Fußgängerzone: Regeln, Bußgelder und Ausnahmen

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 29. Januar 2026

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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FAQ: Fußgängerzone

Was zählt bzw. gilt alles als Fußgängerzone?

Bereich, die durch das Verkehrszeichen 242.1 ausgewiesen sind, gelten als Fußgängerzone. Gemäß Anlage 2 der StVO ist anderer Verkehr als Fußgängerverkehr in diesem Bereich grundsätzlich untersagt. Welche Sanktionen bei einer Missachtung drohen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.

Wann darf ich in eine Fußgängerzone einfahren?

Das Befahren ist nur zulässig, wenn das durch Zusatzzeichen erlaubt ist. Der Fußgängerverkehr hat immer Vorrang und darf weder behindert noch gefährdet werden. Mehr zu den Zusatzzeichen lesen Sie hier

Gilt „Radfahrer frei“ auch für E-Scooter?

Nein. Damit E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge) einfahren dürfen, muss das spezifische Zusatzzeichen mit dem E-Scooter-Sinnbild („Elektrokleinstfahrzeuge frei“) vorhanden sein. Es gelten dann ebenfalls bestimmte Verkehrsregeln

Bußgeldkatalog für die Fußgängerzone

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu möglichen Bußgeldern bei Verstößen in der Fußgängerzone:

VerstoßBußgeldPunkte
verbotswidriges Parken in der Fußgängerzone55 €
... mit Behinderung70 €
... länger als 3 Stunden70 €
Fußgängerzone verbotswidrig mit einem Fahrzeug bis 3,5 t befahren20 €
... mit Gefährdung70 €1
Fußgängerzone verbotswidrig mit einem Fahrzeug über 3,5 t befahren75 €
Fußgängerzone mit einem Fahrrad verbotswidrig befahren15 €
... mit Behinderung20 €
... mit Gefährdung25 €
bei erlaubtem Befahren nicht an die Schrittgeschwindigkeit gehalten60 €1

Was ist eine Fußgängerzone?

Was bedeutet "Fußgängerzone"? Das ist gesetzlich definiert.
Was bedeutet „Fußgängerzone“? Das ist gesetzlich definiert.

Eine Fußgängerzone ist eine bestimmter Bereich bzw. eine Verkehrsfläche, die ausschließlich der Nutzung durch den Fußgängerverkehr vorbehalten ist. Der Bereich der Fußgängerzone wird per Schild deutlich ausgewiesen und ist gemäß Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für jeglichen anderen Verkehr verboten.

Das Verkehrszeichen 242.1 (Fußgängerzone) bedeutet nach StVO also, dass ein Befahren grundsätzlich unzulässig ist. Weder mit dem Fahrrad noch mit E-Scooter oder Auto dürfen Verkehrsteilnehmer in diese Zone einfahren. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn dies durch entsprechende Zusatzzeichen angezeigt wird.

Wer darf in die Fußgängerzone fahren?

Darf man in eine Fußgängerzone fahren? Das ist nur erlaubt, wenn Zusatzzeichen vorhanden sind.
Darf man in eine Fußgängerzone fahren? Das ist nur erlaubt, wenn Zusatzzeichen vorhanden sind.

Ausnahmen kann es aus verschiedenen Gründen geben. Wichtig ist, dass der Fußgängerverkehr in jedem Fall Vorrang hat. Wichtig ist dann auch, wenn Verkehrsteilnehmer die Fußgängerzone mit dem Auto befahren, bestimmte Verkehrsregeln zu beachten sind.

Aber wann gelten Ausnahmen? Wie erwähnt, können Zusatzzeichen das Befahren für bestimmte Fahrzeugtypen, zu bestimmten Zeiten oder aus einem berechtigten Anlass erlauben. Zudem ist es möglich, beim Straßenverkehrsamt oder dem Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren der Fußgängerzone zu beantragen. 

Eine solche Genehmigung kann zum Beispiel erteilt werden, wenn:

  • Handwerker oder Baufirmen in der Zone tätigt sind
  • Anwohner Garagen oder Stellplätze dort haben
  • Anlieferungen oder Umzüge stattfinden
  • Krankentransporte Patienten abholen oder hinbringen
  • Sonderfälle (z. B. bei Härtefällen, die auf Fahrzeuge angewiesen sind)

Folgende Zusatzzeichen erlauben es, eine Fußgängerzone zu befahren:

  • Fußgängerzone mit „Lieferverkehr frei“: die Belieferung von Geschäften ist zulässig, oftmals sind diese Genehmigungen auch zeitlich begrenzt, sodass ein Befahren nur dann möglich ist
  • Fußgängerzone mit „Anwohner frei“: Be- und Entladen an Grundstücken zulässig, wenn Genehmigung vorliegt; Bewohnern, die einen entsprechenden Parkausweis besitzen, ist die Zufahrt zu den Grundstücken bzw. Stellflächen erlaubt
  • Fußgängerzone „Radfahrer frei“: Fahrrad fahren in der Fußgängerzone ist erlaubt, aber nur bei Berücksichtigung des Vorrangs des Fußgängerverkehrs
  • Straßenbahn in der Fußgängerzone: Schienenfahrzeuge haben eine besondere Stellung, es kann durchaus sein, dass sie Vorrang vor dem Fußgängerverkehr haben, allerdings dürfen auch sie in der Regel nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren
VZ 242: Fußgängerzone
VZ 1026-25 Lieferverkehr frei
VZ 1020-30 Anlieger frei
VZ 1022-10 Radverkehr frei
VZ 1026-32 Linienverkehr frei

Was gilt in einer Fußgängerzone?

Fußgängerzone: Was zu beachten ist, ist in der StVO definiert.
Fußgängerzone: Was zu beachten ist, ist in der StVO definiert.

Darf man in einer Fußgängerzone Fahrrad oder Auto fahren, sind folgende Bestimmungen wichtig. Fußgänger dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Das gilt sowohl beim Befahren als auch beim Parken in der Fußgängerzone. Abgestellte Fahrzeuge dürfen also kein Hindernis darstellen oder zu einer Gefährdung führen.

Zudem gilt in der Fußgängerzone eine verminderte Geschwindigkeit. Sowohl Radfahrer als auch Fahrer auf E-Scooter oder in Autos dürfen nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Rechtlich ist die Schrittgeschwindigkeit in der StVO nicht definiert. Gemäß gängiger Rechtsprechung wird jedoch von Geschwindigkeiten zwischen 4 und 7 km/h ausgegangen. Unter Umständen kann bis maximal 10 km/h erlaubt sein.

Parken dürfen Sie in einer Fußgängerzone nur dann, wenn auch das Befahren erlaubt ist. Ist das Parken durch allgemeine Verkehrsregeln oder andere Verkehrszeichen trotz erlaubtem Befahrens untersagt, drohen auch hier Sanktionen. 

Mit dem Auto in die Fußgängerzone: Droht eine Strafe?

Bußgeldkatalog: In der Fußgängerzone werden Verstöße mit Bußgeldern geahndet.
Bußgeldkatalog: In der Fußgängerzone werden Verstöße mit Bußgeldern geahndet.

Befahren Sie mit dem Auto, Fahrrad oder E-Scooter unberechtigt eine Fußgängerzone, droht keine Strafe an sich, aber mit Konsequenzen müssen Sie dennoch rechnen. Das unerlaubte Befahren oder Parken stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Verwarn- oder Bußgeld geahndet. Wie hoch diese ausfallen, hängt dann vom eigentlichen Verstoß ab.

Die Sanktionen können zwischen 15 und 100 Euro liegen. Gefährden Sie als Pkw-Fahrer einen Fußgänger, kann das auch einen Punkt bedeuten. Eine Übersicht zu möglichen Bußgeldern finden Sie in der Tabelle hier. 

Alles Wichtige zur Fußgängerzone: im Video!

Alles Wichtige zur Fußgängerzone finden Sie auch in diesem Video!
Alles Wichtige zur Fußgängerzone finden Sie auch in diesem Video!

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch hat in Bremen sein Jura-Studium abgeschlossen und im Anschluss am OLG Celle sein Referendariat absolviert. Seit 2013 ist er zugelassener Rechtsanwalt. Obendrein wurde er 2019 zum Notar bestellt, ist aber seit 2021 außer Dienst. In seinen Texten befasst er sich u. a. mit Bußgeldverfahren.

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