Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengG)

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 5. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Sprengstoffverordnung: Darf man Feuerwerkskörper nur an Silvester benutzen?

Bußgelder bei Verstößen gegen die Sprengstoffverordnung

Klicken Sie hier auf ein Bundesland, um zum Bußgeldkatalog vom Sprengstoffgesetz des jeweiligen Landes zu gelangen:

Hinweis: Nur Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen haben ein eigenes Sprengstoffgesetz (SprengG). Alle anderen Bundesländer wenden das Bundessprengstoffgesetz an.

Bußgeldkatalog Brandenburg

ZuwiderhandlungBußgeld (€)
Abbrennen von Feuer­werken oder Feuerwerks­körpern ohne die hierfür erfor­derliche Erlaubnis ohne Über­schreitung der in § 12 Abs. 2 LImSchG fest­gelegten Zeiten25 - 200
Abbrennen von Feuer­werken oder Feuerwerks­körpern, wobei die in § 12 Abs. 2 LImSchG fest­gelegten Zeiten übers­chritten werden25 - 100

Bußgeldkatalog Hamburg

ZuwiderhandlungBußgeld (€)
Überlassung von explosions­gefährlichen Stoffen ohne vorschrifts­mäßige Kenn­zeichnung oder Verpackung oder ohne Prüfung, dass vorschrifts­mäßige Verpackung oder Kenn­zeichnung gegeben ist100 - 1.000
Herstellung oder Einfuhr ohne Prüfung von Ausgangs­stoffen oder Sätzen pyro­technischer Gegen­stände250 - 2.500
Verstoß gegen die Vorschriften über das Feil­bieten, das Über­lassen oder die Gebrauchs­anweisung, über den Vertrieb oder das Aus­stellen von pyro­technischen Gegen­ständen100 - 500
Verstoß gegen die Vorschrif­ten über das Ab­brennen von pyro­technischen Gegenständen100 - 5.000

Bußgeldkatalog Nordrhein-Westfalen

ZuwiderhandlungBußgeld (€)
Abrennen eines Feuer­werkes entgegen § 11 Abs. 1 ohne Anzeige oder ohne recht­zeitige Anzeige250 - 2.600
Abrennen von Feuerwerks­körpern an bewohnten oder von Personen besuchten Orten ohne Anzeige oder ohne recht­zeitige Anzeige25 - 250
Überschreitung der in § 11 Abs. 2 fest­gesetzten Zeiten beim Ab­brennen eines Feuer­werkes50 - 510

Bußgeldkatalog Bundessprengstoffgesetz

ZuwiderhandlungBußgeld (€)
Feuerwerk ohne Geneh­migung an anderen Tagen außer vom 31. Dezember bis 1. Januar gezündetbis 10.000 €
nicht zertifizierten Knaller ge­zündet oder hergestelltbis 50.000 € oder Freiheits­strafe bis 3 Jahre
Andere Personen oder fremde Gegen­stände von beson­derem Wert durch Feuerwerks­körper gefähr­detindividuelle Geld­strafe oder Freiheits­strafe bis zu 5 Jahre

FAQ: Sprengstoffgesetz

Was steht im Sprengstoffgesetz?

Das Sprengstoffgesetz behandelt Umgang, Verkehr und Einfuhr von explosionsgefährlichen Stoffen sowie Sprengzubehör in Deutschland. Hier finden Sie Informationen zur entsprechenden Verordnung.

Ist Feuerwerk außerhalb von Silvester erlaubt?

Möchten Sie ein privates Feuerwerk außerhalb von Silvester abbrennen, verlangt der Gesetzgeber dafür eine Ausnahmegenehmigung. Die Beschränkung soll der Sicherheit dienen und die Umwelt schützen.

Was droht bei einem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz?

In diesem Fall müssen Sie meist mit einem Bußgeld rechnen, welches bis zu 10.000 Euro betragen kann. Unter Umständen kann aber auch eine Straftat vorliegen. Mehr zu den möglichen Sanktionen erfahren Sie hier.

Sprengstoffverordnung: Darf man Feuerwerk auch außerhalb von Silvester zünden?

Wann darf man Feuerwerkskörper zünden?
Wann darf man Feuerwerkskörper zünden?

