Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Headerbild Aufbauseminar

Wann Sie ein Aufbauseminar in der Probezeit absolvieren müssen

Jeder Fahrzeugführer, der nach erfolgreich bestandener Führerscheinprüfung die Fahrerlaubnis in Händen hält, tritt in eine zweijährige Bewährungszeit ein. Die Probezeit für Fahranfänger dauert insgesamt zwei Jahre. Während dieser Phase können Verstöße gegen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und Co. zu weitreichenderen Sanktionen führen, als die, die eigentlich gemäß Bußgeldkatalog auf Verkehrssünder zukommen.

In der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. Ein Verstoß der Kategorie A oder zwei der Kategorie B ziehen normalerweise eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss ein Aufbauseminar absolviert werden.

Doch was genau ist ein Aufbauseminar? Wie unterscheidet es sich vom Fahreignungsseminar (Punkteabbauseminar)? Und können Sie das auferlegte Aufbauseminar gegebenenfalls umgehen? Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen finden Sie in unserem folgenden Ratgeber.

FAQ: Aufbauseminar

Wann muss ich ein Aufbauseminar absolvieren?

Wer sich in der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße leistet, muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Fahranfänger sollen dadurch mit ihren Fehlern konfrontiert werden und ein besseres Verhalten im Straßenverkehr erlernen.

Wie lange dauert ein Aufbauseminar und wie läuft das Ganze ab?

Infos dazu, wie Aufbauseminare in der Regel ablaufen und wie viel Zeit Sie dafür einplanen sollten, finden Sie hier.

Was passiert, wenn ich nicht an einem angeordneten Aufbauseminar teilnehme?

Weigern Sie sich, das Aufbauseminar zu absolvieren, kann Ihre Fahrerlaubnis entzogen werden. Erst wenn Sie die Teilnahmebestätigung bei der zuständigen Behörde vorlegen, bekommen Sie Ihren Führerschein zurück.

Wobei handelt es sich um A- und B-Verstöße?

Das Aufbauseminar kann Fahranfängern drohen, die in der Probezeit Verkehrsverstöße begehen.
Das Aufbauseminar kann Fahranfängern drohen, die in der Probezeit Verkehrsverstöße begehen.

Die Tatbestände im Bußgeldkatalog sind allesamt in zwei Kategorien eingeteilt: in A-Delikte und B-Delikte. Für die Probezeit finden jedoch nur all jene Tatbestände Anrechnung auf die Bewährungsphase, die mit einem Bußgeld ab 60 Euro geahndet werden.

Dabei ist es generell auch möglich, dass Verstöße, die laut Tatbestandskatalog in der Regel nur mit einem Verwarn- oder Bußgeld unter 60 Euro zu ahnden sind, in Ausnahmefällen diese Grenze überschreiten.

Liegen die Bußgelder dann bei 60 Euro und mehr, kann der A- oder B-Verstoß Anrechnung finden auf die Probezeit. Begingen Sie als Kraftfahrer in der Probezeit eine schwere Regelmissachtung, so wird diese als A-Verstoß angesehen. Beispiele für Verstöße dieser Art sind das Überfahren einer roten Ampel, die Nutzung vom Handy während der Fahrt, Nötigung im Straßenverkehr, Alkohol bzw. Drogen am Steuer sowie Überschreitungen der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit.

Letztere werden in der Probezeit jedoch erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr als Verstoß der Kategorie A gewertet. Bei einem B-Verstoß handelt es sich um eine weniger schwere Regelmissachtung im Verkehr. Dazu gehören beispielsweise das Befahren einer Umweltzone ohne vorgeschriebene Plakette, eine Überladung, sowie das Überziehen der Hauptuntersuchung.

Eine Besonderheit stellen hierbei Straftatbestände wie fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung dar. Kommt es nach einem Unfall zu einem Personenschaden, kann dieser auf die Probezeit sowohl als A- als auch als B-Verstoß gewertet werden. Zugrundegelegt ist laut Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) das ursprüngliche Verkehrsdelikt, das zu den tragischen Unfallfolgen führte. Ähnlich verhält es sich hier im Übrigen auch mit Verkehrsunfällen.

Haben Sie in Ihrer Probezeit einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß begangen bzw. zwei weniger schwerwiegende Delikte, verlängert sich der Führerschein auf Probe um zwei weitere – auf insgesamt vier – Jahre. Zudem mahnen Ihnen die Behörden die Teilnahme an einem Aufbauseminar an.

Was ist ein Aufbauseminar?

Im Rahmen eines Aufbauseminars sollen die Fahranfänger, die in der Probezeit mit mehr und minder schweren Vergehen auffällig wurden, eine gewisse Nachschulung hinsichtlich der Verkehrsordnung erhalten. Paragraph 35 FEV gibt die notwendigen Bestimmungen zur Gestaltung der Aufbauseminare für Fahranfänger (kurz: ASF). Das Seminar soll dabei den unerfahreneren Verkehrssündern ihre Fehler im Besonderen vor Augen führen:

„In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. […] Dabei soll insbesondere die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr geändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.“ (§ 35 Absatz 2 FEV)

Vor Ablauf des verpflichtenden Seminars müssen die Teilnehmer in der Regel keine weiteren Sanktionen im Falle weiterer Verkehrsverstöße fürchten. In dieser Zeit wird den Beteiligten zugute gehalten, dass sie noch keine Zeit hatten, aus ihren Fehlern entsprechende Lehren zu ziehen. Haben Sie erfolgreich an dem Aufbauseminar für Fahranfänger teilgenommen, treten Sie in die verlängerte Probezeit ein. Begehen Sie dann weitere Verstöße, können diese schnell zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Das Aufbauseminar: Dauer und Aufbau

In der Probezeit geblitzt worden? Ein Aufbauseminar kann bei Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h drohen.
In der Probezeit geblitzt worden? Ein Aufbauseminar kann bei Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h drohen.

Nach § 35 Absatz 1 FEV besteht das ASF aus einem Kurs mit vier Sitzungen á 135 Minuten. Die Sitzungen dürfen dabei jedoch nicht an einem Tag absolviert werden, sondern müssen sich über einen Zeitraum von zwei bis vier Wochen erstrecken.

Da Aufbauseminare gerade auch durch die Gruppengespräche eine Besserung und einen Erkenntnisgewinn für die Fahranfänger begründen sollen, steht laut Verordnung eine Teilnehmerzahl fest: Mindestens sechs und maximal zwölf Fahranfänger müssen an dem angesetzten Aufbauseminar teilnehmen. Die Leitung des Aufbauseminars übernimmt dabei in der Regel ein erfahrener und für die Aufbauseminare zugelassener Fahrschullehrer.

Die Fahrprobe im Aufbauseminar

Neben den Gruppengesprächen in jeder angesetzten Sitzung, in denen die Fahrfehler jedes Einzelnen näher betrachtet und diskutiert werden können, besteht das Aufbauseminar auch aus Fahrproben. Jeder Teilnehmer muss im Rahmen der Aufbauseminare die Möglichkeit erhalten, eine mindestens halbstündige Probefahrt zu absolvieren. Im Rahmen der Fahrprobe soll das Fahrverhalten eines jeden genauer beobachtet und analysiert werden.


Die Fahrprobe, die zwischen erster und zweiter Sitzung stattfinden sollte, muss laut Verordnung ebenfalls in Gruppen stattfinden: Drei Teilnehmer und der Fahrlehrer sind je Fahrprobe anwesend. Während einer der Teilnehmer für die Dauer von mindestens 30 Minuten fährt, nimmt der Fahrschullehrer auf dem Beifahrersitz Platz. Zwei weitere Teilnehmer sitzen auf der Rückbank des Autos, sodass auch sie das Geschehen beobachten und mögliche Fehler des Fahrers besser beurteilen und im folgenden Gruppengespräch anbringen können.

