Fahrerkarte beantragen: Wo? Wie? Und warum?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 3. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Wissenswertes zur Antragsstellung

Was gilt es zu beachten, wenn Sie eine Fahrerkarte beantragen wollen?
Was gilt es zu beachten, wenn Sie eine Fahrerkarte beantragen wollen?

Verfügen Lkw oder Busse über einen digitalen Tachographen, dürfen diese in der Regel nur mit eingelegter Fahrerkarte gefahren werden. Da es sich hierbei um ein persönliches Dokument handelt, muss jeder Kraftfahrer die Fahrerkarte eigenständig beantragen. Auch wenn einige den Gang zum Amt vermutlich lästig finden, ist dieser notwendig, denn anderenfalls kann das Fahren ohne Fahrerkarte weitreichende und vor allem teure Sanktionen nach sich ziehen.

Doch wo beantrage ich eine solche Fahrerkarte? Muss grundsätzlich jeder Kraftfahrer über eine solche verfügen? Welche Unterlagen müssen Sie bei der Antragstellung einreichen? Gibt es Gründe, die eine erneute Beantragung erforderlich machen? Und mit welchen Kosten ist zu rechnen, wenn Sie die Lkw-Fahrerkarte neu beantragen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Fahrerkarte beantragen

Wann benötigen Kraftfahrer eine Fahrerkarte?

Wer zum gewerblichen Güterverkehr ein Fahrzeug führen möchte, welches über einen digitalen Tachographen verfügt, braucht dafür eine Fahrerkarte.

Wo beantrage ich die Fahrerkarte?

Diese Tabelle verrät, welche Behörde bzw. Institution in Ihrem Bundesland für die Ausstellung der Fahrerkarte zuständig ist.

Wie teuer ist die Fahrerkarte?

Die Gebühren können je nach Wohnort variieren und belaufen sich im Durchschnitt auf rund 40 Euro. Weitere Informationen über die Kosten für die Beantragung der Fahrerkarte finden Sie hier.

Wann müssen Kraftfahrer eine Fahrerkarte bestellen?

Seit 2006 ist bei erstmals zugelassenen Fahrzeugen für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr der Einbau eines digitalen Tachographen für die Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten sowie sonstiger tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers vorgeschrieben.

Es ist nicht möglich, eine Fahrerkarte online zu beantragen.
Es ist nicht möglich, eine Fahrerkarte online zu beantragen.

Für die Benutzung ebendieser Kontrollgeräte – die langfristig die analogen Fahrtenschreiber ablösen sollen – benötigt der Fahrzeugführer eine sogenannte Fahrerkarte. Dabei speichert diese Informationen zur Identität des Fahrers und Tätigkeitsdaten. Kraftfahrer, die ein Kfz mit digitalen Tachographen steuern wollen, müssen daher eine Fahrerkarte beantragen.

Für die Ausgabe der Karten schreibt der Gesetzgeber allerdings verschiedenen Mindestanforderungen vor. So muss der Kraftfahrer über einen Hauptwohnsitz in Deutschland verfügen. Möchten ausländische Bürger eine Fahrerkarte beantragen, ist alternativ dazu ein Nachweis über die berufliche Bindung in Deutschland zu erbringen. Zudem müssen alle Antragsteller über ein legales Beschäftigungsverhältnis in der Bundesrepublik und einen EU-Kartenführerschein verfügen.

Besitzen Sie noch einen Papierführerschein, ist zeitgleich mit dem notwendigen Formular für die Fahrerkarte auch ein Antrag für den Wechsel zum EU-Kartenführerschein zu stellen.

Wo bekomme ich eine Fahrerkarte und welche Unterlagen sind notwendig?

Wie zuvor beschrieben, benötigen alle Kraftfahrer, die Fahrzeuge mit einem digitalen Tachographen steuern, eine entsprechende Fahrerkarte. Wo diese zu beantragen ist, hängt vom jeweiligen Wohnort ab. Eine Übersicht zu den Ausgabestellen, bei denen Sie den Antrag für eine Fahrerkarte als Lkw-Fahrer stellen können, bietet die nachfolgende Tabelle:

BundeslandAusgabe­stelle
BayernDEKRA und TÜV
Baden-WürttembergDEKRA und TÜV
BerlinLandes­amt für Bürger- und Ordnungs­angelegen­heiten
BrandenburgFahrerlaubnis­behörden
BremenFahrerlaubnis­behörden
HamburgLandes­betrieb Verkehr
HessenTÜV
Mecklenburg-Vorpommern
Fahrerlaubnis­behörden
NiedersachsenFahrerlaubnis­behörden
Nordrhein-Westfalen
Fahrerlaubnis­behörden
Rheinland-Pfalz
Fahrerlaubnis­behörden
SaarlandGemeinden
SachsenDEKRA und TÜV
Sachsen-AnhaltDEKRA und TÜV
Schleswig-HolsteinFahrerlaubnis­behörden
ThüringenFahrerlaubnis­behörden

Um eine Fahrerkarte zu erwerben, muss der Antragsteller verschiedenen Unterlagen vorlegen. Dazu gehört ein gültiger Personalausweis. Alternativ dazu ist die Feststellung der Identität auch mit einem Reisepass und einer aktuellen Meldebescheinigung (maximal drei Monate alt) möglich. Darüber hinaus sind der EU-Führerschein und ein aktuelles Lichtbild (3,5 x 4,5 cm) notwendig.

Haben alle Dokumente, die notwendig sind, um eine Fahrerkarte zu beantragen, ihre Richtigkeit, erfolgt die Ausgabe in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Die Gültigkeit der Karte ist auf fünf Jahre begrenzt, sodass Kraftfahrer ggf. rechtzeitig einen Folgeantrag stellen müssen.

Übrigens! Es ist grundsätzlich nicht möglich, eine neue Fahrerkarte online zu beantragen, denn hierfür ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Allerdings stellen die Institutionen das Formular, mit welchen Sie die Fahrerkarte beantragen können, online zur Verfügung. So können Sie sich dieses ausdrucken und in aller Ruhe ausfüllen.

Fahrerkarte beantragen: Welche Kosten fallen an?

Mit Kosten in Höhe von 40 Euro müssen Kraftfahrer rechnen, wenn sie eine Fahrerkarte bestellen.
Mit Kosten in Höhe von 40 Euro müssen Kraftfahrer rechnen, wenn sie eine Fahrerkarte bestellen.

Müssen Sie eine Fahrerkarte für Lkw beantragen, ist dies auch mit Kosten verbunden. Wie hoch die Ausgaben dabei im Einzelnen ausfallen, kann je nach Wohnort um ein paar Euro differieren. In der Regel sollten Sie allerdings mit Gebühren in Höhe von rund 40 Euro rechnen. Wobei etwa 12 Euro für die Herstellung der Fahrerkarte anfallen und der restliche Betrag der Verwaltungsanteil ist.

Wünschen Sie die Zustellung der Fahrerkarte auf dem Postweg, geht dieser Service mit zusätzlichen Kosten einher. Der Direktversand durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kostet 3 Euro. Allerdings besteht diese Option nur, wenn die Feststellung der Identität bereits erfolgte, als Sie den Antrag für die Fahrerkarte gestellt haben. Hat diese Aufgabe allerdings eine bevollmächtigte Person übernommen, müssen Sie die Karte persönlich abholen.

Für Personen, die eine Fahrerkarte beantragen wollen und noch im Besitz von einem Papierführerschein sind, kommen zudem die Ausgaben für die Umstellung auf den EU-Kartenführerschein hinzu. Diese schlagen in der Regel mit 24 Euro zu Buche.

Deutlich teurer als die Kosten für die Fahrerkarte ist das Fahren ohne sie. Denn in diesem Fall sieht der Gesetzgeber ein Bußgeld von bis zu 250 Euro vor und dieses fällt für jeden 24-Stunden-Zeitraum an. Daher sollte die Gültigkeit der Karte regelmäßig überprüft werden, um rechtzeitig eine neue Fahrerkarte beantragen zu können.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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