Gelbe Ampel überfahren – was sind mögliche Folgen?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Geblitzt bei Gelb - auch das kann kosten!

Bußgeldkatalog: Gelbe Ampel

Das Wichtigste vorweg: Haben Sie die Ampel bei Gelb überfahren und wurden dabei entweder geblitzt oder von einem Polizeibeamten beobachtet, dann kommen Sie nicht ungeschoren davon. Hierfür wird in der Regel ein relativ geringes Verwarngeld verhängt. Dies gilt natürlich nur gesetzt dem Fall, dass es durch Ihre Handlung nicht zu einem Sach- oder gar Personenschaden kam!

VergehenVerwarngeld
Sie fuhren über eine gelbe Ampel, gleichwohl Sie gefahrlos hätten halten können10 Euro
Sie fuhren über eine rote Ampel in Verbindung mit einem Gelblicht15 Euro

Auch die Gelbphase der Ampel ist zu berücksichtigen!

Geblitzt bei Gelb - auch das kann kosten!
Geblitzt bei Gelb – auch das kann kosten!

Bei Rot bleibe stehen, bei Grün kannst du gehen – Kindergartenkinder lernen diesen Reim, um schon frühzeitig auf ein richtiges Verhalten im Straßenverkehr sensibilisiert zu werden. Hierbei wird die gelbe Kontrollleuchte in der Mitte der Anzeige häufig nur am Rande erwähnt. Deshalb sind Verkehrsteilnehmer auch häufig verunsichert, wenn diese doch einmal bei Gelb über die Ampel gefahren sind.

Aber: Auch eine gelbe Ampel kann Bußen nach sich ziehen – wenn auch weitaus weniger gravierende, als dies bei einem Rotlichtverstoß der Fall ist. Nicht nur deshalb sollten Autofahrer, Radler und Fußgänger gleichermaßen auch auf das gelbe Signallicht achten.

FAQ: Gelbe Ampel

Wie muss ich mich bei einer gelben Ampel verhalten?

Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Sie als Kraftfahrer bei einer gelben Ampel dazu verpflichtet, anzuhalten und auf das nächste Zeichen zu warten.

Kann ich auch geblitzt werden, wenn die Ampel Gelb zeigte?

Ja, diese Möglichkeit besteht. Manche Ampelblitzer sind so konfiguriert, dass sie auch bei Gelb bereits auslösen.

Wie teuer kann es sein, eine gelbe Ampel zu überfahren?

Im Gegensatz zu einem Rotlichtverstoß wird bei einem „Gelblichtverstoß“ lediglich ein Verwarnungsgeld zwischen 10 und 15 Euro fällig.

Video: Verstöße an der Gelben Ampel

Was droht an einer gelben Ampel? In diesem Video wird es erklärt.
Was droht an einer gelben Ampel? In diesem Video wird es erklärt.

Steht die Ampel auf orange, ist Vorsicht geboten

Im Normalfall tritt eine gelbe Ampel als Teil einer Wechsellichtanzeige in zwei Varianten auf: Entweder als vereinzelte gelbe Anzeige vor der Rotphase, oder in Kombination vor der Grünphase als Rot-Gelb. Fahrer können sich deshalb nicht damit rausreden, über eine gelbe Ampel gerauscht zu sein, weil sie diese als Vorstufe für ein grünes Licht hielten!

Welches Verhalten eine gelbe Ampel vorgibt, ist in § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten:

Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten.“

Ob Sie eine Ampel bei Gelb überfahren dürfen oder nicht, hängt von der Situation ab
Ob Sie eine Ampel bei Gelb überfahren dürfen oder nicht, hängt von der Situation ab.

Nicht nur bei Rot, sondern auch bei Gelb sollte gehalten werden – solange dies die Situation gefahrenlos zulässt. Denn ein abruptes Abbremsen ist ebenso gefährlich, da so Auffahrunfälle und Karambolagen provoziert werden.

Deshalb gilt für die gelbe Ampel: Abbremsen, sofern es die Umstände erlauben! In Kombination mit dem Rotlicht können sich Fahrer fahrbereit machen, allerdings sollte der Wagen erst dann über die Linie bewegt werden, wenn die Ampel auch wirklich auf Grün schaltet.

Wie lange die Ampel auf Gelb steht, ist zudem nicht überall dasselbe. Auch dies ist gesetzlich geregelt und hängt zumeist mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf der Strecke zusammen. Üblicherweise gilt:

  • 50 km/h: drei Sekunden
  • 60 km/h: vier Sekunden
  • 70 km/h: fünf Sekunden

Gelbe Ampel überfahren und geblitzt – was kommt nun?

Mach unbedachter Auto- oder Fahrradfahrer rauscht über eine gelbe Ampel und ist dann erschrocken, wenn auf einmal zwei Blitze aufleuchten. Oft ist dann auch die Sorge groß, dass die Sache wie ein Rotlichtverstoß gewertet wird.

Das ist tatsächlich nicht ungewöhnlich, denn mitunter lösen Ampelblitzer auch bei Gelb aus. Grundsätzlich können Sie also auch bei Orange geblitzt werden. Dennoch sollte auf dem so entstandenen Blitzerfoto klar zu erkennen sein, ob Sie bei Rot oder Gelb über die jeweilige Ampel fuhren. Erhalten Sie im Nachhinein ein Bußgeldbescheid und Ihnen wird vorgeworfen, eine rote Ampel überfahren zu haben, kann dies beanstandet werden.

An dieser Stelle gilt es, die richtigen Begriffe zu verwenden. In der Regel erhalten Sie, wenn Sie eine gelbe Ampel überfahren, kein Bußgeld. Denn von einem Bußgeld wird erst ab einem Wert von mindestens 60 Euro gesprochen, zudem fallen hier auch meist noch zusätzliche Gebühren an. Alles was unter diesen 60 Euro liegt, ist normalerweise ein Verwarngeld bzw. ein Verwarnungsgeld. Dementsprechend sollten Sie auch keinen Bußgeldbescheid, sondern einen Verwarngeldbescheid erhalten.

Verwarngelder können auch vor Ort entrichtet werden

Nicht immer muss für den Nachweis, dass eine gelbe Ampel überfahren wurde, geblitzt werden
Nicht immer muss für den Nachweis, dass eine gelbe Ampel überfahren wurde, geblitzt werden.

Theoretisch können Sie also auch bei Gelb geblitzt werden – daneben ist natürlich auch denkbar, dass Sie ein Polizeibeamter beim Ihrem „Gelblichtverstoß“ beobachtet. In dem Fall ist es möglich, dass Sie die anfallende Geldbuße für Ihr Vergehen sofort vor Ort entrichten. Tun Sie das, dann gilt dies als ein Eingeständnis Ihrerseits und die Sache ist damit in der Regel vom Tisch.

Haben Sie die gelbe Ampel jedoch nicht passiert bzw. möchten Sie die Sache beanstanden, dann ist ein Widerspruch höchstens möglich, wenn Sie zuvor eine Anhörung erhalten. Während ein Anhörungsbogen normalerweise stets vor einem Bußgeldbescheid versendet wird, ist es eine Kulanzentscheidung der bearbeitenden Behörde, ob einem Verwarngeldbescheid einer Anhörung vorausgeht oder nicht.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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