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Bußgeldkatalog: Gelbe Ampel
Das Wichtigste vorweg: Haben Sie die Ampel bei Gelb überfahren und wurden dabei entweder geblitzt oder von einem Polizeibeamten beobachtet, dann kommen Sie nicht ungeschoren davon. Hierfür wird in der Regel ein relativ geringes Verwarngeld verhängt. Dies gilt natürlich nur gesetzt dem Fall, dass es durch Ihre Handlung nicht zu einem Sach- oder gar Personenschaden kam!
Vergehen | Verwarngeld |
---|---|
Sie fuhren über eine gelbe Ampel, gleichwohl Sie gefahrlos hätten halten können | 10 Euro |
Sie fuhren über eine rote Ampel in Verbindung mit einem Gelblicht | 15 Euro |
Auch die Gelbphase der Ampel ist zu berücksichtigen!
Bei Rot bleibe stehen, bei Grün kannst du gehen – Kindergartenkinder lernen diesen Reim, um schon frühzeitig auf ein richtiges Verhalten im Straßenverkehr sensibilisiert zu werden. Hierbei wird die gelbe Kontrollleuchte in der Mitte der Anzeige häufig nur am Rande erwähnt. Deshalb sind Verkehrsteilnehmer auch häufig verunsichert, wenn diese doch einmal bei Gelb über die Ampel gefahren sind.
Aber: Auch eine gelbe Ampel kann Bußen nach sich ziehen – wenn auch weitaus weniger gravierende, als dies bei einem Rotlichtverstoß der Fall ist. Nicht nur deshalb sollten Autofahrer, Radler und Fußgänger gleichermaßen auch auf das gelbe Signallicht achten.
FAQ: Gelbe Ampel
Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Sie als Kraftfahrer bei einer gelben Ampel dazu verpflichtet, anzuhalten und auf das nächste Zeichen zu warten.
Ja, diese Möglichkeit besteht. Manche Ampelblitzer sind so konfiguriert, dass sie auch bei Gelb bereits auslösen.
Im Gegensatz zu einem Rotlichtverstoß wird bei einem „Gelblichtverstoß“ lediglich ein Verwarnungsgeld zwischen 10 und 15 Euro fällig.
Video: Verstöße an der Gelben Ampel
Steht die Ampel auf orange, ist Vorsicht geboten
Welches Verhalten eine gelbe Ampel vorgibt, ist in § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten:
Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten.“
Nicht nur bei Rot, sondern auch bei Gelb sollte gehalten werden – solange dies die Situation gefahrenlos zulässt. Denn ein abruptes Abbremsen ist ebenso gefährlich, da so Auffahrunfälle und Karambolagen provoziert werden.
Deshalb gilt für die gelbe Ampel: Abbremsen, sofern es die Umstände erlauben! In Kombination mit dem Rotlicht können sich Fahrer fahrbereit machen, allerdings sollte der Wagen erst dann über die Linie bewegt werden, wenn die Ampel auch wirklich auf Grün schaltet.
Wie lange die Ampel auf Gelb steht, ist zudem nicht überall dasselbe. Auch dies ist gesetzlich geregelt und hängt zumeist mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf der Strecke zusammen. Üblicherweise gilt:
- 50 km/h: drei Sekunden
- 60 km/h: vier Sekunden
- 70 km/h: fünf Sekunden
Gelbe Ampel überfahren und geblitzt – was kommt nun?
Mach unbedachter Auto- oder Fahrradfahrer rauscht über eine gelbe Ampel und ist dann erschrocken, wenn auf einmal zwei Blitze aufleuchten. Oft ist dann auch die Sorge groß, dass die Sache wie ein Rotlichtverstoß gewertet wird.
Das ist tatsächlich nicht ungewöhnlich, denn mitunter lösen Ampelblitzer auch bei Gelb aus. Grundsätzlich können Sie also auch bei Orange geblitzt werden. Dennoch sollte auf dem so entstandenen Blitzerfoto klar zu erkennen sein, ob Sie bei Rot oder Gelb über die jeweilige Ampel fuhren. Erhalten Sie im Nachhinein ein Bußgeldbescheid und Ihnen wird vorgeworfen, eine rote Ampel überfahren zu haben, kann dies beanstandet werden.
Verwarngelder können auch vor Ort entrichtet werden
Theoretisch können Sie also auch bei Gelb geblitzt werden – daneben ist natürlich auch denkbar, dass Sie ein Polizeibeamter beim Ihrem „Gelblichtverstoß“ beobachtet. In dem Fall ist es möglich, dass Sie die anfallende Geldbuße für Ihr Vergehen sofort vor Ort entrichten. Tun Sie das, dann gilt dies als ein Eingeständnis Ihrerseits und die Sache ist damit in der Regel vom Tisch.
Haben Sie die gelbe Ampel jedoch nicht passiert bzw. möchten Sie die Sache beanstanden, dann ist ein Widerspruch höchstens möglich, wenn Sie zuvor eine Anhörung erhalten. Während ein Anhörungsbogen normalerweise stets vor einem Bußgeldbescheid versendet wird, ist es eine Kulanzentscheidung der bearbeitenden Behörde, ob einem Verwarngeldbescheid einer Anhörung vorausgeht oder nicht.