Mindestabstand: Wann ist dieser wichtig?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 22. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ein ausreichender Mindestabstand ist in viele Verkehrssituationen von Bedeutung.

Bitte Abstand halten!

Ein ausreichender Abstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern kann in vielen verschiedenen Verkehrssituationen dazu beitragen, die Sicherheit zu erhöhen und das Unfallrisiko zu reduzieren. Wir klären, wann der Gesetzgeber einen Mindestabstand verlangt und welche Vorgaben dabei laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gelten.

Bußgeldrechner: Abstand

Bußgeldtabelle zum Mindestabstand nach vorne

Tatbe­standBuß­geldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Abstands­unter­schrei­tung bei weniger als 80 km/h25 €eher nicht
...mit Gefähr­dung30 €eher nicht
...mit Sach­beschä­digung35 €Hier prüfen **
Abstandsunterschreitung bei über 80 km/h
...Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
...Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
...Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1Hier prüfen **
...Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €1Hier prüfen **
...Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €1Hier prüfen **
Abstandsunterschreitung bei über 100 km/h
...Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
...Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
...Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €21 MonatHier prüfen **
...Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €22 MonateHier prüfen **
...Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €23 MonateHier prüfen **
Abstandsunterschreitung bei über 130 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
...Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes180 €1Hier prüfen **
...Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes240 €21 MonatHier prüfen **
...Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes320 €22 MonateHier prüfen **
...Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes400 €23 MonateHier prüfen **

Bußgeldtabelle zum seitlichen Mindestabstand

TBNRTatbestandStrafe (€)Punkte
103708Sie gefährdeten als Fahrzeug­führer ein Kind/einen Hilfs­bedürf­tigen/einen älteren Menschen, ins­beson­dere durch un­zurei­chenden Seiten­abstand beim Vorbei­fahren/Überholen.801
103709Sie schädigten als Fahrzeug­führer ein Kind/einen Hilfs­bedürftigen/einen älteren Menschen, ins­beson­dere durch unzurei­chenden Seiten­abstand beim Vorbei­fahren/Überholen.1001
105112Sie hielten beim Über­holen keinen ausrei­chenden Seiten­abstand zu anderen Verkehrs­teil­nehmern ein.30

Bußgeldtabelle zum Mindestabstand zur Ampel

TBNRTatbestandStrafe (€)
137010Sie hielten näher als 10 Meter vor einem Licht­zeichen und verdeckten dieses.10
137011Sie hielten näher als 10 Meter vor einem Licht­zeichen und verdeckten dieses, wodurch An­dere behindert wurden.15
137012Sie parkten näher als 10 Meter vor einem Licht­zeichen und verdeckten dieses.15
137013Sie parkten näher als 10 Meter vor einem Licht­zeichen und verdeckten dieses, wodurch An­dere behindert wurden.25
137014Sie parkten länger als 1 Stunde näher als 10 Meter vor einem Licht­zeichen und verdeckten dieses.25
137015Sie parkten länger als 1 Stunde näher als 10 Meter vor einem Licht­zeichen und verdeckten dieses, wodurch An­dere behindert wurden.35

Wann ist ein gesetzlicher Mindestabstand vorgeschrieben?

Ein ausreichender Mindestabstand ist in viele Verkehrssituationen von Bedeutung.
Ein ausreichender Mindestabstand ist in viele Verkehrssituationen von Bedeutung.

Ist im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr vom Begriff „Mindestabstand“ die Rede, denken die meisten vermutlich an die gesetzlich vorgeschriebene Distanz zwischen dem eigenen Fahrzeug und dem vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer. Allerdings spielt eine richtige bzw. angemessene Entfernung in vielen verkehrsrechtlichen Situationen eine wichtige Rolle und trägt mitunter erheblich zur allgemeinen Verkehrssicherheit bei.