Das für die Fahrprobe zu nutzende Fahrzeug sollte dabei in der Regel der Fahrzeugklasse entsprechen, mit der der Teilnehmer den Verstoß beging, der zur Anordnung des Aufbauseminars führte. In den meisten Fällen betrifft dies dabei Führerscheinklasse B, da hier die meisten neu erteilten Fahrerlaubnisse pro Jahr erfolgen. Doch auch bei Verstößen mit einem Bus, Lkw oder Motorrad in der Probezeit muss die betreffende Fahrschule für das Aufbauseminar und die Fahrprobe das entsprechende Kfz bereitstellen können.

Unter Umständen kann das Seminar auch bei Einzelteilnahme möglich sein. Die Gespräche mit dem Fahrlehrer müssen hierbei jedoch in jeder der vier Einzelsitzungen mindestens 60 Minuten dauern (§ 35 Absatz 3 FEV).

Was kostet ein Aufbauseminar?

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 150 und 400 Euro verbunden.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 150 und 400 Euro verbunden.

Die Teilnahme am Aufbauseminar birgt zusätzliche Kosten: Es handelt sich beim Aufbauseminar um eine kostenpflichtige Nachschulung der auffällig gewordenen Fahranfänger. Das bedeutet, dass Sie im Falle der Anordnung selbst für die Organisation und Teilnahme am Aufbauseminar zuständig sind. Die Behörde gibt Ihnen lediglich eine Frist, innerhalb derer Sie die Bescheinigung über die absolvierte Teilnahme an einem Aufbauseminar bei der zuständigen Führerscheinstelle vorlegen müssen.

Dabei wird Ihnen jedoch auch genügend Zeit eingeräumt, um sich über entsprechende Angebote zum Aufbauseminar in einer Fahrschule zu informieren inklusive der bis zu vier Wochen Teilnahmedauer.


Doch wie teuer ist ein Aufbauseminar genau? Je nach Fahrschule können fürs Aufbauseminar für Fahranfänger die Kosten stark variieren: In der Regel liegen sie zwischen 150 und 400 Euro Teilnahmegebühr.

Verweigern Sie die Teilnahem am Aufbauseminar, kann der Führerschein bald ganz weg sein! Wenn Sie der Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen nicht folgen, kann Ihnen nach Ablauf der Frist der Führerscheinentzug drohen. Es ist daher in aller Regel nicht möglich, ein Aufbauseminar zu umgehen. Der Führerschein ist erst nach der Teilnahme am Aufbauseminar gesichert. Die Fahrerlaubnis kann auch dann eingezogen werden, wenn Sie den Nachweis über die Teilnahme an dem Seminar nicht rechtzeitig bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.

Besonderes Aufbauseminar für Drogen und Alkohol am Steuer während der Probezeit

Für Fahranfänger, die während Ihrer Probezeit im Verkehr mit Alkohol und Drogen am Steuer auffielen, wird ein besonderes Aufbauseminar zum Thema „Alkohol und Drogen im Straßenverkehr“ angeordnet.

Während der Probezeit sind die Bestimmungen für die Führerscheinneulinge wesentlich strenger als für Fahrer, die Ihre Bewährungsprobe bereits erfolgreich absolvierten.

Für Fahranfänger und Führerscheininhaber unter 21 Jahren gilt in Deutschland ein striktes Alkoholverbot am Steuer – und damit die 0,0-Promillegrenze. Schon bei einem geringen Verstoß können die Behörden die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar für Drogen und Alkohol anordnen.

Im Rahmen des besonderen ASF wird in einer jeden Sitzung vor allem der Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln auf die Fahrtüchtigkeit näher beleuchtet. Die Verkehrssünder sollen dahingehend besonders sensibilisiert werden und sich der fatalen Auswirkung schon geringer Mengen berauschender Stoffe im Straßenverkehr gewahr werden.

Ein besonderes Aufbauseminar ist mit Kosten für die zusätzlich benötigten verkehrspsychologischen Gespräche verbunden. Daher kann der Gesamtpreis über den Kosten für das Aufbauseminar für Fahranfänger liegen.

Der Unterschied zum Fahreignungsseminar („Punkteabbauseminar“)

Führerschein entzogen: Das Aufbauseminar zu umgehen ist in der Regel nicht möglich.
Führerschein entzogen: Das Aufbauseminar zu umgehen ist in der Regel nicht möglich.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist nicht zu verwechseln mit dem sogenannten Fahreignungsseminar – oder auch „Punkteabbauseminar“. Letzteres können Sie belegen, um etwa Flensburger Punkte abzubauen. Dies ist in einem Aufbauseminar hingegen nicht möglich.

Zudem besteht das Fahreignungsseminar aus zwei unterschiedlichen Teilen: einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Part. Die Teilnehmer eines Punkteabbauseminars sollen sich mit ihren Verhaltensweisen auseinandersetzen und mit Hilfe eines Verkehrspsychologen Strategien entwickeln, um aggressive Fahrweisen und andere Fehler im Straßenverkehr zu vermeiden.

Haben Sie das Fahreignungsregister erfolgreich abgeschlossen, können Sie bei der Führerscheinstelle die Löschung eines Punktes in Flensburg beantragen. Dies ist jedoch nur einmal alle fünf Jahre und nur dann möglich, wenn Sie maximal fünf Punkteeintragungen im Fahreignungsregister besitzen.

Ein freiwilliges Aufbauseminar für Punkteauffällige ist seit der Punktereform im Mai 2014 nicht mehr möglich. Sie können damit durch die Teilnahme am Aufbauseminar keine Punkte abbauen. Der Punkteabbau und die Nachschulung für Fahrer, die sich nicht mehr in der Probezeit befinden, ist seither im Fahreignungsseminar möglich.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

Bildnachweise

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (63 Bewertungen, Durchschnitt: 4,22 von 5)
Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Loading...

Kommentare

  1. Dena sagt:

    Ich bin grade über rot gefahren und hatte bis jetzt nie ein Verstoß jedoch bin ich in der Probezeit meine frage wäre ich weiß das ich ein aufbauseminar besuchen muss aber da steht das ich auch fahren muss jedoch kann ich nur noch Automatik fahren und kein Gang Schaltung
    Muss ich diese Fahrten mit Gangschaltung machen ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Dena,

      wenn Sie nicht gelernt haben, eine Gangschaltung zu bedienen, kann dies auch nicht von Ihnen verlangt werden. Sie können davon ausgehen, dass Sie entsprechendes Aufbauseminar mit Automatik absolvieren können – Näheres können Sie bei der entsprechenden Fahrschule erfragen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  2. Celine sagt:

    Hallo,
    Ich bin in der Probezeit innerorts (50) geblitzt worden. Ich bin mir nicht sicher, aber es waren um die 70kmh herum. Wenn ich davon ausgehe, dass ich nach Abzug der Toleranz 21kmh zu schnell war, mit welcher Strafe muss ich rechnen ?
    Ich hatte bis jetzt noch keinen Unfall und wurde zuvor noch nie geblitzt . Meine Probezeit wäre normalerweise im Nobember vorbei.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Celine,

      ab 21 km/h zu viel zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit als A-Verstoß. Neben der regulären Sanktion, welche in Ihrem Fall in der Regel ein Punkt und 80 Bußgeld plus Bearbeitungsgebühren sind, wird Ihre Probezeit auf vier Jahre verlängert werden und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen, dessen Kosten Sie selbst zu tragen haben. Die Tatsache, dass Sie bis jetzt nicht auffällig waren, wird dies leider nicht abmildern.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  3. Pia sagt:

    Hallo,
    ich habe riesen scheiße gebaut und bin mehr als selber Schuld!
    habe bereits mein Aufbauseminar hinter mir danach habe ich nochmal einen b Verstoß begangen…
    Heute nun unter Zeitdruck viel zu schnell gefahren und das innerorts. Wird ein a Verstoß werden.
    Das bedeutet zsm. gefasst ich habe in der Probezeit erst ein a dann ein b und nun ein a Verstoß begangen. Was wird auf mich zukommen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Pia,

      Sie erhalten die Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Leisten Sie sich einen erneuten A- oder B-Verstoß, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  4. Alexander sagt:

    Hallo,
    ich habe am 21.09. die Geschwindigkeit um 28km/h innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten. Meine Probezeit hätte am 23.09 zu Ende sein. Wird meine Probezeit verlängert?
    Vielen Dank im Voraus!

