Punkte im Verkehr: In Flensburg sollten Sie keine Treuepunkte sammeln

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 11. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldrechner: Ermitteln Sie, für welche Ordnungswidrigkeiten Punkte drohen

In diesem Text erhalten Sie allgemeine Informationen über Punkte im Verkehr. Möchten Sie herausfinden, ob Sie bereits Punkte haben, gelangen Sie hier direkt zu den Punkteabfrage-Optionen.

Möchten Sie wissen, für welche Verstöße wie viele Punkte in Flensburg verhängt werden, klicken Sie bitte auf die nachfolgenden Links:

Das Verkehrspunktesystem in Deutschland

Treuepunkte zu sammeln, gehört in Deutschland mittlerweile zum Alltag. Viele Supermärkte oder andere Dienstleister bieten entsprechende Rabatte an, wenn Kunden dem Geschäft treu bleiben und dort regelmäßig ihre Einkäufe tätigen.

Punkte im Verkehr sind hingegen kein Belohnungssystem, sondern vielmehr ein Hinweis darauf, dass der Betroffene es mit den Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) ab und an nicht so genau nimmt und sich Ordnungswidrigkeiten leistet.

Für welche Ordnungswidrigkeiten greift das Punktesystem im Straßenverkehr eigentlich? Können Punkte im Verkehr verfallen oder bleiben die Eintragungen ewig bestehen? Drohen Fahranfängern besondere Konsequenzen? Diese Fragen beantwortet der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Punkte im Verkehr

Wann drohen Punkte in Flensburg?

Mit unserem Bußgeldrechner können Sie ermitteln, für welche Ordnungswidrigkeiten Punkte in Flensburg drohen.

Welche Konsequenzen drohen bei 8 Punkten in Flensburg?

Erreichen Sie 8 Punkte in Flensburg, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.

Haben Punkte in der Probezeit zusätzliche Konsequenzen?

Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt nach sich ziehen, stellen meist einen A-Verstoß in der Probezeit dar.

Punkte im Straßenverkehr: Diese Konsequenzen drohen bei einem vollen Konto

Verkehrspunkte sind ein System zur Bestrafung von Verkehrssündern.
Verkehrspunkte sind ein System zur Bestrafung von Verkehrssündern.

Die StVO gibt strikte Regeln vor, welche die allgemeine Verkehrssicherheit erhöhen und für einen fließenden Verkehr sorgen sollen. Halten sich Verkehrsteilnehmer nicht an diese Verhaltensweise, drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.

Dabei können ein Bußgeld, Punkte im Verkehr oder auch ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Die Höhe der Sanktionen richtet sich stets nach der Schwere der begangenen Ordnungswidrigkeit. Das im Straßenverkehr genutzte Punktesystem dient in erster Linie dazu, notorische Verkehrssünder zu identifizieren.

Daher können viele Punkte im Verkehr weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, bei welchem Punktestand die jeweiligen Maßnahmen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Kraft treten:

  • Ein bis drei Punkte im Verkehr: Einmal ist kein Mal – dieser Spruch lässt sich auch auf eine Eintragung von Punkten in Flensburg übertragen. Bis zu drei Strafpunkte im Straßenverkehr können sich Betroffene leisten, bevor erste Konsequenzen in Kraft treten.
  • Vier oder fünf Punkte im Verkehr: Bei diesem Punktestand erfolgt eine kostenpflichtige schriftliche Ermahnung durch das KBA. Diese kann durchaus als erster Warnschuss verstanden werden. Zudem wird auf die freiwillige Teilnahme an einem Punkteabbauseminar verwiesen.
  • Sechs oder sieben Punkte im Verkehr: Leisten sich Verkehrsteilnehmer weitere schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten und schrauben das Punktekonto auf sechs oder sieben hoch, erhalten diese eine kostenpflichtige Verwarnung. Der Punkteabbau ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
  • Acht Punkte im Verkehr: Ist das Maximum von acht Punkten in Flensburg erreicht, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Übrigens: Kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund der Punkte im Verkehr, wird in aller Regel zusätzlich eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten verhängt. Während diese greift, kann die Fahrerlaubnis nicht neu beantragt werden.

Verkehrspunkte: Regelung zum Verfall der Eintragungen

Punkte im Verkehr werden nicht für die Ewigkeit gespeichert. Im deutschen Punktesystem ist vorgesehen, dass die Eintragungen nach einer gewissen Zeit wieder verfallen. Ein Punkt verfällt nach zwei ein halb Jahren.

Hat ein Verkehrssünder für eine Ordnungswidrigkeit zwei Punkte kassiert, wird die Eintragung nach fünf Jahren gelöscht. Bei Straftaten inklusive der Entziehung der Fahrerlaubnis besteht die Möglichkeit, drei Punkte in Flensburg auf einmal einzutragen. Diese verfallen nach zehn Jahren.

Wann können gemäß Straßenverkehrsordnung Punkte ausgesprochen werden?

Der Punktekatalog für den Verkehr sieht keine Eintragungen bei Parkverstößen vor.
Der Punktekatalog für den Verkehr sieht keine Eintragungen bei Parkverstößen vor.

Nicht jeder Verstoß gegen die StVO führt automatisch zur Eintragung von Punkten in Flensburg. Der Bußgeldkatalog sieht eine differenzierte Betrachtung der einzelnen Regelmissachtungen vor. So sind beispielsweise Parkverstöße als geringfügige Ordnungswidrigkeit zu betrachten und ziehen demnach keine Punkte im Verkehr nach sich.

Auch Geschwindigkeitsüberschreitungen von 20 km/h und weniger ziehen in aller Regel „nur“ ein Bußgeld nach sich. Wird das Tempo allerdings um 21 km/h oder mehr überschritten, kommt es zu einer Eintragung auf dem Punktekonto.

Auch das Telefonieren am Steuer wird entsprechend geahndet. Leisten sich Verkehrsteilnehmer einen qualifizierten Rotlichtverstoß, war die Ampel also schon länger als eine Sekunde „rot“, werden sogar zwei Punkte im Verkehr eingetragen.

Wichtig: Begehen Sie im Straßenverkehr eine Straftat, welche zum Entzug der Fahrerlaubnis führt, können zusätzlich drei Punkte auf dem Flensburger Konto eingetragen werden.

Welche Auswirkungen haben Punkte im Verkehr in der Probezeit?

In Deutschland wird eine Fahrerlaubnis, welche durch das erfolgreiche Bestehen der praktischen und theoretischen Führerscheinprüfung erworben werden kann, zunächst einmal auf Probe erteilt. In der Probezeit stehen Fahranfänger unter „besonderer Beobachtung“.

Das bedeutet, dass bei einigen Ordnungswidrigkeiten neben den üblichen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog weitere Maßnahmen ergriffen werden können. Dabei wird zwischen A- (schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten) und B-Verstößen (weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten) unterschieden.

Erhalten Führerscheinneulinge Punkte im Verkehr, geht dies meist mit einem A-Verstoß einher. Dies führt dazu, dass sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert und die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar angeordnet wird.

Gut zu wissen: Leisten sich Fahranfänger insgesamt drei A-Verstöße in der Probezeit, wird die Fahrerlaubnis wieder entzogen.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Nach ihrem Journalismus-Studium schloss sich Sarah im Jahr 2016 der Redaktion von bussgeldkatalog.net an und schreibt seither Ratgeber zu unterschiedlichen Themen rund um das Verkehrsrecht.

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