Doch was besagt die StVO zum Mindestabstand? Welche Vorschriften gelten zum Sicherheitsabstand nach vorne und zum Seitenabstand? Was hat es mit dem Mindestabstand zur Ampel auf sich? Und was droht, wenn die gesetzlichen Vorschriften unterschritten werden? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Mindestabstand

Wie groß muss der Mindestabstand sein?

Welche Vorgaben und Faustregeln gelten, lesen Sie hier.

Gibt es Vorgaben für den seitlichen Abstand beim Überholen?

Ja, wie groß der Seitenabstand sein muss, hängt dabei vom zu überholenden Verkehrsteilnehmer ab. So beträgt dieser im Regelfall bei Fußgängern, Fahrrädern und E-Scootern innerorts mindestens 1,5 m und außerorts 2 m, bei Motorrädern 1,5 m, bei Lkw und Pkw 1 m und bei Schul- und Linienbussen mindestens 2 m.

Welche Sanktionen drohen für eine Abstandsunterschreitung?

Die Antwort können Sie diesen Bußgeldtabellen entnehmen.

Video: Das müssen Sie zum Abstandsverstoß wissen

In diesem Video erfahren Sie, wie Sie den richtigen Mindestabstand einhalten.
In diesem Video erfahren Sie, wie Sie den richtigen Mindestabstand einhalten.

Mindestabstand nach vorne und hinten

Ist es Ihnen zu umständlich den Mindestabstand genau zu berechnen? Eine Faustformel kann helfen.
Ist es Ihnen zu umständlich den Mindestabstand genau zu berechnen? Eine Faustformel kann helfen.

Ein ausreichender Mindestabstand ist für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr von großer Bedeutung. Denn nur so lässt sich häufig gewährleisten, dass ein Fahrzeug in einem Notfall rechtzeitig stoppen kann. Daher sollte der minimale Sicherheitsabstand immer genug Platz für die verzögerte Reaktionszeit und den Bremsweg bieten.

Der Gesetzgeber meint dazu in § 4 Abs. 1 StVO:

Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. […]“

Wie dieser Auszug zeigt, bleibt der Gesetzestext eine konkrete Angabe zum Abstand schuldig. Allerdings ermöglicht die aktuelle Rechtsprechung eine Orientierung. So sollte der Mindestabstand innerorts der Strecke entsprechen, die innerhalb einer Sekunde zurückgelegt wird. Bei 50 km/h ergibt dies rund 14 m oder in etwa drei Fahrzeuglängen.

Bei Fahrten außerhalb geschlossener Ortschaften – zum Beispiel auf Landstraßen oder der Autobahn – wird der Mindestabstand ähnlich berechnet. Allerdings muss die Entfernung zum vorausfahrenden Fahrzeug in diesem Fall der Distanz entsprechen, welche das Fahrzeug innerhalb von zwei Sekunden zurücklegt.

Möchten Sie beispielsweise den vorgeschriebenen Mindestabstand auf der Autobahn berechnen, sieht die Formel wie folgt aus:

(Gefahrene Geschwindigkeit ÷ 3,6) x 2 = Mindestabstand

Bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h sind das folglich 67 m. Eine Orientierungshilfe kann zudem die Faustregel „Abstand gleich halber Tachowert“ darstellen.

Die einzigen konkreten Vorgaben zum Sicherheitsabstand nach vorne macht der Gesetzgeber bei Omnibussen und Lkw. Der Mindestabstand muss nämlich ab Tempo 50 mindestens 50 m betragen. Dies ergibt sich aus § 4 Abs. 3 StVO.

Seitlicher Mindestabstand: Was gilt beim Überholen?

Zum Auto muss ein Mindestabstand mit dem Fahrrad eingehalten werden.
Zum Auto muss ein Mindestabstand mit dem Fahrrad eingehalten werden.

Möchten Sie andere Verkehrsteilnehmer überholen, ist dies grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn im Zuge des Vorgangs keine Gefährdung oder Behinderung erfolgt. Daher schreibt der Gesetzgeber einen seitlichen Mindestabstand vor. In § 5 Abs. 4 StVO heißt es dazu:

[…] Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. […]“

Im Gegensatz zum Mindestabstand nach vorne sieht die StVO beim Seitenabstand demzufolge genauere Angaben vor, wenn auch nur beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und Fahrern von E-Scootern. Bei den übrigen Verkehrsteilnehmern sorgte die Rechtsprechung für Orientierungswerte.

So ist beim Überholen von einspurigen Fahrzeugen, wie z. B. Motorrädern, ein seitlicher Abstand von mindestens 1,5 m vorgeschrieben. Passieren Sie mehrspurige Fahrzeuge, sollte der Mindestabstand zum Auto/Lkw 1 m betragen und bei wartenden Linien- und Schulbussen verlangt der Gesetzgeber mindestens 2 m.

Beachten Sie, dass die Angaben zum Mindestabstand grundsätzlich für gute Witterungsbedingungen und Straßenverhältnisse ausgelegt sind. Daher sind diese Werte ggf. an die vorherrschenden äußeren Umstände anzupassen.

Mindestabstand beim Parken: Was müssen Autofahrer beachten?

Ist beim Parken ein Mindestabstand vorgeschrieben?
Ist beim Parken ein Mindestabstand vorgeschrieben?

Grundsätzlich sind Autofahrer gemäß § 12 Abs. 6 StVO dazu angehalten, möglichst platzsparend zu parken. Einen konkreten Mindestabstand zwischen den Fahrzeugen definiert der Gesetzgeber aber nicht.

Allerdings existieren Situationen in den der Autofahrer konkrete Vorgaben zum Abstand beachten muss. Ein Beispiel dafür zeigt sich zum Beispiel an folgender Frage aus der Theorieprüfung für den Führerschein: „Welchen Mindestabstand von einer Ampel muss ein Fahrzeug beim Halten einhalten, wenn diese durch das Fahrzeug verdeckt würde?“ Die Antwort liefert § 37 Abs. 1 StVO, wonach das Halten und Parken 10 m vor und hinter einer Ampel untersagt ist.

Darüber hinaus gilt es beim Parken am Fahrbahnrand darauf zu achten, dass der Abstand zwischen Fahrzeug und Bordstein nicht zu groß ausfällt. Denn kommt es dadurch zu einer Behinderung des fließenden Verkehrs, können Sanktionen drohen.

Mindestabstand nicht eingehalten: Welche Strafe droht?

Wann droht ein Bußgeld? Ist der Mindestabstand zu gering, können Sanktionen folgen.
Wann droht ein Bußgeld? Ist der Mindestabstand zu gering, können Sanktionen folgen.

Da die Unterschreitung vom Mindestabstand ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit darstellen kann, kontrolliert die Polizei insbesondere die Einhaltung einer angemessenen Entfernung zum vorausfahrenden Fahrzeug und dokumentiert entsprechende Verstöße.

Wie hoch in einem solchen Fall das Bußgeld für einen Mindestabstand, der nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, ausfällt, hängt dabei von zwei Faktoren ab. Zum einen vom Ausmaß des Abstandsverstoßes und zum anderen von der gefahrenen Geschwindigkeit.

So ist in der Regel bei einem zu geringen Mindestabstand auf der Autobahn ein höheres Bußgeld zu erwarten, als bei einer entsprechenden Unterschreitung im Stadtverkehr. Darüber hinaus sieht der Bußgeldkatalog unter Umständen auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot vor.

Eine Übersicht zu den konkreten Sanktionen bei verschiedenen Abstandsverstößen zeigt die Bußgeldtabelle zu Beginn dieses Ratgebers. Alternativ dazu können Sie diese auch mithilfe des Bußgeldrechners ermitteln.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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Mindestabstand: Wann ist dieser wichtig?
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