    Alex

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Alex,

      ja, die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  5. Katharina sagt:

    Hallo,
    ich befinde mich bis Ende Oktober noch in der Probezeit.
    Musste letztens von meinem Betrieb aus Getränke abholen. Leider kippte dabei eine Kiste und schlug gegen ein kleines Fester an dem PKW. (Fenster kaputt-Glas auf der Straße-Polizei informiert)
    Bei der Polizei wurde mir gesagt, dass dies eine grobe Ordnungswidrigkeit sei und mit 60€ Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft werde.

    Werde ich nun eine Probezeitverlängerung bekommen oder wird dies noch als ein B-Verstoß eingestuft?
    Das war mein erster Verstoß.

    Danke im Voraus

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Katharina,

      es handelt sich dabei um einen B-Verstoß.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  6. Jule sagt:

    Ich bin in Tübingen von einer Schnellstraße wo 70km/h erlaubt waren in die Stadt reingefahren, da ich mich dort nicht auskannte fuhr ich mit einem Navi, ich habe das Ortsschild nicht gesehen, weil ich wohl aufs Navi geschaut habe. Ich wurde geblitzt und als ich auf den Tacho geschaut habe fuhr ich 71 km/h, es waren 50 erlaubt. Jetzt fürchte ich aber, dass ich doch schneller gefahren bin, Tachos sind ja nicht immer exakt.
    Wie viel würde ein Aufbauseminar kosten?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jule,

      die Preise variieren je Anbieter und können nicht pauschal angegeben werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  7. Murat a. sagt:

    Ich würde heute in einer 30er Zone mit bin mir nicht sicher 50 oder 60 kmh geblitzt worden.
    Was kommt auf mich zu ?

    Bin in er Probezeit und läuft in 2 Wochen ab.

    MfG murat

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Murat,

      das hängt davon ab, wie schnell Sie unterwegs waren. Waren es mehr als 21 km/h verlängert sich zusätzlich zum Bußgeld die Probezeit um zwei Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  8. Florian sagt:

    Hallo,
    letztens habe ich einen Unfall in der Innenstadt gebaut. Ich stand an einer Kreuzung, an der ich eine vorgegebene Fahrtrichtung vor mir hatte – geradeaus und rechts. Als grün wurde, guckte ich rechts und links nach Autos – es war frei. Von vorne kam eine Straßenbahn, welche ich vorbeiließ. Trotz des Verkehrsschildes zur vorgegebenen Fahrtrichtung entschied ich mich links abzubiegen. Plötzlich kam eine Straßenbahn von hinten und streifte mein Auto an der Stoßstange. Keine Fußgänger waren involviert und es gab keine Verletzten.
    Muss ich jetzt ein Aufbauseminar machen? Liebe Grüße

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Florian,
      wenn ich Sie richtig verstanden habe, befolgten Sie die vorgeschriebene Fahrtrichtung (blaues Verkehrszeichen mit weißen Pfeilen) nicht. Dies wird in der Regel mit einem Bußgeld von 10 bis 15 Euro geahndet, je nachdem, ob Sie andere gefährdeten oder nicht. Die Tatsache, dass Sie mit einer Straßenbahn kollidierten, spricht für eine solche Gefährdung. In der Regel stellt ein Verstoß gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung jedoch keinen A-Verstoß dar. Nur bei einem A-Verstoß oder einem wiederholten B-Verstoß wird gewöhnlich die Probezeit verlängert und der Fahranfänger zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet.
      Das Team von bussgeldkatalog.net

