Kleiner Waffenschein – Erlaubnis zum Führen von SRS-Waffen

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 9. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 14 Minuten

Der kleiner Waffenschein erlaubt den Besitz für SRS-Waffen.

Mehr Sicherheit durch einen kleinen Waffenschein?

Ein kleiner Waffenschein ist in Deutschland für bestimmte Waffen vorgeschrieben.
Ein kleiner Waffenschein ist in Deutschland für bestimmte Waffen vorgeschrieben.

Ein kleiner Waffenschein suggeriert vielen Inhabern mehr Sicherheit, da dieser ihnen erlaubt bestimmte Waffen zu führen, also in der Öffentlichkeit einsatzbereit bei sich zu haben. Sie fühlen sich so in der Lage, sich gegen etwaige Gefahren wehren zu können.

In Zeiten von politischen Krisen oder gesellschaftlich komplizierten Umbrüchen, suchen Menschen oft nach einer Möglichkeit, sich sicherer zu fühlen. So sind in den letzten Jahren Anträge auf die Erteilung eines kleinen Waffenscheins laut der zuständigen Waffenbehörde in Berlin stetig angestiegen.


Was aber ist ein kleiner Waffenschein überhaupt? Welche Befugnisse erteilt eine solche Erlaubnis und für welche Waffen gilt diese? Und was kostet ein kleiner Waffenschein in Deutschland? Der folgenden Artikel beantwortet diese und weitere Fragen zum Thema „kleiner Waffenschein“.

FAQ: kleiner Waffenschein

Was bedeutet „kleiner Waffenschein“?

Gemäß Waffengesetz stellt ein kleiner Waffenschein die Berechtigung dar, bestimmte Waffen zu führen. In Anlage 2 des Waffengesetzes ist definiert, dass es sich dabei um sogenannte Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen handelt.

Welche Voraussetzungen müssen für einen kleinen Waffenschein vorliegen?

Um einen kleinen Waffenschein zu erwerben, müssen Antragsteller volljährig sein sowie eine körperliche und geistige Eignung nachweisen. Welche weiteren Bedingungen zu erfüllen sind, erfahren Sie hier.

Mit welchen Sanktionen ist bei einem kleinen Waffenschein zu rechnen?

Führen Waffenbesitzer den Waffenschein nicht mit, kann das Bußgelder von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. Ist der Schein nicht vorhanden, kann dies als Straftat gelten und Geld- oder Freiheitsstrafen drohen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Kleiner oder großer Waffenschein: Das sind die Unterschiede

Nach dem Waffengesetz (WaffG) wird in Deutschland zwischen dem kleinen und dem großen Waffenschein unterschieden. Die Anforderungen, die zur Erteilung des jeweiligen Waffenscheins erbracht werden müssen, unterscheiden sich teils erheblich.

Für viele suggeriert der kleine Waffenschein mehr Sicherheit.
Für viele suggeriert der kleine Waffenschein mehr Sicherheit.

Der große Waffenschein, der allgemein als Waffenschein bezeichnet wird, berechtigt den Inhaber nach dem Waffengesetz erlaubnispflichtige Waffen in der Öffentlichkeit zu führen. Das bedeutet, dass eine Schusswaffe geladen und zugriffsbereit am Körper oder in einem Behältnis mitgeführt werden darf.

Um einen großen Waffenschein zu erlangen, müssen Interessierte neben der Volljährigkeit, ein einwandfreies Führungszeugnis vorweisen, eine Zuverlässigkeitsprüfung absolvieren, eine Nachweis über die persönliche Eignung zum Führen einer Waffe erbringen sowie auch das Bedürfnis zum Führen eindeutig darlegen.

Daher ist es in Deutschland eher selten, dass ein großer Waffenschein ausgestellt wird, den der Nachweis für ein Bedürfnis und einer übermäßigen Gefährdung sind in der Regel relativ schwer zu erbringen.

Des Weiteren muss für die Bewilligung eines großen Waffenscheins auch ein Sachkundenachweis erfolgen. Dieser ist mit der Teilnahme an einem Lehrgang mit abschließender staatlicher Prüfung verbunden und eine Grundvoraussetzung für die Antragstellung.

Etwas anders sieht das aus, wenn ein kleiner Waffenschein benötigt wird. Beantragen Interessierte diesen, entfallen der Bedürfnis- sowie der Sachkundenachweis. Alle anderen Voraussetzungen sind dennoch zu erfüllen.

Ein großer Waffenschein berechtigt nicht zum Besitz einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe. Hier muss eine Waffenbesitzkarte vorliegen.

Für andere Waffenarten ist ein großer Waffenschein nicht zuständig. Entweder sind diese grundsätzlich verboten, wie zum Beispiel Butterflymesser oder Wurfsterne, fallen nicht unter das Waffengesetz (wie das sogenannte CS-Gas) oder bedürfen eines kleinen Waffenscheins.

Der sogenannte kleine Waffenschein umfasst erlaubnisfreie Waffen, die in der Öffentlichkeit geführt werden. Welche Waffen dies betrifft und welche Voraussetzungen für einen kleinen Waffenschein genau vorliegen müssen, wird in den folgenden Abschnitten eingehender dargelegt.

Was ist ein kleiner Waffenschein?

Kleiner Waffenschein: Die Voraussetzungen sind im Waffengesetz geregelt.
Kleiner Waffenschein: Die Voraussetzungen sind im Waffengesetz geregelt.

Ein kleiner Waffenschein ist in Deutschland, wie bereits erwähnt, eine Erlaubnis bestimmte Waffen zu führen. Er ist ein Dokument, das unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag erstellt wird und den Inhaber berechtigt, klar definierte Waffen zugriffsbereit in der Öffentlichkeit mit sich zu führen.

Die nach dem Waffengesetz Anlage 2 definierten Waffen sind sogenannte SRS-Waffen, welche Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen umfassen. Diese Waffen müssen ein PTB-Siegel aufweisen. Dies bedeutet, dass die Waffen von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüft und abgenommen wurden.

Weisen diese Waffen ein solches Siegel nicht auf, handelt es sich nicht mehr um erlaubnisfreie Waffen und es bedarf der Vorlage eines großen Waffenscheins, damit diese geführt werden dürfen.

Um eine solche Erlaubnis, SRS-Waffen führen zu dürfen, auch zu erhalten, ist, wie zuvor erwähnt, ein Antrag (ein kleiner Waffenschein ist hiervon nicht ausgenommen) zu stellen.

Der kleine Waffenschein als solcher wurde erst im Jahr 2002 eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Waffengesetz (WaffG) überarbeitet und größtenteils neu aufgesetzt. Nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG ist ein kleiner Waffenschein in Deutschland ein Waffenschein, der zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine erlaubnisfreie Waffe berechtigt.

Diese Ausübung kann dann auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder umfriedeten Besitztums stattfinden. Der Inhaber darf also die Waffe in der Öffentlichkeit bei sich tragen und in angemessenen Situationen auch nutzen.

Voraussetzungen für einen kleinen Waffenschein

Wie bereits erwähnt, ähneln die Voraussetzungen für den Erhalt eines kleinen Waffenscheins denen des großen. Das Waffengesetz regelt diese auf Bundesebene, was einen Standard von Mindestanforderungen etabliert.

Ein kleiner Waffenschein wird abgelehnt, wenn Antragsteller die Voraussetzungen nicht erfüllen.
Ein kleiner Waffenschein wird abgelehnt, wenn Antragsteller die Voraussetzungen nicht erfüllen.

Dennoch ist es mitunter möglich, dass in den einzelnen Bundesländern weitere Vorgaben für die Erteilung erlassen wurden. Diese unterliegen dann der Gesetzgebung dieser Länder. Ein kleiner Waffenschein und dessen Voraussetzungen sind also sowohl Bundes- als auch Ländersache.

Grundsätzlich muss ein Antragsteller jedoch immer volljährig sein, seine Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes sowie seine persönliche Eignung nachweisen können.

Ein Bedürfnis zum Führen der betreffenden Waffen sowie eine Haftpflichtversicherung sind jedoch nicht erforderlich. Ebenso wenig muss ein Sachkundelehrgang oder eine Prüfung diesbezüglich abgelegt werden. Daher können Interessierte den kleinen Waffenschein nicht „machen“, sondern nur bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen.

Die Behörde prüft, wie bei einem vollfertigen Waffenschein, die Nachweise der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. Hierbei stehen folgende Punkte besonders im Vordergrund:

  • Volljährigkeit,
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung,
  • keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit,
  • einwandfreies Führungszeugnis (§ 5 WaffG regelt die Zuverlässigkeit, § 6 WaffG die persönliche Eignung)
  • keine Auffälligkeiten bei der Regelabfrage beim Verfassungsschutz
  • Nachweise einer fachgerechten Aufbewahrung der Waffen, für Unbefugte unzugänglich.

Liegen diese Voraussetzung gar nicht oder nur teilweise vor, wird ein kleiner Waffenschein meist abgelehnt. So soll verhindert werden, dass Personen, die geistig oder körperlich nicht in der Lage sind, Waffen verantwortungsvoll zu nutzen und aufzubewahren, diese in der Öffentlichkeit bei sich tragen.

Kleiner Waffenschein – wo wird dieser beantragt?

Antragsteller, die diese Voraussetzungen erfüllen, können den Antrag für einen kleinen Waffenschein stellen. Welche Behörde für die Ausstellung zuständig ist, kann je nach Bundesland, Stadt oder Gemeinde unterschiedlich sein. So wird ein kleiner Waffenschein beziehungsweise dessen Antrag entweder der Polizei, dem Ordnungsamt, dem Landratsamt, der Kreisverwaltung oder einer anderen Verwaltungsbehörde der Gemeinde bearbeitet.

Kleiner Waffenschein: Wo Interessierte diesen beantragen können, ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.
Kleiner Waffenschein: Wo Interessierte diesen beantragen können, ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.

Einen kleinen Waffenschein zu beantragen ist in Berlin nur bei der zuständigen Polizeidirektion möglich, wohin gegen der Antrag in Bremen bei der Abteilung Waffen-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten im Stadtamt eingereicht werden muss.

Der Antrag ist in allen Bundesländern persönlich mit allen notwendigen Unterlagen bei der Behörde am Wohnort einzureichen. Dies ist in der Regel nur vor Ort in den Geschäftsräumen realisierbar. Möchten Interessierte also einen kleinen Waffenschein beantragen, ist das online sehr oft nicht möglich. Dies ist allerdings von den jeweiligen Behörden und deren Serviceangebot abhängig.

Die Antragsunterlagen für einen kleinen Waffenschein sind meist online verfügbar. Das Beantragen kann nur mit diesen Unterlagen stattfinden.

Jeder ausgestellte kleine Waffenschein wird im Nationalen Waffenregister hinterlegt und gespeichert. So sind die Daten der Inhaber für die Behörden abrufbar.

Kleiner Waffenschein – so handhaben verschiedene Bundesländer die Erteilung

Da die Bearbeitung der Anträge Ländersache ist, kommt es hier zu Unterschieden wo und wie ein kleiner Waffenschein beantragt werden kann. Interessierte sollten sich im Vorfeld informieren, welche Behörde an ihrem Wohnort genau zuständig ist.

Es kann durch aus sein, dass ein Antrag sowie ein kleiner Waffenschein in NRW (Nordrhein-Westfalen) anderen Vorgaben unterliegen als in Berlin, Thüringen oder Bayern. Dies müssen Antragsteller bedenken, wenn beispielsweise ein kleiner Waffenschein in NRW zu beantragen ist.

In der nachfolgenden Übersicht erfahren Interessierte, wo sie den kleinen Waffenschein beantragen können.

BundeslandZuständige BehördeZusätzliche Anforderungen
Kleiner Waffenschein Baden WürttembergKreispolizeibehörde
(je nach
Wohnort: Landratsamt, Stadtverwaltung, Verwaltungsgemeinschaft)
Anforderungen können
in den Landkreisen/
Städten
variieren
Kleiner Waffenschein BayernLandratsämterAusweisdokument
Kleiner Waffenschein BerlinWaffenbehörde
Landeskriminalamt 553
Personalausweis, Reisepass,
letzte Meldebescheinigung
Kleiner Waffenschein BrandenburgPolizeidirektion (Nord, Ost,
West, Süd)
Personalausweis, Reisepass,
letzte Meldebescheinigung
Kleiner Waffenschein BremenAbteilung Waffen-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten
– Stadtamt
Ausweisdokument
Kleiner Waffenschein HamburgPolizei HamburgPersonalausweis, Reisepass,
letzte Meldebescheinigung
Kleiner Waffenschein HessenOrdnungsamt
am Wohnort
Anforderungen können
in den Landkreisen/
Städten
variieren
Kleiner Waffenschein Mecklenburg-VorpommernAmt für OrdnungAusweisdokument
Kleiner Waffenschein NiedersachsenBürgerauskunft der Gemeinden
-> erfragen der zuständigen Behörde
Ausweisdokument
Kleiner Waffenschein Nordrhein-Westfalen (NRW)örtliche KreispolizeibehördePersonalausweis, Reisepass,
letzte Meldebescheinigung,
Anforderungen können
in den Landkreisen/
Städten variieren
Kleiner Waffenschein Rheinland-Pfalz (RLP)StadtverwaltungPersonalausweis, Reisepass,
letzte Meldebescheinigung,
Anforderungen können in den Landkreisen/
Städten variieren,
weitere
Unterlagen telefonisch erfragen
Kleiner Waffenschein SaarlandKreispolizeibehördePersonalausweis, Reisepass,
letzte Meldebescheinigung,
Anforderungen können in den Landkreisen/
Städten variieren
Kleiner Waffenschein SachsenOrdnungsamtAusweisdokument

Anforderungen können
in den Landkreisen/
Städten
variieren
Kleiner Waffenschein Sachsen-AnhaltDezernat 21 Polizeidirektion
Sachsen-Anhalt
Nord
Personalausweis, Reisepass,
letzte Meldebescheinigung,
Anforderungen können
in den Landkreisen/
Städten variieren
Kleiner Waffenschein Schleswig-HolsteinVerwaltungsbehörden
im Landkreis, der kreisfreien Stadt,
der großen selbstständigen Stadt,
der selbstständigen Gemeinden
Anforderungen können
in den Landkreisen/
Städten
variieren
Kleiner Waffenschein ThüringenVerwaltungsbehörden
im Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt,
der selbstständigen Gemeinden
Anforderungen können
in den Landkreisen/
Städten
variieren

Kosten – Ein kleiner Waffenschein ist nicht teuer

Im Gegensatz zu einem vollfertigen Waffenschein oder einem Jagdschein fallen für einen kleinen Waffenschein nur Verwaltungsgebühren an. Da weder ein Sachkundelehrgang noch eine Jägerausbildung absolviert oder Prüfungen abgelegt werden müssen, halten sich die Summen in Bezug auf diesen Waffenschein in Grenzen.

Kleiner Waffenschein: Die Kosten gestalten sich übersichtlich.
Kleiner Waffenschein: Die Kosten gestalten sich übersichtlich.

Doch was kostet der kleine Waffenschein genau? In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass es in der Bundesrepublik keine einheitlichen Regelungen gibt. Derzeit ist weiterhin die Kostenverordnung des Waffengesetzes in der Fassung von 1990 gültig.

Allerdings gab es zu dieser Zeit noch keinen kleinen Waffenschein, so dass die diesbezüglich erhobenen Verwaltungsgebühren recht unterschiedlich ausfallen. Eine Neuregelung der Kosten gibt es bisher nicht. Daher kann keine pauschale Aussage zu den Gebühren getroffen werden. Hier kommt es nicht nur zu Unterschieden in den Bundesländern, sondern auch in den Landkreisen und zwischen den Städten.

In der Regel sehen die Gebühren in den Bundesländern derzeit folgendermaßen aus: In Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, im Saarland und Thüringen werden 50 Euro bis 53 Euro verlangt. In Bayern liegt die Gebühr hingegen zwischen 30 und 150 Euro. In Schleswig-Holstein werden 60 Euro fällig, Sachsen-Anhalt erhebt 66 Euro und Sachsen 75 Euro.

In Reihnland-Pfalz sind es 80 Euro. In Baden-Württemberg zahlen Sie 82,50 Euro und Nordrhein-Westfalen kostet ein kleiner Waffenschein 90 Euro. Berlin verlangt 92 Euro, Bremen 100 Euro. Regionale Unterschiede in den Bundesländern können zudem zu verschiedenen Kosten in den jeweiligen Landkreisen führen.

Im Gegensatz zum großen Waffenschein entfällt die Befristung, das heißt ein kleiner Waffenschein ist in der Regel unbefristet gültig. Eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung nach drei Jahren kann auch beim kleinen Waffenschein vorgeschrieben sein. Antragsteller sollten sich bei der zuständigen Waffenbehörde also immer nach der regionalen Bestimmungen erkundigen. Darüber hinaus kann Ihnen die Erlaubnis zum Führen der entsprechenden Waffen entzogen werden, wenn der Wegfall der Zuverlässigkeit festgestellt wird.

Wozu berechtigt der kleine Waffenschein?

Beschäftigen sich Interessierte mit dem Thema „kleiner Waffenschein“ sind „Was darf ich damit machen?“, „Wie bekomme ich einen kleinen Waffenschein?“ oder „Wo beantrage ich den kleinen Waffenschein?“ die häufigsten Fragen, die in diesen Zusammenhang auftreten.

Wie erwähnt, berechtigt ein kleiner Waffenschein zum Führen von Schreckschuss,- Reizstoff- und Signalwaffen. Der Erwerb und Besitz dieser Waffen unterliegt keinen Beschränkungen solange sie das PTB-Zeichen F aufweisen. Auch die Munition oder Kartuschen für diese Waffen können Waffenbesitzer in Deutschland ohne Einschränkungen kaufen und besitzen.
Ein kleiner Waffenschein berechtigt nicht zum Schießen bei einer öffentlichen Veranstaltung.
Ein kleiner Waffenschein berechtigt nicht zum Schießen bei einer öffentlichen Veranstaltung.

Auch müssen die sogenannten PTB-Waffen in einem verschlossenen Behältnis und getrennt von etwaiger Munition transportiert werden, wenn kein kleiner Waffenschein vorliegt. Der Besitz sowie die Nutzung in der eigenen Wohnung oder Grundstück sind ohne einen Waffenschein erlaubt.

Grundsätzlich dürfen diese Waffen nur an zugelassenen Schießständen und auf privatem Gelände, wo dies erlaubt ist sowie in den eigenen Räumlichkeiten oder umfriedeten Besitztümern ohne Erlaubnis geführt werden.

Für die Mitnahme in die Öffentlichkeit ist ein kleiner Waffenschein unabdingbar. Diese Erlaubnis ist im gesamten Bundesgebiet gültig.

Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen fallen unter das Waffengesetz, sind jedoch keine Schusswaffen, sondern ihnen gleichgestellte Gegenstände. Da kein Geschoss, sondern Gase abgefeuert werden, wurde diese Definition im Waffenrecht eingeführt.

Darüber hinaus erlaubt ein kleiner Waffenschein nicht, das Führen sowie den Erwerb oder Besitz erlaubnispflichtiger Waffen. Des Weiteren darf die Waffe auch nicht in der Öffentlichkeit abgefeuert beziehungsweise genutzt werden.


Ausnahmen diesbezüglich sind § 12 Abs. 4 WaffG festgelegt:

a) Notwehr, Notstand
b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
c) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
(1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
(2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben
d) im befriedeten Besitztum – mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes – mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.“

In einer sogenannten Notwehr- oder Notstandssituation ist der Gebrauch der Waffe oder das Abfeuern also erlaubt. Wann eine solche Situation vorliegt, lässt sich in vielen Fällen jedoch eher schwierig bestimmen. Ein kleiner Waffenschein berechtigt also nicht dazu, die Waffen ohne Grund abzufeuern oder bei Veranstaltungen und Menschensammlungen Gebrauch von diesen zu machen. Das Schießen in der Öffentlichkeit bedarf einer behördlichen Sondererlaubnis.

Ein kleiner Waffenschein umfasst nur erlaubnisfreie Waffen.
Ein kleiner Waffenschein umfasst nur erlaubnisfreie Waffen.

In der Regel dürfen auch Waffen, die dem kleinen Waffenschein unterliegen, bei öffentlichen Veranstaltungen gar nicht geführt werden.

Hier sind die Vorgaben für den kleinen und großen Waffenschein die gleichen. So ist es auf Konzerten, Demonstrationen, bei Fußballspielen, auf Jahr- oder Weihnachtsmärkten oder im Kino generell untersagt jegliche Art von Waffen zu führen.

Auch sollten hier die Regeln der Veranstalter genau beachtet werden, denn auch auf vielen Silvesterparties, in Clubs, Diskos und ähnlichen Versammlungen ist das Führen von Waffen trotz eines vorliegenden Waffenscheins, egal ob kleiner oder großer, nicht erlaubt.

Allerdings kann es in einigen Situationen für Laien schwer sein, einzuschätzen, ob es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt. Daher sollten Waffenscheininhaber immer gut überlegen, wo sie hingehen und ob das Führen einer Waffen in diesem Fall unbedingt notwendig ist.

Werden die SRS-Waffen dennoch bei öffentlichen Veranstaltungen eingesetzt oder ohne Erlaubnis geführt, kann es sich durchaus um eine Straftat handeln. Es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Die Waffen werden dann in der Regel eingezogen.

Kleiner Waffenschein – welche Waffen sind eingeschlossen?

Wie beschrieben, fallen nur bestimmte Waffen unter die Erlaubnis, die ein kleiner Waffenschein darstellt. Obwohl waffenrechtlich nicht als Schusswaffen geführt, können auch die SRS-Waffen schießen.


Die Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen benutzen keine Munition im herkömmlichen Sinn, nutzen jedoch in vielen Fällen das gleiche Prinzip wie eine Schusswaffe mit Magazin oder Geschosstrommel.

Eine Schreckschusswaffe besitzt in der Regel ein Kartuschenlager, das Kartuschenmunition verschießt. Diese ist nicht scharf, kann jedoch bei einem aufgesetzten Schuss tödliche Verletzungen auslösen. Oft sind die Waffen Nachbildungen von Revolvern oder Pistolen und auf den ersten Blick kaum von „echten“ Schusswaffen zu unterscheiden.

Beim „Schuss“ wird durch die Schreckschussmunition ein lauter Knall verursacht, was einen Angreifer oder eine Bedrohung durch den „Schreck“ in die Flucht schlagen soll. Diese Waffen besitzen zudem auch eine sogenannte Luftsperre. Dies soll verhindern, dass Geschosse vorgeladen werden oder scharfe Munition genutzt wird.

In der Regel ist ein Umbau von Schreckschusswaffen für scharfe Munition aufgrund der Funktionsweise und des Aufbaus fast unmöglich.

Die Schreckschussmunition kann zu erheblichen Verletzungen führen, wenn die Waffe aus nächster Nähe abgefeuert wird. Daher hat der Gesetzgeber entschieden, dass ein kleiner Waffenschein für diese Waffen notwendig ist, da so die Zuverlässigkeit des Besitzers im Vorfeld überprüft werden kann.

Reizstoffwaffen hingegen können entweder ein Patronenlager oder ein Kartuschenlager besitzen. Diese verschießen Reiz- oder andere Wirkungsstoffe, die als Gas durch den Lauf der Waffe gepresst werden. Hierbei entsteht ebenso wie bei der Schreckschusswaffe ein lauter Knall. Das Reizgas wird in Richtung der Bedrohung „geschossen“.

Für Pfefferspray ist kein kleiner Waffenschein nötig, solange es zur Tierabwehr gekennzeichnet ist.
Für Pfefferspray ist kein kleiner Waffenschein nötig, solange es zur Tierabwehr gekennzeichnet ist.

Ein kleiner Waffenschein schließt unterschiedliche Arten von Reizgaswaffen ein. Im Allgemeinen wird zwischen CN- (Chloracetophenon), CS- (Chlorbenzylidenmalodinitril) und Pfeffer-Reizgaspatronen (Nonivamid) unterschieden. Wie weit das Gas geschossen wird, ist vom Kaliber und der Patronenfüllung abhängig.

Eine Signalwaffe hat ein Patronen- oder Kartuschenlager, dass pyrotechnische Munition verschießt.

Die Waffen sind in der Regel einschüssig und verwenden entweder Leuchtpatronen oder akustische Signalpatronen. Sie kommen beispielsweise bei Sportveranstaltungen als Startsignalgeber zum Einsatz.

SRS-Waffen müssen eine Zulassung nach § 8 Beschussgesetz vorweisen. Diese erteilt die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt, was durch das PTB-Siegel kenntlich gemacht wird. Das Siegel beinhaltet die Buchstaben PTB in einem Kreis.

In entsprechenden Paragraphen ist Folgendes festgelegt:

Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager bis 12,5 Millimeter Durchmesser und tragbare Geräte nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 ohne Patronen- oder Kartuschenlager, die zum
1. Abschießen von Kartuschenmunition,
2. Verschießen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen oder
3. Verschießen von pyrotechnischer Munition
bestimmt sind, sowie Zusatzgeräte zu diesen Waffen zum Verschießen pyrotechnischer Geschosse dürfen nur dann in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder gewerbsmäßig hergestellt werden, wenn sie ihrer Bauart und Bezeichnung nach von der zuständigen Stelle zugelassen sind. […]

Besitzen die Waffen kein Prüfzeichen, wird eine Waffenbesitzkarte und für das Führen in der Öffentlichkeit ein großer Waffenschein verlangt. Denn diese Waffen gelten als nicht zulässige SRS-Waffen. Schreckschusswaffen ohne PTB-Siegel beispielsweise werden als scharfe Schusswaffen geführt. Ein kleiner Waffenschein reicht für den Besitz und zum Führen nicht mehr aus.


Besitzer dieser nicht geprüften Waffen machen sich unter Umständen wegen illegalen Waffenbesitzes strafbar. Dies ist auch dann der Fall, wenn sie diese Waffen nicht führen und nur zu Hause aufbewahren.

Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass ein Pfefferspray auch zu diesen Waffen gehört, sollte es kein Prüfsiegel haben und nicht ausschließlich für den Einsatz gegen Tiere bestimmt sein.

Anschließend findet sich eine zusammenfassende Übersicht zu den Waffen, die mit einem kleinen Waffenschein geführt werden dürfen:

WaffenartFunktionWaffenschein
SchreckschusswaffeSchreckschussmunition, die Knall erzeugtKleiner Waffenschein bei PTB-Siegel,
Waffenbesitzkarte und/oder großer Waffenschein ohne Siegel
ReizstoffwaffeReizgaspatronen, Reizgas wird verschossenKleiner Waffenschein bei PTB-Siegel,
Waffenbesitzkarte und/oder großer Waffenschein ohne Siegel
SignalwaffeLeuchtpatronen oder akustische SignalpatronenKleiner Waffenschein bei PTB-Siegel,
Waffenbesitzkarte und/oder großer Waffenschein ohne Siegel
Pfeffersprayversprüht durch Druck natürliches Oleoresin Capsicum (aus der Paprikapflanze gewonnen)Kleiner Waffenschein bei PTB- oder BKA-Siegel und/oder Zusatz „nur für den Einsatz gegen Tiere“, fehlt beides ist Pfefferspray verboten oder fällt in den Bereich des großen Waffenscheins,
"Tierabwehrspray" bedarf derzeit keiner waffenrechtlichen Erlaubnis
CS-Gas Reizstoffsprühgeräteversprüht 2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril (Tränengas)Frei, wenn PTB-Prüfzeichen vorhanden
Ohne Prüfzeichen ist das Führen und der Besitz verboten
Elektroschockerverabreicht kontrolliert einen elektrischen SchlagFrei, wenn PTB-Prüfzeichen vorhanden
Ohne Prüfzeichen ist das Führen und der Besitz verboten,
Distanz-Elektroimpulsgeräte (wie Airtaser) sind generell verboten

Wichtiges über den Umgang mit Waffen des kleinen Waffenscheins

Liegt ein kleiner Waffenschein vor, dürfen SRS-Waffen geführt werden. Dies setzt eine Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung voraus, sodass in der Regel davon auszugehen ist, dass die Waffenscheininhaber verantwortungsvoll mit den Waffen umgehen.

Auch Waffen, die ein kleiner Waffenschein einschließt, können schwere Verletzungen verursachen.
Auch Waffen, die ein kleiner Waffenschein einschließt, können schwere Verletzungen verursachen.

Beim Kauf sind Händler verpflichtet, Kunden darauf hinzuweisen, dass das Führen ohne eine gültige Erlaubnis, in diesem Fall ein kleiner Waffenschein, strafbar ist. Zudem müssen Händler diese Belehrung auch in einem Protokoll festhalten.

In der Öffentlichkeit dürfen eine PTB-Waffe und die dazugehörige Munition, wenn ein kleiner Waffenschein nicht vorliegt, nur getrennt voneinander und nicht zugriffsbereit transportiert werden. Hier ist es empfehlenswert, die Waffe in einem verschlossenen Behältnis aufzubewahren und diese so zu befördern. Liegt die Waffe nur im Handschuhfach oder in der Handtasche, kann dies schon als zugriffsbereit gewertet werden.

Darüber hinaus sollten Käufer auch davon absehen, SRS-Waffen im Ausland zu kaufen. In den meisten Fällen erfüllen diese Waffen die gesetzlichen Vorgaben für den Kauf und Besitz von erlaubnisfreien Waffen in Deutschland nicht. Ist dies der Fall ist bereits der Kauf eine Straftat, auch wenn der kleine Waffenschein vorhanden ist.

Interessierte sollten sich auch bewusst machen, dass das Führen von Schreckschuss- oder Reizstoffwaffen die Gefahr birgt, dass bedrohliche Situationen eskalieren. Vor einem Überfall schützen sie nicht und eine Notwehrsituation kann durch Stress auch schnell fehlinterpretiert werden.

Sonderfall CS-Gas und Elektroschocker

Neben den Waffen, für die ein kleiner Waffenschein notwendig ist, gibt es in Deutschland auch andere Mittel, die zur Selbstverteidigung erworben werden können. Diese gelten jedoch nicht mehr als Waffe im Sinne des Waffengesetzes.

Davon ausgenommen ist das sogenannte Pfefferspray. Dieses Reizstoffsprühgerät verwendet den Wirkstoff Oleoresin Capsicum (OC) und darf in Deutschland nur zur Abwehr von Tieren verkauft werden. Dies ist auf den Dosen deutlich gekennzeichnet. Ein Einsatz gegen Menschen ist dann strafbar und wenn überhaupt nur in einer Notsituation zulässig.

Ein kleiner Waffenschein berechtigt nicht zur Jagd in irgendeiner Form.
Ein kleiner Waffenschein berechtigt nicht zur Jagd in irgendeiner Form.

Der Wirkstoff ist in Deutschland nicht zugelassen. Daher besitzen die Pfeffersprays mit diesem Inhaltstoff kein PTB-Zeichen.

Sind sie jedoch für die Tierabwehr vorgesehen, dürfen sie ohne Einschränkungen erworben, besessen und geführt werden.

Polizei und Feldjäger verwenden Pfefferspray mit einer Ausnahmegenehmigung.

Etwas anders sieht das bei einem Reizstoffsprühgerät mit CS-Gas aus. Diese werden umgangssprachlich zwar auch als Pfefferspray bezeichnet, versprühen jedoch einen anderen Wirkstoff. Das 2-Chlorbenzylidenmalon­säuredinitril ist im Allgemeinen als Tränengas bekannt.

Ist das CS-Gas Gerät offiziell durch das Bundeskriminalamt zugelassen, erkennbar an den Buchstaben BKA in einer Raute, ist es bereits für 14-Jährige erhältlich. Der Erwerb, der Besitz und das Führen sind erlaubnisfrei, sofern die Reichweite begrenzt und der Inhaltstoff gesundheitlich unbedenklich ist. Ein kleiner Waffenschein ist also nicht notwendig. Weisen die Geräte kein Prüfzeichen auf, sind sie grundsätzlich verboten.

Ein offizielles PTB-Prüfzeichen müssen auch Elektroschockgeräte aufweisen. Für diese ist der Erwerb und Besitz erst ab 18 zulässig. Auch hier gilt: Ist kein Prüfzeichen vorhanden, sind Kauf, Besitz und Führen verboten.

Eine Ausnahme bilden hier sogenannte Altgeräte ohne Prüfzeichen, die vor dem 11.10.2002 hergestellt und vor dem 01.01.2011 erworben wurden. Diese Geräte dürfen weiterhin im Besitz bleiben. Ein Neuerwerb sowie das Führen sind verboten.

Sogenannte Distanz-Elektroimpulsgeräte (wie Airtaser) sind in Deutschland seit 2008 generell verboten.

Kleiner Waffenschein – Bußgelder und Strafen

Fehlt ein kleiner Waffenschein oder wird er mit der entsprechenden Waffe nicht mitgeführt, drohen Sanktionen. Wird eine SRS-Waffe geführt gilt eine Ausweispflicht, die zu beachten ist.

Ein kleiner Waffenschein ist bei einer Kontrolle immer vorzuzeigen.
Ein kleiner Waffenschein ist bei einer Kontrolle immer vorzuzeigen.

Neben dem Personalausweise oder dem Pass, ist dann auch der kleine Waffenschein mitzuführen.

Diese Papiere sind auf Verlangen Polizeibeamten oder anderen zur Personenkontrolle befugten Personen vorzuzeigen.

Haben Waffenbesitzer ihre Papiere nicht griffbereit, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen kann.

Ist ein kleiner Waffenschein überhaupt nicht vorhanden, handelt es sich um eine Straftat, die eine Geld- oder einen Freiheitstrafe zur Folge haben kann.

Auch wenn die Waffen kein notwendiges Prüfzeichen aufweisen, ist mit Sanktionen und Strafen zu rechnen. Sind sich Käufer nicht sicher, ob der Erwerb und Besitz der Waffen erlaubnisfrei ist, sollten sie vom Kauf absehen.

Nicht zugelassene Waffen zu besitzen und zu führen, ist eine Straftat, die mit hohen Geldstrafen oder auch mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden kann.

Sind der Besitz und das Führen erlaubt, sind dennoch einige Einschränkungen zu beachten. So schreiben viele Waffenbehörden und Ordnungsämter vor, dass die Waffe nur verdeckt geführt werden darf.

Ragt dies aus der Kleidung heraus oder ist anders sichtbar, kann das je nach Region zu Bußgeldern führen. Waffeninhaber sollten sich bei der zuständigen Behörde informieren, wie die Vorschriften diesbezüglich aussehen.

Grundsätzlich ist es jedoch, wie bereits erwähnt, verboten Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen zu tragen. Hierbei ist es nebensächlich, ob ein kleiner Waffenschein vorhanden ist oder nicht.

Kleiner Waffenschein: Die Strafen können bei Verstößen gegen die rechtlichen Vorgaben erheblich sein.
Kleiner Waffenschein: Die Strafen können bei Verstößen gegen die rechtlichen Vorgaben erheblich sein.

Waffen, auch SRS-Waffen, sind so aufzubewahren, dass Unbefugte keinen Zugriff haben. Gehen Waffenbesitzer hier fahrlässig vor und lagern die Waffen frei zugänglich, hat das bei einem Vorfall Konsequenzen für sie.

Waffen und deren Munition sollten immer getrennt voneinander in geschlossenen Behältern aufbewahrt sein. Wenn möglich, sollte die Munition sich in einem verschlossenen Behältnis befinden.

Die Schlüssel zu diesem sind ebenfalls unzugänglich für Unbefugte, vor allem für Minderjährige, zu hinterlegen. Ein Waffenschrank oder ein Tresor für Schusswaffen des großen Waffenscheins ist hier nicht notwendig.

Anders auch als beim großen Waffenschein führt die zuständige Waffenbehörde keine verdachtsunabhängigen Kontrollen zur Aufbewahrung durch.

In der Regel werden die Bußgelder sowie die Geld- und Haftstrafen bei Verstößen gegen das Waffengesetz oder gegen die Auflagen, die ein kleiner Waffenschein mit sich bringt, je nach Einzelfall verhängt. Die Schwere des Verstoßes oder der Straftat spielen hierbei ein wichtige Rolle.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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Kommentare

  1. Christoph sagt:

    Moin, habe folgendes Problem. Wir haben hier eine richtige Rattenplage, unser Hund killt zwar jeden Tag so viele sie kriegt aber das reicht beiweiten nicht aus. Die Viecher killen mir jede Nacht 8 – 10 Küken und das macht mich echt sauer. Außerdem krabbeln die in den Motorräumen unserer Fahrzeuge rum, kauen an den Kabeln verursachen großen Schaden und sind sogar ins Innere der Fahrzeuge gelangt. Also großes Problem. Ich habe zwar einen Knicker hier (Luftgewehr) aber damit diese Viecher etwas merken müsste ich Stahlbolzen verschießen, Eierbecher oder Rundkugeln darüber lachen die nur. Nun einmal gefragt weil ich da nicht so ganz durchblicke. Ich würde mir gerne ein KK zulegen, dieses ausschließlich hier auf unserem Hof (7,5 hekt.) offen und geladen tragen und ggfls. damit auf die Biester schießen. Ich habe echt keine Lust in einen Schützenverein einzutreten nur um dadurch eine Karte zu bekommen. Gibt es da besondere Regelungen zum Umgang bzw. Besitz von Waffen auf priv. Gelände? Danke im Voraus.

  2. Herbert sagt:

    Hallo liebe Redaktion,

    bitte überprüft eure Tabelle im Hinblick auf die Zeile „Pfefferspray“. Dort erweckt in der Spalte rechts der Eindruck, man bräuchte hierfür ebenfalls einen Waffenschein, ggf. sogar den großen. Das stimmt erstens so nicht, da Pfefferspray als verbotener Gegenstand nicht im Waffengesetz gelistet ist, und zum anderen ihr in eurem Artikel dieser Darstellung aus der Tabelle widersprecht.

    Das Kommentar könnt ihr gerne nach Korrektur eurer Website löschen – ist eh nur für euch bestimmt :)

    VG

    Herbert

  3. Andreas B. sagt:

    Guten Tag
    Am 28.01.2016 haben meine Frau und ich den kleinen Waffenschein nach erfolgter Beantragung erhalten. Heute erhielten wir jeweils einen Gebührenbescheid über 36,00€ gemäß § 50 Waffengesetz in Zusammenhang mir § 2 Gebührengesetz, sowie Bezug nehmend auf die GebOWaffR. Desweiteren bezieht sich die Abteilung J 41 der Polizei Hamburg auf das Hamburgische Verordnungsblatt Nr. 24 vom 24.06.2016, Seite 241.
    Die Behörde erläutert den sog. Tatbestand wie folgt: 1. Regelprüfung von Zuverlässigkeit und Eignung nach § 4 Abs. 3 WaffG und 2. mit geringem Prüfaufwand.
    Für uns stellen sich nun folgende Fragen:
    1. Ist die Zuverlässigkeitprüfung beim Kleinen Waffenschein rechtmäßig? Gibt es aktuelle Gerichtsurteile zu dieser Frage?

    2. Sind alle Inhaber der Kleinen Waffenscheine zur Zahlung der Gebühren verpflichtet, obwohl der Kleine Waffenschein vor dem 24.6.2016 erteilt wurde?

    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas und Petra B.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Andreas,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung leisten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      – Die Redaktion

  4. Wum sagt:

    Hallo Günter L.,
    mal abgesehen davon, dass in den letzten Jahren öfters über Radio und Zeitung informiert wurde und auch immer wieder aufgerufen bzw. die Möglichkeit durch die Behörden eingeräumt wurde, seine Waffen ohne strafrechtlichen Konsequenzen abzugeben, dürfte dann wohl eine Anzeige wegen illegalen Waffenbesitzes auf Sie zukommen. Das Führen von nicht erlaubnispflichtigen Waffen ohne kleinen Waffenschein wird mit einem Bußgeld bis zu 10.000€ geahndet. D.h. Sie könnten mit Glück auch mit einem blauen Auge davon kommen und nur ein kleines Bußgeld zahlen müssen. Ich würde mich wenn ich Sie wäre um Rechtsbeistand kümmern.

    Mit der Sachkunde für Munition können Sie im „Zivilbereich“ zumindest was die Beantragung einer Waffenbesitzkarte o.ä. betrifft nichts anfangen, denn hier benötigen Sie einen Nachweis über Waffensachkunde, den Sie in der Regel durch das Besuchen eines entsprechenden Lehrgangs erlangen können. Lediglich Polizeibeamten wird die Waffensachkunde anerkannt.

    Viele Grüße

  5. Günther L. sagt:

    Hallo,

    ich habe 2 Fragen:

    1. Sie schreiben in Ihren Ausführungen, dass der „Kleine Waffenschein“ (ich besitze ihn seit 2015) keine Befristung und erneuten Zuverlässigkeitsprüfung unterliegt. Allerdings wurde ich in 2018 aufgefordert 30.-€ für eine alle 3 Jahre wiederkehrende Zuverlässigkeitskontrolle zu zahlen.
    2.Ich war 12 Jahre Soldat der Bundeswehr und besitze die „Sachkunde Munition“. Kann ich diese Sachkunde im Zivilbereich weiter nutzen?

    mfg.
    Günther L.

  6. Dieter sagt:

    Hallo, ich habe eine Frage, ich habe eine Schreckschuss Waffe, und die habe ich schon ewig, schon seit 1979, und in der Zeit gab es noch keinen kleinen Waffenschein, und die hatte ich nur für Sylvester benutzt und das sehr selten. Ich war vor kurzer Zeit auf einer Hochzeit und hatte sie dafür dabei um drei Schüsse in die Luft zu feuern, und es mir in meinem Alter es für mich nicht wirklich bekannt war dass ich dafür einen kleinen Waffenschein benötige, war die Polizei danach vor Ort und jetzt bekomme ich dafür eine Anzeige. Was kommt da jetzt auf mich zu ?

  7. Christian L. sagt:

    Erstmal Danke!
    Bin um einziges schlauer!

    Meine Frage!
    Muss ich das Original des kleinen Waffen Scheins bei mir tragen oder reicht eine Kopie?

    Schon mal danke im voraus!

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Christian L.,

      in der Regel muss der Waffenschein an sich als Original mitgeführt werden. Bei einer Kopie kann die Echtheit meist nicht nachgewiesen werden.

      – Die Redaktion

  8. christina sagt:

    hallo an alle,

    ich hab mal eine frage: wie verhält es sich, wenn ich als besitzer des kleinen waffenscheins meine waffe mit nach frankreich in den urlaub nehmen möchte? muss ich da etwas besonderes beachten?

    danke für jede antwort!

  9. Ulrich sagt:

    Frage: Darf ich mit dem kleinen Waffenschein auch ein Klappmesser mitführen.
    MfG

  10. A.g sagt:

    Darf die Waffe umgeladen auf öffentlichen Veranstaltungen mit sich geführt werden?
    Mfg

  11. Uwe sagt:

    Hallo,bin 69 Jahre alt und schon 2x überfallen worden.Sogar hatte mich jemand mit einem Luftgewehr angeschossen.Die Kugel steckte etwa 4 – 5 cm in meinem rechten Unterarm.Die Kugel mußte im Krankenhaus heraus o.p. werden.Ich hatte mir vor gut 10 – 12 Jahren eine Schreckschusswaffe gekauft aber nur zu Sylvester aus meinem Stubenfenster geschossen.Nun wollte ich mir einen kleinen Waffenschein kaufen.Hatte gehört ,dass der nur 50 Euro kosten wird.Letzte Woche beim Amt gewesen die mir sagten,dass der kleine Waffenschein jetzt seit dem 1.1.18 100.00 Euro kostet.Man was ist das jetzt für eine Abzocke.Nur weil Menschen sich mit einer Schreckschußwaffe Nachts etwas sicherer fühlen ,sich solch eine Waffe zulegen wollen um sich zu schützen. Die Politiker gleich Geld gerochen haben und den kleinen Waffenschein um 100% erhöht haben. Ne Danke ,dass ist mir zu Teuer.Wenn ich abends meinen Hund Gassi führe, stecke ich mir lieber einen Hammer in die Hose.

  12. Micha sagt:

    Darf ich meine Waffe auch in Hamburg tragen in der Öffentlichkeit obwohl ich den aus Lübeck bekommen habe

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Micha,

      eine waffenrechtliche Erlaubnis ist in der Regel bundesweit gültig. Sie sollten sich jedoch über die regionalen Vorgaben informieren, denn diese können in bestimmten Situationen andere Bestimmungen bedeuten.

      – Die Redaktion

  13. Florian sagt:

    Wie muss ich meine Zuverlässig beweisen und wie ist des mit den weiteren Kosten nach 3 Jahren?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Florian,

      wie im Text beschrieben, prüft die Behörde die Zuverlässigkeit anhand verschiedener Punkte. So ist beispielsweise ein einwandfreies Führungszeugnis notwendig. Auch wird geprüft, ob der Antragsteller bereits wegen Verstößen gegen das Waffengesetz auffällig geworden ist. der kleine Waffenschein ist in der Regel zeitlich nicht beschränkt, dies ist nur beim großen Waffenschein der Fall. Die Kosten können sich regional unterscheiden. Informieren Sie sich am besten bei der zuständigen Waffenbehörde.

      – Die Redaktion

  14. Joe sagt:

    Hallo,

    was mir unklar vorkommt, wie sieht es aus wenn man jemand eine „kleiner Waffenschein“ besitzt.

    Ihr schreibt das: Im Gegensatz zum großen Waffenschein entfällt die Befristung, das heißt ein kleiner Waffenschein ist unbefristet gültig. Dementsprechend muss keine erneute Zuverlässigkeitsprüfung nach einer bestimmten Zeit erfolgen. Ein kleiner Waffenschein umgeht die Kosten für diese Prüfung also.

    Ok, aber warum schreibt mir das Landratsamt das nach § 4 Abs. 3 WaffG muss ich 30 € für alle 3 Jahre für die Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit und Persönliche Eignung von Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse zahlen?

    Eine kleiner Waffenschein ist keiner Jagdschein und hat keine scharfe Munition.
    In der Gesetzgebung alles unübersichtlich:
    Könntet Ihr vielleicht was dazu schreiben?
    Vielen Dank.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Joe,

      wir nicht beurteilen, warum bei Ihnen der kleine Waffenschein befristet wurde. Wie in unserem Artikel erwähnt, kann in einzelnen Bundesländern die Ausgabe anders handhaben. Inwieweit das bei Ihnen zutrifft, können wir nicht einschätzen. Sie sollten den Sachverhalt am besten direkt mit der zuständigen Behörde klären.

      – Die Redaktion

  15. Slozinski sagt:

    hallo guten Tag
    Ich wohne in Düsseldorf und besitze einen kleinen Waffenschein plus Revolver ( Platz ), nun meine Frage
    muss die Waffe in den kleinen Waffenschein eingetragen werden, unter “ Amtliche Eintragungen “ ?
    Anrufe bei verschiedenen Polizeiwachen haben ergeben, daß es sogar Beamte gibt die nicht wissen das es einen kleine Waffenschein gibt und verwechseln diesen immer mit einer WBK.
    Können sie mir Auskunft geben ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Slozinski,

      in der Regel müssen Waffen auf dem kleinen Waffenschein nicht eingetragen werden. Die Eintragungen können sich zum Beispiels auf Beschränkungen in Bezug auf den Waffenbesitz beziehen. Pauschal können wir dazu keine Aussage tätigen. Das BKA wäre im Zweifel hier auch ein richtiger Ansprechpartner.

      – Die Redaktion

  16. Eugen sagt:

    Danke für diesen sehr umfangreichen und interesanten Beitrag. Ich war die ganze Zeit über nicht ganz sicher wie und wo ich meine SRS-Waffe tragen bzw. benutzen darf. Jetzt sehe ich die Sache doch viel klarer.

    Zu dem Beitrg weiter oben zum Tragen einer SRS-Waffe in Österreich kann ich folgendes beitragen:
    Ich habe mich bei der Waffenbehörde in Wien erkundigt weil ich meine Waffe zu Silvester mitnehmen wollte. Dort hat man mir gesagt, dass dies grundsätzlich, auch mit dem kleinen Waffenmschein, verboten sei.

  17. Jens K. sagt:

    Hallo,
    ich bin umgezogen, ist es notwendig einen neuen kleinen Waffenschein zu beantragen, bzw. muss ich die Daten in dem vorhandenen ändern lassen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jens K.,

      informieren Sie sich am besten bei der zuständigen Waffenbehörde. Diese kann Ihnen mitteilen, welche Schritte notwendig sind.

      – Die Redaktion

  18. Jürgen sagt:

    Ich besitze meinen kleinen Waffenschein seit 2003. Damals wurde der große Waffenschein (die Bundesdruckerei hatte noch keine neuen gedruckt) genutzt und vorne vermerkt das es sich um einen kleinen handelt. Zudem wurde auf der Innenseite jede Waffe registriert mit Hersteller, Typ und Seriennummer.
    Der jetzige kl. Waffenschein hat diese Eintragungen nicht mehr.
    Darf ich mit meinem alten auch nun andere zugelassene Waffen führen die nicht eingetragen sind oder muß ich diese nachtragen lassen?
    Besten Dank für Ihre Antwort.
    MfG

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jürgen,

      in der Regel sind Eintragungen im kleinen Waffenschein nicht notwendig. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen zu Ihrem Waffenschein am besten an die zuständigen Waffenbehörde.

      – Die Redaktion

  19. Jörg W. sagt:

    Frage : Mit dem kleinen Waffenschein darf ich eine SRS-Waffe führen .Wird eine solche Waffe als Zugriffsbereit gesehen , wenn ich Sie geladen (also mit einem geladenen Magazin ) in der Waffe führe oder sollte sie generell ohne Magazin sein ?
    Weil mir auf Anfrage einmal Erklärt wurde , das ich solch eine Waffe NUR Tragen dürfte , wenn das Magazin mit der Munition sich nicht in der Waffe befindet .
    Danke im Vorraus !

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jörg W.,

      in der Regel erlaubt ein kleiner Waffenschein, das Führen der Waffe in der Öffentlichkeit. Führen heißt üblicherweise, dass die Waffe einsatzbereit, also geladen ist. Die zuständige Waffenbehörde sollte Ihnen hierzu weiterführende Informationen geben können.

      – Die Redaktion

  20. Gerd sagt:

    Komme aus Bayern und hatte vor 13 Jahren einen Eintrag im Polizeilichen Führungszeugniss wegen Betruges (10 Monate auf 3 Jahre Bewährung) macht es dann überhaupt Sinn einen kleinen Waffenschein zu beantragen wenn es mir in den Sinn komen würde oder kann ich mir das ganze sparen wegen den Blödsinn den ich damals verzapft habe?

    Viele Grüße

  21. Othmar R. sagt:

    Darf ich in Österreich eine SRS- Waffe ,wenn ich den kleinen Waffenschein besitze.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Othmar,

      für genaue Informationen sollten Sie sich mit dieser Frage an die österreichische Botschaft wenden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

    2. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Othmar,

      unseren Recherchen nach, ist es erlaub eine SRS-Waffe in Österreich zu führen. Jedoch bekommen Sie eine verlässige Information dazu nur bei der österreichischen Botschaft, da wir uns hier hauptsächlich mit dem deutschen Waffengesetz befassen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  22. C. Pohl sagt:

    Berechtigt der Kleine Waffenschein, z.B. erstellt im Saarland, eine SRS-Waffe im gesamten Bundesgebiet zu führen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo,

      der Waffenschein ist demnach im gesamten Bundesgebiet gültig.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  23. Hans R. sagt:

    Darf ich in den Niederlanden eine SRS-Waffe mit führen,wenn
    ich den Kleinen Waffenschein besitze ß

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Hans,

      für genaue Informationen sollten Sie sich mit dieser Frage an die holländische Botschaft wenden. Unseres Erachtens ist es jedoch verboten SRS-Waffen in den Niederlanden zu führen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  24. Thomas S. sagt:

    Sehr hilfreich diese sehr umfangreiche Zusammenfassung.

  25. Berta F. sagt:

    Sehr gute umfassende Darstellung!

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Berta F.,

      vielen Dank für das Lob!

      Das Team von bussgeldkatalog.net

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