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Motorradführerschein: Die Klasse A1 ist eine Option
Wer den Fahrtwind und die Unebenheiten der Straße spüren möchte, ohne selbst in die Pedale treten zu müssen, kommt mit dem Motorrad auf seine Kosten. Der Umgang mit einem solchen Kraftrad will aber gelernt sein, weshalb der Gesetzgeber verschiedene sogenannte Motorradführerscheine vorsieht. Als Einsteigermodell für die Welt der richtigen Biker gilt dabei nicht selten der A1-Führerschein.
Doch was dürfen Personen fahren, die die Klasse A1 im Führerschein verzeichnet haben? Wie viele Fahrstunden sind für den Erwerb vorgeschrieben? Was kann der Führerschein der Klasse A1 kosten? Und gibt es eine Möglichkeit, die Klasse A1 mit dem Autoführerschein zu erwerben? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: A1-Führerschein
Was Sie mit einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 fahren dürfen, erfahren Sie hier.
Die Führerscheinkosten der Klasse A1 belaufen sich im Durchschnitt auf 1.300 Euro. Beachten Sie dabei, dass sich die Preise regional unterscheiden können und auch das Können des Fahrschülers die Ausgaben beeinflusst.
Der Pkw-Führerschein schließt nur die Klasse AM ein. Wer darüber hinaus leistungsstärkere Krafträder führen will, muss eine entsprechende Fahrerlaubnis erwerben. So können Sie zum Beispiel mit der Schlüsselzahl B196 Motorräder, die dem A1-Führerschein entsprechen, mit der Klasse B führen. Näheres dazu finden Sie hier.
Video: Alles Wichtige zum Motorradführerschein
Führerschein der Klasse A1: Was darf ich damit fahren?
Der A1-Führerschein berechtigt zum Führen von Krafträdern, die über einen Hubraum von maximal 125 ccm und eine Motorleistung von höchstens 11 kW verfügen. Zusätzlich dazu schreibt der Gesetzgeber ein Verhältnis von Leistung und Leermasse vor, welches 0,1 kW je Kilogramm nicht überschreiten darf. Aufgrund der Hubraumbeschränkung wird diese Fahrerlaubnis im allgemeinen Sprachgebrauch auch als 125er-Führerschein bezeichnet.
Allerdings ist es nicht richtig, die Klasse A1 nur als Motorradführerschein zu bezeichnen, denn sie berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen (Trikes). Verfügen diese über einen Verbrennungsmotor, muss der Hubraum mindestens 50 ccm umfassen oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h bei einer Leistung von bis zu 15 kW erreichen.
Um ein Trike oder Motorrad der Klasse A1 führen zu dürfen, muss die entsprechende Fahrerlaubnis erworben werden. Hierfür gilt es verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. So verlangt der Gesetzgeber beim A1-Führerschein ein Alter von mindestens 16 Jahren.
Darüber hinaus ist ein Besuch der Fahrschule vorgeschrieben, bei dem sowohl die theoretischen als auch die praktischen Grundlagen geschaffen werden. Welche Ausbildungsinhalte dabei vorgeschrieben sind, zeigt die nachfolgende Auflistung:
- 12 Theoriestunden zum Grundstoff (je 90 Minuten)
- 4 Theoriestunden zum Zusatzstoff (je 90 Minuten)
- 5 Fahrstunden Überland (je 45 Minuten)
- 4 Fahrstunden auf der Autobahn (je 45 Minuten)
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit (je 45 Minuten)
Darüber hinaus sind beim Führerschein A1 reguläre Fahrstunden vorgeschrieben, allerdings gibt es keine konkreten Vorgaben bei der Anzahl. Diese hängt somit vor allem von den Fähigkeiten des Fahrschülers und dessen Lernfortschritten ab.
Sowohl die theoretische als auch die praktische Ausbildung werden mit einer Prüfung abgeschlossen. Bei der Theorie gilt es, einen Fragebogen mit 30 Fragen zu beantworten. Die praktische Prüfung für den A1-Führerschein dauert mindestens 45 Minuten.
A1-Führerschein: Welche Kosten sollten Sie einplanen?
Der Führerschein für 125-ccm-Motorräder geht mit Kosten einher. Wie hoch diese im Einzelnen ausfällen, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Hierbei sind insbesondere die regionalen Preisunterschiede und das Können des Fahrschülers ausschlaggebend. Für die Ausbildung in der Fahrschule und die damit einhergehenden Kosten bietet die nachfolgende Übersicht eine grobe Orientierung:
- Anmeldung in der Fahrschule: 150 – 350 Euro
- Fahrstunde: je 35 – 65 Euro
- Sonderfahrt: je 40 – 70 Euro
- Vorstellungsgebühr zur theoretischen Prüfung: 50 – 100 Euro
- Vorstellungsgebühr zur praktischen Prüfung: 150 – 200 Euro
Darüber hinaus schlägt bei der Fahrerlaubnis der Klasse A1 die Prüfung der theoretischen Kenntnisse mit 22,49 Euro zu Buche, für die praktische Prüfung fallen zudem 91,75 Euro an. Diese Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bedenken Sie darüber hinaus, dass zusätzlich zu den Kosten für den A1-Führerschein auch generelle Ausgaben anfallen. Hierzu gehören unter anderem der Sehtest, der Erste-Hilfe-Kurs und die Gebühr für die Ausstellung des Führerscheins. All diese Ausgaben läppern sich, sodass Sie grundsätzlich mit 1.300 Euro oder auch mehr für die Fahrerlaubnis kalkulieren sollten.
Für Autofahrer, die gerne Krafträder fahren wollen, die normalerweise dem A1-Führerschein unterliegen, gibt es seit dem 01. Januar 2020 eine neue Option. Denn wenn diese seit mindestens fünf Jahren den B-Führerschein besitzen und 25 Jahre oder älter sind, können sie die Schlüsselzahl 196 erwerben. Hierfür ist eine Fahrerschulung von mindestens vier Stunden Theorie und fünf Stunden Praxis vorgeschrieben, eine Prüfung erfolgt hingegen nicht. Dadurch ist der 125-ccm-Führerschein für alle Autofahrer leichter und kostengünstiger zu erlangen. Allerdings gilt diese Erlaubnis ausschließlich in Deutschland.
Alle wichtigen Infos zur Führerscheinerweiterung B196 erhalten Sie im folgenden Video: