Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann drastische Folgen haben

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Header Fahren ohne Fahrerlaubnis
Laut Paragraph 21 StVG ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis verboten.
Laut Paragraph 21 StVG ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis verboten.

Anders als beim Fahren ohne Führerschein handelt es sich beim beim Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht mehr um eine reine Ordnungswidrigkeit, sondern um einen Straftatbestand. Dieser kann eine empfindliche Strafe nach sich ziehen und Sie im schlimmsten Fall auch Ihr Auto kosten.

Generell ist zu unterscheiden zwischen dem Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis (etwa wenn Sie trotz Führerscheinentzug oder Fahrverbot fahren) und dem Fahren ohne jemals erworbene Fahrerlaubnis. Der Strafrahmen für beide Abstufungen ist hingegen stets derselbe.


Doch worin genau liegt hier der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis? Was geschieht, wenn Sie trotz Fahrverbot Auto fahren? Und welche Strafe droht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Inwiefern unterscheiden sich das Fahren ohne Fahrerlaubnis und das Fahren ohne Führer‌schein?

Sind Sie ohne Führerschein unterwegs (also das Dokument), leisten Sie sich eine Ordnungswidrigkeit. Fahren Sie hingegen ohne Fahrerlaubnis, weil Ihnen diese entzogen wurde oder Sie noch nie eine solche besessen haben, begehen Sie eine Straftat.

Wie wird das Fahren ohne Führer‌schein geahndet?

Laut Bußgeldkatalog folgt auf das Fahren ohne Führerschein ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.

Was kommt auf Sie zu, wenn Sie ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind?

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft.

Fahren ohne Fahrerlaubnis vs. Fahren ohne Führerschein

Im alltäglichen Sprachgebrauch wird die Unterscheidung nur noch selten getroffen; dabei ist der Unterschied wesentlich: Während das Fahren ohne Führerschein lediglich beschreibt, dass ein Fahrer ohne das entsprechende Ausweisdokument beim Fahren angetroffen wurde – dabei aber generell eine Fahrerlaubnis besitzt – handelt es sich beim Fahren ohne Fahrerlaubnis um eine Straftat.

In letzterem Fall besitzt der Fahrzeugführer nämlich erst gar keine Fahrerlaubnis und dementsprechend auch keinen Führerschein, der über diese Auskunft geben könnte. Die Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist dementsprechend empfindlicher.

Paragraph 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zum Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wenn Sie mit dem Auto fahren, ohne eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen, kommt § 21 StVG zum Tragen. Dieser bestimmt das Strafmaß, das bei Fahren ohne Fahrerlaubnis anzusetzen ist, auf zweierlei Weise:

  • § 21 Absatz 1 StVG: Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr droht jedem Fahrzeugführer, der trotz eines Verbots oder trotz fehlender Fahrerlaubnis ein Kfz fährt. Gleiches erwartet auch Halter und Fahrerlaubnisinhaber, die dies zulassen oder anordnen.
  • § 21 Absatz 2 StVG: Eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder eine sechsmonatige Freiheitsstrafe droht demjenigen, der dabei fahrlässig handelt und/oder auch vorsätzlich trotz eines bestehenden Fahrverbots oder Führerscheinentzugs fährt. Gleiches gilt für den anordnenden oder gewährenden Halter des Fahrzeugs.

Im Übrigen gelten Sie bereits ab einer verhängten Geldstrafe von 90 Tagessätzen als vorbestraft.

Mit einem Bußgeld ist es also nicht mehr getan. Ob Sie nun selbst gesetzeswidrig ein Fahrzeug führen oder dies als Halter eines Fahrzeugs lediglich zulassen: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann sowohl für Fahrer als auch für Halter teuer werden.

Lassen Sie also Ihren noch nicht volljährigen Sprössling ans Steuer Ihres Wagens, können sowohl der Fahrer als auch Sie selbst wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis belangt werden.

Die Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe sein.
Die Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe sein.

Mit einem Fahrzeug fahren trotz Führerscheinentzug

Wurde Ihnen der Führerschein entzogen, Sie wollen trotzdem auch weiterhin fahren? Auch in diesem Falle handelte es sich Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, da Ihnen nicht nur das Dokument, sondern mit ihm auch die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Wollen Sie für das Fahren ohne Fahrerlaubnis keine weitere Strafe riskieren, sollten Sie daher auf Ihr Fahrzeug verzichten, bis die Sperre abgelaufen ist und Sie die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen können. Es ist durchaus möglich, dass die Entscheidung der Behörden für eine MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis noch begünstigt wird.

Im Übrigen handelt es sich auch beim Fahren trotz Fahrverbot um Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, nicht ohne Führerschein! Ihnen wurde für eine bestimmte Sperrfrist von einem bis drei Monaten die Fahrerlaubnis entzogen und nicht nur das Dokument abgenommen.

Neben dem genannten Strafmaß für das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist den Behörden durch die Angaben im Straßenverkehrsgesetz auch weitere Handhabe möglich, sollten Fahrer und Halter gegen ein Fahrverbot oder einen Führerscheinentzug gehandelt haben: Laut § 21 Absatz 3 StVG kann in einem solchen Fall über die Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis hinaus auch das Tatfahrzeug eingezogen werden.

Mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis: Erhöhte Strafe für Wiederholungstäter?

Es ist davon auszugehen, dass die Strafverfolger im Falle einer wiederholten Straffälligwerdung innerhalb von drei Jahren auch eine höhere Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis ansetzen. Diese bewegt sich allerdings auch weiterhin im gesetzlich festgelegten Strafrahmen.

Auch im Wiederholungsfalle gestattet § 21 Absatz 3 Nummer 3 StVG den Behörden, das Fahrzeug, mit dem der Täter fuhr, einzuziehen.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann drastische Folgen haben
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Kommentare

  1. frank sagt:

    hallo, ich hatte nach einer „folgenlosen Trunkenheitsfahrt“ meinen Führerschein freiwillig abgegeben, bin aber dann leider vor der Verurteilung noch einmal „schwarz“ gefahren und erwischt worden. mit welcher Strafe muss ich als Ersttäter rechnen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Frank,

      Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe bestraft. Die Höhe wird in einer Gerichtsverhandlung entschieden.

      – Die Redaktion

  2. Gad sagt:

    Hallo guten tag
    Ich fahre immer mein auto mit änhanger aber leider deises mal bin ich mit mein Nutzfahrzeug gefahren aber das auto war leer und änhanger auch leer ich wieße dass ich 3500 k fahren kann
    Aber ich habe gedacht dass ich mit leer Gewicht bis 3509 k fahren kann
    Und bei Polizei kontrolla hat mir gesagt dass ich mit gesamte gewicht 3500 k fahren muss
    Aber leider meine auto 3300 g und änhanger 1300.
    leer Gewicht 2200 und 750 k
    Und ich habe eine Brif bekommen dass ich auto fahren ohn e Fahrerlaubnis
    $21

    Was bekomme ich ?
    Und was soll ich machen ? Hallo guten tag
    Ich fahre immer mein auto mit änhanger aber leider deises mal bin ich mit mein Nutzfahrzeug gefahren aber das auto war leer und änhanger auch leer ich wieße dass ich 3500 k fahren kann
    Aber ich habe gedacht dass ich mit leer Gewicht bis 3509 k fahren kann
    Und bei Polizei kontrolla hat mir gesagt dass ich mit gesamte gewicht 3500 k fahren muss
    Aber leider meine auto 3300 g und änhanger 1300.
    leer Gewicht 2200 und 750 k
    Und ich habe eine Brif bekommen dass ich auto fahren ohn e Fahrerlaubnis
    $21

    Was bekomme ich ?
    Was soll ich machen ?
    Kann jemand mir helfen?
    Ich bin Zeit 4 Jahre in Deutschland und ich kann nicht alle Gesetze?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Gad,

      Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe zur Folge haben.

      – Die Redaktion

  3. Klaus M sagt:

    Hallo,
    eine Bekannte hat mich gebeten, ich das Fahrzeug als Zweitfahrzeug anmelden kann. Ich habe das Fahrzeug also als Halter zugelassen und als meinen Zweitwagen versichert.
    Nun stellte sich heraus, dass meine Bekannte gar keinen Führerschein hat.
    Ihr vorheriges Fahrzeug hatte sie auf einen anderen Freund zugelassen um ebenfalls als Zweitfahrzeug.
    Ich habe mir natürlich nicht den Führerschein zeigen lassen.

    In einer Polizeikontrolle ist sie nun aufgefolgen und hat gestanden, dass sie seit 5 Jahren ohne Führerschein gefahren ist.

    Ich habe nun einen Anhörungsbogen der Polizei erhalten.

    Welche Strafe könnte mir drohen? Ich werde natürlich wahrheitsgemäß aussagen.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Klaus,

      wenn Sie als Halter eines Kfz es zulassen, dass jemand dieses fährt, ohne eine Fahrerlaubnis zu besitzen, kann das eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten nach sich ziehen.

      – Die Redaktion

  4. Nadine sagt:

    Hallo,

    ich wohne in Deutzschland, habe einen Schweizer Führerschein und wusste nicht, dass dieser in Deutschland nicht gültig ist und bin damit gefahren. Leider ist mir im Auto meines Freundes einer hinten reingefahren und die Polizei hat dann ‚rausgefunden‘ dass ich ‚ohne einen in Deutschland gültigen Führerschein gefahren bin‘. Die Polizei erstattet Anzeige. Womit muss ich nun rechnen? Danke für eure Hilfe! LG Nadine

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Nadine,

      Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge haben.

      – Die Redaktion

  5. adem sagt:

    meine Brüder hat dem FE im Jahr 1988 gemacht nach paar Jahren würde er geraubt mit samt Geldbörse darin auch sein Führerschein er ist zur führerscheinstel gegangen wollte Ersatz Führerschein stellen seine Akte nicht auffindbar darauf hin Fahrschule bestätigt das er Führerschein bestanden hat TÜV Kassel Führerschein bestätig aber führerscheinstelle stellt stur in dem zeit Wohnort 4 mal gewechselt er würde nach paar Jahren erwisch richter verlange Unterlagen von Führerschein stelle bekam nicht dem führerscheinakte das Verfahren wurde eingestellt jetzt würde er geblitzt 189 Euro plus 1 Punkt 1 Monat Fahrverbot kann dem Führerschein nicht abgeben hat nur Nachweise von Fahrschule und TÜV kassel

  6. Linda sagt:

    Liebe Mitglieder des Bußgeldkataloges,
    Ich bin gerade sehr panisch… ich schildere mein Problem:
    Ich, Dipl. Pädagogin und angehende KJ Psychotherapeutin habe mich mit einem „Freund“ getroffen, der mir erzählte, er habe jetzt Führerschein und würde gern mein Auto fahren. Ich ließ ihn ganz freudig fahren und saß auf dem Beifahrersitz. Kurze Zeit später kam die Polizei, noch nie wurde eine Kontrolle bei mir durchgeführt, daher war ich schon aufgeregt. Der Junge 19 Jahre alt hatte keinen Führerschein.!
    Und schlimmer noch: die Polizei führte einen Drogentest durch und dieser war positiv. Er musste auf die Wache, dort wurde ein Bluttest gemacht und das ganze aufgenommen.
    Mich hat die Polizei gar nichts gefragt, nur ob ich das wüsste und das verneinte ich.
    Die Frage, die ich habe: warum hat die Polizei mich nicht vernommen? Und droht mir jetzt auch eine Strafe?
    Ich habe so Angst, weil ich in meinem Beruf nicht vorbestraft sein darf.. ich bin gerade so verzweifelt..

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Linda,

      warum die Polizei Sie nicht vernommen hat, könnten wir nur mutmaßen. Laut § 21 Abs. 2 S. 3 StVG könnte auf Sie eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen zukommen.

      – Die Redaktion

  7. Arnd sagt:

    Ich bin im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B. Beruflich fahre ich alte Menschen und Behinderte für eine Tagespflegeeinrichtung. Mein Chef hat jetht einen Transporter angeschafft, der neben dem Fahrersitz noch 8 Passagiersitze hat und zusätzlich eine Rollstuhlbühne. Somit hat das Fahrzeug also insgesamt 10 Plätze. Nach meiner Einschätzung müsste beim Transport eines Rollstuhlfahrers deshalb 1 Sitz ausgebaut werden, damit ich das Fahrzeug mit Klasse B fahren darf. Liege ich da richtig? Mein Chef sieht das anders, ich solle nicht so einen Aufstand machen, die andern würden auch so fahren. Ich denke, bei „voller Bestuhlung und Rollstuhlfahrer würde ich Klasse D1 benötigen. Leider finde ich dazu keine klare Aussage..

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Arnd,

      wenn Sie einen B-Führerschein besitzen, dürfen Sie nur 9 Personen im Kfz befördern (inklusive Fahrer). Es dürfen sich außerdem nur 9 Sitzplätze im Kfz befinden.

      – Die Redaktion

  8. Sevda sagt:

    Schönen guten Abend wünsche ich Ihnen.
    Ich hab da mal eine Frage. Einem Freund von mir ist folgendes passiert: ihm wurde sein Führerschein für einen Monat durch zu schnelles Fahren weggenommen. Daraufhin wurde er ohne Führerschein geblitzt und hat den Namen seines Kollegen eingegeben. Dies kam wiederum ans Licht.. was wäre die Strafe?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Sevda,

      Ihrem Freund könnte falsche Verdächtigung vorgeworfen werden. Diese kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren zur Folge haben.

      – Die Redaktion

  9. Nico sagt:

    Hallo bin ohne Führerschein Auto gefahren wurde angezeigt kann mir dadurch mein Führerschein für mein a1 Moped weggenommen werden ? Und wie sieht das mit führerscheinsperre aus?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Nico,

      Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine MPU zur Folge haben, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen von Fahrzeugen hat. In diesem Fall könnte Ihnen bis zum erfolgreichem Bestehen der MPU die Fahrerlaubnis für Ihr Moped entzogen werden. Diese Entscheidung ist jedoch Einzelfallabhängig.

      – Die Redaktion

  10. Martin G sagt:

    Martin G

    Hallo. Ich habe durch einen rotlichtverstoß (länger als eine Sekunde)meinen Führerschein für einen Monat abgeben müssen und wurde in dieser Zeit durch die Polizei angehalten als ich trotzdem gefahren bin. Wir welcher Strafe muss ich jetzt rechnen?

    LG

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Martin,

      das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann in Deutschland mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

      1. Martin G sagt:

        Dankeschön für die Auskunft.
        Muss ich mit einem längeren Fahrverbot rechnen?

        LG

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Martin,

          in der Regel wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht mit einem längeren Fahrverbot bestraft. Es kann aber auch von Einzelfall zu Einzelfall entschieden werden.

          Das Team von bussgeldkatalog.net

  11. Emre sagt:

    Hallo eine frage meine Freundin hat sehr starke Migräne
    Beim Auto fahren bekommen sie war nicht in der Lage Zu parken ich habe noch 12 Tage gehabt wo ich wieder fahren durfte. Ich habe sie auf den Beifahrer sitz getragen und bin dann 5 Meter weiter gefahren um zu parken da wir mitten auf der Straße standen. Dabei wurde ich angehalten was kann da auf mich zu kommen

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Emre,

      auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis steht in Deutschland in der Regel eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine entsprechende Geldstrafe. Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, können Sie sich überlegen, ob es sich lohnt, einen Anwalt für Verkehrsrecht heranzuziehen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  12. Calin sagt:

    Hallo
    Ein Freund von mir fährt ein t5 mit lkw zulassung. Hat aber kein lkw Führerschein sondern nur B Klasse. Was kann passieren wenn die Polizei ihn erwischt?
    Vielen Dank

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Calin,

      besitzt das Kfz eine Lkw-Zulassung dürfen Sie dieses nur mit einem Lkw-Führerschein fahren. Wenn Sie diesen nicht besitzen, aber trotzdem fahren, handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das kann zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe führen.

      – Die Redaktion

  13. Alex sagt:

    Hallo
    Wie sieht es aus, wenn ein Mitarbeiter mit seinem Führerschein aus Moldawien fährt und von Polizei angehalten wird. Da er seit über 1 Jahr in Deutschland wohnt , sagt die Polizei dass der Führerschein hier nicht mehr gültig ist und er diesen ummelden muss. Deswegen hat er nun ein Schreiben von der Polizei bekommen mit dem Vorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wie soll er sich nun verhalten?
    Danke im voraus

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Alex,

      wird der ordentliche Wohnsitz nach Deutschland verlegt, verlieren Führerscheine aus einem Nicht-EU-Land spätestens nach 6 Monaten ihre Gültigkeit, wenn sie nicht umgeschrieben werden. Wenn Sie gegen den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorgehen wollen, empfehlen wir Ihnen sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben.

      – Die Redaktion

  14. Dilek sagt:

    Hallo ih habe eine frage kurz und knapp meine mutter starb und ich wollte schnell ins kra kenhaus und ihren leichnam noch sehen bevir es zu spät ist als ih den anruf bekam um 2.20uhr nachts wollte ich so schnell wie möglich hin doch konnte das auto nicht fūhren war nur am weinen mir gings so schlecht fuhre auf bordstein fast gegen laterne .. da hebte mein mann die handbremse hoch und merkte wie schlecht es mir gjng und das wir so nicht vorran kommen er fuhr dann das auto auch ganz langsam und vorsichtig war ne strecke von 1km ungefähr er war auch dabei seinen fuhrerschein zu machen aber hatte seinen fuhrerschein noch nicht bekommen …nun haben wir einen brief mit einer geldstrafe von 900 euro meine frage nun wielange darf er seinen fūhrerschin nicht machen bzw.bekommen ?? Danke im.vorraus ..

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Dilek,

      eine Sperrfrist beträgt in der Regel 6 Monate.

      – Die Redaktion

  15. Fernando sagt:

    Hallo Bußgeldkatalog.net Team.

    Ich habe meinen Führerschein für einen Monat abgeben müssen. Die Frist ist gestern abgelaufen. Ich konnte meinen Führerschein aber leider nicht abholen, ich befinde mich leider im Ausland. Ich musste leider länger bleiben, morgen Abend komme ich zurück. Ich habe heute auch schon Kontakt mit der Bussgeldstelle gehabt, leider nur per Mail weil der Typ nicht ans Telefon geht. Ich konnte leider keinen auftreiben der mein Führerschein abholt.
    Das kann ich erst am Dienstag machen. Ich muss aber am Montag arbeiten.
    Und meine letzte Frage hat mir der Herr nicht mehr beantwortet.
    Darf ich fahren?! Ich darf ja theoretisch wieder, ich habe den ja nur nicht bei mir. Quasi als hätte ich den zu Hause vergessen.
    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichem Gruß.
    Fernando

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Fernando,

      wenn das Fahrverbot vorbei ist, dürfen Sie wieder fahren.

      – Die Redaktion

  16. moustafa sagt:

    hallo,
    ich befinde mich in dem Moment in einer umschreibung des ausländischen Füherschein, es fehlt nur noch die praktische Prüfung bis zum deutschen Füherschein abzuschliessen, und das soll in einer woche stattfinden , ich wurde aber leider zwei mal erwischen am fahren , beim ersten mal ohne zu wissen dass mein ausländischer Füherschein nicht gültig hier ist , nach dem 6 Monaten frist einer erst Einreise in DL , beim zweiten mal da im sturm konnte ich nicht mit dem Bahn auf arbeit zu fahren , dann bin ich zum zweiten mal mit meinem PKW hingefahren dann nochmal erwischt ..
    was kann es auf mich nun zukommen ? ob ich eine Sperre bekomme ?
    für das Antworten würde ich danken

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Moustafa,

      ja, das kann sein.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  17. Günther sagt:

    Hallo. Habe ein Fahrzeug aus Deutschland gekauft und bin damit nach Polen ohne Fahrerlaubnis gefahren. Leider bin ich dabei mit den Schildern des Vorbesitzer geblickt worden.über 21kmh. Der Vorhalten weiss das nicht und hat angegeben, dass ich gefahren bin. Meinen Führerschein habe ich in PL erworben. Das Fahrzeug wurde von meiner Partnerin gekauft und soll hier auf sie zugelassen werden da ich ja hier fahren darf. Haben die deutschen Behörden das Recht diesen Wagen auch hier einziehen zu lassen wenn auch meine Partnerin es nicht wusste dass ich keine Fahrerlaubnis mehr in Deutschland habe ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Günther,

      da wir keine Rechtsberatung geben dürfen, können wir leider keine Auskunft zu individuellen Fällen geben.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  18. Nathalie sagt:

    Guten Tag
    Mein Freund 27 ist das 2.mal mit dem Roller angehalten worden .ee besitzt keine fahrerlaunnis beim ersten mal vor c.a einem Jahr bekam er eine Geldstrafe von 2.400 Euro. Diesmal ist noch nichts gekommen.mit was muss er rechnen und darf er jetzt überhaupt in nächster Zeit seinen Auto Führerschein machen ?lg

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Nathalie,

      die Konsequenz von Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe sein. Zweifelt die Fahrerlaubnisbehörde an seiner Eignung zum Führen von Fahrzeugen, ist es möglich, dass Ihr Freund, bevor er seine Fahrerlaubnis machen kann, eine MPU absolvieren muss.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  19. Beate sagt:

    Hallo,
    mein Mann hat vor ca. 1 Jahr seinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer abgeben müssen.
    2x hat er inzwischen die MPU schon gemacht, aber nicht bestanden, weil er nicht die richtigen Worte
    findet, um den Gutachter zu überzeugen. Seit dem FE hat er keinen Alkohol mehr getrunken und kann
    das per Haaranalyse nachweisen.
    Meine Frage: Wir sind auf eine Seite gestoßen, wo man einen Führerschein über Großbritanien kaufen
    kann. Ist das rechtlich in Deutschland zulässig? Oder ist das ein Verstoß und man wird bestraft?
    Danke und viele Grüße

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Beate,

      um den Führerschein im Ausland zu erwerben, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, z. B. 6 Monate einen festen Wohnsitz in dem Land unterhalten, wo Sie den Führerschein erwerben wollen. Von Angeboten, die Ihnen den Führerschein versprechen, ohne sich an besagte Bedingungen zu halten, sollten Sie besser die Finger lassen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  20. Jonas sagt:

    Guten Tag,

    ich bin vor 2 Monaten mit einem Hänger gefahren, mit dem ich ohne weiteren Führerschein nicht hätte fahren dürfen. Dieser überstieg die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs + Hänger um knapp 1,1 Tonnen (Fahrzeug zul. Gesamtmasse 2,2t, Hänger zul. Gesamtmasse 2,2t). Dies war nicht vorsätzlich, da mir dies nicht bewusst war. Desweiteren bin ich mit dem Hänger nur 200m gefahren, was so auch bei der Polizei aufgenommen wurde. Ich bin noch in der Probezeit. Mir ist bewusst, dass ich wahrschienlich mit einer Geldstrafe + Aufbauseminar rechnen muss. Meine Frage: Belässt es sich dabei oder muss ich auch mit einem Führerscheinentzug rechnen?

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

    Jonas

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jonas,

      in der Regel wird der erste A-Verstoß nur mit einer Verlängerung der Probezeit und der verpflichtenden Teilnahme am Aufbauseminar geahndet. Da es sich beim Fahren ohne Fahrerlaubnis um eine Straftat handelt, wird diese entsprechend mit einer Geld- oder Haftstrafe geahndet, womöglich Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot geahndet.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  21. Nicole B. sagt:

    Guten Tag ich habe eine Frage;Mein Sohn hat ein Mofaführerschein und mein Mann ist der Halter und der Roller fährt 40kmh.Jetzt würde er angehalten.Wir wussten das er eigendlich so nicht fahren darf.Mit was für einer strafe muss mein Mann rechnen

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Nicole,

      In Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Dies bedeutet, dass in den meisten Fällen der Fahrer für die Ordnungswidrigkeit belangt wird und nicht der Halter. Nur bei wenigen Verstößen gilt die Halterhaftung und das Bußgeld geht auch auf den Halter über. Mit einem Mofa-Führerschein bzw. der Prüfbescheinigung darf ein Mofa gefahren werden, das bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fährt. Außerdem darf dessen Hubraum nur eine Größe von höchstens 50 ccm besitzen. Welches Strafe im Einzelfall verhängt wird, ist abhängig von den genauen Umständen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  22. Dominique sagt:

    Hallo,

    ich musste vor 2 Tagen einen Drogentest machen. Wenn ich meinen Führerschein verlieren sollte und trotzdem weiterfahren würde, was würde mich dann als Strafe erwarten?

    Viele Grüße

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Dominique,

      sollten Sie trotz Entzug des Führerscheins fahren, so ist die Fahren ohne Führerschein und kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, sowie Punkten in Flensburg bestraft werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  23. Hogi N. sagt:

    Wurde gerade mit dem Motorrad angehalten und habe keine Pflichtversicherung und bin auch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis bin ersttäter .welche Strafe droht mir und wieviel Bußgeld könnte es mir kosten?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Hogi,

      sowohl das Fahren ohne Versicherungsschutz, als auch das Fahren ohne Führerschein sind Straftaten und werden jeweils mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Hinzu kommen noch Strafen aus dem Verkehrsrecht, wie bsp. 3 Punkte in Flensburg.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  24. Tobi sagt:

    Moin Moin, ich habe mal eine Frage. Mein Lkw Führerschein läuft morgen den 13.12.17 ab mein neuer ist beantragt aber ich bekomme keinen vorläufigen Führerschein. Jetzt meine Frage was würde passieren wenn ich erwischt werde wenn ich trotzdem weiter fahre?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Tobi,

      sollten Sie ohne Führerschein Ihren LKW führen, so fällt dies unter Fahren ohne Fahrerlaubnis und kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, sowie 3 Punkten in Flensburg und einer MPU-Anordnung geahndet werden. Aus diesem Grund sollten Sie sich nochmals an die zuständige Behörde wenden, um in Erfahrung zu bringen warum Sie keinen vorläufigen Führerschein erhalten.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  25. Simmel sagt:

    Hallo,

    mir wurde durch 3 A Verstöße (Unfall, Geschwindigkeit, Geschwindigkeit) in der Probezeit die Fahrerlaubnis entzogen. Sperrfrist ist schon abgelaufen, aber habe noch keinen Antrag auf Neuerteilung gestellt. Auto war die ganze Zeit auf mich angemeldet und versichert. Durch die lange Standzeit des Autos ist der TÜV abgelaufen (über 8 Monate) und ich hatte einen Zettel der Polizei an der Windschutzscheibe… Was kommt da auf mich zu ? Auch in Betracht auf den Antrag und die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Denn ich konnte ja faktisch das Auto nicht zum TÜV bringen.

    Viele Grüße Simmel

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Simmel,

      ist der TÜV über 8 Monate abgelaufen droht Ihnen ein Punkt in Flensburg und ein Bussgeld von 75€. Möglicherweise hat dies Auswirkungen auf die Neuerteilung. Deshalb wäre zu überlegen einen Anwalt für Verkehrsrecht zu diesem Fall zu Rate zu ziehen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

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