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Wie schnell dürfen Sie mit einem Lkw durch Deutschland fahren?
Der Großteil des Gütertransports erfolgt in Deutschland auf der Straße, weshalb Lkw aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken sind. Die Arbeit der Kraftfahrer stellt somit sicher, dass wir in Supermärkten und anderen Geschäften volle Regale vorfinden. Gleichzeitig geht von diesen Fahrzeugen ein höheres Gefahrenpotenzial aus, als von herkömmlichen Pkw. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber zum Beispiel spezielle Vorgaben zur Höchstgeschwindigkeit für Lkw vor. Doch wie schnell darf ein Lkw innerorts und außerorts laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) fahren?
Bußgeldrechner zur Lkw-Höchstgeschwindigkeit
Aktuelle Bußgeldtabelle zur Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Lkw
FAQ: Höchstgeschwindigkeit für Lkw
Innerhalb geschlossener Ortschaften liegt das generelle Tempolimit bei 50 km/h. Informationen zu den Regelungen außerhalb geschlossener Ortschaften finden Sie hier.
Die Sanktionen unterscheiden sich je nach Ortslage und dem Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung. Mit diesem Rechner können Sie mögliche Sanktionen ermitteln.
Ja, Lkw für den gewerblichen Gütertransport müssen mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sein. Dieser speichert auch Informationen zur Geschwindigkeit.
StVO zur Höchstgeschwindigkeit für Lkw
Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr unterliegt allerhand Vorgaben und Regeln. Als wichtigster Gesetzestext gilt dabei die StVO mit ihren Vorschriften für Fußgänger, Fahrradfahrer, Pkw und Lkw. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Kfz. Dazu heißt es in § 3 Abs. 1 StVO:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Neben diesen generellen Vorgaben sieht der Gesetzgeber für die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei Lkw aber noch konkretere Angaben vor. Diese gelten grundsätzlich bei guten Bedingungen, solange kein Verkehrszeichen ein anderes Tempolimit vorschreibt. So liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw innerhalb geschlossener Ortschaften bei 50 km/h.
Lkw-Höchstgeschwindigkeit auf Autobahn, Bundesstraße & Landstraße
Außerhalb geschlossener Ortschaften schreibt die StVO eine Differenzierung bei der Lkw-Höchstgeschwindigkeit vor. Ob Landstraße oder Bundesstraße ist dabei allerdings irrelevant, denn entscheidend ist außerorts die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs.
Gemäß § 3 Abs. 3 StVO gilt außerhalb geschlossener Ortschaften für Lkw über 3,5 Tonnen (t) eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Allerdings ist dieses Tempolimit auf eine zulässige Gesamtmasse von 7,5 t beschränkt. So gilt eine separate Höchstgeschwindigkeit für Lkw über 7,5 t. Diese liegt bei 60 km/h.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, Pkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von unter 3,5 t als Lkw zuzulassen. In einem solchen Fall liegt das allgemeine Tempolimit für Lkw außerorts bei 100 km/h. Eine Besonderheit gilt zudem bei der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn, denn für Lkw unter 3,5 t ist dort die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben und es existiert stattdessen eine Richtgeschwindigkeit vom 130 km/h.
Was droht, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw überschritten wird?
Missachten die Fahrzeugführer die maximale Geschwindigkeit für Lkw auf der Autobahn, sieht der Bußgeldkatalog für eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung Sanktionen vor. Wie hoch diese ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
So werden Verstöße gegen die Höchstgeschwindigkeit von Lkw innerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel härter geahndet. Der Grund dafür liegt vor allem am höheren Gefahrenpotenzial im Stadtverkehr. Denn dort können zum Beispiel jederzeit Fußgänger die Fahrbahn kreuzen und auch Fahrradfahrer nutzen die Fahrspuren. Auf Autobahnen sind diese Verkehrsteilnehmer hingegen nicht anzutreffen.
Darüber hinaus berücksichtigt der Gesetzgeber auch das Ausmaß des Tempoverstoßes. So drohen Punkte in Flensburg erst ab einer Überschreitung von mehr als 15 km/h. Wohingegen der Fahrzeugführer ab einem Tempoverstoß von mehr als 26 km/h (innerorts) bzw. 25 km/h (außerorts) zusätzlich mit einem Fahrverbot rechnen muss.
Welche Sanktionen Ihnen im Einzelnen drohen, können Sie mithilfe unserer Bußgeldtabelle ablesen. Alternativ können Sie die Konsequenzen für den Tempoverstoß auch mit unserem Bußgeldrechner ermitteln. Beides finden Sie am Beginn dieses Ratgebers.
Wie wird überprüft, ob Lkw die zulässige Höchstgeschwindigkeit befolgen?
Die zuständigen Behörden nutzen verschiedene Methoden, um zu überprüfen, ob die Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw auf Autobahn, Bundesstraße oder innerhalb der Stadt einhalten.
Üblicherweise kommen für die Geschwindigkeitsmessung von Fahrzeugen verschiedenste Blitzer und Radarfallen zum Einsatz. So können sowohl mobile als auch feste Blitzer kontrollieren, ob sich zum Beispiel der Fahrer von einem Lkw auf der Landstraße an die Höchstgeschwindigkeit hält. Alternativ dazu können Einsatzfahrzeuge auch mit entsprechendem Equipment ausgestattet werden, sodass eine Geschwindigkeitskontrolle durch Nachfahren möglich ist.
Darüber hinaus ist es auch möglich, mithilfe des digitalen Tachographen und der Fahrerkarten festzustellen, ob gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw verstoßen wurde. Denn das Kontrollgerät zeichnet – neben den Lenk- und Ruhezeiten – für die letzten 24 Stunden das gefahrene Tempo auf. Stellen die Beamten also im Zuge der Überprüfung der Fahrzeiten fest, dass ein Lkw mit über 7,5 Tonnen die Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn überschritten hat, kann dies zu einem Bußgeldbescheid führen.
Sie schreiben „Übrigens! Entgegen der verbreiteten Meinung gilt für Lkw auf der Autobahn keine gesonderte Höchstgeschwindigkeit.“…
Schonmal was von § 18 Abs. 5 StVO gehört? Demnach wird natürlich bei Lkw zwischen „außerorts“ und „Autobahnen und Kraftfahrstraßen“ unterschieden, denn dort gilt generell für Lkws ab 3,5 t (und somit eben auch für Lkws über 7,5 t) eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h und NICHT 60 km/h!