Einen eigenen Blitzer beantragen: Geht das?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 10. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Können genervte Anwohner einen Blitzer beantragen?

Blitzer beantragen, um Raser zur Räson zu bringen

Können genervte Anwohner einen Blitzer beantragen?
Können genervte Anwohner einen Blitzer beantragen?

Tempoverstöße sind auf deutschen Straßen an der Tagesordnung. Obwohl sie zu den häufigsten Unfallursachen zählen, überschreiten viele Autofahrer die angegebene Höchstgeschwindigkeit, weil sie die Beschränkung als überzogen empfinden.

Notorische Temposünder lassen sich lediglich durch Geschwindigkeitskontrollen vom Rasen abhalten. Doch nicht überall, wo sie vielleicht gebraucht werden, können Blitzer aufgestellt werden. Gerade in Wohngebieten gefährden Raser nicht nur die Sicherheit von Kindern, älteren Menschen oder Haustieren, sondern treiben zusätzlich den Lärmpegel in die Höhe.

Haben Sie die Möglichkeit einen Blitzer zu beantragen? Sie müssen dieses Verhalten keineswegs einfach tolerieren. Wie Sie am besten vorgehen und was es zu beachten gilt, damit Ihre Straße einen Blitzer erhält, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Blitzer beantragen

Können Bürger einen Blitzer beantragen?

Nein, in der Regel haben Bürger keine Möglichkeit, um bei einer Behörde einen Blitzer zu beantragen.

Welche Maßnahmen lassen sich stattdessen gegen Raser ergreifen?

Geht durch zahlreiche Geschwindigkeitsüberschreitungen eine akute Gefährdung aus, können Sie darauf zum Beispiel mit einer Unterschriftenaktion, einer Bürgerinitiative oder Flugblättern aufmerksam machen. Dadurch erhöhen Sie den Druck auf die Politiker.

Darf ich einen eigenen Blitzer aufstellen?

Grundsätzlich ist es zulässig, auf dem eigenen Grundstück eine Blitzer-Attrappe aufzustellen. Lichtsignale darf diese aber nicht abgeben, denn diese können Autofahrer irritieren und somit zu Unfällen führen.

Wie können Sie vorgehen, um einen Blitzer zu beantragen?

Vorab sollten Sie sich der Tatsache bewusst sein, dass Sie einen Blitzer nicht einfach anfordern können. Es gibt keine Behörde, die den Bürgern der Stadt ein entsprechendes Formular für die Blitzer-Bestellung zur Verfügung stellt. Über Umwege können Sie dennoch ans Ziel gelangen, indem Sie die entsprechenden Stellen auf Ihre Situation aufmerksam machen und beweisen, dass Ihre Straße wirklich von vielen Rasern heimgesucht wird.

Anzeige bei der Polizei erstatten

Um von den Behörden ernst genommen zu werden und sie von der Notwendigkeit eines Blitzers zu überzeugen, empfiehlt es sich, die Geschwindigkeitsübertretungen in der Straße möglichst genau zu dokumentieren.

Folgende Daten sollten Sie sich notieren:

  1. Ort und Zeit des Tempoverstoßes
  2. Das Kennzeichen des Fahrzeugs
  3. Wenn möglich Angaben zu Marke, Farbe, Modell
  4. Aussehen oder – falls bekannt – Name des Fahrers
Sie können zwar keine Geschwindigkeitskontrolle beantragen, aber durch Ihre Daten kann sich die Polizei zu einer solchen entschließen.
Sie können zwar keine Geschwindigkeitskontrolle beantragen, aber durch Ihre Daten kann sich die Polizei zu einer solchen entschließen.

Anschließend steht es Ihnen frei, mit diesen Informationen zur Polizei zu gehen und dort privat Anzeige wegen überhöhter Geschwindigkeit zu erstatten. Je detaillierter die Aufzeichnungen sind, desto besser stehen die Chancen, dass der Raser auch tatsächlich bestraft wird. Da anonyme Anzeigen meist nicht weiterverfolgt werden, sollten Sie stets einen Absender angeben.

Außerdem haben Betroffene in den meisten Bundesländern die Chance, stark frequentierte Straßen für den Blitzmarathon vorzuschlagen. Je häufiger diese vorgeschlagen werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass dort tatsächlich geblitzt wird.

Aufmerksamkeit erregen

Da die Betroffenen nicht direkt einen Blitzer beantragen können, sondern für die Bewilligung eines solchen eine akute Gefährdung vorliegen muss, ist es umso wichtiger, dass sie auf ihr Anliegen aufmerksam machen. Indem sie zum Beispiel Unterschriftenaktionen durchführen, Flugblätter verteilen oder eine Bürgerinitiative gründen, erhöhen sie den öffentlichen Druck auf die Entscheidungsträger. Besonders viele Personen erreichen sie zudem, wenn sie sich an die örtliche Presse wenden.

Verkehrsberuhigter Bereich

Wer einen Blitzer bestellen will, wird enttäuscht. Wird der Antrag auf eine verkehrsberuhigte Zone bewilligt, kann u.U. einer aufgestellt werden.
Wer einen Blitzer bestellen will, wird enttäuscht. Wird der Antrag auf eine verkehrsberuhigte Zone bewilligt, kann u.U. einer aufgestellt werden.

Je mehr Unterstützer der Betroffene durch die Unterschriftensammlung gewonnen hat, desto besser stehen die Bewilligungschancen bei der Beantragung eines verkehrsberuhigten Bereichs beim Straßenverkehrsamt.

Folgende Informationen sollten bei diesem Antrag nicht fehlen:

  1. Angaben zum Antragsteller
  2. Genauer Vorschlag, welches Gebiet (Straße mit Angaben der Hausnummern) zur verkehrsberuhigten Zone gehören soll
  3. Gründe für die Einführung einer solchen Zone (Schule, Kindergarten, Lärm, Tempoverstöße etc.)
  4. Unterschriftenliste der Zonenbefürworter
  5. Eventuelle Lösungsvorschläge (z.B. Fahrbahnschwellen, fester Blitzer)
Auch hier kann der genervte Anwohner keinen mobilen oder stationären Blitzer beantragen. Ob ein solcher für die entsprechende Gegend sinnvoll ist, darüber entscheidet das Straßenverkehrsamt.

Blitzer verwehrt – was nun?

Auch wenn die Anwohner wie beschrieben vorgehen, ist dies noch lange keine Garantie dafür, dass in ihrer Straße tatsächlich ein Blitzer aufgestellt wird. Auch wenn die Verärgerung über die Raser groß sein mag, sollten sie sich dennoch nicht zu unbedachten Schritten hinreißen lassen.

Die Straße auf eigene Faust zu blockieren oder den Verkehrsfluss mutwillig zu behindern, wäre ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und würde zumindest mit einer Geld-, vielleicht sogar einer Freiheitsstrafe sanktioniert. Beleidigung oder Nötigung eines Fahrers würde dem Betreffenden wiederum nur selbst schaden.

Es gibt jedoch noch ein weiteres legales Mittel, um Raser zur Räson zu bringen, wenn es mit dem Blitzer-beantragen nicht geklappt hat. Sie können eine täuschend echt aussehende Blitzer-Attrappe auf dem eigenen Grundstück aufstellen, um Temposünder abzuschrecken. Einzige Einschränkung: Der Blitzer darf keine Lichtsignale abgeben, weil diese die Verkehrsteilnehmer blenden oder irritieren könnten.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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