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Wissenswertes zur Führerscheinklasse D1
16 Fahrerlaubnisklassen gibt es in Deutschland insgesamt. Je nachdem, welche Kraftfahrzeuge damit auf öffentlichen Straßen bewegt werden dürfen, sind die Klassen mit verschiedenen Buchstaben gekennzeichnet.
A steht z. B. für Motorräder, B für Pkw und C für Lastkraftwagen. Der Zusatzbuchstabe „E“ bezieht sich auf Anhänger, die mit Fahrzeugen der entsprechenden Klasse gezogen werden dürfen. Den Bussen sind insgesamt vier Führerscheinklassen gewidmet: D1, D1E, D und DE.
Was Sie genau mit einem Führerschein der Klasse D1 fahren dürfen, welche Voraussetzungen für den Erwerb dieser Fahrerlaubnis erfüllt sein müssen und welche Kosten auf Sie zukommen können, lesen Sie im folgenden Ratgeber.
FAQ: Führerschein der Klasse D1
Welche Kraftfahrzeuge ein Führerschein der Klasse D1 einschließt, erfahren Sie hier.
Je nach Region und Fahrschule können die Kosten für eine Fahrerlaubnis der Klasse D1 variieren. Mehrere tausend Euro kommen jedoch vermutlich in jedem Fall auf Sie zu.
Ein Führerschein der Klasse D1 wird stets befristet auf fünf Jahre erteilt und muss danach verlängert werden.
Was dürfen Sie mit einer Fahrerlaubnis der Klasse D1 fahren?
Wie bereits weiter oben erwähnt, bezieht sich der Führerschein der Klasse D1 auf Busse. Diese müssen den folgenden Vorgaben entsprechen:
- Sie dürfen maximal acht Meter lang sein.
- Sie müssen so ausgelegt und gebaut sein, dass höchstens 16 Personen damit befördert werden können (exklusive Fahrer).
- Sollen sie mit einem Anhänger kombiniert werden, darf dieser maximal 750 kg auf die Waage bringen.
Wichtig: Fahrzeuge der Klassen AM, A, A1 und A2 dürfen Sie mit einem Führerschein der Klasse D1 nicht steuern. Er ist zudem an eine Gültigkeit von fünf Jahren gebunden und muss danach verlängert werden. Nachdem Sie ein arbeits- oder betriebsmedizinisches sowie ein augenärztliches Gutachten vorgelegt haben, wird der Busführerschein der Klasse D1 erneut befristet auf fünf Jahre erteilt.
Mit welchen Voraussetzungen geht der Busführerschein der Klasse D1 einher?
Beschließen Sie, einen Führerschein der Kategorie D1 zu machen, müssen Sie zunächst einmal diversen Voraussetzungen gerecht werden. Mitunter ist ein Mindestalter von 21 Jahren vorgeschrieben. Sind Sie als Berufskraftfahrer/in oder als Fachkraft im Fahrbetrieb tätig bzw. befinden sich in der Ausbildung dazu, reicht es ausnahmsweise aus, wenn Sie 18 Jahre alt sind.
In letzterem Fall dürfen Sie jedoch ausschließlich im Inland Busse steuern. Mit der Vollendung des 21. Lebensjahres ist es Ihnen dann automatisch erlaubt, als Inhaber von einem Führerschein der Klasse D1 in der Schweiz, Österreich oder einem anderen europäischen Land unterwegs sein. Darüber hinaus müssen Sie nachweisen, dass Sie sich zum Führen von Bussen im Straßenverkehr eignen, wenn Sie einen D1-Führerschein erwerben möchten.
Dazu dienen ein arbeits- oder betriebsmedizinisches sowie ein augenärztliches Gutachten. Interessieren Sie sich für die gewerbliche Personenbeförderung, ist eine entsprechende Grundqualifikation dafür vonnöten. Zudem können Sie sich nur dann in der Fahrschule anmelden, um einen Führerschein der Klasse D1 zu erwerben, wenn Sie im Vorbesitz der Klasse B sind.
D1-Führerschein: Welche Kosten sind möglich?
Da die Kosten für einen Führerschein der Klasse D1 je nach Region und Fahrschule höher oder niedriger ausfallen können, ist es ratsam, verschiedene Angebote zu vergleichen. Eine pauschale Aussage hinsichtlich der zu erwartenden Kosten kann dementsprechend zwar nicht getroffen werden, allerdings kann es nicht schaden, sich auf mehrere tausend Euro einzustellen.