  9. Lilly sagt:

    Hallo,
    Habe Abends im strömenden Regen Freunde nachhause gefahren, bin innerorts dann auf gerader Strecke gefahren. Die Ampel wurde kurz vor mir gerade gelb und ich hatte keine Chance mehr zu bremsen ohne auf der Kreuzung zu stehen wegen meinem Bremsweg der sich bei Nässe ja verlängert und ich außerdem zu nah an der Ampel war um langsam abzubremsen. Also bin ich bei gerade gelb geworden drüber gefahren. Wurde dann von der Polizei angehalten und mir wurde vorgeworfen ich sei über rot gefahren was nicht stimmt wofür ich auch 4 weitere Zeugen hab. Der Polizist sagte ich müsse mit einer nachschulung rechnen. Was kann ich jetzt tun, da wie oben beschrieben hatte ich keine Chance mehr zu bremsen? Kann ich Einspruch erheben ? Liebe Grüße

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Lilly,

      grundsätzlich können Sie immer einen Einspruch gegen die Ihnen verhangenen Strafen einlegen – ob diese Erfolg haben, ist die andere Frage. Bedenken Sie, dass Sie im Falle, dass Ihr Einspruch abgelehnt wird, zusätzliche Kosten zu tragen haben. Außerdem müssten Sie schriftliche Aussagen der von Ihnen genannten Zeugen haben.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  10. Bernadette sagt:

    Hallo,

    Wie lange beträgt die Frist sich für ein Aufbausemimar anzumelden? Wenn ich die Frist überschritten habe muss ich dann nochmal meinen Führerschein machen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Bernadette,

      die Frist beträgt in der Regel acht Wochen. Überschreiten Sie diese, kann Ihnen ein Fahrverbot verhangen werden. Dies wird erst dann aufgehoben, wenn Sie das Aufbauseminar nachweisen können. Ihren Führerschein müssen Sie nicht noch einmal machen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  11. Philipp sagt:

    Dieses Jahr im Juni hatte ich einen Unfall.
    Ich war im Berufsverkehr und von hinten näherte sich ein RTW.
    Um ihn Platz zu gewähren, fuhr ich auf die Linksabbiegerspur der 3-spurigen Straße. Dann jedoch zog ein anderer Verkehrsteilnehmer neben mir auch auf meine Spur.
    Ich sah, dass die Ampel grün würde und vor links ab.
    So verursachte ich mit der Absicht, Einen anderen Unfall zu verhindern, einen neuen.
    Und fuhr somit in den Gegenverkehr.
    Die Kreuzung ist gefährlich und in meiner Stadt bekannt, da das Warnschild, welches einen darauf aufmerksam machen soll, den Gegenverkehr durchzulassen sehr weit weg platziert ist.
    Dass ich die Vorfagrtmisachtung begangen habe ist mir klar, den Punkt in Flensburg kann ich auch nachvollziehen.. Aber dass ein Asf-Seminar trotz der unfallumstände vorgeschrieben wird kann ich nicht akzeptieren. Zumal ich durch den Totalschaden der E-Klasse meiner Eltern eh knapp bei Kasse bin und mir ein Seminar nicht mehr leisten kann.

    Wie seht ihr den Sachverhalt? Asf berechtigt oder angreifbar?

    Ps. Ja ich befinde mich noch in der Probezeit.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Philipp,

      in der Probezeit wird zwischen A-Verstößen und B-Verstößen unterschieden. B-Verstöße sind weniger schwerwiegend, während A-Verstöße eher größere Vergehen umfassen. Bei einem ersten A-Verstoß erfolgt standardmäßig die Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Da es sich bei der Missachtung der Vorfahrt um einen A-Verstoß handelt, ist die Auflage gegen Sie durchaus berechtigt.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  12. Djana sagt:

    Hallo
    Ich bin in der Probezeit mit abgefahrenen reifen gefahren was kommt jetzt auf mich zu?
    Liebe Grüße

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Djana,

      das Fahren mit abgefahrenen Reifen in der Probezeit zählt als B-Verstoß, also als nicht schwerwiegendes Vergehen. Das bedeutet, Sie haben weder ein Aufbauseminar noch eine Verlängerung der Probezeit zu befürchten. In der Regel kommt ein Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 60 Euro auf Sie zu.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  13. Tony sagt:

    Hallo,
    Ich hätte eine Frage
    Nämlich ein Freund ist innerorts mit 29 km/h mit den Laser „geblitzt“ worden. Was kommt jetzt auf ihn zu und könnte er das auf jemanden überschreiben oder wenn jemand anderes sagen würde das er es war machen oder darf er des nicht und was würde passieren wenn sie es herausfinden würden. Sein Onkel würde es für ihn übernehmen auf dem es auch zugelassen ist.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Tony,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h innerorts ist in der Regel mit einem Punkt und einem Bußgeld von 100 Euro zu rechnen. Das Überschreiben einer solchen Sanktion ist selbstverständlich illegal.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  14. Sophia sagt:

    Hallo,
    ich wurde in der Probezeit zweimal mit geringen km/h zu viel geblitzt..
    Habe ich da auch etwas zu befürchten?
    Oder muss ich nur das Bußgeld bezahlen?

    LG

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Sophia,

      solange beide Verstöße unter 21 km/h liegen, ist in der Regel nur das Bußgeld zu zahlen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  15. Kathi sagt:

    Hallo,

    ich habe heute einen Brief nach hause bekommen. Ich war in einer Abstandsmessung und habe mit 113 km/h einen Sicherheitsabstand von nur 17 Metern, also 4/10 des halben Tachowertes, gehabt.
    Muss ich ein Aufbauseminar machen, bzw. wird meine Probezeit nun verlängert?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Kati,

      leider ja. Dieser Abstandsverstoß ist in der Probezeit ein A-Verstoß, welcher neben Punkten und Bußgeldern zur Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar führt.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  16. Ella sagt:

    Hallo,
    wie kann ich herausfinden wo ist nächtes Aufbauseminar ? Gibt es online eine Liste?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Ella,

      wenden Sie sich dazu an die jeweiligen Stellen (Fahrschule, TÜV etc.) in Ihrer Nähe, welche die Seminare anbieten.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  17. Sophie H sagt:

    Hallo Redaktion,

    ich wurde erst 21 drüber und jetzt noch mal 15 drüber geblitzt. Ich muss durch den ersten Blitzer ins Aufbauseminar und Bußgeld zahlen. Hat der zweite Blitzer, außer weiteres Bußgeld, Konsequenzen?

    Danke.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Sophie,

      ab 21 km/h zu viel gelten Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Probezeit als A-Verstöße. Da Sie beim zweiten Mal unter dieser Grenze liegen, sollten außer dem Bußgeld in der Regel auch keine weiteren Sanktionen folgen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  18. Mirko sagt:

    Hallo Redaktion,
    Ich bin einmal geblitz worden 9kmh (innerorts) zu viel,
    Jetzt bin ich mit 2-3kmh (Autobahn)und 2 Tage später mit 15kmh (Autobahn) zu viel geblitzt worden.
    Alles abzüglich Toleranz.

    Kommen nur die Strafen auf mich zu oder noch mehr ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Mirko,

      da sich alle drei Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 21 km/h befinden, ist in der Regel nur mit den entsprechenden Geldstrafen zu rechnen. Erst ab einem Bußgeld von 60 Euro wird als A- Verstoß gewertet.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  19. Chellie sagt:

    Hallo,

    ich wurde außerorts in der Probezeit mit 32km/h zu schnell geblitzt…
    Was kommt nun auf mich zu ? Muss ich meinen Führerschein abgeben ?

