Helmpflicht bei Mofa, Moped und Elektroroller: Was gilt?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 13. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Differenziert der Gesetzgeber bei der Helmpflicht zwischen Mofa, Moped und Motorroller?

Schutz auf dem Kleinkraftrad

Wer in städtischen Regionen zwar auf die lästige Parkplatzsuche aber nicht auf einen fahrbaren Untersatz verzichten will, entscheidet sich vielleicht für ein sogenanntes Kleinkraftrad. Denn Mofa, Moped und Motorroller lassen sich im Stadtverkehr flexibel einsetzen. Damit bei einem Unfall allerdings auch ein gewisses Maß an Sicherheit gewährleistet werden kann, schreibt der Gesetzgeber eine Helmpflicht für Mofa, Moped & Co. vor.

Bußgeldtabelle zur Helmpflicht beim Mofa

TBNRTatbestandStrafe (€)Punkte
121178Sie trugen während der Fahrt keinen geeigneten Schutzhelm.15
121612Sie beförderten auf einem Kraftrad ein Kind, obwohl es keinen Schutzhelm trug.601
121618Sie beförderten auf einem Kraftrad mehrere Kinder, obwohl sie keinen Schutzhelm trugen.701

Warum besteht auf dem Mofa eine Helmpflicht?

Differenziert der Gesetzgeber bei der Helmpflicht zwischen Mofa, Moped und Motorroller?
Differenziert der Gesetzgeber bei der Helmpflicht zwischen Mofa, Moped und Motorroller?

Kommt es zwischen einem Auto und einem Zweirad zu einem Verkehrsunfall, haben meist letztere das Nachsehen. Dies liegt vor allem an den baulichen Besonderheiten. Denn ein Fahrrad, Moped oder Motorrad verfügt nicht über eine Knautschzone, Sicherheitsgurte oder Airbags.

Daher gilt es in diesem Fall andere Maßnahmen zu ergreifen, um bei einer Kollision schwerwiegende Verletzungen zu vermeiden und somit für ein gewisses Maß an Verkehrssicherheit zu sorgen. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber eine Helmpflicht bei Mofa, Moped und Motorroller vor.

Doch unterscheiden sich die gesetzlichen Vorgaben zur Helmpflicht für Mofa, Elektroroller und Moped? Wie lassen die Kleinkrafträder differenzieren? Und was droht als Strafe, wenn bei einer Fahrt mit dem Mofa oder Motorroller gegen die Helmpflicht verstoßen wird? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Helmpflicht beim Mofa

Wann besteht beim Mofa eine Helmpflicht?

Laut den Verkehrsregeln besteht eine Helmpflicht immer dann, wenn ein Kfz bauartbedingt schneller als 20 km/h fährt, über eine offene Bauart verfügt und nicht mit Sicherheitsgurten ausgestattet ist.

Gilt die Helmpflicht nur für Mofas?

Grundsätzlich besteht die Helmpflicht sowohl für Mofas, Mopeds als auch Elektroroller, wenn diese den entsprechenden Kriterien entsprechen.

Was droht fürs Mofafahren ohne Helm?

Die möglichen Sanktionen können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.

Im Video: Die wichtigsten Infos zur Helmpflicht in Deutschland

Im Video: Alles Wichtige zur Helmpflicht.
Im Video: Alles Wichtige zur Helmpflicht.

Helmpflicht beim Mofa: Ab wann ist ein Schutzhelm vorgeschrieben?

Helmpflicht beim Moped: In der DDR war ein Schutzhelm ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben.
Helmpflicht beim Moped: In der DDR war ein Schutzhelm ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben.

Die gesetzlichen Vorschriften zur Helmpflicht für Mofa, Moped & Co. ergeben sich aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). In § 21a Abs. 2 StVO heißt es dazu:

Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Demnach entscheidet vor allem die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, ob bei einem Mofa, Moped oder Elektroroller eine Helmpflicht besteht. Daher gilt es, die verschiedenen Arten von Kleinkrafträdern daraufhin zu überprüfen:

  • Als Mofa wird ein Fahrrad mit Hilfsmotor bezeichnet. Diese erreichen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h.
  • Laut Definition handelt es sich beim Moped um ein Motorfahrrad mit einem Hubraum von maximal 50 cm³. In der Regel schränkt sich die Geschwindigkeit auf nicht mehr als 45 km/h.
  • Ein Motorroller bzw. Elektroroller verfügt ebenfalls über einen Hubraum von maximal 50 cm³. Damit erreicht das motorisierte Zweirad eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h.

Wie diese Auflistung zeigt, ist es mit jedem hier aufgeführten Kleinkraftrad möglich, mehr als 20 km/h zu fahren. Weshalb die gesetzliche Helmpflicht sowohl beim Mofa, Moped und Elektroroller gilt. Eine Ausnahme können allerdings sogenannte Leichtmofas darstellen, denn diese erreichen eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h.

Bereits seit 1976 besteht für Motorradfahrer eine Helmpflicht. Im Jahre 1978 weitere der Gesetzgeber die Vorschriften auf Mopeds aus. Allerdings wurde die Helmpflicht beim Mofa in Deutschland erst 1985 eingeführt.

Was droht, wenn auf dem Moped gegen die Helmpflicht verstoßen wird?

Wer auf dem Mofa die Helmpflicht missachtet, muss mit Sanktionen rechnen.
Wer auf dem Mofa die Helmpflicht missachtet, muss mit Sanktionen rechnen.

Wer die gesetzliche Helmpflicht beim Mofa oder Moped nicht befolgt, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Dieser sieht für das Fahren ohne geeigneten Schutzhelm ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro vor.

Werden Kinder ohne Helm auf einem Kleinkraftrad mitgenommen, drohen weitreichendere Sanktionen. Denn der Gesetzgeber sieht für einen solchen Verstoß gegen die Helmpflicht auf dem Mofa mindestens ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (25 Bewertungen, Durchschnitt: 3,96 von 5)
Helmpflicht bei Mofa, Moped und Elektroroller: Was gilt?
Loading...

Kommentare

  1. Jochen sagt:

    Mein E-Scooter fährt 45 km/h und war mir nicht sicher, in welche Kategorie er fällt. Nun weiß ich, dass es ein Moped ist.

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder