Allgemeine Pflichten für Fahrzeugführer
Wie der Name des Paragraphen bereits vermuten lässt, geht es darin um die grundlegenden Pflichten, welche die Sicherheit des Fahrzeugführers und der anderen Verkehrsteilnehmer gewährleisten sollen. Einige dieser Pflichten werden im folgenden Artikel noch einmal genauer erläutert. Der folgende Tatbestandskatalog enthält alle Verstöße des Paragraph 23 StVO (Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers).
Weitere Ratgeber zu den Pflichten des Fahrzeugführers
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema “Fahrzeugführer und dessen Pflichten”:
Strafen laut 23 StVO
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) | Punkte |
---|---|---|---|
123100 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihre Sicht beeinträchtigt war. | 10 | |
123106 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihr Gehör durch Geräte beeinträchtigt war. | 10 | |
123112 | Sie führten das nicht vorschriftsmäßige Fahrzeug. | 25 | |
123118 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung/Besetzung nicht vorschriftsmäßig war. | 25 | |
123119 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Verkehrssicherheit durch die Ladung/Besetzung litt. | 25 | |
123130 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die vorgeschriebenen Kennzeichen schlecht lesbar waren. | 5 | |
123136 | Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war. | 20 | |
123137 | Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war, und gefährdeten dadurch Andere. | 25 | |
123138 | Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war. Es kam zum Unfall. | 35 | |
123142 | Sie führten einen Anhänger mit, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war. | 20 | |
123143 | Sie führten einen Anhänger mit, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war, und gefährdeten dadurch Andere. | 25 | |
123144 | Sie führten einen Anhänger mit, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war. Es kam zum Unfall. | 35 | |
123148 | Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war. | 20 | |
123149 | Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war, und gefährdeten dadurch Andere. | 25 | |
123150 | Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war. Es kam zum Unfall. | 35 | |
123600 | Sie führten das nicht vorschriftsmäßige Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. | 80 | 1 |
123601 | Sie führten das nicht vorschriftsmäßige Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. | 120 | 1 |
123606 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit litt. | 80 | 1 |
123607 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit litt. Es kam zum Unfall. | 120 | 1 |
123612 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt | 80 | 1 |
123613 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. | 120 | 1 |
123172 | Sie benutzten als Radfahrer verbotswidrig ein Mobiltelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon aufnahmen oder hielten. | 55 | |
123624 | Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten. | 100 | 1 |
123618 | Sie betrieben als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen/zu stören. | 75 | 1 |
123619 | Sie führten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät betriebsbereit mit, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen/zu stören. | 75 | 1 |
123166 | Sie zogen das Fahrzeug nicht auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr, obwohl unterwegs die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigende Mängel aufgetreten waren. | 10 | |
123000 | Sie hängten sich an ein fahrendes Fahrzeug. | 5 | |
123006 | Sie fuhren freihändig. | 5 |
Hohes Risiko trotz niedriger Strafe

Die Strafe fürs Telefonieren mit dem Handy am Steuer ist in § 23 StVO geregelt
Wer beispielsweise ein Auto steuert, obwohl die Sicht beeinträchtigt ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 10 € rechnen. Solch eine Sichtbeeinträchtigung kann zum einen durch das Fahren ohne Brille bei einer Sehschwäche zustande kommen, aber auch durch eine beschlagene oder vereiste Scheibe.
Auch wenn die niedrige Strafe etwas anderes vermuten lässt, ist dies selbstverständlich mit einem enorm hohen Risiko für den Fahrzeugführer selbst sowie andere Kraftfahrer verbunden.
Lärm: Auswirkungen und rechtliche Konsequenzen für Fahrzeugführer
Das Führen einen Fahrzeugs, während das Gehör beeinträchtigt ist, fällt ebenfalls in diese Kategorie – nicht umsonst steht das Hören von zu lauter Musik im Auto ebenfalls unter Strafe. Dies verhindert nämlich, dass Fahrzeugführer in der Lage sind, Schallzeichen oder Motorengeräusche anderer Fahrzeuge wahrzunehmen, und erhöht so das Risiko eines Unfalls.
Darüber hinaus ist die Konzentrationsfähigkeit bei lauten Geräuschen stark eingeschränkt. Das bedeutet, dass im Ernstfall die Reaktionsgeschwindigkeit langsamer ist und stellt damit eine weitere Gefahr für den Fahrzeugführer selbst und andere Verkehrsteilnehmer dar.
Der Paragraph 23 StVO enthält aber auch viele andere elementare Vorschriften, die bei Missachtung ein noch größeres Gefahrenpotenzial bergen und eine wesentlich schwerwiegendere Strafe für den Fahrzeugführer nach sich ziehen. So etwa das Fahren ohne die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen oder das Benutzen von Handys am Steuer.

Bei der StVO sind in § 23 die Pflichten von Fahrzeugführern geregelt.
Letzteres gehört zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr in Deutschland, wobei Fahrzeugführer sich teilweise nicht bewusst sind, dass sie einen Verstoß begehen. Tatsächlich ist für den Fahrer eines Kraftfahrzeugs jegliche Bedienung des Handys in der Hand verboten – nicht nur das Telefonieren.
Die Nutzung des Handys als Navigationsgerät beispielsweise stellt also ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, die genauso geahndet wird, als hätte der Fahrzeugführer mit dem Mobiltelefon telefoniert.
Unterschiede zwischen Fahrzeugführer, Fahrzeughalter und Fahrzeugeigentümer
Fahrzeugführer beschreibt lediglich die Person, die im Augenblick der Fahrer eines Wagens ist und entspricht demnach nicht zwangsweise dem Fahrzeugeigentümer oder dem Fahrzeughalter.
Letzterer ist hingegen die Person, die in der Zulassungsbescheinigung als Halter angegeben ist und für den ordnungsmäßigen Betrieb des Fahrzeuges verantwortlich ist – auch wenn sie nicht selbst Fahrzeugführer ist.