    Danke für kurze Antwort

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Chellie,

      wenn dies Ihr erster Verstoß ist, kommen in der Regel ein Bußgeld von 120 Euro und ein Punkt auf Sie zu. Außerdem werden Sie ein Aufbauseminar besuchen müssen und Ihre Probezeit wird um weitere 2 Jahr verlängert. Ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eher unwahrscheinlich.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  20. Claudia sagt:

    Hallo, meine Tochter hatte in der Probezeit einen teilverschuldeten Unfall. Sie soll ein Aufbauseminar abhalten. Jetzt ist sie fix und fertig und möchte am liebsten gar kein Auto mehr fahren weil sie sich gar nichts mehr zutraut. Sie befürchtet das sie nach dem Seminar keinen Führerschein mehr bekommt wegen ihrer Unsicherheit. Was wird genau auf sie zukommen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Claudia,

      wurde Ihrer Tochter ein Fahrverbot verhangen bzw. der Führerschein entzogen? Denn in der Regel reicht bei einem Aufbauseminar eine Teilnahmebestätigung. Nach einem Unfall Beklemmungen und Angst vor dem Auto fahren zu verspüren, ist normal. Dies kann im Aufbauseminar angesprochen werden – denn es ist ja dazu da, Fehler zu erkennen und den Fahrer tüchtiger für den Verkehr zu machen. Außerdem kann auch ein Verkehrspsychologe konsultiert werden, falls es nicht besser werden sollte.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  21. Cemo sagt:

    Hallo,

    ich wurde gestern mit 35 km/h auf einer 50 Zone gelasert, und ich bin noch in der Probezeit, bekomm ich da 1 Monat Fahrverbot?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Cemo,

      wenn die mit 35 km/h zu viel unterwegs waren und dies Ihr erster Verstoß ist, dann folgt in der Regel ein Punkt, 120 Euro Bußgeld, die Teilnahme an einem Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Ein Fahrverbot ist eher unwahrscheinlich.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  22. Hänsschenklein sagt:

    Hallo
    Was ist der Unterschied
    zwischen einer MPU ,, Medizinisch-Psychologischen Untersuchung und
    einem medizinisch-psychologischen Gutachten bei einer
    Begutachtungsstelle für Fahreignung ??

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo,

      ein medizinisch-psychologisches Gutachten wird im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung erstellt.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  23. Hänsschenklein sagt:

    Hallo
    ,mir wurde der Führerschein entzogen wegen einem A delikt während der Probezeit,
    wegen Drogen(harte Drogen )bin aber noch nie in Erscheinung Getreten bisher !!
    Ich habe demnach dann einen Antrag auf Neu Erteilung gestellt aber jetzt
    soll Ich bis zum 31.8.18, eine Mpu erbringen
    ,und ein Besonderes Aufbauseminar für Fahranfänger nach § 36 Besuchen, und meine Probezeit wird um 2 Jahre verlängert.
    muss Ich tatsächlich beides machen ? ach ja Ich muss ja auch noch Drogenfreiheit über ein ganzes Jahr bescheinigen.
    und was ist mit der Strafe die Ich schon bezahlt habe?
    900 Euro, 2 punkte, ein Monat Fahrverbot.
    Ist das nicht ein bisschen viel für ein einmaliges Vergehen ??
    Ich sehe ja ein das Strafe muss sein !! Aber ist das alles Rechttens

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo,

      diese Strafen sind alle rechtens.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  24. Lisa z. sagt:

    Hallo,
    Ich habe da mal eine Frage, ich habe meinen Fußgänger am Zebrastreifen die vorfahrt genommen bzw. Ich stand mitten drauf und habe ihn erst gesehen, als ich losgefahren bin im Augenwinkel, dass es gerade dabei ist rüber zu gehen.
    Das doofe war an der nächste Ecke stand ein Polizeiauto.
    Meine Frage ist nun, was kommt auf mich zu und muss ich mit Konsequenzen rechnen.

    Lisa

  25. jimmy m. sagt:

    Hallo. habe meinen Führerschein seit 8 Monaten und wurde außerorts auf der Autobahn mit ~140km/h geblitzt. erlaubt waren an diesem Fleck 80km/h wegen einer baustelle. was kommt da alles auf mich zu?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jimmy,

      Sie müssen mit einem Bußgeld von 240 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Darüber hinaus verlängert sich Ihre Probezeit um zwei Jahre und Ihnen wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar auferlegt.

      – Die Redaktion

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder