwegs waren, vervielfachte sich die Zahl der Unfälle. An Sicherheitsstandards, wie wir sie heute kennen, wie beispielsweise Anschnallgurte, Knautschzonen und Airbags, wurde in der damaligen Zeit noch nicht gedacht. Die vielen Verkehrstoten, unter denen auch zahlreiche Kinder waren, setzten die Politik unter Druck. Der Verkehr wurde aggressiver, Autofahrer und Fußgänger waren zunehmend angespannt. Eine Lösung musste her: das Verkehrszentralregister (VZR).

Die Punktereform kommt aus Flensburg.
Die Punktereform kommt aus Flensburg.

Die Verkehrssünderdatei, die als ein Teil des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) 1958 in Flensburg eingerichtet wurde, sollte von nun an erfassen, wer eine Fahrerlaubnis besitzt, wer nicht und wer sie verloren hat. Die Punktereform ging mit der Verkehrssünderdatei nicht einher. Die Verkehrsbeamten merkten, dass sie gegen Verstöße nicht viel ausrichten konnten. Die Zahl der Toten stieg weiter an. So kam die erste Reform hin zum Punktesystem 1974 – allerdings zunächst nur im Westen.

Von diesem Zeitpunkt an konnten Verkehrsverstöße von Auto- und Radfahrern sowie Fußgängern nach einem Punktekatalog verfolgt und geahndet werden. Damals wurde die Verkehrssünderdatei noch handschriftlich geführt, was eine große Zahl an neuen Arbeitsplätzen und riesige Berge voll Akten bedeutete. Das KBA, das es seit 1951 gibt, ist bis heute einer der größten Arbeitgeber in Schleswig Holstein.

Mit der Flensburger Punktereform bzw. zunächst der Einführung des Systems gab es fortan eine rechtzeitige Warnung für Verkehrssünder, dass sie eventuell demnächst ihren Führerschein verlieren könnten. Sie hatten die Chance, ihr Verhalten im Verkehr zu bedenken und zu ändern. Durch die Punktereform in Flensburg konnte die Behörde auch feststellen, wer auf Dauer zum Autofahren nicht geeignet war.

Vor der Punktereform gab es Stempel in der DDR

Die Stempel aus der DDR wurden durch Punkte in Flensburg ersetzt. Die Reform kam danach.
Die Stempel aus der DDR wurden durch Punkte in Flensburg ersetzt. Die Reform kam danach.

In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) gab es lange Zeit den sogenannten Berechtigungsschein. Hier wurden zwar keine Punkte, dafür aber Stempel mit einem ähnlichen Hintergrund eingetragen: Wurden fünf Stempel erreicht, mussten Autofahrer ihren Führerschein abgeben. Dabei mussten diese nicht erst auf einen Bußgeldbescheid wie heute warten, sondern die Stempel wurden direkt vor Ort hinzugefügt. Das hatte den Vorteil, dass Verkehrssünder sofort für ihre Missetat zur Verantwortung gezogen wurden. In der DDR gab es zudem eine Null-Promille-Grenze. Viele ehemalige DDR-Bürger berichten, dass diese aber nur unzureichend kontrolliert wurde.

Die Bürger der Bundesrepublik (aus dem Westen) haben in der DDR übrigens keine Stempel gesammelt. Sie mussten stattdessen ein Bußgeld in D-Mark ebenfalls direkt bei den Beamten bezahlen. Als das Stempelsystem der DDR nach der Wende durch die Flensburger Punkte ersetzt wurde, schien eine Punktereform irgendwann unabdingbar. Weil sich nach der Wende immer mehr Menschen ein Auto aus dem Westen zugelegt haben, stieg die Zahl der Unfälle abermals an, da „Westautos“ einiges mehr an Pferdestärken zu bieten hatten. Außerdem wurde die Autorität der Volkspolizei zunehmend weniger anerkannt, weshalb zwischenzeitlich so etwas wie Anarchie auf deutschen Straßen herrschte.

Verkehrserziehung vor der Punktereform bzw. vor der Wende und heute

Die vielen Unfälle forderten eine Reform. Punkte wurden erstmals 1974 eingeführt.
Die vielen Unfälle forderten eine Reform. Punkte wurden erstmals 1974 eingeführt.

Lange bevor es zur Punktereform kam, und sogar noch vor der Wende gab es eine Verkehrserziehung für Erwachsene mit Hilfe von Fernsehsendungen wie „Der 7. Sinn“. Die Sendung begeisterte teilweise bis zu 20 Mio. Zuschauer für eine Folge in den 1980er Jahren. Bis 2005 wurde sie ausgestrahlt, aber ihre Inhalte sind heute immer noch aktuell. Sie gilt als die „Mutter der Verkehrserziehungssendungen“.

Heute ist die Zahl der Unfälle mit Personenschaden von 389.350 im Jahr 1991 auf 302.656 in 2017 gesunken. Aber die Zahl der Unfälle, die nur einen Sachschaden zur Folge haben, ist von 1,9 Mio. 1991 auf 2,3 Mio. in 2017 angestiegen (Statistisches Bundesamt). Ein Grund dafür ist das Handy am Steuer. Mit Hilfe von Kampagnen und Videos soll auch hier dem Problem entgegengewirkt werden.

Übrigens unterrichtet seit 1948 ein ganz besonderer Lehrer vor allem an Schulen in Hamburg den Nachwuchs in Sachen Verkehrserziehung: der Kasperle. Die vielen toten Kinder im Straßenverkehr in den 50er Jahren haben die Beamten motiviert, Kinder schon früh an die Gefahren auf und neben der Straße mit Hilfe von Puppentheater aufmerksam zu machen. Der Verkehrskasper erfreut sich bis heute großer Beliebtheit und ist der älteste Polizei-Verkehrskasper in ganz Deutschland.

Das System vor und nach der Punktereform

Seit der Punktereform 2014 werden Autofahrer im FAER durch Ampelfarben gewarnt.
Seit der Punktereform 2014 werden Autofahrer im FAER durch Ampelfarben gewarnt.

Einige grundsätzliche Veränderungen sind mit der Reform vom Flensburger Punktesystem in Kraft getreten. So wurde das Verkehrszentralregister am 1. Mai 2014 in Fahreignungsregister (FAER) umbenannt. Außerdem wurde ein Warnsystem anhand von Ampelfarben eingeführt. Verkehrssünder können dadurch ablesen, wann Sie wortwörtlich in die rote Zone geraten: nämlich ab sechs Punkten. Bei vier und fünf Punkten befinden diese sich im gelben Bereich. Ein bis drei Punkte sind noch nicht bedenklich und daher in der Farbe Grün vermerkt.

Erreichen Sie vier Punkte, erhalten Sie einen Brief vom KBA mit einer Ermahnung und dem Hinweis, an einem freiwilligen Aufbauseminar (Fahreignungsseminar) teilnehmen zu können. Diese schriftliche Warnung gab es vor 2014 erst bei acht Punkten. Damals konnten Sie Ihren Punktestand durch so eine Nachschulung halbieren. Heute wird lediglich ein Punkt abgebaut. Übrigens können Sie Ihren Punktestand direkt beim KBA kostenlos abfragen.

Vor der Punktereform gab es bis zu 18 Punkte, bis die Behörde den Führerschein entzogen hat. Heute droht diese Sanktion bei einem Punktestand von acht Punkten. Für einfache Ordnungswidrigkeiten wurden ein bis vier Punkte verhängt. Heute gibt es dafür nur einen Punkt. Für einen Verstoß mit Fahrverbot hat es drei oder vier Punkte gegeben. Der heutige Bußgeldkatalog sieht hier zwei Punkte vor. Das gilt auch für Straftaten im Straßenverkehr, die vor der Punktereform fünf bis sieben Punkte im VZR bedeutet haben. Wenn Sie heute eine Verkehrsstraftat begehen, bei der Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird, wächst Ihr Punktekonto in Flensburg um drei, vor 2014 um fünf bis sieben Punkte an.

Für einige Verstöße, wie das Befahren einer Umweltzone ohne vorgeschriebene Plakette oder ein fehlendes Kennzeichen, gibt es keine Punkte in Flensburg mehr. Die Reform hat für diese höhere Bußgelder anstelle von Punkten vorgesehen.

Wie erfolgte bei der Punktereform die Umrechnung?

Nach der Punktereform mussten alte Punkte in neue umgerechnet werden, um das System einheitlich zu gestalten. Die vorliegende Abbildung zeigt, wie die alten Punkte umgewandelt wurden, um sie dem neuen Punktesystem anzupassen:

So erfolgte bei der Punktereform die Umrechnung
So erfolgte bei der Punktereform die Umrechnung

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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