Das Sprengstoffgesetz, häufig auch als Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe bezeichnet, regelt den Umgang, den Transport und die Einfuhr von Explosivstoffen, wie zum Beispiel pyro­technische Gegenstände, die für ein Feuerwerk zu Silvester verwendet werden. Die Sprengstoff­verordnung ist die wichtigste Rechtsquelle im deutschen Sprengstoffrecht und beinhaltet rechtliche Bestimmungen, an die sich alle Bundesbürger halten müssen.

Andernfalls droht bei einem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz laut aktuellem Bußgeldkatalog ein drakonisch erhöhtes Bußgeld sowie ein Bußgeldbescheid, der ein tiefes Loch in die Geldbörse reißen kann. Der nachfolgende Artikel befasst sich mit den möglichen Strafen, die laut Bußgeldrechner oder Bußgeldtabelle auf jemanden zukommen können, der beispielsweise ein Feuerwerk illegal vollzieht oder unrechtmäßig Pyrotechnik verwendet.

Zudem geben wir Ihnen einen Überblick darüber, zu welchen Zeiten das Sprengstoffgesetz ein Feuerwerk erlaubt und an welchen Orten das Zünden von einem Feuerwerkskörper oder Feuerwerksraketen eine strafbare Handlung darstellt.

Das Sprengstoffgesetz: Historischer Hintergrund

Die heutige Sprengstoffverordnung resultierte aus dem Gesetz gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen aus dem Jahre 1883. Darin wurde festgehalten, dass der (private) Besitz, die Herstellung und der Vertrieb von Sprengstoffen nur durch eine polizeiliche Genehmigung legal sind. Bei Missachtung dieser Bestimmungen erfolgten harte Bestrafungen. Im Jahre 1969 trat das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Explosivstoffe) in Kraft, welches die Grundlage der heutigen Fassung der Sprengstoffverordnung bildet.

Das Gesetz ist im Unterschied zum Gesetz aus der Kaiserzeit kein Strafgesetz, welches im Strafgesetzbuch (StGB) Anwendung findet, sondern ein gewerberechtliches Gesetz, welches primär folgende Ziele verfolgt:

  • Überwachungsfunktion (überwacht den korrekten Gebrauch von Sprengstoffen wie Pyrotechnik, Feuerwerk etc.)
  • Erlaubnisfunktion (regelt die Zulassung von Sprengstoffen & die Berechtigungsbestimmungen bzgl. des Gebrauchs von Explosivstoffen)
  • das Sprengstoffgesetz enthält Bestimmungen und Vorschriften hinsichtlich der Ein-und Ausfuhr von Sprengstoffen sowie eine allgemeingültige Richtlinie zum Umgang mit Feuerwerkraketen, der korrekten Kennzeichnung der Verpackung von Feuerwerk, den gesetzlichen Anforderungen an die Explosivstoffe etc.
Das bundeseinheitliche Sprengstoffgesetz (SprengG) wurde am 13. September 1976 erlassen und regelt den Umgang von Sprengstoffen auf Bundesebene.

Die Sprengstoffgesetzverordnung im Detail

Die nachfolgende Tabelle gibt einen groben Überblick über die wichtigsten, inhaltlichen Aspekte des Gesetzes.

Die Sprengstoffverordnung unterteilt sich folgendermaßen:

AbschnittInhaltliche Beschreibung
I. Allgemeine VorschriftenAnwendungs­bereich, Begriffs­bestimmungen, Ermäch­tigungen & Zulassung
II. Umgang & Verkehr im gewerb­lichen Bereich (Einfuhr, Durchfuhr & Auf­zeich­nungs­pflicht)
Erlaubnis/Verbot, Anzeige­pflicht, Kenn­zeichnung, Pflichten des Gutachters, Fest­stellung der persön­lichen Eignung d. Spreng­stoff­anwenders
III. AufbewahrungErmächtigungen & Lager­geneh­migung
IV. Verantwortliche Personen & ihre PflichtenBefähigungsschein, verant­wortliche Personen, Schutz­vor­schriften, Anzeige­pflicht, Mitführen v. Urkunden
V. Umgang & Verkehr nicht im gewerb­lichen Bereich
Erlaubnis zum Erwerb & Umgang, Vorschriften & Ermäch­tigungen
VI. Überwachung des Um­gangs & des Verkehrs
Auskunft, Nachschau, Überwachung, Beschäf­tigungs­verbote bei mangel­haften Spreng­stoff­produkten
VII. Sonstige Vorschriftenzuständige Behörden, Rück­nahme, Widerruf, Daten­über­mittlung
VIII. Straf- & Bußgeld­vor­schriftenlaut Bußgeld­katalog: Bußgelder, Bußgeld­bescheid für Ordnungs­widrigkeit (exakte Werte: Bußgeld­rechner o. Bußgeld­tabelle), Einziehung des Spreng­stoffs
IX. Bundesanstalt für Material­forschung & -prüfung
Rechtsstellung & Auf­gaben der Bundes­anstalt
X. Übergangs- & Schluss­vorschriftenÜbergangsvorschriften & Änderungen

Das Sprengstoffgesetz: Feuerwerk außerhalb von Silvester?

Privates Feuerwerk außerhalb von Silvester ist nur mit Genehmigung erlaubt.
Privates Feuerwerk außerhalb von Silvester ist nur mit Genehmigung erlaubt.

Die Bundesanstalt für Materialforschung ist die zuständige Behörde, die im Rahmen vom Sprengstoffgesetz eine Richtlinie vorgibt und für die Erteilung von Prüfbescheinigungen hinsichtlich aller Explosivstoffe wie Treib- und Sprengstoffe – zum Beispiel Feuerwerkskörper, Feuerwerksraketen und andere pyrotechnische Gegenstände – verantwortlich ist.

Nachfolgend werden die wichtigsten Aufgabengebiete der Bundesbehörde nach dem Sprengstoffgesetz aufgelistet:

  • Erteilung von Prüfbescheinigungen für Explosivstoffe
  • Durchführung von Bewertungsverfahren hinsichtlich Konformität und Art der Sprengmittel
  • Festlegung von Verwendungsbestimmungen
  • Vergabe von Identifikationsnummern für alle Sprengmittel (Kennzeichnung)
  • zuständig für die Zulassung von explosionsgefährlichen Stoffen
  • zuständig für die Einteilung der Stoffe in verschiedene Lager- und Verträglichkeitsgruppen (Unterteilung in Explosivstoffe, Pyrotechnik & explosionsgefährliche Stoffe der chemischen Industrie)
  • erteilte Bescheide werden von der Behörde publiziert

Die Sachverhalte Feuerwerk und Pyrotechnik sind insbesondere zu Silvester ein häufiges Gesprächsthema, da sich viele Bundesbürger hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen unsicher sind. Viele Menschen fragen sich nämlich, ob Feuerwerk außerhalb von Silvester erlaubt ist oder das Feuerwerk illegal ist, wenn es nicht am 31.12. eines jeden Jahres stattfindet.

Im folgenden Abschnitt geht es um die rechtlichen Vorschriften, die das Sprengstoffgesetz in Bezug auf Silvester vorschreibt.

Das Sprengstoffgesetz: Verordnung zu Silvesterknallern, Feuerwerksraketen & Co.

Zu Silvester ist es bekanntlich eine Tradition, das neue Jahr mit Feuerwerk zu begrüßen. Doch es gibt gesetzliche Vorschriften, die den Gebrauch von Feuerwerk, Pyrotechnik, Feuerwerkskörper und Feuerwerksraketen zum Teil einschränken, was zur Sicherheit der Bevölkerung und Umwelt beitragen soll.

Nachfolgend werden die wichtigsten, gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen der Sprengstoffverordnung aufgezählt:

  1. Nur ausgebildete Pyrotechniker dürfen Feuerwerke oder aufwendige Pyrotechnik zünden. Zuvor bedarf es einer Erlaubnis durch die entsprechende Behörde, welche die Zuverlässigkeit und Sachkundigkeit des Betreffenden überprüft.
  2. Zu Silvester, in der Nacht vom 31.12. zum 1.01. des Folgejahres, dürfen auch Privatpersonen Feuerwerke einer bestimmten zulässigen Klasse oder Art anzünden. (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz)
  3. Wer im Verlauf des Jahres ein Feuerwerk zünden möchte, beispielsweise bei einer Hochzeitsfeier, benötigt die Genehmigung und Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese legt dann fest, an welchem Ort und in welchem Zeitfenster das Abschießen des Feuerwerks zulässig ist. Ohne entsprechende Erlaubnis ist das Feuerwerk illegal und das Vergehen wird laut Bußgeldtabelle bzw. Bußgeldrechner mit einem Bußgeld bestraft.
  4. Generelles Zündverbot, auch zu Silvester, herrscht in der Nähe von Kirchen, Alten- und Kinderheimen sowie Krankenhäusern.

Feuerwerk: illegal und gefährlich?

Für ein Feuerwerk ist eine Genehmigung vonnöten.
Für ein Feuerwerk ist eine Genehmigung vonnöten.

Das Sprengstoffgesetz wurde nicht grundlos initiiert, sondern entstand in erster Linie als Schutzmaßnahme vor explosionsgefährlichen und in Deutschland nicht zugelassenen Stoffen. Denn jedes Jahr verunfallen tausende Menschen allein in der Silvesternacht aufgrund von defekten oder falsch verwendeten Feuerwerkskörpern. Dazu zählen vor allem massive Hörbeeinträchtigungen, Splitterverletzungen oder Verbrennungen.

Zum Schutz der Menschen legt die Sprengstoffverordnung diesbezüglich Gesetze fest und unterteilt die Gefährlichkeit von pyrotechnischen Gegenständen in verschiedene Klassen:

  • Klasse 1: Kleinstfeuerwerk: wird ganzjährig verkauft, z. B. Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen
  • Klasse 2: Kleinfeuerwerk: z. B. Fontänen, Raketen, Chinaböller, Batterien
  • Klasse 3: Mittelfeuerwerk: z. B. Raketen mit begrenzter Steighöhe
  • Klasse 4: Großfeuerwerk: z. B. Kugelbomben und spezielle Raketen für große Höhenfeuerwerke
  • Klasse T: Technisches Feuerwerk: Feuerwerkskörper ab 18 Jahren (T1) und Feuerwerkskörper ausschließlich für Pyrotechniker (T2)

Mit Ausnahme des Kleinstfeuerwerks findet der Verkauf von Feuerwerkskörpern an Privatpersonen ausschließlich an den drei Tagen vor Silvester statt. Zum Verkauf stehen nur Feuerwerke der Klasse II. Vom Gebrauch höherer Feuerwerksklassen, zum Beispiel durch den Bezug aus Polen, wird aus Sicherheitsgründen dringend abgeraten.

Generell gilt: Das Zünden von Feuerwerken der Klasse II darf nur im Zeitraum vom 31.12. bis zum 1.1. eines jeden Jahres stattfinden.

Bußgeldkatalog: Harte Strafen für Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz

Jeglicher Verstoß der Sprengstoffverordnung gegen das Zündverbot von Feuerwerk zwischen dem 2.1. und dem 30.12. eines jeden Jahres stellt laut Bußgeldkatalog eine Umweltschutzordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet.

Darüber hinaus macht sich jemand sogar strafbar, wenn er ohne vorherige Erlaubnis mit explosionsgefährlichen Stoffen handelt, diese verwendet oder nicht berechtigten Personen zur Benutzung überlässt. In einem solchen Fall droht eine Freiheits- oder Geldstrafe.

Die Strafen sind entsprechend hoch angesetzt, um die Verletzungsgefahr durch Feuerwerk und Sprengstoffmittel zu minimieren und den verantwortungslosen Umgang mit Feuerwerksraketen und Co. möglichst einzudämmen. Jeder sollte stets darauf achten, nur ordnungsgemäß gekennzeichnetes Feuerwerk zu kaufen, welches von der Bundesanstalt für Materialforschung geprüft und zugelassen wurde. Wer sich zudem an die beiliegenden Gebrauchsanweisungen hält und sorgsam mit den Sprengmitteln umgeht, kann mit ungetrübter Freude den Silvesterabend entgegenblicken.

Über den Autor

Female Author Icon
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (91 Bewertungen, Durchschnitt: 4,08 von 5)
Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengG)
Loading...

Kommentare

  1. doris sagt:

    also bei bei uns knallen sie fast rund um die jahreszeiten ich als kranke frau muss mir das gefallen lassen schlimm ..
    herzkrank usw …
    manchmal sogar laute knaller erst vor kurzen
    heute wieder glaub so mittellaute
    gehn scheinbar immer langsam weiter weg um zu tun als sein es nur leise ..
    was soll ich tun bin aus essen
    liebe grüsse von
    doris

  2. Marco D. sagt:

    Die Bussgelder z.Bsp. für Brandenburg sind hier völlig falsch dargelegt.
    Die 200 Euro beziehen sich nur auf § 12 Abs. 2 LImSchG.

    Natürlich hat Brandenburg kein eigenes Sprengstoffgesetz und es giit das SprengG in vollem Umfang.
    Es winkt also auch hier eine Geldbuße als Ordnungswidrigkeit von bis zu 50.000 Euro.

    Achtung, gefährdet man Personen oder fremde Sachen wird es sogar als Straftat betrachtet !

    Die im Katalog genannten Bußgelder stimmen so also nicht !

  3. Marco D. sagt:

    Das ist völliger Blödsinn. dass SprengG ist als Bundesgesetz deutschlandweit gültig. Eigene Sprengstoffgesetze der Bundesländer gibt es nicht. Rauchfackeln der KAt F1 oder P1 dürfen das ganze Jahr über genutzt werden.
    Natürlich kann der Veranstalter trotzdem Anzeige erstatten wenn man die Hausordnung missachtet, dass ist dann aber keine Anzeige nach den SprengG (wenn die Fackeln wie oben beschrieben sind)

  4. Max sagt:

    Stimmt es wirklich, dass man in einer normalen Wohnsiedlung im eigenen Garten ganzjährig in regelmäßigen Abständen (z. B. zweimal pro Woche) F1 Feuerwerk ohne Einschrämkungen am frühen Abend zünden darf.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Max,

      außerhalb der erlaubten Zeiten dürfen Sie Feuerwerk in der Regel nur mit einer Genehmigung durch das Ordnungsamt zünden.

      – Die Redaktion

    2. Torben sagt:

      Feuerwerk der Klasse F1 bedarf keine genehmigung und kann solange und so oft wie sie es wollen gezündet werden, solange keine Lärmbelästigung entsteht

  5. Flo sagt:

    Hallo liebes Team, in NRW habe ich in einer Wohnsiedlung eine Bengalische Fackel gezündet auf dem Weg zum Karnevalszug. Meine Freunde hatten im Rucksack den ich trug jeweils Drei Bengalische Fackeln und Drei Rauchbomben mit CE Kennzeichnung welche Von der Polizei beschlagnahmt wurden. Wir wollten diese vor dem Zug an einem Abgelegenen Ort Zünden. Nun würde ich gerne wissen welche Strafe mit vorliegen kann.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Flo,

      in NRW kann das zünden von Feuerwerkskörpern ohne dass eine Genehmigung vorliegt, ein Bußgeld von bis zu 2.600 Euro kosten.

      – Die Redaktion

  6. Aleyna sagt:

    Würde ich die Erlaubnis kriegen (vom Amt) für ein Geburtstag Feuerwerkskörper anzuzünden? (Klasse2)

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Aleyna,

      die Genehmigung können Sie beim Ordnungsamt beantragen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  7. Tabea sagt:

    Ist es erlaubt am 01.01. noch bis 24 Uhr Reste zu verböllern?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Tabea,

      Laut Sprengstoffverordnung darf Feuerwerk der Klasse 2 im Zeitraum vom 31.12 (0:00 Uhr) bis zum 1.1 (24:00 Uhr) angezündet werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  8. Susanne sagt:

    Hallo, wie sieht es eigentlich aus, wenn der Nachbar an Sylvester die Böller ( Kanonenschläge) vom Balkon aus in den Hof oder auf die Straße wirft?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Susanne,

      wenn durch Feuerwerkskörper Menschen gefährdet oder verletzt werden, kann das zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren führen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  9. Sven sagt:

    Kann mir jemand sagen, wie ich verfahre, wenn heute 30.12 rund um meine Wohnung etliche Böller und Raketen gezündet werden. Kann ich einfach die Polizei anrufen? Kümmern die sich überhaupt hier drum?

