Verkehrssünderkartei: Wann drohen Punkte in Flensburg?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 15. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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In diesem Text erhalten Sie allgemeine Informationen zur Verkehrssünderkartei. Möchten Sie herausfinden, ob Sie bereits Punkte haben, gelangen Sie hier direkt zu den Punkteabfrage-Optionen.

Möchten Sie wissen, für welche Verstöße wie viele Punkte in Flensburg verhängt werden, klicken Sie bitte auf die nachfolgenden Links:

Verkehrssündern auf der Spur

Die Verkehrssünderkartei soll dazu beitragen, ungeeignete Fahrzeugführer zu erkennen.
Die Verkehrssünderkartei soll dazu beitragen, ungeeignete Fahrzeugführer zu erkennen.

Halten sich Autofahrer nicht an die geltenden Vorschriften für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, müssen diese mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Dieser sieht neben einem Bußgeld und ggf. einem Fahrverbot unter Umständen auch Punkte in Flensburg vor. Hierbei handelt es sich um ein Bewertungssystem, das Personen sanktionieren soll, die wiederholt die Sicherheit auf der Straße gefährden. Dabei wird das Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gemeinhin auch als Verkehrssünderkartei bezeichnet.

Doch in welchen Fällen erfolgt eine Eintragung in der Verkehrssünderkartei? Wann werden bestehende Punkte wieder gelöscht? Und wie können Sie bei der Verkehrssünderkartei in Flensburg Auskunft zum Punktestand erhalten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Verkehrssünderkartei

Welche Informationen werden in der Verkehrssünderkartei gesammelt?

Bei der Verkehrssünderkartei handelt es sich um einen umgangssprachlichen Begriff für das Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes. In diesem verzeichnet die Behörde also die Punkte, die Verkehrsteilnehmer für Verstöße erhalten haben.

Lässt sich die Anzahl der Punkte in Verkehrssünderkartei reduzieren?

Ja, zum einen verfallen Punkte innerhalb verschiedener Fristen, zum anderen haben Sie durch die Teilnahme an einem entsprechenden Seminar die Möglichkeit, Punkte abzubauen.

Wie kann ich meinen Punktestand abfragen?

Welche Möglichkeiten es dafür gibt, erfahren Sie hier.

Eintragungen der Verkehrssünderkartei gemäß Punktekatalog

Beeinträchtigen Verkehrsteilnehmer durch ihr Verhalten die allgemeine Sicherheit auf der Straße, droht dafür eine Eintragung im FAER. Diese Punkte und die Verkehrssünderkartei an sich sollen dabei dazu dienen, ungeeignete Kraftfahrer zu erkennen und zu sanktionieren.

Dabei ziehen Ordnungswidrigkeiten, die sich negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken einen Punkt in Flensburg nach sich. Handelt es sich um besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Verkehr, die nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, werden in der Verkehrssünderkartei zwei Punkte verzeichnet. Geht eine Straftat mit einem Fahrerlaubnisentzug einher, sieht der Bußgeldkatalog drei Punkte vor.

Da es sich bei der Verkehrssünderkartei nicht um ein Treuepunktesystem handelt, sondern es darum geht, die Fahreignung von Fahrzeugführern zu bewerten, gehen die angesammelten Punkte mit Sanktionen einher. So folgt ab vier Punkten eine kostenpflichtige Ermahnung, ab sechs Punkten eine kostenpflichtige Verwarnung und ab acht Punkten die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Finden Sie hier heraus, ob für Ihren Verstoß Punkte drohen!

Wann erfolgt eine Löschung der Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei?

In der Verkehrssünderkartei bleiben Punkte nicht unendlich bestehen, sondern unterliegen Tilgungsfristen.
In der Verkehrssünderkartei bleiben Punkte nicht unendlich bestehen, sondern unterliegen Tilgungsfristen.

Die Punkte in Flensburg bleiben aber nicht dauerhaft bestehen, sondern werden nach bestimmten Tilgungsfristen gelöscht. Somit unterliegen die Eintragungen in der Verkehrssünderkartei einer Art Verjährung.

Wann bei der Verkehrssünderkartei in Flensburg eine Löschung der Punkte erfolgt, ist genau definiert. Dabei ist es vor allem ausschlaggebend, welcher Tatbestand zur Eintragung im FAER führte. So verfällt ein Punkt für eine Ordnungswidrigkeit nach 2,5 Jahren. Bei schweren Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug, für die zwei Punkte drohen, erfolgt die Löschung nach fünf Jahren. Insgesamt zehn Jahre müssen Sie hingegen bei Straftaten, die mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis einhergehen und drei Punkte bedeuten, warten. Die Tilgungsfrist beginnt dabei allerdings nicht mit dem Tattag, sondern erst wenn die Rechtskraft eintritt.

Allerdings werden die Punkte in der Verkehrssünderkartei auch noch nach dem Ablauf der Tilgungsfrist für einen bestimmten Zeitraum „aufbewahrt“. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Überliegefrist, die ein Jahr andauert. Notwendig ist diese vor allem bei punkterelevanten Entscheidungen, die erst nach dem Ablauf der Tilgung erfolgen – also zum Beispiel weil sich ein Gerichtsprozess in die Länge zieht.

Übrigens! Sie müssen nicht unbedingt abwarten, um in der Verkehrssünderkartei die in Flensburg gesammelten Punkte zu löschen. Denn der Gesetzgeber räumt bis zu einem Punktestand von fünf Punkten die Möglichkeit zum Punkteabbau ein. Notwendig dafür ist die Teilnahme an einem sogenannten Fahreignungsseminar. Mit diesem können Sie alle fünf Jahre einen Punkt abbauen.

Wie erfahre ich meinen Punktestand?

Punktestand der Verkehrssünderkartei abfragen: In der Regel müssen Sie sich zehn Tage gedulden.
Punktestand der Verkehrssünderkartei abfragen: In der Regel müssen Sie sich zehn Tage gedulden.

Sie möchten herausfinden, wie viele Eintragungen Sie bereits im Fahreignungsregister gesammelt haben? Beim KBA können Sie kostenlos den Punktestand in der Verkehrssünderkartei abfragen. Möglich ist dies auf drei verschiedenen Wegen.

So können Sie sich bei der Antragsstellung für den Postweg entscheiden. Dafür ist der Antragsvordruck – welchen Sie zum Beispiel auf der Internetseite des KBA herunterladen können – einzusenden. Darüber hinaus gilt es die Identität des Antragstellers zu bestätigen. Dies geht entweder indem Sie Ihre Personendaten und eine amtlich beglaubigte Unterschrift oder Ihre Personendaten, Ihre Unterschrift und eine Kopie des gültigen Ausweises einreichen. Diese Unterlagen sind an folgende Adresse zu senden: Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg.

Für den Auszug aus der Flensburger Verkehrssünderkartei sollten Sie im Durchschnitt zehn Werktage für die Bearbeitung und den Versand einrechnen.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, bei der Verkehrssünderkartei in Flensburg den Punktestand online abzufragen bzw. den entsprechenden Antrag zu stellen. Dafür gilt es aber folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Besitz eines gültigen Personalausweises mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (ausgestellt nach dem 01. November 2010)
  • Anschluss eines Kartenlesegerätes an den Computer
  • Installation der Software „AusweisApp2“

Darüber hinaus können Sie auch vor Ort in Flensburg Ihre Verkehrssünderkartei einsehen. Auskunft über Ihren eigenen Punktestand erhalten Sie dort im sogenannten „Auskunftspavillon“, der sich in der Förderstraße 16 befindet. Informieren Sie sich im Vorfeld über die geltenden Öffnungszeiten. Zudem benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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