Regeln im Kreisverkehr nach StVO: Das ist wichtig!

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 29. Januar 2026

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

FAQ: Kreisverkehr

Was ist der Unterschied zwischen Kreisel und Kreisverkehr?

Rechtlich gibt es hier keinen Unterschied. Bei „Kreisverkehr“ handelt es sich um den offiziellen rechtlichen Begriff gemäß der StVO. Umgangssprachlich wird allerdings auch oft von „Kreisel“ gesprochen. Welche Verkehrsregeln im Kreisverkehr gelten, erfahren Sie hier

Wer darf zuerst in den Kreisverkehr fahren?

In einem echten Kreisverkehr (Zeichen 215) darf derjenige zuerst fahren, der sich bereits im Kreis befindet. Derjenige hat im Kreisverkehr dann Vorfahrt. Ist es ein unechter Kreisverkehr ohne Schild, darf der Einfahrende zuerst fahren. Mehr zu den wichtigsten Verkehrszeichen, lesen Sie hier

Wann gilt im Kreisverkehr rechts vor links?

Immer dann, wenn an der Einfahrt die Verkehrszeichen 215 und 205 nicht vorhanden sind. Missachten Sie die Vorfahrtsregeln oder die Verkehrszeichen im Kreisverkehr, drohen Sanktionen. Welche Bußgelder bei Verstößen im Kreisverkehr drohen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.

Bußgelder im Kreisverkehr

Hier finden Sie eine Übersicht zu möglichen Bußgeldern im Kreisverkehr:

VerstoßBußgeld
Bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr nicht genblinkt10 €
Mittelinsel verbotswidrig überfahren10 €
Im Kreisverkehr verbotswidrig gehalten20 €
... mit Behinderung35 €
Im Kreisverkehr verbotswidrig geparkt25 €
... mit Behinderung40 €
... länger als 1 Stunde40 €
... länger als 1 Stunde mit Behinderung50 €
Entgegen der Richtung im Kreisverkehr gefahren25 €
.... mit Gefährdung30 €
... mit Unfallfolge35 €
Vorfahrt missachtet (Zeichen 205)25 €
... mit Gefährdung100 €
1 Punkt
... mit Unfallfolge120 €
1 Punkt

Die Regeln im Kreisverkehr – Video

Welche Regeln gelten im Kreisverkehr? Mehr dazu auch in diesem Video.
Welche Regeln gelten im Kreisverkehr? Mehr dazu auch in diesem Video.

Was ist ein Kreisverkehr?

Das Verkehrszeichen 215 weist gemäß StVO einen echten Kreisverkehr aus.
Das Verkehrszeichen 215 weist gemäß StVO einen echten Kreisverkehr aus.

Ein Kreisverkehr ist eine bauliche Einrichtung im Straßenverkehr, die der Lenkung des Verkehrsflusses dient. Er ist ein Knotenpunkt, in dem durch eine bestimmte Bauart eine Kreisfahrbahn entsteht. In der Regel gibt es eine baulich abgetrennte oder durch Markierungen hervorgehobene Mittelinsel, die nicht befahren oder überquert werden darf.

Im Kreisverkehr ist die Fahrbahn eine Einbahnstraße und führt entsprechend immer nur in eine Richtung. Üblich sind mehrere Ein- und Ausfahrten, die den Verkehr in die jeweiligen verschiedenen Richtungen lenken und verteilen.

Doch welches Verhalten ist richtig im Kreisverkehr? Welche Regeln gelten? Ist im Kreisverkehr das Blinken vorgeschrieben und darf man halten? Wer hat im Kreisverkehr Vorfahrt und wann ist es rechtlich gesehen überhaupt ein Kreisverkehr? Im Folgenden gehen wir näher auf diese Fragen ein und klären zudem, welche Verkehrszeichen in diesem Zusammenhang wichtig sind. 

Verkehrszeichen 215 weist einen Kreisverkehr aus

Wichtig ist, dass nicht jede kreisförmige Verkehrsführung auch als Kreisverkehr gilt. Gemäß den Regelungen der StVO wird beim Kreisverkehr zwischen echtem und unechtem unterschieden. Rechtlich handelt es sich um einen echten Kreisverkehr, wenn das Zeichen 215 dies anzeigt.

5 sind bei diesem Verkehrszeichen in einem echten Kreisverkehr grundsätzliche folgende Bestimmungen zu beachten:

1. Wer ein Fahrzeug führt, muss der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr rechts folgen.

2. Wer ein Fahrzeug führt, darf die Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht überfahren. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel und Fahrbahnbegrenzung überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.

3. Es darf innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn nicht gehalten werden.

Kreisverkehr: Wer Vorfahrt hat, wird durch Verkehrszeichen bestimmt.
Kreisverkehr: Wer Vorfahrt hat, wird durch Verkehrszeichen bestimmt.

Wer hat Vorfahrt im Kreisverkehr? In der Regel wird mit dem Zeichen 215 auch das Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) an den Einfahrten zum Kreisverkehr aufgestellt. Das bedeutet, Verkehrsteilnehmer im Kreisverkehr haben Vorfahrt und Einfahrende müssen warten. 

Kreuzen Fuß- oder Radwege die Einfahrt, ist besondere Vorsicht geboten. Sowohl beim Einfahren als auch beim Verlassen von einem Kreisverkehr ist die Vorfahrt für Fußgänger zu beachten. Das gilt insbesondere auch dann, wenn ein Zebrastreifen vorhanden ist. Zudem ist das Ausfahren aus einem Kreisverkehr als Abbiegen anzusehen, sodass Fahrzeuge den Fußweg kreuzen.

Darüber hinaus ist im Kreisverkehr die Vorfahrt für Radfahrer gewährt, wenn diese die Fahrbahn im Kreisel nutzen. Hier haben sie die gleichen Rechte wie Verkehrsteilnehmer im Auto. Ist ein begleitender Radweg vorhanden, muss auf die entsprechenden Markierungen geachtet werden. Bei Haifischzähnen hat der Radverkehr Vorfahrt, wenn Fahrzeuge einfahren wollen. Bei der Ausfahrt gilt auch hier, dass beim Kreuzen des Radwegs ein Abbiegevorgang stattfindet und der Radverkehr zu beachten ist.

VZ 215 Kreisverkehr
VZ 215 Kreisverkehr
VZ 205 Vorfahrt gewähren
VZ 205 Vorfahrt gewähren

Unechter Kreisverkehr ohne Schild: Das gilt

Unechter Kreisverkehr: es gilt rechts vor links.
Unechter Kreisverkehr: es gilt rechts vor links.

Ist an einer kreisförmigen Kreuzung kein Zeichen 215 aufgestellt, gilt das als unechter Kreisverkehr. Hier sind dann die allgemeinen Vorfahrtsregelungen an Kreuzungen zu beachten. Das heißt, sind keine entsprechenden Verkehrsschilder vorhanden, gilt rechts vor links

Kommt ein Verkehrsteilnehmer in diesem Fall von rechts, hat er auch dann Vorfahrt, wenn er in den unechten Kreisverkehr einfährt. Fahrer im Kreisel müssen dies beachten und sich entsprechend verhalten. 

Blinken im Kreisverkehr: Das gilt?

Muss man beim Einfahren in den Kreisverkehr blinken? Das ist durchaus eine Frage, die nicht selten zu Verwirrungen führt. Bei einem Kreisverkehr, der durch das Zeichen 215 ausgewiesen ist, gilt beim Blinken Folgendes:

  • Beim Einfahren ist das Blinken unzulässig
  • Die Ausfahrt muss durch den Fahrtrichtungsanzeiger angekündigt werden

Achtung beim unechten Kreisverkehr. Hierbei handelt es sich um eine Kreuzung und jedes Abbiegen muss durch das Blinken angekündigt werden. Das gilt also sowohl beim Ein- als auch beim Ausfahren aus diesen Kreuzungen. 

Geschwindigkeit im Kreisverkehr

Darf man im Kreisverkehr halten? Nein! Eine allgemeine vorgeschriebene Geschwindigkeit gibt es allerdings nicht.
Darf man im Kreisverkehr halten? Nein! Eine allgemeine vorgeschriebene Geschwindigkeit gibt es allerdings nicht.

Wie schnell darf man im Kreisverkehr fahren? Es gibt keine starre km/h-Vorgabe, aber § 3 Abs. 1 StVO verpflichtet Sie, die Geschwindigkeit den Sicht- und Verkehrsverhältnissen anzupassen. Da ein Kreisverkehr oftmals nicht komplett einsehbar ist bzw. von anderen Fahrzeugen bereits befahren wird, sollte die Geschwindigkeit immer angepasst werden. Regelungen, wonach in einen Kreisverkehr mit Schrittgeschwindigkeit hineingefahren werden muss, gibt es nicht. 

Aber Sie müssen stehen bleiben können, wenn eine Einfahrt nicht möglich ist. Das Einfahren zu erzwingen, stellt mindestens eine Ordnungswidrigkeit dar.

Zweispuriger Kreisverkehr: Gibt es bestimmte Vorgaben?

Ein Kreisverkehr kann zweispurig oder mehrspurig sein. Auch hier gelten beim Befahren die Regelungen aus Anlage 2 der StVO. Allerdings sollten Sie bei mehreren Spuren entsprechend vorsichtiger unterwegs sein. 

Nachfolgend finden Sie einige Tipps zum Befahren mehrspuriger Kreisverkehre:

  • Fahren Sie nach Möglichkeit auf der äußeren Spur, wenn Sie die nächste oder übernächste Ausfahrt nehmen wollen.
  • Die innere Spur ist für Fahrzeuge gedacht, die den Kreisel länger befahren.
  • Wichtig: Beim Wechsel der Spur innerhalb des Kreises hat derjenige Vorrang, der bereits auf der Zielspur fährt. Jeder Spurwechsel muss rechtzeitig durch Blinken angekündigt werden.

Verstöße im Kreisverkehr: Das droht

Kreisverkehr: Ein Bußgeld droht bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln.
Kreisverkehr: Ein Bußgeld droht bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln.

Verstöße gegen die Regeln im Kreisverkehr stellen in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese wird mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet. Missachten Sie beispielsweise die Vorfahrt im Kreisverkehr, können die Sanktionen zwischen 25 und 120 Euro betragen. Bei eine Gefährdung oder einem Unfall kommt zudem ein Punkt hinzu  

Überfahren Sie unerlaubterweise die Mittelinsel, kostet das 35 Euro. Vergessen Sie, bei der Ausfahrt zu blinken, werden 10 Euro fällig.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch hat in Bremen sein Jura-Studium abgeschlossen und im Anschluss am OLG Celle sein Referendariat absolviert. Seit 2013 ist er zugelassener Rechtsanwalt. Obendrein wurde er 2019 zum Notar bestellt, ist aber seit 2021 außer Dienst. In seinen Texten befasst er sich u. a. mit Bußgeldverfahren.

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