Promillegrenze beim Motorrad: Wie hoch ist sie?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 5. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Promillegrenze für mehr Verkehrssicherheit

Müssen Sie sich an eine andere Promillegrenze für das Motorrad halten?
Müssen Sie sich an eine andere Promillegrenze für das Motorrad halten?

Obwohl hinlänglich bekannt ist, dass Fahrer, die sich betrunken hinter das Steuer setzen, ein deutlich größeres Risiko eingehen, einen Verkehrsunfall zu erleiden, wird – von Seiten der Betroffenen – eine Alkoholfahrt oftmals als Lappalie abgetan. Stattdessen wiegen sie sich in einem falschen Gefühl der Sicherheit. Immerhin hätten die zwei drei Gläser keinerlei Auswirkungen auf ihre Fahrtüchtigkeit.

Fakt bleibt allerdings, dass schon geringe Mengen Alkohol ausreichen, um das Reaktionsvermögen der Fahrer zu beeinträchtigen. Wer alkoholisiert am Straßenverkehr teilnimmt, setzt nicht nur seine eigene, sondern auch die Gesundheit der anderen Verkehrsteilnehmer aufs Spiel. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, gibt es eine gesetzlich festgelegte Promillegrenze. Doch wie hoch ist eigentlich die Promillegrenze für das Motorrad? Gelten hier andere Werte als beim normalen Pkw? In diesem Ratgeber erfahren Sie es.

Der Promillerechner – Alkohol-Test online


Bußgeldtabelle: Drogen- und Trunkenheitsfahrt mit dem Motorrad

Tatbestand
Strafe (€)PunkteFahr­verbot (Mon­ate)Lohnt ein Einspruch?
Sie führten das Kraft­fahrzeug mit einer Atem­alkohol­konzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die fest­gestellte Atem­alkohol­konzen­tration betrug … mg/l.

(TBNR 424600)
50021Hier prüfen **
Sie führten das Kraft­fahrzeug mit einer Atem­alkohol­konzen­tration von 0,25 mg/l oder mehr. Die fest­gestellte Atem­alkohol­konzen­tration betrug … mg/l.
- bei Eintragung bereits einer Ent­scheidung nach § 24a StVG

(TBNR 424601)
100023Hier prüfen **
Sie führten das Kraft­fahrzeug mit einer Atem­alkohol­konzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atem­alkohol­konzentration betrug … mg/l.
- bei Eintragung bereits mehrerer Entschei­dungen nach § 24a StVG

(TBNR 424602)
150023Hier prüfen **
Sie führten das Kraft­fahrzeug mit einer Blut­alkohol­konzen­tration von 0,5 Promille oder mehr. Die fest­gestellte Blut­alkohol­konzen­tration betrug … Promille.

(TBNR 424606)
50021Hier prüfen **
Sie führten das Kraft­fahrzeug mit einer Blut­alkohol­konzen­tration von 0,5 Promille oder mehr. Die fest­gestellte Blut­alkohol­konzen­tration betrug … Promille.
- bei Ein­tragung bereits einer Ent­scheidung nach § 24a StVG

(TBNR 424607)
100023Hier prüfen **
Sie führten das Kraft­fahrzeug mit einer Blut­alkohol­konzen­tration von 0,5 Promille oder mehr. Die fest­gestellte Blut­alkohol­konzen­tration betrug … Promille.
- bei Eintragung bereits mehrerer Ent­scheidungen nach § 24a StVG

(TBNR 424608)
150023Hier prüfen **
Sie führten das Kraft­fahrzeug mit einer Alkohol­menge im Körper, die zu einer Blut­alkohol­konzen­tration von 0,5 Promille oder mehr geführt hat. Die fest­gestellte Blut­alkohol­konzen­tration betrug … Promille.

(TBNR 424618)
50021Hier prüfen **
Sie führten das Kraft­fahrzeug mit einer Alkohol­menge im Körper, die zu einer Blut­alkohol­konzen­tration von 0,5 Promille oder mehr geführt hat. Die fest­gestellte Blut­alkohol­konzen­tration betrug … Promille.
- bei Eintragung bereits einer Ent­scheidung nach § 24a StVG

(TBNR 424619)
100023Hier prüfen **
Sie führten das Kraft­fahrzeug mit einer Alkohol­menge im Körper, die zu einer Blut­alkohol­konzen­tration von 0,5 Promille oder mehr geführt hat. Die fest­gestellte Blut­alkohol­konzen­tration betrug … Promille.
- bei Eintragung bereits mehrerer Ent­scheidungen nach § 24a StVG

(TBNR 424620)
150023Hier prüfen **
Sie führten das Kraft­fahrzeug unter Wir­kung eines berau­schenden Mittels.

(TBNR 424648)
50021Hier prüfen **
Sie führten das Kraft­fahrzeug unter Wirkung eines berau­schenden Mittels.
- bei Eintragung bereits einer Ent­scheidung nach § 24a StVG

(TBNR 424649)
100023Hier prüfen **
Sie führten das Kraft­fahrzeug unter Wirkung eines berau­schenden Mittels.
- bei Eintragung bereits mehrerer Ent­scheidungen nach § 24a StVG

(TBNR 424650)
150023Hier prüfen **

FAQ: Promillegrenze beim Motorrad

Welche Promillegrenze gilt beim Motorrad?

Für Motorradfahrer ist die gleiche Alkoholgrenze maßgeblich wie für Autofahrer: 0,5 Promille.

An welche Promillegrenze müssen sich Motorradfahrer in der Probe‌zeit halten?

Motorradfahrer, die sich noch in der Probezeit befinden oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen sich an eine Null-Promille-Grenze halten und dürfen demzufolge keinen Alkohol konsumieren, wenn sie anschließend noch fahren möchten.

Was geschieht, wenn ich gegen die Promillegrenze beim Motorrad verstoße?

Halten Sie sich nicht an die Promillegrenze beim Motorrad, müssen Sie mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Wie diese aussehen, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Welche Promillegrenze ist beim Motorrad einzuhalten?

Motorradfahrer gelten gemeinhin als besonders gefährdet, weil sie leichter übersehen werden, bei schlechten Witterungsverhältnissen eher stürzen und nicht zuletzt bei Unfällen ein deutlich größeres Verletzungsrisiko haben als Autofahrer. Der Grund dafür ist schlicht, dass ein Motorrad keine Knautschzone besitzt, die im Ernstfall die Wucht des Aufpralls schon einmal etwas dämpfen kann. Stattdessen wirken sämtliche Kräfte direkt auf den Fahrer ein. Außerdem stürzen sie bei einem Verkehrsunfall häufig von der Maschine, was zusätzliche Verletzungen hervorruft.

All diese Fakten legen die Vermutung nahe, dass unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit für das Motorrad eine andere Promillegrenze gelten könnte als für Autofahrer. Immerhin steigt mit wachsendem Alkoholpegel auch die Unfallgefahr. Wer nun aber glaubt, die Promillegrenze für das Motorrad liege unter jener für Autofahrer, der befindet sich auf dem Holzweg. Wer die Alkoholgrenze, ob mit Motorrad oder Auto, von 0,5 Promille erreicht oder überschreitet, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern, Punkten oder gar einem Fahrverbot bestraft werden.

Eine Ausnahmeregelung gilt auch hier wieder für Fahranfänger oder Fahrer, die noch keine 21 Jahre alt sind. So verlockend ein kühles Bier an einem warmen Sommertag auch für sie erscheinen mag, müssen sie sich doch verzichten, denn für sie gilt die 0,0-Promillegrenze beim Motorrad wie auch bei anderen Kraftfahrzeugen.

Sanktionen für die Missachtung der Promillegrenze beim Motorrad

Wie bei Autofahrern wird auch die Überschreitung der Promillegrenze für das Motorrad mit Sanktionen geahndet, die eine abschreckende Wirkung auf die Fahrer haben und sie dadurch von weiteren Alkoholfahrten abhalten sollen.

Welche Folgen die Missachtung der Alkoholgrenze hat, ist von verschiedenen Umständen abhängig. In der StVG werden verschiedene Sanktionsstufen aufgeführt. Zunächst einmal fallen die Konsequenzen bei Fahranfängern bzw. unter 21-jährigen anders aus als bei erfahrenen Bikern.
Wie wird der Verstoß gegen die Promillegrenze beim Motorrad geahndet?
Wie wird der Verstoß gegen die Promillegrenze beim Motorrad geahndet?

Während der zweijährigen Probezeit gilt die Verletzung der 0,0-Promillegrenze mit dem Motorrad als A-Verstoß und wird entsprechend mit Probezeitmaßnahmen geahndet. Bei einem erstmaligen Verstoß verlängert sich die Probezeit auf insgesamt vier Jahre und der Fahranfänger muss an einem speziellen Aufbauseminar teilnehmen, das er aus eigener Tasche zu bezahlen hat.

Darüber hinaus fiele ein Bußgeld von 250 Euro und ein Punkt in Flensburg an – solange der Promillewert unter 0,5 liegt. Ab 0,5 Promille beträgt das Bußgeld auch für Fahranfänger 500 Euro. Kommt es zu weiteren Verstößen gegen die Promillegrenze auf dem Motorrad während der Probezeit, steigen das Bußgeld und die Punkte. Auch Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis wären als Sanktionen gegen die jungen Motorradfahrer im Bereich des Möglichen. Daher sollten Verstöße gegen die Promillegrenze beim Motorrad nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Erfahrene Motorradfahrer haben zwar keine Probezeitmaßnahmen zu fürchten dafür aber höhere Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Hier fallen je nach Promillezahl die Bußgelder recht unterschiedlich hoch aus. Wer die Promillegrenze auf dem Motorrad überschreitet und zwischen 0,5 und 1,09 Promille hat, muss unter anderem Bußgelder zwischen 500 und 1500 Euro bezahlen.

Ab 1,1 Promille gilt eine Fahrt unter Alkoholeinfluss nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Hat jemand die Promillegrenze beim Motorrad so weit überschritten, wird ein Strafverfahren gegen ihn eröffnet (gilt auch für Fahranfänger). In diesem Fall erwartet ihn gar eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Liegt eine Gefährdung vor oder haben Sie einen Unfall verursacht, kann es aber auch schon unterhalb der Promillegrenze für das Motorrad kritisch werden. Hier können bereits bei 0,3 Promille strengere Sanktionen verhängt werden.

Muss der Sozius beim Motorrad eine Alkoholgrenze beachten?

Der Beifahrer auf dem Motorrad muss keine Promillegrenze einhalten.
Der Beifahrer auf dem Motorrad muss keine Promillegrenze einhalten.

Generell ist diese Frage zu verneinen. Da er das Fahrzeug nicht führt, ist es im Grunde egal, ob und wie viel der Beifahrer getrunken hat. Solange der Mitfahrer sich auf dem Motorrad halten kann und keine Gefahr für sich und andere darstellt, bietet auch ein höherer Alkoholpegel keinen Anlass zur Sorge. Sollte er jedoch so betrunken sein, dass er den Fahrer womöglich behindert oder sich nicht mehr aus eigener Kraft auf der Maschine halten kann und Gefahr läuft hinunterzurutschen, muss der Fahrer reagieren.

Zwar muss sich der Beifahrer an keine Promillegrenze beim Motorrad halten, aber der Fahrer ist für die Sicherheit seines Passagiers verantwortlich. Läuft dieser Gefahr, sich zu verletzen oder würden durch das Verhalten des Beifahrers andere zu Schaden kommen, z. B. weil dieser mit seinen Bewegungen das Kfz außer Kontrolle bringt, darf der Fahrer ihn nicht mehr auf dem Motorrad mitnehmen.

Nimmt der Motorradfahrer einen Betrunkenen mit und ist dadurch für einen entstehenden Unfall verantwortlich, kann sich die Versicherung unter Umständen weigern, für den Schaden aufzukommen, selbst wenn er selbst sich an die Promillegrenze mit dem Motorrad gehalten hat. Ihm kann die Mitnahme des betrunkenen Mitfahrers nämlich als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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