Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Headerbild Aufbauseminar

Wann Sie ein Aufbauseminar in der Probezeit absolvieren müssen

Jeder Fahrzeugführer, der nach erfolgreich bestandener Führerscheinprüfung die Fahrerlaubnis in Händen hält, tritt in eine zweijährige Bewährungszeit ein. Die Probezeit für Fahranfänger dauert insgesamt zwei Jahre. Während dieser Phase können Verstöße gegen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und Co. zu weitreichenderen Sanktionen führen, als die, die eigentlich gemäß Bußgeldkatalog auf Verkehrssünder zukommen.

In der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. Ein Verstoß der Kategorie A oder zwei der Kategorie B ziehen normalerweise eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss ein Aufbauseminar absolviert werden.

Doch was genau ist ein Aufbauseminar? Wie unterscheidet es sich vom Fahreignungsseminar (Punkteabbauseminar)? Und können Sie das auferlegte Aufbauseminar gegebenenfalls umgehen? Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen finden Sie in unserem folgenden Ratgeber.

FAQ: Aufbauseminar

Wann muss ich ein Aufbauseminar absolvieren?

Wer sich in der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße leistet, muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Fahranfänger sollen dadurch mit ihren Fehlern konfrontiert werden und ein besseres Verhalten im Straßenverkehr erlernen.

Wie lange dauert ein Aufbauseminar und wie läuft das Ganze ab?

Infos dazu, wie Aufbauseminare in der Regel ablaufen und wie viel Zeit Sie dafür einplanen sollten, finden Sie hier.

Was passiert, wenn ich nicht an einem angeordneten Aufbauseminar teilnehme?

Weigern Sie sich, das Aufbauseminar zu absolvieren, kann Ihre Fahrerlaubnis entzogen werden. Erst wenn Sie die Teilnahmebestätigung bei der zuständigen Behörde vorlegen, bekommen Sie Ihren Führerschein zurück.

Wobei handelt es sich um A- und B-Verstöße?

Das Aufbauseminar kann Fahranfängern drohen, die in der Probezeit Verkehrsverstöße begehen.
Das Aufbauseminar kann Fahranfängern drohen, die in der Probezeit Verkehrsverstöße begehen.

Die Tatbestände im Bußgeldkatalog sind allesamt in zwei Kategorien eingeteilt: in A-Delikte und B-Delikte. Für die Probezeit finden jedoch nur all jene Tatbestände Anrechnung auf die Bewährungsphase, die mit einem Bußgeld ab 60 Euro geahndet werden.

Dabei ist es generell auch möglich, dass Verstöße, die laut Tatbestandskatalog in der Regel nur mit einem Verwarn- oder Bußgeld unter 60 Euro zu ahnden sind, in Ausnahmefällen diese Grenze überschreiten.

Liegen die Bußgelder dann bei 60 Euro und mehr, kann der A- oder B-Verstoß Anrechnung finden auf die Probezeit. Begingen Sie als Kraftfahrer in der Probezeit eine schwere Regelmissachtung, so wird diese als A-Verstoß angesehen. Beispiele für Verstöße dieser Art sind das Überfahren einer roten Ampel, die Nutzung vom Handy während der Fahrt, Nötigung im Straßenverkehr, Alkohol bzw. Drogen am Steuer sowie Überschreitungen der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit.

Letztere werden in der Probezeit jedoch erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr als Verstoß der Kategorie A gewertet. Bei einem B-Verstoß handelt es sich um eine weniger schwere Regelmissachtung im Verkehr. Dazu gehören beispielsweise das Befahren einer Umweltzone ohne vorgeschriebene Plakette, eine Überladung, sowie das Überziehen der Hauptuntersuchung.

Eine Besonderheit stellen hierbei Straftatbestände wie fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung dar. Kommt es nach einem Unfall zu einem Personenschaden, kann dieser auf die Probezeit sowohl als A- als auch als B-Verstoß gewertet werden. Zugrundegelegt ist laut Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) das ursprüngliche Verkehrsdelikt, das zu den tragischen Unfallfolgen führte. Ähnlich verhält es sich hier im Übrigen auch mit Verkehrsunfällen.

Haben Sie in Ihrer Probezeit einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß begangen bzw. zwei weniger schwerwiegende Delikte, verlängert sich der Führerschein auf Probe um zwei weitere – auf insgesamt vier – Jahre. Zudem mahnen Ihnen die Behörden die Teilnahme an einem Aufbauseminar an.

Was ist ein Aufbauseminar?

Im Rahmen eines Aufbauseminars sollen die Fahranfänger, die in der Probezeit mit mehr und minder schweren Vergehen auffällig wurden, eine gewisse Nachschulung hinsichtlich der Verkehrsordnung erhalten. Paragraph 35 FEV gibt die notwendigen Bestimmungen zur Gestaltung der Aufbauseminare für Fahranfänger (kurz: ASF). Das Seminar soll dabei den unerfahreneren Verkehrssündern ihre Fehler im Besonderen vor Augen führen:

„In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. […] Dabei soll insbesondere die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr geändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.“ (§ 35 Absatz 2 FEV)

Vor Ablauf des verpflichtenden Seminars müssen die Teilnehmer in der Regel keine weiteren Sanktionen im Falle weiterer Verkehrsverstöße fürchten. In dieser Zeit wird den Beteiligten zugute gehalten, dass sie noch keine Zeit hatten, aus ihren Fehlern entsprechende Lehren zu ziehen. Haben Sie erfolgreich an dem Aufbauseminar für Fahranfänger teilgenommen, treten Sie in die verlängerte Probezeit ein. Begehen Sie dann weitere Verstöße, können diese schnell zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Das Aufbauseminar: Dauer und Aufbau

In der Probezeit geblitzt worden? Ein Aufbauseminar kann bei Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h drohen.
In der Probezeit geblitzt worden? Ein Aufbauseminar kann bei Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h drohen.

Nach § 35 Absatz 1 FEV besteht das ASF aus einem Kurs mit vier Sitzungen á 135 Minuten. Die Sitzungen dürfen dabei jedoch nicht an einem Tag absolviert werden, sondern müssen sich über einen Zeitraum von zwei bis vier Wochen erstrecken.

Da Aufbauseminare gerade auch durch die Gruppengespräche eine Besserung und einen Erkenntnisgewinn für die Fahranfänger begründen sollen, steht laut Verordnung eine Teilnehmerzahl fest: Mindestens sechs und maximal zwölf Fahranfänger müssen an dem angesetzten Aufbauseminar teilnehmen. Die Leitung des Aufbauseminars übernimmt dabei in der Regel ein erfahrener und für die Aufbauseminare zugelassener Fahrschullehrer.

Die Fahrprobe im Aufbauseminar

Neben den Gruppengesprächen in jeder angesetzten Sitzung, in denen die Fahrfehler jedes Einzelnen näher betrachtet und diskutiert werden können, besteht das Aufbauseminar auch aus Fahrproben. Jeder Teilnehmer muss im Rahmen der Aufbauseminare die Möglichkeit erhalten, eine mindestens halbstündige Probefahrt zu absolvieren. Im Rahmen der Fahrprobe soll das Fahrverhalten eines jeden genauer beobachtet und analysiert werden.


Die Fahrprobe, die zwischen erster und zweiter Sitzung stattfinden sollte, muss laut Verordnung ebenfalls in Gruppen stattfinden: Drei Teilnehmer und der Fahrlehrer sind je Fahrprobe anwesend. Während einer der Teilnehmer für die Dauer von mindestens 30 Minuten fährt, nimmt der Fahrschullehrer auf dem Beifahrersitz Platz. Zwei weitere Teilnehmer sitzen auf der Rückbank des Autos, sodass auch sie das Geschehen beobachten und mögliche Fehler des Fahrers besser beurteilen und im folgenden Gruppengespräch anbringen können.

Das für die Fahrprobe zu nutzende Fahrzeug sollte dabei in der Regel der Fahrzeugklasse entsprechen, mit der der Teilnehmer den Verstoß beging, der zur Anordnung des Aufbauseminars führte. In den meisten Fällen betrifft dies dabei Führerscheinklasse B, da hier die meisten neu erteilten Fahrerlaubnisse pro Jahr erfolgen. Doch auch bei Verstößen mit einem Bus, Lkw oder Motorrad in der Probezeit muss die betreffende Fahrschule für das Aufbauseminar und die Fahrprobe das entsprechende Kfz bereitstellen können.

Unter Umständen kann das Seminar auch bei Einzelteilnahme möglich sein. Die Gespräche mit dem Fahrlehrer müssen hierbei jedoch in jeder der vier Einzelsitzungen mindestens 60 Minuten dauern (§ 35 Absatz 3 FEV).

Was kostet ein Aufbauseminar?

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 150 und 400 Euro verbunden.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 150 und 400 Euro verbunden.

Die Teilnahme am Aufbauseminar birgt zusätzliche Kosten: Es handelt sich beim Aufbauseminar um eine kostenpflichtige Nachschulung der auffällig gewordenen Fahranfänger. Das bedeutet, dass Sie im Falle der Anordnung selbst für die Organisation und Teilnahme am Aufbauseminar zuständig sind. Die Behörde gibt Ihnen lediglich eine Frist, innerhalb derer Sie die Bescheinigung über die absolvierte Teilnahme an einem Aufbauseminar bei der zuständigen Führerscheinstelle vorlegen müssen.

Dabei wird Ihnen jedoch auch genügend Zeit eingeräumt, um sich über entsprechende Angebote zum Aufbauseminar in einer Fahrschule zu informieren inklusive der bis zu vier Wochen Teilnahmedauer.


Doch wie teuer ist ein Aufbauseminar genau? Je nach Fahrschule können fürs Aufbauseminar für Fahranfänger die Kosten stark variieren: In der Regel liegen sie zwischen 150 und 400 Euro Teilnahmegebühr.

Verweigern Sie die Teilnahem am Aufbauseminar, kann der Führerschein bald ganz weg sein! Wenn Sie der Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen nicht folgen, kann Ihnen nach Ablauf der Frist der Führerscheinentzug drohen. Es ist daher in aller Regel nicht möglich, ein Aufbauseminar zu umgehen. Der Führerschein ist erst nach der Teilnahme am Aufbauseminar gesichert. Die Fahrerlaubnis kann auch dann eingezogen werden, wenn Sie den Nachweis über die Teilnahme an dem Seminar nicht rechtzeitig bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.

Besonderes Aufbauseminar für Drogen und Alkohol am Steuer während der Probezeit

Für Fahranfänger, die während Ihrer Probezeit im Verkehr mit Alkohol und Drogen am Steuer auffielen, wird ein besonderes Aufbauseminar zum Thema „Alkohol und Drogen im Straßenverkehr“ angeordnet.

Während der Probezeit sind die Bestimmungen für die Führerscheinneulinge wesentlich strenger als für Fahrer, die Ihre Bewährungsprobe bereits erfolgreich absolvierten.

Für Fahranfänger und Führerscheininhaber unter 21 Jahren gilt in Deutschland ein striktes Alkoholverbot am Steuer – und damit die 0,0-Promillegrenze. Schon bei einem geringen Verstoß können die Behörden die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar für Drogen und Alkohol anordnen.

Im Rahmen des besonderen ASF wird in einer jeden Sitzung vor allem der Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln auf die Fahrtüchtigkeit näher beleuchtet. Die Verkehrssünder sollen dahingehend besonders sensibilisiert werden und sich der fatalen Auswirkung schon geringer Mengen berauschender Stoffe im Straßenverkehr gewahr werden.

Ein besonderes Aufbauseminar ist mit Kosten für die zusätzlich benötigten verkehrspsychologischen Gespräche verbunden. Daher kann der Gesamtpreis über den Kosten für das Aufbauseminar für Fahranfänger liegen.

Der Unterschied zum Fahreignungsseminar („Punkteabbauseminar“)

Führerschein entzogen: Das Aufbauseminar zu umgehen ist in der Regel nicht möglich.
Führerschein entzogen: Das Aufbauseminar zu umgehen ist in der Regel nicht möglich.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist nicht zu verwechseln mit dem sogenannten Fahreignungsseminar – oder auch „Punkteabbauseminar“. Letzteres können Sie belegen, um etwa Flensburger Punkte abzubauen. Dies ist in einem Aufbauseminar hingegen nicht möglich.

Zudem besteht das Fahreignungsseminar aus zwei unterschiedlichen Teilen: einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Part. Die Teilnehmer eines Punkteabbauseminars sollen sich mit ihren Verhaltensweisen auseinandersetzen und mit Hilfe eines Verkehrspsychologen Strategien entwickeln, um aggressive Fahrweisen und andere Fehler im Straßenverkehr zu vermeiden.

Haben Sie das Fahreignungsregister erfolgreich abgeschlossen, können Sie bei der Führerscheinstelle die Löschung eines Punktes in Flensburg beantragen. Dies ist jedoch nur einmal alle fünf Jahre und nur dann möglich, wenn Sie maximal fünf Punkteeintragungen im Fahreignungsregister besitzen.

Ein freiwilliges Aufbauseminar für Punkteauffällige ist seit der Punktereform im Mai 2014 nicht mehr möglich. Sie können damit durch die Teilnahme am Aufbauseminar keine Punkte abbauen. Der Punkteabbau und die Nachschulung für Fahrer, die sich nicht mehr in der Probezeit befinden, ist seither im Fahreignungsseminar möglich.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
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Kommentare

  1. Alina sagt:

    Hallo,
    ich wurde wegen einem Vorfahrtsfehler zu einem Aufbauseminar verdonnert, und allem was dazugehört. Ich habe mir nun die Frage gestellt wie das abläuft, wenn man innerhalb der verlängerten Probezeit nochmals einen A oder zwei B- Verstöße begeht? Wird das ganze Prozedere dann einfach wiederholt, oder ist der Führerschein in diesem Fall gleich weg?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Alina,

      beim zweiten A-Verstoß (bzw. bei zwei weiteren B-Verstößen nach dem ersten A-Verstoß) erhalten Sie eine Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Beim nächsten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis in der Regel entzogen.

      – Die Redaktion

      1. Jenny sagt:

        Hallo..ich bin letztes Jahr 23 km zu schnell gefahren. Musste dann ins Aufbauseminar. Eben bin ich über rot gefahren. Es wird über eine Sekunde rot gewesen sein. Ich weiß Führerschein wird weg sein und 200 Euro Strafe. Frage ist nun, werde ich nochmal jetzt in ein Aufbauseminar müssen?

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Jenny,

          ein weiteres Aufbauseminar ist nicht vorgesehen. Sie werden aber eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung erhalten.

          – Die Redaktion

  2. Marvin sagt:

    Burnout im Parkhaus und „gedriftet“ von zeugen beschuldigt . Polizei meint nun 100€ 1punkt und aufbauseminar. Ist dies gerecht fertigt? Nur zeugen keine Beweise und die Polizei hat mich nicht erwischt . Was droht mir wirklich? Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Marvin,

      eine Rechtsberatung dürfen wir leider nicht anbieten und müssen zur Einschätzung spezifischer Fälle an einen Anwalt verweisen.

      – Die Redaktion

  3. Jannick sagt:

    Hallo Redaktion,

    Ich wurde beim Moped fahren ohne Helm mit 1.19 Promille( beim Pusten) erwischt. Mit welchen Folgen muss ich rechnen? Mir wurde gesagt, ein erwachsener würde die Fahrerlaubnis für 10 Monate verlieren. Da ich in der Probezeit bin, frage ich mich ob das Fahrverbot länger oder kürzer ausfallen wird.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jannick,

      in der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze. Ein Promillewert ab 1,1 gilt als Straftat, da eine absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt. In der Regel wird sie mit 3 Punkten in Flensburg, einer Freiheits- bzw. Geldstrafe sowie einem mindestens sechsmonatigem Führerscheinentzug geahndet. Kommt es innerhalb der verlängerten Probezeit zu einem weiteren A-Verstoß, ist mit der Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen.

      -Die Redaktion

  4. Eva sagt:

    Hallo, ich bin 19 Jahre. Ich habe meinen Führerschein seit letztem Oktober, bin also noch in der Probezeit.
    Ich habe mich mit ca 90 km/h beim Überholen eines Mopeds bergab innerorts (50 km/h erlaubt) wahrscheinlich blitzen lassen. Ich weiß es noch nicht genau, da ich keinen Blitz gesehen habe aber auch nicht weiß ob es ein Blitzer ohne Blitzlicht war.
    Welcher Strafen kann ich erwarten? Und würde es sich lohnen Widerspruch einzuloegen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Eva,

      in der Probezeit wird eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h als A-Verstoß gewertet. Innerorts wird dabei in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Außerdem haben A-Verstöße normalerweise die Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre und die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, zur Folge.
      Ob sich der Widerspruch lohnt, können wir Ihnen leider nicht beantworten, da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Sie könnten sich dazu von einem Anwalt beraten lassen.

      -Die Redaktion

  5. Dirk sagt:

    Hallo ich wurde auf der Autobahn mit Tempo 142 gemessen und mein abstand betrug 33 Meter statt 71 das steht im Brief ich war weniger als 5/10 abstand gefahren was kommt da auf mich zu ich bin frisch in der probezeit Danke im voraus

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Dirk,

      ein Abstandsverstoß in der Probezeit stellt einen Verstoß der A-Kategorie (A-Verstoß) dar. Dieser wird in der Regel mit der Verlängerung der Probezeit und der Anordnung zu einem Aufbauseminar geahndet.

      -Die Redaktion

  6. Jonathan sagt:

    Hallo, ich bin 17 und habe meinen Führerschein seit 10 Tagen. Ich habe gestern einen Unfall gebaut, aber es war keine Begleitperson dabei. Ich bin in einen Zaun gefahren. Verletzt wurde niemand. Was kommt jetzt auf mich zu?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jonathan,

      wer einen Führerschein mit 17 besitzt und ohne Begleitperson fährt, kann nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes mit einer Geldstrafe sowie einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden. Wird, wie in Ihrem Fall, zusätzlich ein Unfall gebaut, wird in der Regel die B17-Fahrerlaubnis widerrufen. Vor der Neuerteilung muss normalerweise ein kostenpflichtiges Aufbauseminar absolviert werden.

      -Die Redaktion

  7. Detlef sagt:

    Hallo ich bin heute von einem Ampel Blitzer geblitzt worden, jedoch war ich mit 50-52 km unterwegs und bin über gelb gefahren, was kommt auf mich zu???

    Ps: ich bin noch in der Probezeit.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Detlef,

      für das Überfahren einer gelben Ampel fällt ein Verwarngeld von 10 -15 Euro an.
      Handelt es sich aber doch um einen Rotlichtverstoß, stellt dies einen A-Verstoß dar, der in der Probezeit mit einem Bußgeld, der Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und der Anordnung eines Aufbauseminars geahndet sanktioniert werden kann.

      – Die Redaktion

  8. Jenni sagt:

    Schönen guten Abend. Ich bin nachts auf der Stadtautobahn auf der Mittelspur gefahren. Auf der rechten Spur war nur 1 anderes Fahrzeug. Links war frei. Wir sind durch ein Blitzertunnel gefahren und danach bin ich rechts rüber weil ich den rechten Pkw gut überholen konnte. Die Polizei war dann hinter mir im Tunnel.
    Die Polizei fuhr dann nach meinem spurwechsel vor mich und hielt mich an wegen Nicht-Einhaltung des Rechtsfahrgebot wurden mir 120 Euro abgenommen. Obendrauf bekomme ich nun 3 Monate später ein Aufbauseminar aufgedrückt und eine entsprechende Verlängerung der Probezeit.
    Ich war so nervös bei der Kontrolle das ich gar keine ine mögliche Argumentation parat hatte. Da ich beim überholen im Tunnel zum Beispiel sonst geblitzt worden wäre etc.
    Macht es Sinn das anzufechten oder liegen meine Chancen eher schlecht? Danke

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jenni,

      wir können keine Rechtsberatung erteilen, die Möglichkeit zum Einspruch ist immer gegeben.

      -Die Redaktion

  9. Katrin sagt:

    Hallo ich bin in der Probezeit,
    bin im Januar 55km statt 30 gefahren, weil es eine versteckte Stelle war wo man raus fährt keine 50km/h Dazu habe ich 108 Euro Bußgeld gezahlt.
    Im Mai außerorts erneut statt 80 um 22 km zu viel.
    Jetzt 5 Monate später einen Brief im Juli mit Aufbauseminar für Tat 1. Wenn ich das Aufbauseminar mache bekomme ich dann auch ein halbes Jahr später einen Brief für Tat 2? Dann sind beide Taten vor dem Aufbauseminar passiert und mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wieso habe ich das so spät bekommen? Wenn ich das Aufbauseminar gemacht habe was wird danach beschlossen wenn 2 tat erst noch kommen soll ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Katrin,

      normalerweise dauert es einige Monate nach dem Verkehrsverstoß, bis die Aufforderung ein Aufbauseminar zu besuchen von der Straßenverkehrsbehörde kommt.
      Bei einem erneuten A-Verstoß während der Probezeit ist mit einer Verwarnung in Verbindung mit einem Bußgeld zu rechnen. Außerdem wird in der Regel eine Empfehlung für die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ausgesprochen, die innerhalb der nächsten 2 Monate vorgesehen ist.

      – Die Redaktion

  10. Lea sagt:

    Hallo, ich bin heute auch geblitzt worden. Es war Außerorts bei einer 50er Zone, ich bin zwischen 70-80km/h gefahren, da ich gerade abgebremst hatte, weiß ich es nicht genau.(Noch in der Probezeit). Ich habe Allerdings gehört, dass man nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung 150-200m „Zeit“ hat sich an die Geschwindigkeit anzupassen. Der Blitzer stand allerdings viel weiter davor.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Lea,

      die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt bereits ab dem Verkehrsschild, abgebremst muss schon vorher werden.
      In jedem Bundesland fallen die vorgeschriebenen Messabstände zum Blitzer unterschiedlich aus.

      – Die Redaktion

  11. Niklas K. sagt:

    Hallo,
    Ich bin heute über eine rote Ampel gefahren, und wurde von der Polizei angehalten, die meinten ich muss 90 Euro bezahlen und bekomme einen Punkt, da ich noch Frisch bin und in der Probezeit bin möchte ich mal wissen was das alles für mich bedeutet?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Niklas,

      zusätzlich zu Punkt und Bußgeld verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      – Die Redaktion

  12. Kevin sagt:

    Hallo
    Ich bin mit 40 km/h zu viel innerorts geblitzt worden
    Mit welchen Strafen muss ich jetzt rechnen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Kevin,

      das wären 2 Punkte, 160 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. Zudem wird die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet. Vorausgesetzt es war der erste A-Verstoß.

      – Die Redaktion

  13. Justin sagt:

    Ich bin in der Probezeit mit meinem Motorrad ohne DB-Killer/Eater gefahren… Ich muss 90€ bezahlen, wird noch was weiteres kommen, da es über 60€ waren? Also währe es ein A oder B Verstoß?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Justin,

      dies dürfte einen B-Verstoß darstellen.

      – Die Redaktion

      1. Justin sagt:

        Dankeschön.

  14. Timmy sagt:

    Hallo,
    ich bin in einer 50erZone inehalb geschlossener Ortschaften 110kmh gefahren und bin in der Probezeit.
    Nun wartet ein Aufbauseminar auf mich ein Bußgeld von fast 300 Euro, die Probezeitverlängerung und 2 Punkte.
    Muss ich noch mit weiteren Strafen rechnen und reicht ein Aufbauseminar oder muss ich das erweiterte wie bei Drogen oder Alcohol machen wegen der zu hohen Geschwindigkeit.
    lg Timmy

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Timmy,

      nein, mit weiteren Strafen müssen Sie nicht rechnen.

      – Die Redaktion

  15. Angela E. sagt:

    Mein Sohn war auf der Autobahn unterwegs. Auf der linken Spur EXPLODIERTE eine Zündkerze,seine Panik ließ ihn weiterfahren,da er nicht wusste wie das Auto bei Geschwindigjeitsdrosselung reagiert.Das hatte zur Folge,dass er den Sicherheitsabstand zum vorher fahrenden Auto nicht beachtet hat.Kosten dafür: 100 E und nun NACHSCHULUNG .Wird das nun in einer A oder B Kategorie eingeteilt???

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Angela,

      da eine Nachschulung angeordnet wurde, handelt es sich dabei um einen A-Verstoß. Die Probezeit wird zudem um zwei Jahre verlängert.

      – Die Redaktion

  16. Dominik K. sagt:

    Hallo wurde heute geblitzt außerhalb der Ortschaft bei 50 mit 75 war ein A Verstoß aber der erste und bin in der Probezeit mit was habe ich zurechnen auch preislich

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Dominik,

      bei 25 km/h zu schnell droht ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Zudem müssen Sie bei Ihrem ersten A-Verstoß mit einem Aufbauseminar und einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre rechnen.

      – Die Redaktion

  17. Patrick sagt:

    Hallo,
    ich musste einen Bluttest ablegen nach einer Polizeikontrolle. Er wird positiv auf Cannabis ausfallen. Ich bin noch eine Woche in der Probezeit. Wie lange wird die Probezeitverlängerung ausfallen? Und kann ich nur mit dem aufbauseminar rechnen oder kommt die MPU mit sicherheit noch oben drauf?
    LG

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Patrick,

      die Probezeit wird um weitere zwei Jahre verlängert. Neben dem Aufbauseminar kann auch eine MPU drohen. Die Anordnung liegt im Ermessen der Behörde.

      – Die Redaktion

  18. Zilan y. sagt:

    Hallo, ich bin vorher noch nie im Straßenverkehr aufgefallen. Ich wurde vor kurzem mit 81km/h inkl. Toleranzabzug innerorts gefahren und bin noch in der Probezeit. Was kommt auf mich zu? Bekomme ich auch ein Aufbauseminar gestellt?
    LG

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Zilan,

      Ihre Probezeit wird um weitere zwei Jahre verlängert. Zudem wird ein Aufbauseminar angeordnet. Für die Geschwindigkeitsüberschreitung werden 160 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot fällig.

      – Die Redaktion

  19. Lukas sagt:

    Hallo Redaktion,
    Ich wurde außerorts mit 40-50km/h zu viel geblitzt. Das entsprechende Schild für das Geschwindigkeitslimit habe ich leider nicht gesehen, weil es dunkel war und ich vom Gegenverkehr durch Fernlicht geblendet wurde. Ich habe auch einen Zeugen. Lohnt es sich Einspruch zu erheben? Ich bin beruflich auf meinen Führerschein angewiesen und habe momentan überhaupt keine Zeit für ein Aufbauseminar. Ist es möglich, dass dies von der Behörde berücksichtigt wird? Bin auch noch in der Probezeit.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Lukas,

      berufliche Gegebenheiten werden von der Behörde in der Regel nicht berücksichtigt, wenn es um den Zeitfaktor des Aufbauseminars geht. Ob sich ein Einspruch lohnt, muss ein Anwalt abwägen. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben.

      – Die Redaktion

  20. Philip Ahlig sagt:

    Hallo, ich habe auch eine kleine Frage , ich bin in der Probezeit und bin in eine abstandsmessung gefahren und wurde erfasst dabei hatte ich das Handy am Ohr ,was könnte mir jetzt im schlimmsten Falle passieren ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Philip,

      da wir nicht wissen, wie groß der Abstand war, kann über diesen Verstoß keine Aussage getroffen werden. Handy am Steuer ist ein B-Verstoß in der Probezeit. Zudem erhalten Sie ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.

      – Die Redaktion

  21. Lena sagt:

    Hallo.
    Ich war total abgelenkt und habe mich innerorts mit 90 blitzen lassen. (50km/h) erlaubt. Was wird auf mich zukommen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Lena,

      für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h innerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 160 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot vor.

      – Die Redaktion

  22. Sandra sagt:

    Hallo
    Ich wurde heute auf einer Landstraße aufgehalten. Bin mit 129 km/h gefahren wo man eigentlich nur 100 km/h fahren darf und bin noch in der Probezeit. Was kommt auf mich zu? Mit wie viel Bußgeld muss ich rechnen und bekomme ich einen Punkt? Müsste ich evlt. an einem Aufbauseminar teilnehmen und wird meine Probezeit verlängert?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Sandra,

      gemäß Bußgeldkatalog handelt es sich um einen A-Verstoß- Ihre Probezeit wird um zwei Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen. Zusätzlich erhalten Sie einen Punkt und ein Bußgeld von 80 Euro.

      – Die Redaktion

      1. Niklas sagt:

        Bei mir waren es 180€ und es waren auch 29 km/h außerorts

      2. Nate sagt:

        Hallo ich wurde Innerorts bei erlaubten 50Kmh mit ca80-85kmh geblitzt was könnte auf mich zukommen? Bin ebenfalls noch in der Probezeit.

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Nate,

          bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 35km/h innerorts erwartet Sie, nach Toleranzabzug, voraussichtlich ein Bussgeld in Höhe von 160€, ein Punkt in Flensburg, sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Neben diesen Sanktionen müssen Sie außerdem mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre rechnen und mit einer Aufforderung zu einem kostenpflichtigen Aufbauseminar.

          Das Team von bussgeldkatalog.net

  23. Vanessa sagt:

    Ich habe einen Unfall gebaut, da ich die Vorfahrt missachtet habe. Musste auch 150€ Strafe zahlen, habe einen Punkt erhalten und zur Teilnahme bei einem Aufbauseminar wurde aufgefordert. Ich habe dann bei dem Fahrlerer der in meinem Kreis die Aufbauseminare verteilt angerufen und mtgeteilt das ich eins machen muss. Zu mir sagte er ich müsste warten bis sich andere noch anmelden, dies könnte allerdings dauern. Bis zum 11.4 sollte ich die Bescheinigung abgegeben haben, habe allerdings noch keinen Termin für den Kursbeginn erhalten, da es noch zu wenige sind. was passiert mit meinem Führerschein dann? Weil ich kann ja nichts dafür wenn es nicht zustande kommt?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Vanessa,

      mit diesem Anliegen sollten Sie sich an die zuständige Führerscheinstelle wenden.

      – Die Redaktion

  24. Christian R. sagt:

    Guten Tag,

    ich habe leider einen klitzekleinen Unfall gemacht. Habe vorfahrt achten missachtet und ja jetzt habe ich einen kleinen Kratzer bei meinem Auto und einen kleinen Kratzer beim geschädigten verursacht.

    Die Polizei musste kommen, da es ein geleastes Auto vom geschädigten ist.

    Die Polizei hat mir gesagt auf mich kommt ein Bußgeld in Höhe von 120€ und 1 Punkt zu.

    Doch ich bin noch ca. 2 Monate in der Probezeit.
    Wird mein Unfall jetzt als A Kategorie gewertet?

    Wird meine Probezeit verlängert und müsste ich ein Aufbauseminar machen?

    Danke für die Antwort.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Christian,

      ja, dabei handelt es sich um einen A-Verstoß mit allen Konsequenzen, die Sie bereits aufgezählt haben.

      – Die Redaktion

  25. Kilian A. sagt:

    Kann man ein Aufbau Seminar hatte den Führerschein jetzt 15Jahre nicht mehr er würde mir wegen Alkohol am Steuer entzogen auch gegen eine erneute Busgeldzahlung abgleichen. Ich habe zwar kein Problem mit dem Seminar aber ich habe den Führerschein beantragt und es wurde mir nach wiederholten Nachfragen im Januar 2016 das erste Mal wo ich er fahren habe wie lange die Frist noch läuft, in Oktober als ich ihn beantragt habe immer versichert ich müsse keine Auflagen mehr erfüllen und jetzt wo der Ausgestellte Führerschein vor mir liegt fällt denen auf ich war ja in der Probe Zeit und muss denn Kurs doch machen. Wie gesagt es geht mir nicht um das Seminar sondern um denn Erheblichen Zeitaufwand. Meine Frau und ich sind beide Vollzeit Berufstätig und wir haben eine 9Monate alte Tochter, da hat man nur sehr wenig Freizeit.
    Würde mich über eine Antwort freuen.
    Mfg

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Kilian,

      Sie haben die Möglichkeit, bei der Führerscheinstelle nachzufragen.

      – Die Redaktion

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