    Danke

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Sven,

      Da das Anzünden von Feuerwerk der Klasse 2 laut Sprengstoffverordnung nur im Zeitraum vom 31.12-1.1 zulässig ist, können Sie den Vorfall der Polizei melden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  10. andy sagt:

    meine kollegen haben böller geworfen und sind weggerannt , und haben nur meinen namen , der rest ist weggerannt , welche kosten könnten auf mich zukommen ? (niedersachsen)

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Andy,

      Feuerwerk oder Böller außerhalb der festgelegten Zeiten ohne Genehmigung zu zünden, kann ein Bußgeld bis zu 10.000 € zur Folge haben.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  11. Mantewerke sagt:

    Oben steht geschrieben: „Das Zünden von Feuerwerken der Klasse II darf nur im Zeitraum vom 31.12. bis zum 1.1. eines jeden Jahres stattfinden.“
    Und zusätzlich unter Punkt2.)…Zu Silvester, in der Nacht vom 31.12. zum 1.01. des Folgejahres…
    Es wird nirgendwo der Zeitraum genau definert.
    In §23 der 1.SprengV ist auch der Zeitraum von 31.12.-1.1. festgehalten,in dem Feuerwerk bis Kat. F2 abgebrannt werden darf.
    Ohne weitere Angabe von Uhrzeiten in diesem Gesetzestext,schliesse ich daraus,daß das Böllern somit vom 31.Dezember 0Uhr,bis 1.Januar 24Uhr,ggf unter beachtuing der Nachtruhe,erlaubt wäre.
    Oder gelten in NRW andere Regeln?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Mantewerke,

      Der Zeitraum, in dem laut Sprengstoffverordnung Feuerwerke der Klasse 2 gezündet werden dürfen, beginnt jedes Jahr am 31.12. um 0:00 Uhr und endet am 01.01. um 24:00 Uhr. Wer außerhalb dieses gesetzlich festgelegten Zeitraums Feuerwerke der Klasse 2 zündet, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ belangt werden.

      Wer im Verlauf des Jahres ein Feuerwerk zünden möchte, beispielsweise bei einer Hochzeitsfeier, benötigt die Genehmigung und Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese legt dann fest, an welchem Ort und in welchem Zeitfenster das Abschießen des Feuerwerks zulässig ist. Ohne entsprechende Erlaubnis ist das Feuerwerk illegal.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  12. johann sagt:

    bei mir wurden bei der leibesvisite,am eingang ins fußballstadion ,in der innentasche 3 stück schweizerkracher
    gefunden,die aus österreich.habe keine ahnung wie viele jahre die schon in der jacke sind 3-5.bin das erste mal im f.stadion gewesen. wuste nicht das ich die kracher bei mir habe.hatte auch nichts zum zünden streichholzschachtel oder feuer bei mir.bin nicht vorbestraft 65 j.alt wass bassiert jetzt???

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo johann,

      Sie werden voraussichtlich eine Geldstrafe erhalten. Wie hoch diese ausfallen wird, lässt sich schwer sagen – Sie haben die entsprechenden Blitzknallsätze zwar nicht in einer Menge gezündet, doch es könnte Ihnen durch die Umstände des Stadiumbesuchs vorgeworfen werden, dass Sie dies vor hatten. In jedem Fall ist die Höhe Ihrer Strafe Sache der bearbeitenden Behörde, Sie müssen wohl leider das entsprechende Schreiben abwarten.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  13. Dietmar sagt:

    Hat mann überhaupt schon mal daran gedacht, dass durch den Gebrauch von Feuerwerk die Tierwelt und Natur erheblichen Schaden nimmt noch dazu Feinstaub und Müll!!! Ich habe vor langer Zeit auch Feuerwerk abgebrannt,doch habe ich irgendwann den Schalter umgelegt und verzichte darauf gänzlich.Wenn jemand denkt er stirbt weil er kein Feuerwerk mehr hochjagen kann,den kann ich wiederlegen,dass es nicht so ist.

    1. Torben sagt:

      Kann ja auch laut Gewittern, ist genauso für die Tier

  14. Neugierig sagt:

    Wenn ich einen Lehrgang als Pyrotechniker mache für Grossfeuerwerk, berechtigt mich das geprüfte Böller mit BKS und CE Zeichen abzubrennen? Natürlich nach Anmeldung oder eben am 31.12!?
    Und wenn ja darf ich diese dann auch selbst herstellen oder nur von zertifizierten Händlern kaufen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Neugierig,

      derart spezifische Informationen liegen uns leider nicht vor. Wenden Sie sich hierzu an das Ordnungsamt; dort kann man Ihnen weiterhelfen bzw. Sie an die passenden Stellen verweisen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  15. Diana sagt:

    Hallo
    Ich finde keine genauen Hinweise zum Gebrauch von Rauchfakeln in Privatnutzung .. zum beispiel für ein Fotoshooting in einem abgelegenen öffentlichen Wald oder Wiesenstück . Gibt es da Richtlinien, Gesetze oder gar Bussgeld-strafen .
    Es handelt sich um den Bereich Niedersachsen.
    Vielen dank schon mal im Voraus für die Hilfe

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Diana,

      bei Rauchfackeln sollte es sich um Sprengstoffe der Kategorie T1 bzw. P1 handeln. Im privaten Umfeld dürfen Personen über 18 Jahren diese zünden. Bei Veranstaltungen müssen ggf. spezielle Auflagen beachtet werden.

      – Die Redaktion

      1. Diana K. sagt:

        vielen dank für die schnelle Antwort . Top

  16. Hirnstein sagt:

    Mit was muss ich rechnen wenn ich mit 3 Kilo illegaler pyro Technik bei der einfuhr erwischt wurde ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo,

      einige Bundesländer, nämlich Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen, haben eigene Sprengstoffgesetze. Alle anderen Bundesländer wenden das Bundessprengstoffgesetz an. Auf dieser Seite können Sie sich informieren: https://www.bussgeldkatalog.net/umweltschutzordnungswidrigkeiten/sprengv/

      – Die Redaktion

  17. Egon G. sagt:

    Wir wohnen in einem Holzhaus/Blockhaus in einer Straße am Dorfrand in NRW. Welcher Abstand muß beim Zünden von Feuerwerk(-Batterien) zu unserem Holz-Haus eingehalten werden? Dürfen vor unserer Grundstücks-Einfahrt Feuerwerk-Batterien gezündet werden? Es wurden von Nachbarn an unserer Grundstücks-Einfahrt vor unserem Carport ohne unsere Einwilligung z.T. hohe Raketen-Batterien gezündet, die über unser Carport und Holzhaus flogen.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Egon,

      eine Rechtsberatung dürfen wir nicht vornehmen. Hier könnte Ihnen unter Umständen die Beratung durch einen Anwalt weiterhelfen.

      – Die Redaktion

  18. Söfchen sagt:

    Hallo,
    also ist es generell nur erlaubt, in dem Zeitraum vom 31.12. des einen bis zum 1.1. des folgenden Jahres Feuerwerkskörper zu zünden?
    Man könnte also Anzeige gegen jemanden erstatten, der am 30.12. diese furchtbar lauten Kracher zündet, die einem fast einen Herzinfarkt bescheren? Bzw. das der Polizei melden und sie auffordern, die „Täter“ zur Unterlassung zu zwingen?

    Wie sieht es aus mit stundenlanger Böllerei am 31.12. vom frühen Nachmittag an?

    Vielen Dank im Voraus und ein sicherer Jahreswechsel für alle.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo,

      die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen haben eigene Sprengstoffgesetze. Alle anderen Bundesländer wenden das Bundessprengstoffgesetz an.

      – Die Redaktion

      1. Thomas sagt:

        Eigenes SprengG… Was für ein Schwachsinn…Das SprengG ist ein Bundesgesetz welches nicht durch eigene Gesetze der Länder abgelöst werden kann. Hier ist die Informationsweitergabe schlichtweg falsch.

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Thomas,

          nein, ist sie nicht. In Deutschland gilt der Föderalismus; das bedeutet, dass die einzelnen Länder auch unabhängig von Bundesgesetzen eine eigene Rechtssprechung ausüben dürfen.

          Das Team von bussgeldkatalog.net

    2. Jensen B. sagt:

      K… dich nicht an [von der Redaktion verändert] das sind nur 2-3 Tage wo rumgeballert wird und es gibt Böller die dürfen das ganze Jahr über verkauft werden und gezündet werden

      1. der aNt_worter sagt:

        gemäß deiner ausdrucksweiser in einer sehr vulgären sprache..
        f… d.. i… k… [von der Redaktion verändert]
        der umstand einer verhamlosung einer solchen gegebenheit ist schlichtweg untragbar.
        angesichts der tatsache, dass viele personengruppen (alte, junge, psychisch geschädigte(spez. fälle: umwelt, tiere)) darunter leiden, ist eine rücksichts nahme erforderlich.
        dieser egotrip einiger personen, die durch ihre taten, mehr leid als nötig bringen, ist ein affront an sich.
        sie sollten ihr nachlässiges denken, sowie ihre ebenso nachlässige ausdrucksweise überdenken.

  19. Sausimausi sagt:

    Leider ist das Ganze gesetzt nicht dafür da ,das es angewandt wird,hier bei uns in Kiel-Friedrichsort wird schon seit über 2 Wochen immer wieder mit feuerwerkskörpern geknallt,ich habe letztes Jahr am hellichten Tag fast so einen Knaller abbekommen,die Polizei macht garnichts,die kommen nicht einmal,da bekommt man nur einen Spruch,das ich damit rechnen muss,es ist ja Sylvester,sowas ist einfach eine Frechheit.

  20. Tanja sagt:

    Hallo,
    meine minderjährige Tochter möchte gerne für ihre Freunde zum Geburtstag ein Feuerwerk machen. Wir wohnen in NRW und es stellt sich jetzt die Frage ob sie es dürfen (mit einem Erziehungsberechtigten natürlich) oder nicht. Es soll wenn auch nur ein kleines Feuerwerk sein was nur kurz dauert.

  21. jens sagt:

    Hallo
    Heißt das jetzt das ich in nrw keine Strafe Haft Strafe bekommen kann weil nrw eigene Gesetze hat?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jens,

      eine Rechtsberatung dürfen wir nicht vornehmen. Hier könnte Ihnen unter Umständen die Beratung durch einen Anwalt weiterhelfen.

      – Die Redaktion

  22. Siggi sagt:

    Hallo, in unserem Ort ist das private Feuerwerk an den Wochenenden schon keine Seltenheit mehr. Hier knallt es für jede erdenkliche Gelegenheit. Natürlich auch immer nach 22:00 Uhr. Was kann man dagegen unternehmen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Siggi,

      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie haben die Möglichkeit, sich an einen Anwalt zu wenden.

      – Die Redaktion

    2. Oli sagt:

      110
      Die wissen ob genehmigt oder nicht

    3. Marco D. sagt:

      Feuerwerke von Pyrotechniker können nicht verhindert werden. Bundesgesetz vor Landesgesetz . Ausserdem käme es einen Berufsverbot gleich.

  23. Ela F. sagt:

    Hallo!
    Gibt es eine Maximale Anzahl an Ausnahmegenehmigungen für einen Betrieb?
    Wir haben ein Restaurant in der Nachbarschaft und mehrere Male im Jahr Feuerwerk.
    Dazu kommt,das auch ab 22.00 Uhr gezündet wird.
    Ist also auch möglich,das man die Genehmigungen wegen starker Belästigung zum Erliegen bringen kann?Bundesland ist NRW.
    Danke und beste Grüße,Ela

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Ela,

      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie haben die Möglichkeit, sich an einen Anwalt zu wenden.

      – Die Redaktion

    2. Marco D. sagt:

      Wenn die Feuerwerke von einen Pyrotechniker geschossen werden, können diese nicht verhindert werden.
      Das regelt das SprengG und das ist ein Bundesgesetz und steht über Landesgesetze. In de Sommermonaten darf bis 22:30 geschossen werden.

  24. Thomas sagt:

    Hallo, am Wochenende auf einem Festival wurde von einer Person eine Rauchfackel angezunden. Es war keine Person im Gefahrenbereich, die Ordner stellten jedoch Anzeige. Was kann nun auf die besagte Person zukommen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Thomas,

      das kommt darauf an. Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen haben jeweils eigene Sprengstoffgesetze. In allen anderen Bundesländern gilt das Bundessprengstoffgesetz. Die möglichen Konsequenzen können Sie aus den Tabellen auf dieser Seite entnehmen: https://www.bussgeldkatalog.net/umweltschutzordnungswidrigkeiten/sprengv/

      – Die Redaktion

  25. Ares sagt:

    Warum hat das Land Brandenburg nur so eine lasche Strafe? Das ist ja ein Witz!

    1. Gabi sagt:

      Die lasche Strafe betrifft in Brandenburg lediglich den § 12 Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG).
      Ansonsten gilt genauso eine mögliche Geldbuße von 50.000 Euro bei Verstößen gegen den § 23 Abs. 2 Satz 1 SprengV. Ist hier ein wenig außer acht gelassen worden.

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder