Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann drastische Folgen haben

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Header Fahren ohne Fahrerlaubnis
Laut Paragraph 21 StVG ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis verboten.
Laut Paragraph 21 StVG ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis verboten.

Anders als beim Fahren ohne Führerschein handelt es sich beim beim Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht mehr um eine reine Ordnungswidrigkeit, sondern um einen Straftatbestand. Dieser kann eine empfindliche Strafe nach sich ziehen und Sie im schlimmsten Fall auch Ihr Auto kosten.

Generell ist zu unterscheiden zwischen dem Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis (etwa wenn Sie trotz Führerscheinentzug oder Fahrverbot fahren) und dem Fahren ohne jemals erworbene Fahrerlaubnis. Der Strafrahmen für beide Abstufungen ist hingegen stets derselbe.


Doch worin genau liegt hier der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis? Was geschieht, wenn Sie trotz Fahrverbot Auto fahren? Und welche Strafe droht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Inwiefern unterscheiden sich das Fahren ohne Fahrerlaubnis und das Fahren ohne Führer‌schein?

Sind Sie ohne Führerschein unterwegs (also das Dokument), leisten Sie sich eine Ordnungswidrigkeit. Fahren Sie hingegen ohne Fahrerlaubnis, weil Ihnen diese entzogen wurde oder Sie noch nie eine solche besessen haben, begehen Sie eine Straftat.

Wie wird das Fahren ohne Führer‌schein geahndet?

Laut Bußgeldkatalog folgt auf das Fahren ohne Führerschein ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.

Was kommt auf Sie zu, wenn Sie ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind?

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft.

Fahren ohne Fahrerlaubnis vs. Fahren ohne Führerschein

Im alltäglichen Sprachgebrauch wird die Unterscheidung nur noch selten getroffen; dabei ist der Unterschied wesentlich: Während das Fahren ohne Führerschein lediglich beschreibt, dass ein Fahrer ohne das entsprechende Ausweisdokument beim Fahren angetroffen wurde – dabei aber generell eine Fahrerlaubnis besitzt – handelt es sich beim Fahren ohne Fahrerlaubnis um eine Straftat.

In letzterem Fall besitzt der Fahrzeugführer nämlich erst gar keine Fahrerlaubnis und dementsprechend auch keinen Führerschein, der über diese Auskunft geben könnte. Die Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist dementsprechend empfindlicher.

Paragraph 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zum Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wenn Sie mit dem Auto fahren, ohne eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen, kommt § 21 StVG zum Tragen. Dieser bestimmt das Strafmaß, das bei Fahren ohne Fahrerlaubnis anzusetzen ist, auf zweierlei Weise:

  • § 21 Absatz 1 StVG: Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr droht jedem Fahrzeugführer, der trotz eines Verbots oder trotz fehlender Fahrerlaubnis ein Kfz fährt. Gleiches erwartet auch Halter und Fahrerlaubnisinhaber, die dies zulassen oder anordnen.
  • § 21 Absatz 2 StVG: Eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder eine sechsmonatige Freiheitsstrafe droht demjenigen, der dabei fahrlässig handelt und/oder auch vorsätzlich trotz eines bestehenden Fahrverbots oder Führerscheinentzugs fährt. Gleiches gilt für den anordnenden oder gewährenden Halter des Fahrzeugs.

Im Übrigen gelten Sie bereits ab einer verhängten Geldstrafe von 90 Tagessätzen als vorbestraft.

Mit einem Bußgeld ist es also nicht mehr getan. Ob Sie nun selbst gesetzeswidrig ein Fahrzeug führen oder dies als Halter eines Fahrzeugs lediglich zulassen: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann sowohl für Fahrer als auch für Halter teuer werden.

Lassen Sie also Ihren noch nicht volljährigen Sprössling ans Steuer Ihres Wagens, können sowohl der Fahrer als auch Sie selbst wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis belangt werden.

Die Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe sein.
Die Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe sein.

Mit einem Fahrzeug fahren trotz Führerscheinentzug

Wurde Ihnen der Führerschein entzogen, Sie wollen trotzdem auch weiterhin fahren? Auch in diesem Falle handelte es sich Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, da Ihnen nicht nur das Dokument, sondern mit ihm auch die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Wollen Sie für das Fahren ohne Fahrerlaubnis keine weitere Strafe riskieren, sollten Sie daher auf Ihr Fahrzeug verzichten, bis die Sperre abgelaufen ist und Sie die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen können. Es ist durchaus möglich, dass die Entscheidung der Behörden für eine MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis noch begünstigt wird.

Im Übrigen handelt es sich auch beim Fahren trotz Fahrverbot um Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, nicht ohne Führerschein! Ihnen wurde für eine bestimmte Sperrfrist von einem bis drei Monaten die Fahrerlaubnis entzogen und nicht nur das Dokument abgenommen.

Neben dem genannten Strafmaß für das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist den Behörden durch die Angaben im Straßenverkehrsgesetz auch weitere Handhabe möglich, sollten Fahrer und Halter gegen ein Fahrverbot oder einen Führerscheinentzug gehandelt haben: Laut § 21 Absatz 3 StVG kann in einem solchen Fall über die Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis hinaus auch das Tatfahrzeug eingezogen werden.

Mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis: Erhöhte Strafe für Wiederholungstäter?

Es ist davon auszugehen, dass die Strafverfolger im Falle einer wiederholten Straffälligwerdung innerhalb von drei Jahren auch eine höhere Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis ansetzen. Diese bewegt sich allerdings auch weiterhin im gesetzlich festgelegten Strafrahmen.

Auch im Wiederholungsfalle gestattet § 21 Absatz 3 Nummer 3 StVG den Behörden, das Fahrzeug, mit dem der Täter fuhr, einzuziehen.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann drastische Folgen haben
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Kommentare

  1. Pascal I. sagt:

    Was kann passieren wenn mann nicht vorbestraft ist und 200 mit einen Roller Ungefähr Schwarz gefahren ist was folgt darauf hin wenn mann in die Polizei Kontrolle kommt und keine Fahrerlaubnis hat und is 19? Welche Folgen hat es dann?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Pascal,

      die Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis finden Sie im obigen Text.

      – Die Redaktion

  2. Leon sagt:

    Hey,
    ich bin 16 Jahre alt und besitze eine Prüfbescheinigung für das führen eines Fahrzeuges bis 25 km/h. Mein Roller der bisher immer 25 km/h lief habe ich entdrosselt auf 45 km/h. Nun wurde ich Heute von der Polizei angehalten und die Beamten fragten mich, wie schnell dieser Roller denn fährt, weil sie mich zu schnell gesehen haben. Ich antwortete dann auch 45 km/h und er belehrte mich das ich nun ein beschuldigter im Strafverfahren bin und nichts mehr sagen brauch, dies nahm ich zu Kenntnis unterschrieb das Dokument. Nun meine dringende Frage, was kommt auf mich zu? Mein Ziel ist es in 2 Jahren, nach meinem Abitur bei der Polizei NRW anzufangen, aber kommt diese „Sache“ nun in meine Akte?

    Lg

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Leon,

      Sie könnten wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis belangt werden. Dies wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.

      – Die Redaktion

  3. Rasko sagt:

    Hallo wollte fragen , ich würde erwischt mit mofa war ich unterwegs , habe aber überhaupt keine Führerschein, das ist mir nur einmal passiert , und jetzt weiss es nicht ob ich sperre habe und wenn ja dann wie lange?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Rasko,

      beim Fahren ohne Fahrerlaubnis droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Die Führerscheinbehörde kann Ihnen außerdem versagen, einen Führerschein in der Fahrschule erlangen zu dürfen.

      – Die Redaktion

  4. Amir sagt:

    Hallo,
    Ich wurde am 01.11.18 von der Polizei angehalten!!!!
    Fahren ohne Erlaubnis.
    Was kommt jetzt?Geldstrafe oder Knast?
    Kann ich wieder Führerschein beantragen oder bekomme ich eine Sperre?
    Lg

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Amir,

      ein Gericht entscheidet, ob es eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe verhängt.

      – Die Redaktion

  5. Ayhan sagt:

    Hallo,

    ich werde bald Vater und habe derzeit kein Fahrerlaubnis, Entzug auf Grund Alkohol am Steuer.
    Jetzt stellt sich für mich die Frage, kann ich in einer ersten Situation für meine Frau und meinem Kind trotzdem Autofahren. Bei Entbindung zB ins Krankenhaus fahren oder Sie zum Arzt bringen?

    Vielen Dank

  6. Tobias sagt:

    Hallo ich habe vor kurzen einen Autounfall gehabt (ohne Fahrerlaubnis) und habe Fahrerflucht begonnen nach 200 m habe ich abgebrochen und bin stehen geblieben. Ich konnte mich mit dem beteildigten drauf einigen zusagen das der unfall hier passiert ist und so zu tun als wenn nicht ich sondern ein kollege (mit Fahrerlaubnis) gefahren ist. Wir haben den Beamten eine andere geschichte erzählt. Eine zeugin sagte aus und erzählte was wirklich geschah. Alles kamm raus. Was für folgen hat das jz für mich und für meinen kollegen ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Tobias T.

      Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben, weshalb Sie einen Anwalt mit den Details Ihres Falls betrauen müssten.

      – Die Redaktion

  7. Josefine B. sagt:

    Hallo, wenn ich die Freundin meiner Tochter bei Freunden mitfahren lasse, muss ich mir dann vorher deren Führerschein zeigen lassen wegen der Aufsichtspflicht ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Josefine,

      nein, dazu besteht keine Pflicht.

      – Die Redaktion

  8. Renate F. sagt:

    Einen schönen guten Tag Granate hier ich habe mal eine Frage mein Sohn ist ohne Führerschein geblitzt worden meine Ex Schwiegertochter hat ihm das Auto gegeben obwohl sie wusste dass er keinen Führerschein hat der Blitzer ist mit 10 € bezahlt worden jetzt hat meine Ex Schwiegertochter in angezeigt wegen Fahren ohne Führerschein was kann meinem Sohn jetzt passieren ich muss dazu sagen das ist jetzt reine Rache von ihr war ihn anzuzeigen obwohl sie ihm das Auto gegeben hat weil mein Sohn sich von ihr getrennt hat was kann mein Sohn jetzt passieren

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Renate,

      Sie finden die zu erwartende Sanktion im obigen Text unter „Paragraph 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zum Fahren ohne Fahrerlaubnis“

      – Die Redaktion

  9. Emeli sagt:

    Hallo,ich habe eine Frage wegen einer“Sache“im vergangenen Oktober 2017.
    Ein 17 jähriger ist vergangenen Oktober ohne Wissen seiner Eltern und ohne gültigem Führerschein mit dem Auto gefahren.Es ist zum Glück nichts passiert und von der Polizei angehalten wurde er auch nicht.
    Frage:Kann ihm das heute noch zur Last gelegt werden?
    Es gibt nämlich Klinkenstreit und man droht ihm damit das der Polizei zu melden.

  10. Dennis sagt:

    Hallo .. hab da mal ne frage .. und zwar hatte ich 1 Monat Fahrverbot bekommen und musste dann natürlich den Führerschein abgeben .. beim Ordnungsamt den Führerschein abgegeben und nur noch nach Hause gefahren. Dabei wurde ich wohl von dem netten Herrn gesehen.. jetzt hab ich eine Anzeige bekommen wegen fahren ohne Fahrerlaubnis !! Ich weiß total dumm !!‍♂️‍♂️ Hab Anwalt eingeschaltet usw .. der Herr Beamte hat noch nichtmal das Auto erkennen können und die nette Polizei ist dann zu dem Fahrzeughalter mit dem ich damals geblitzt worden bin ne halbe std nachdem ich zuhause war angetanzt ..hatten den Wagen kontrolliert usw .. der Motor war natürlich kalt da es ja dieser Wagen garnicht war .. zu mir wollten se dann auch noch . Aber bei mir is bis heute keiner gewesen ..meine Frage ist jetzt ob es für eine Anklage reicht ??? Ich weiß n bischen kompliziert alles .. ich hoffe man versteht mich !! Gruß

  11. Turhan sagt:

    Hallo mein freund ist noch 17 jahre alt hat von sein Vater
    Autogefahren und ich war auch dabei als beifahre, bin 17 jahre alt. Wir wurden von polizei erwischt, was passiert mit mir,
    kriege ich auch strafe?

  12. Martin sagt:

    Es geht um die Fahrt mit einem Wohnmobil, 3,5 t GG:
    Führerscheinklasse B vorhanden:
    Wie groß ist die Gewichtstoleranz über 3,5 t , bis das Fahren ohne Fahrerlaubnis ( > 3,5 t) in Kraft tritt?

    Gruß Martin

  13. Rebecca sagt:

    Hallo. Ich habe vor 6 Jahren mein Führerschein abgegeben und eine Geldstrafe bezahlt. Ich hatte 6 Jahre lang kein Führerschein und konnte mich auch nicht drum kümmern. Allerdings bin ich vor kurzem wieder gefahren ohne Führerschein und wurde von der Polizei angehalten. Was kommt auf mich zu ??

  14. Sven sagt:

    Hallo. Mir wurde der Autoführerschein vor 11 Jahren wegen Alkohol am Steuer (2 Promille) abgenommen.
    Habe eine Sperre und Geldstrafe bekommen und müsste Mpu machen. Habe bis heute nichts gemacht.
    Wann verjährt dieses ? und kann eine Mpu Auflage auch verjähren ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Sven,

      in der Regel ist die Anordnung der MPU nach 15 Jahren verfallen.

      – Die Redaktion

  15. Andreas sagt:

    Eine Frage.mein Schwager hat vor 12 jahren.ein Polnischen Führerschein für ein Jahr gekauft.und ist bis jetzt damit gefahren.nun wurde er angehalten und Arschkarte endlich.er Sagt er muss keine Strafe zahlen,Nur den Führerschein neu machen.glaube ich nicht er lügt bestimmt.er hat bestimmt nee Strafe bekommen.oder wie ist da die Regelung?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Andreas,

      wenn Ihr Schwager ohne eine gültige Fahrerlaubnis gefahren ist, droht ihm eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

      – Die Redaktion

  16. AA sagt:

    Hallo hab ein problem mich hat die polizei ( niederösterreich) aufgehalten ohnen führerschein der polizist meine er zeigt es an womit muss ich rechnen

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo AA,

      die Strafen fürs Fahren ohne Fahrerlaubnis liegen in Österreich zwischen 363 und 2.180 Euro. Im Wiederholungsfall ist auch eine Freiheitsstrafe möglich.

      – Die Redaktion

  17. Peter sagt:

    Hab da mal nee Frage! Hatte nie einen Führerschein , bin 1963 geb. und vor ca. 3 Jahren schenkte mir meine Familie einen Fiat Seincento der Paüiere mässig ei gdroselder 25 km Mofaauto ist. Wurde in dieser Zeit auch 4 mal kontroliert und durfte jedesmal weiterfahren. Am 16.02.2018 bekam ich einen Anruf der Polizei Hessen und mir wurde gesagt, ich müßte sofort meine Fahrt einstellen da ich ohne Führerschein unterwegs wehre. Ich tat dieses bis heute.Man hängt mir ein Verfahren an : Fahren ohne Führerschein in derei Fällen, sowie Verdacht im Bezug auf versicherungs betrug. Nun meine Frage ; Was kann mir im schlimsten Fall passieren ? Die Papiere die ich von meinem Mofaauto hatte ( sie sind jetzt bei der Polizei ) weissen mein Auto als Krankenfahrstuhl aus. Mit freundlichem Gruß Peter

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Peter,

      wenn Ihnen Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen wird, kann dies eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren zur Folge haben. Wie hoch die Strafe tatsächlich ausfällt, wird in der Regel vor Gericht entscheiden.

      – Die Redaktion

  18. Ünal sagt:

    Hallo, ich bin 22, zum erstenmal wurde ich vor 2 Wochen erwischt (fahren ohne fahrerlaubnis) mein führungszeugnis ist sauber, hab am gleichen Tag mich bei den Polizisten entschuldigt und eine Aussage gemacht, ich dürfte diese Woche nicht zu der prügung, habe Angst das ich eine längere sperre bekomme, weiß da jemand besser wie ich bescheid, ob man eine sperre bekommt und wie lange

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Ümal,

      die Sperrfrist beträgt häufig 6 Monate.

      – Die Redaktion

  19. Karan sagt:

    Hallo Redaktion, ich bin an einem Sonntag Abend mit dem Wagen gefahren und hatte keinen Fahrerlaubnis Dokument bei mir gehabt. Meinen Führerschein habe ich neu beantragt gehabt und am Montag hätte ich meinen Führerschein wieder in der Hand. Meine Frage nun kommt es zu einer geld bzw. Freiheitsstrafe und kann ich einen Anwalt einschalten? Diese Situation ist etwas kompliziert und ich weiß nicht mehr weiter ..

    LG

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Karan,

      ja, Sie können einen Anwalt beauftragen und sich von diesem beraten lassen.

      – Die Redaktion

  20. Hayat A. sagt:

    Hallo, und zwar ich werde erwischt beim Roller fahren der wo geklaut ist . ( Der bin ich nicht )
    und zwar auch ohne führerschein und bin grad dabei beim führerschein zu machen , bin 18

    Was erwartet mich jtz?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Hayat,

      Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und hat eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  21. Andre sagt:

    Hallo,
    Ich habe eine Frage..
    Habe am 17.08.2016 meinen Führerschein abgeben müssen, fahren unter Drogenkonsum!!
    Habe jetzt Abstinenz gelebt, muss nur noch eine Urinprobe abgeben und kann dann die mpu antreten.
    Heute morgen wurde ich von der Polizei angehalten ohne gültige Fahrerlaubnis !
    Bekomme jetzt eine Strafanzeige..
    das Straßenverkehrsamt bekommt höchst wahrscheinlich Bescheid was ich gemacht habe..
    was passiert jetzt wenn ich den Antrag auf die wiedererzeillung stelle ? Darf ich die mpu noch antreten ? Bekomme ich eine Sperre?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Andre,

      eine MPU können Sie immer antreten. Ob Sie sie erfolgreich bestehen, ist jedoch davon abhängig, ob Sie Ihr Verhalten derart geändert haben, dass Sie in den Augen der Führerscheinstelle wieder geeignet zum Führen von Fahrzeugen sind.

      – Die Redaktion

  22. Hayat A sagt:

    Hallo, ich habe am Sonntag eine roller gefahren hab von ein kumpel genommen aber der hat das Roller geklaut.
    Ich bin grad am Führerschein zu machen bin 18.

    Ich hab beweis dass er das geklaut hat durch eine Tonaufnahme.

    Was erwartet mich jtz..?

    Lg Hayat !

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Hayat,

      die Höhe der Strafe können wir nicht absehen. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.

      – Die Redaktion

  23. Hayat sagt:

    Hallo, und zwar ich bin 18 bin grad beim Führerschein zu machen.
    Gestern wurde ich mit einem Roller erwischt beim Schwarzfahren und es kommt raus dass der Roller geklaut ist aber davon wusste ich nichts . Hätte ich gewusst wurde ich nett mal anfassen aber naja.

    Mit was sollte ich rechnen??
    darf ich mein führerschein nicht mehr machen ? Wenn ja bis wann
    Und werde ich eine Geldstraffe bekommen oder Sozialstunde weil ich in Maßnahme bin.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Hayat,

      Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft wird. Wenn eine Sperrfrist verhangen werden sollte, beträgt diese häufig 6 Monate.

      – Die Redaktion

  24. karlheinz sagt:

    bin seit1953 führerschein inhaberohneverkehrsverstoß(&% JAHRE OHNEDELIKTFAHRERLAUBNISENTZUG WEGEN
    schwerhörigkeit undnicht bestandenercomputer nachprüfung beim tüv—BIN GEB:VOR!:$:!910
    65schwerbehindertmit mitbuchst.AG benötige diese fahrerlaubnisfürtägl. leben,führerscheinbehörde lehntjrgl.
    jeglicherückgabe ab waskann ichtum umeiin behindertes leben zuerleichtern?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Karlheinz,

      um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, ist es notwendig die Führerscheinprüfung zu bestehen.

      – Die Redaktion

  25. Tomy sagt:

    Wenn manchen Schreibern Flügel für ihre dummen Fragen wachsen würden, bräuchte ein Großteil hier gar keinen Führerschein!
    Etwas logischer Menschenverstand, gegenseitige Rücksichtsnahme und Bildung würden vielen hier nicht schlecht zu Gesichte stehen.
    Jeder weiß, dass Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht nur strafbar sondern auch unzählige Gefahren auch für Unschuldige im Straßenverkehr mitsich bringt. Wer trotzdem ohne gültigen Nachweis ein Fahrzeug im Straßenverkehr nutzt handelt mit Vorsatz! Ihm würde ich auf jeden Fall das höchstmögliche Strafmaß zukommen lassen. Und das im Interesse von unschuldigen anderen Verkehrsteilnehmern, älteren Menschen und kleinen Kindern.

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