Bußgeldkatalog Überladung Pkw und Lkw (§ 34 StVZO und § 42 StVZO)

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 18. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Header Überladung

Bußgeldrechner: Überladung (Pkw & Lkw)

Bußgeldtabellen: Überladung

Kfz bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht oder Anhänger mit zul. Gesamtgewicht bis 2 t (Fahrzeugführer und Fahrzeughalter)

ÜberladungStrafe (€)Punkte
über 5 Prozent10
über 10 Prozent
30
über 15 Prozent35
über 20 Prozent951
über 25 Prozent1401
über 30 Prozent2351

Kfz. über 7,5 t zul. Gesamtgewicht oder Anhänger mit zul. Gesamtgewicht über 2 t (Fahrzeugführer)

ÜberladungStrafe (€)Punkte
2 bis 5 Prozent30
über 5 Prozent801
über 10 Prozent1101
über 15 Prozent1401
über 20 Prozent1901
über 25 Prozent2851
über 30 Prozent3801

(Fahrzeughalter)

ÜberladungStrafe (€)Punkte
2 bis 5 Prozent35
über 5 Prozent1401
über 10 Prozent2351
über 15 Prozent2851
über 20 Prozent3801
über 25 Prozent4251
über 30 Prozent4251

Kraftomnibus über 7,5 t zul. Gesamtgewicht m. Fahrgästen, Anhänger mit zul. Gesamtgewicht über 2 t m. gef. Gütern oder Kfz über 7,5 t zul. Gesamtgewicht m. gef. Gütern (Fahrzeugführer)

ÜberladungStrafe (€)Punkte
über 5 Prozent1201
über 10 Prozent
1651
über 15 Prozent2101
über 20 Prozent2851
über 25 Prozent427,501
über 30 Prozent5701
ÜberladungStrafe (€)Punkte
über 5 Prozent1201
über 10 Prozent
1651
über 15 Prozent2101
über 20 Prozent2851
über 25 Prozent427,501
über 30 Prozent5701

(Fahrzeughalter)

ÜberladungStrafe (€)Punkte
über 52101
über 10352,501
über 15427,501
über 205701
über 25637,501
über 30637,501

Kfz bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht m. gef. Gütern, Kraftomnibus bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht m. Fahrgästen oder Anhänger mit zul. Gesamtgewicht bis 2 t m. gef. Gütern (Fahrzeugführer)

ÜberladungStrafe (€)Punkte
über 20 Prozent142,501
über 25 Prozent2101
über 30 Prozent352,501

FAQ: Überladung

Wann gilt ein Kraftfahrzeug als überladen?

Um eine Überladung handelt es sich, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs überschritten wird. Angaben zu diesem Gewicht finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. dem Fahrzeugschein.

Weshalb ist eine Überladung so gefährlich?

Überladene Fahrzeuge gefährden die Verkehrssicherheit. Schließlich verändert sich das Bremsverhalten und das Kfz büßt vor allem beim Durchfahren von Kurven einiges an Stabilität ein, wenn eine Überladung vorliegt. Dadurch kann es schnell zu einem Unfall kommen.

Welche Bußgelder drohen bei einer Überladung?

Mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen, wenn Sie Ihr Kfz überladen haben, können Sie in diesen Tabellen ablesen.

Bußgeldkatalog Überladung: Welche Strafen drohen, wenn das Auto überladen ist?

Überladung
Überladung ist ein Risiko für die Verkehrssicherheit

Der Bußgeldkatalog „Überladung“ sieht laut StVO ein Bußgeld als Sanktionsmaßnahme vor, sobald die mitführende Ladung nicht so gesichert und verstaut wurde, dass diese selbst bei einer plötzlichen Vollbremsung nicht herabfallen oder verrutschen kann. Ebenso erfolgen Sanktionen, wenn das zulässige Gesamtgewicht durch eine Ladung überschritten wird, beispielsweise bei der Kontrolle eines Pkws, deren Anhänger überladen ist.

Eine festgestellte Überladung bei einem Fahrzeug – zumeist handelt es sich dabei um Transportfahrzeuge wie LKWs – wird mit einem Bußgeldbescheid sanktioniert, da diese zu einer erheblichen Gefährdung im Straßenverkehr führen kann und laut Verkehrsrecht in jedem Fall mit einem Bußgeld als abschreckende Maßnahme geahndet wird.

Während Punkte in Flensburg nur bei besonders massiven Vergehen gegen den Fahrer verhangen werden, beispielsweise wenn bei dem betreffenden Fahrzeug auf Grund von starker Überladung das Fahrverhalten negativ beeinflusst und dabei eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursacht wird, droht dem Verkehrssünder laut aktuellen Bußgeldkatalog jedoch bei dem Delikt „Kraftfahrzeug überladen“ kein Fahrverbot.

Der nachfolgende Artikel rund um das Thema Überladung liefert Ihnen alle wichtigen Informationen zur Ladungssicherheit und beantwortet Ihnen zugleich folgende Fragen: Wie schwer darf ein Kraftzeug inklusive Ladung sein? Welche genauen Bußgelder können bei einem Verstoß auf den Fahrzeugfahrer und auch auf den Halter zukommen und ab wann gilt ein Fahrzeug als überladen? Zudem geben wir Ihnen einen Überblick, inwiefern sich Überladen von einem Auto, LKW oder Wohnmobil auf die Fahrsicherheit auswirkt und ob sich durch eine Überladung die Unfallgefahr erhöht.

Wie schwer darf ein Kfz sein? – So wird eine Überladung vermieden

Nur wer als Verkehrsteilnehmer und Fahrer ganz genau weiß, wie schwer sein Fahrzeug ist, sowohl mit als auch ohne Ladung, kann das Delikt der Überladung vermeiden. Die StVO beziehungsweise das Verkehrsrecht hat explizit festgelegt, wie schwer ein zulässiges Kraftfahrzeug, wie zum Beispiel ein PKW, LKW oder Omnibus in Deutschland sein darf. Die nachfolgende Tabelle gibt die rechtlich festgelegten Gewichtsangaben von Zugfahrzeugen mit Anhängern wider.

PKWLKW/Omni­bus
Zu­läs­siges Ge­samt­ge­wicht (zGG) ohne An­hängerleich­ter PKW: zGG < 2,8 tleich­ter LKW: zGG < 7,5 t
schwe­rer PKW: zGG < 3,5 t (z. B. Transporter)schwe­rer LKW: zGG < 18 t
Zuläs­siges Gesamt­gewicht (zGG) mit An­hänger/Lad­ungFührer­schein­klasse B

  • Kfz mit zGG < 3,5 t + An­hänger mit zGG <750 kg

  • Kfz mit zGG <3,5 t + An­hänger mit zGG >750 kg (wenn das Ge­wicht des An­hängers nicht höher als das Eigengewicht ist und die zGG von Zugfahrzeug & Anhänger nicht 3,5 t überschreitet)
  • 18 t je­weils bei Kfz + 2-oder we­niger achsigen An­hän­ger

  • 25 t bei Kfz mit 3-achs­igen An­hän­ger

  • 36 t bei Kfz mit 4-achsigen An­hän­ger

  • 40 t bei Kfz mit 5-oder 6-achs­igen An­hän­ger

  • 44 t bei drei­achs­igem Kfz mit 2-oder 3-achsigen An­hän­ger (Kom­bina­tion aus Sattel­anhän­gern)
Führer­schein­klasse BE

bei höhe­ren Gewichts­klassen: (Kfz + An­hänger mit je zGG von 18 t erlaubt)

*zGG = zulässiges Gesamtgewicht

Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs setzt sich aus der Summe des Leergewichtes und der maximalen Zuladung dieses Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination zusammen. Wird das zulässige Gesamtgewicht überschritten, sieht der Bußgeldkatalog laut Bußgeldrechner Geldstrafen vor, die sich von 10 Euro bis hin zu 425 Euro erstrecken, die sowohl der Fahrer als auch der Halter bei einer Kontrolle zahlen müssen. Bei diesem Delikt wird laut StVO kein Fahrverbot erteilt, allerdings drohen bei gravierenden Überschreitungen Punkte in Flensburg.

Videos: Überladung von Fahrzeugen und Anhängern

Alles Wichtige zur Überladung bei PKW erfahren Sie auch im Video.
Alles Wichtige zur Überladung bei PKW erfahren Sie auch im Video.
Video: Überladung beim Anhänger
Video: Überladung beim Anhänger

Ab wann ist ein Anhänger überladen? – Allgemeine Informationen zur Überladung

Das deutsche Verkehrsrecht sieht vor, dass jegliche Ladung, die im Straßenverkehr transportiert wird, so abgesichert werden muss, dass diese nicht verrutschen oder gar während der Fahrt verloren gehen kann. Das heißt, auch wenn das Delikt der Überladung beim LKW oder eine Überladung vom PKW nicht greift, muss jeder Verkehrsteilnehmer mit Hilfe von bestimmten Vorkehrungen gewährleisten, dass die entsprechende Ladung sicher und fest am jeweiligen Fahrzeug montiert ist.

Ist dies nicht der Fall und der Verkehrssünder wird mit einer unzureichenden Ladungssicherung erwischt, droht diesem laut der aktuellen Bußgeldtabelle ein empfindliches Bußgeld. Die genauen Bußgeldbeträge für die jeweiligen Vergehen, die den Bußgeldkatalog Überladung betreffen, erhalten Sie in unserer Bußgeldtabelle oder Sie nehmen hierfür den aktuellen Bußgeldrechner zur Hilfe.

Bußgeldkatalog Überladung: Formen der Ladungssicherung

Überladung vermeiden
Überladung vermeiden: Ansonsten drohen Bußgelder.

Um mögliche Bußgelder oder gar Punkte in Flensburg zu vermeiden und vor allem um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, ist neben der vorherigen Klärung, mit wie viel zusätzlichen Gewicht gefahren werden darf, eine Ladungssicherung unumgänglich.

Autoexperten unterscheiden zwei Formen der Schutzmaßnahmen für jegliche Transportgüter, die in Kombination den besten Schutz der Ladung bieten:

  • formschlüssige Ladungssicherung: lückenloses und bündiges Anbringen der Transportgüter an den Wänden des Fahrzeugs oder der Halterung (Füllmitteln wie z.B. Schaumstoffpolster, luftgefüllte Polster oder Holzpaletten sichern die Ladung ab)
  • kraftschlüssige Ladesicherung: Transportgüter werden durch Gurte fixiert (weiteres Hilfsmittel: spezielle Antirutschmatten)

Weitere Informationen zum Thema Ladungssicherung:

Bußgeldkatalog Überladung PKW & Überladung LKW: Strafen fürs Überladen von Kraftfahrzeugen mit Anhänger

Wie bereits erwähnt, müssen laut Bußgeldtabelle Verkehrssünder, die gegen die Ladungsbestimmungen verstoßen, in der Regel nicht mit einem vorübergehenden Fahrverbot rechnen. Allerdings flattert garantiert ein Bußgeldbescheid ins Haus, unabhängig davon, ob das Auto überladen wurde, eine Überladung vom Wohnmobil oder eine Überladung vom Transporter festgestellt wurde.

Der Bußgeldkatalog Überladung sieht folgende Bußgelder vor, sobald das zulässige Gesamtgewicht (zGG) oder die zulässige Achslast überschritten wurde: Schon ab einer Überschreitung des zugelassenen Gesamtgewichts von mehr als 5 Prozent müssen die LKW-Fahrer und Halter mit 80 bis 140 Euro Bußgeld und 1 Punkt in der Flensburger Sünderkartei rechnen.

Mit zunehmender Überladung steigt das Bußgeld auf maximal 425 Euro, insbesondere wenn eine Gefährdung durch das verkehrsrechtliche Falschverhalten erzielt wird. Der Gesetzgeber hat in Bezug auf Delikte wie Auto überladen, Anhänger überladen oder eine Überladung vom Wohnmobil einen Toleranzbereich von 2% des Gesamtgewichtes festgelegt.

Bußgelder falsch beladener Fahrzeuge

Es gibt laut Bußgeldkatalog Überladung nicht nur Sanktionen bei der Überschreitung des gesetzlich vorgeschriebenen Gesamtgewichtes im Zusammenhang mit der Ladung, sondern auch bei der Missachtung von Vorschriften zur Ladungssicherung. Um für eine angemessene Ladungssicherung zu sorgen, sieht der Bußgeldkatalog für PKW folgende Bestimmungen vor:

DeliktBuß­geldPunkte
Ladung nicht gegen ver­meid­baren Lärm ge­sichert10€
Ladung ragt nach hinten 3 m raus, La­dung ragt nach hinten 1,5 raus und über 100 km/h gefahren, Ladung ragt nach vorne aus20€
Ladung ragt nach hinten über 1 m raus und wird nicht durch Leuch­te kennt­lich ge­macht25€
Ladung ist nicht aus­reichend gegen das Herab­fallen ge­sichert35€
La­dung ist nicht aus­reichend gegen das Herab­fallen ge­sichert (Gefähr­dung)60€1 Punkt
Ladung ist nicht aus­reichend gegen das Herab­fallen ge­sichert (Sach­schaden)75€1 Punkt

Überladung Pkw: Tipps und Tricks zum korrekten Laden

Wer mit dem Auto beispielsweise einen Umzug bewerkstelligen will und dabei möglichst nicht den Anhänger überladen möchte, sollte einige Tricks beachten. Denn ungesicherte Ladung oder eine massive Überladung mit dem Transporter voller Umzugskartons gilt als fahrlässiges Verkehrsverhalten. Wenn etwas passiert, zahlt die Versicherung in diesen Fällen nicht.

Erst sichern, dann fahren:

  • Ladung darf keinesfalls die Sicht versperren (Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker & Rückleuchten dürfen nicht verdeckt werden)
  • Ladung sollte weder vorne noch seitlich aus dem Auto herausragen (wenn die Ladung über 1 Meter über das Heck herausragt → rotes Warntuch oder Warnschild befestigen)
  • große & sperrige Gegenstände besser auf einem Dachgepäckträger sichern (Beachtung zulässiger Dachlast & maximale Höhe von 4 Metern)
  • geöffnete Kofferraumklappe mit Gurten so sichern, dass sie sich nicht während der Fahrt öffnet

Überladung: Auswirkungen aufs Fahrzeug & Risiken

Überladung ist ein unkalkulierbares Risiko
Überladung ist ein unkalkulierbares Risiko.

Eine mangelnde Ladungssicherung und auch die Konsequenzen einer Überladung stellen eine wesentliche Unfallursache dar. Dies äußert sich auch darin, dass Versicherungen für dadurch verursachte Schäden fast eine viertel Milliarde Euro pro Jahr aufbringen müssen. Eine statistische Erhebung Kraftfahrt-Bundesamtes fand zudem heraus, dass von 2.170 kontrollierten LKWs nur 35 % ihre Ladung ordnungsgemäß gesichert haben.

Diese Missstände versuchen Verkehrsverantwortliche durch die Verschärfung der Sanktionen für derartige Vergehen aufzuheben. Insbesondere die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung soll zukünftig mit einem erhöhten Bußgeld konfrontiert werden.

Durch die nicht vorschriftsmäßige Absicherung der Ladung vieler Fahrzeuge, entstehen auf Deutschlands Straßen nicht nur Sachschäden in dreistelliger Millionenhöhe, sondern auch ein höheres Risiko eines Unfalls. Durch eine Überladung kann beispielsweise massiver Druck auf die Reifen eines Fahrzeugs ausgeübt werden, der im schlimmsten Fall sogar zum Platzen der Reifen führen kann.

Des Weiteren wirkt sich eine Überladung negativ auf das Fahrverhalten aus; der Bremsweg verlängert sich und das Lenkverhalten wird schwerfälliger. Generell wirkt sich eine Überladung auf den gesamten Zustand des Autos aus und belastet die Motorisierung. Diese und viele weitere Faktoren begünstigen das Unfallrisiko und sind unbedingt zu vermeiden.

Über den Autor

Female Author Icon
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (60 Bewertungen, Durchschnitt: 4,48 von 5)
Bußgeldkatalog Überladung Pkw und Lkw (§ 34 StVZO und § 42 StVZO)
Loading...

Kommentare

  1. Mel sagt:

    Unser wohnmobil wird beladen 3500kg wiegen. Wir möchten einen kleinen Anhänger mitführen , also leichter als 750kg. Welchen Führerschein brauche ich wenn mein wohnmobil 300kg wiegt plus kleiner Anhänger (weniger als 750kg)??

    1. Mel sagt:

      Es sollte heissen wenn das wohnmobil 3500kg wiegt und der anhänger weniger als 750kg .

    2. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Mel,

      wenn das Zugfahrzeug nicht mehr als 3500 kg wiegt und der Anhänger weniger als 750 kg, genügt in der Regel ein Führerschein der Klasse B.

      – Die Redaktion

  2. Michael S. sagt:

    Hallo,

    Wohnmobil Überladung

    1. ab welcher überladung kann die Polizei die weiterfahrt untersagen?

    2. Was ist wenn das ZGG um 6% und die Achslast hinten um 15% überschritten ist?
    Wie ist die Strafe?

    Danke im Vorraus Michael S.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Michael S.

      bei einer Überladung kann die Polizei Sie generell auffordern, diese zu beseitigen, bevor Sie weiterfahren dürfen.
      Die genauen Zahlen für die Strafe bei einer Überladung stehen im Bußgeldkatalog auf der Seite, auf die Sie verweisen. Sie können diese aber auch dem Bußgeldrechner entnehmen.

      – Die Redaktion

  3. Helmut N. sagt:

    Hallo…

    …wenn ich es richtig verstanden habe beziehen sich die max. 5% Überladung (bei der man straffrei bleibt) auf das Gesamtgewicht des Fahrzeuges.

    Wenn das Fahrzeug 3000kg Gesamtgewicht hat wären das 150kg. Ist diese Annahme korrekt.

    DANKE im Voraus und Gruss!

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Helmut,

      das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs setzt sich aus der Summe des Leergewichtes und der maximalen Zuladung dieses Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination zusammen. Ab wann eine Überladung bestraft wird, ist von dem jeweiligen Kfz abhängig. Eine Überladung von 2-5 Prozent wird bei einem Kfz. mit über 7,5 t zul. Gesamtgewicht oder Anhänger mit zul. Gesamtgewicht über 2 t mit 30 Euro (Fahrzeugführer) bzw. 35 Euro (Fahrzeughalter) bestraft.

      – Die Redaktion

  4. Vitorio B. sagt:

    Hallo.
    Was kann mir passieren ob ich mit Mein Mercedes Sprinter bis 3,5t ein Überladung von 500 kg habe???

    Danke schon.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Vitorio,

      bei einem Kfz von bis zu 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht wird eine Überladung von über 5% mit 10 Euro Bußgeld bestraft, bei einer Überladung von über 10% mit 30 Euro, bei über 15% mit 35 Euro, bei über 20% mit 95 Euro, bei über 25% mit 140 Euro, bei über 30% mit 235 Euro. In den drei letztgenannten Fällen wird außerdem ein Punkt in Flensburg angerechnet.

      – Die Redaktion

  5. charlymod sagt:

    Bei einem Pickup der mit 3,5t zGG in den Papieren als LKW steht aber als PKW versteuert wird fällt in welche Bußgeldklasse bei Überladung? LKW oder PKW

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Charlymod,

      in der Regel wird ein solches Fahrzeug als LKW gewertet. Insbesondere dann, wenn die Aufbauten bzw. die Ladefläche offensichtlich zum Transport von Gütern ausgelegt ist. Dies ist bei einem Pickup gegeben.

      – Die Redaktion

  6. Marcel sagt:

    Hallo,

    ich habe 2 Fragen:

    1. Ich habe einen B96 Führerschein, PKW mit 2020KG zgg. und Anhägelast von 1900KG Anhänger mit 2000kg zgg. leergewicht von 500 KG. Darf ich diesen mit 1400KG beladen und fahren?

    2. B Führerschein Fahrzeug mit 735KG Ungebremmster Anhängelast Darf ich einen ungebremsten Anhänger mit 750KG zgg. ziehen wenn dieser nur bis 735KG beladen wird?

    Gruß

    Marcel

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Marcel,

      1. Mit dem B96 dürfen Sie eine Fahrzeugkombination von maximal 4250 kg zGG führen. Ihre Kombination hat ein zGG von 4020 kg. Die maximale Anhängelast ist mit 1900 kg (Anhänger + Ladung)nicht überschritten. Sollte also gehen.
      2. Mit dem B-Führerschein dürfen Sie maximal 750 kg ziehen. Mit 735 kg Anhängelast, ist der PKW nicht überladen. Das sollte also ebenfalls gehen.

      – Die Redaktion

  7. Alban sagt:

    Hallo

    mit welcher Strafe hat man zu rechnen, wenn man als Fahranfänger (in Probezeit) das zul. Gesamtgewicht des B-Führerscheins um 6% überschreitet. Anhänger und Auto haben zusammen 4040 kg anstatt der erlaubten 3800 kg.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Alban,

      mit einem B-Führerschein dürfen Sie entweder ein Zugfahrzeug mit 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewicht und einen Anhänger mit 750 kg zulässigen Gesamtgewicht oder wenn der Anhänger schwerer ist, eine Fahrzeugkombination von maximal 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewicht führen. Werden diese Werte überschritten könnte es sich sogar um einen Fall von Fahren ohne Fahrerlaubnis handeln. Dies wäre eine Straftat, was mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann.

      – Die Redaktion

  8. David sagt:

    Hallo,
    sie schreiben wie folgt:

    Der Gesetzgeber hat in Bezug auf Delikte wie Auto überladen, Anhänger überladen oder eine Überladung vom Wohnmobil einen Toleranzbereich von 2% des Gesamtgewichtes festgelegt.

    Wo finde ich zu dem Toleranzbereich ein Gesetzestext?

    Wie kann ich bei einer Kontrolle argumentieren?

    Kann man mir ein Bussgeld anhängen, wenn ich eine nachweisbare Überschreitung unter 2,00% habe?

    Danke für ihre Hilfe, David

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo David,

      dazu gibt es keinen Paragraphen. Im Bußgeldkatalog, welcher der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) angehängt ist, beginnt das Strafmaß aber erst ab zwei Prozent. Nach prüfen können Sie das in den entsprechenden Tabellen zur Überladung.

      – Die Redaktion

  9. Patrick sagt:

    Hallo, ich müsste für eine Überführung einen Anhänger ziehen, dieser hat eine zulässiges Gesamtgewicht von 1300kg. Wiegt aber als Gespann mit Ladung nur etwa 1000kg. Der PKW hat eine zulässige Anhängelast von 1200kg, darf ich den Anhänger dann ziehen? Was ist ausschlaggebend was in den Papieren steht oder was das Gespann tatsächlich wiegt?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Patrick,

      letztlich kommt das auf den Führerschein an. Bei B- und BE-Führerschein kommt ausschließlich auf das zulässige Gesamtgewicht an, das entscheidet, was Sie ziehen dürfen. Bei B darf der Anhänger nicht schwerer als 750 Kg bzw. das Gespann nicht schwerer als 3,5 Tonnen zGG sein. Bei BE darf der Anhänger maximal 3,5 Tonnen zGG haben. Bei der Anhängelast kommt es auf das tatsächliche Gewicht an. Wenn Sie also die zulässige Anhängelast nicht überschreiten und den entsprechenden Führerschein besitzen, sollte Sie das Gespann fahren dürfen.

      – Die Redaktion

  10. Axel sagt:

    Interessantes Bewertungsschema: wenn ich (hinter einem PKW) auf einen Anhaenger mit 2t zGG ca. 3 Tonnen lade, kostet das 235 Euro (und einen Treuepunkt) – nehme ich dafuer jedoch einen Anhaenger mit 2,5t zGG, so kostet das 380 Euro…
    Merke: wenn ueberladen, dann wenigstens richtig…

    Oder gibt es noch einen Sonderzuschlag, weil der Anhaenger im ersteren Falle richtig satt ueberladen war? Und: zahlt man noch einmal extra, wenn damit erwartungsgemaess auch die zulaessige Anhaengelast des Zugfahrzeugs ueberschritten ist?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Axel,

      in der Regel droht hier laut Bußgeldkatalog keine weitere Sanktion. Die Thematik der Überladung bezieht sich automatisch auch bereits auf die Überschreitung der zulässigen Anhängelast (§ 42 StVZO).

      – Die Redaktion

  11. Detlef N. sagt:

    In der Tabelle sind Bußgelder für Fahrer und Bußgelder für den Halter aufgeführt.
    Was ist, wenn Fahrer und Halter identisch ist?
    Nur einmal zahlen oder doppelt?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Detlef,

      Sie werden nur ein Bußgeld zahlen müssen. Das höhere Bußgeld für Halter wurde eingerichtet, um z. B. Logistik-Unternehmen ebenfalls in die Haftung nehmen zu können. Ansonsten würde das Risiko nur beim Fahrer liegen. Vermutlich würden bei Ihnen nur das Bußgeld für den Fahrer berechnet.

      – Die Redaktion

  12. Max sagt:

    Auf der Seite steht: “ Die StVO beziehungsweise das Verkehrsrecht hat explizit festgelegt, wie schwer ein zulässiges Kraftfahrzeug, wie zum Beispiel ein PKW, LKW oder Omnibus in Deutschland sein darf. “ Da ich in der STVO keine derartigen Informationen fand, würde ich bitte nachfragen, wo es denn steht? Eine Unterscheidung in leichte und schwere Pkw konnte ich leider auch nirgends belegt finden. Da ich beruflich viel mit den Straßenverkehr zutun habe, wäre eine rechtlich gestimmte Quelle mir sehr hilfreich.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Max,

      maßgeblich sind § 34 StVZO und § 42 StVZO, außerdem Ihre Führerscheinklasse sowie die Daten, die zum zulässigen Gesamtgewicht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vermerkt sind.

      – Die Redaktion

  13. Franz sagt:

    Sie schreiben am 13.7.15: „Die zulässige Gesamtmasse des angekoppelten Anhängers darf laut Klasse 3 Führerschein nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs.“

    Wenn nun aber die zul.Anhängelast eines PKW mit 1600kg Leergew 1800kg beträgt, stellt sich die Frage wer (mit welcher Führerscheinklasse) diese Anhängelast ausnutzen darf?
    Wenn ich recht verstehe müsste man mit Kl.3 Führerschein einen 2to Hänger folglich auf 1.6to ablasten lassen um überhaupt korrekt unterwegs sein zu können, und zwar unabhängig vom tatsächlichen Beladungswert, richtig?
    Welche Bußkonsequenzen drohen, wenn man mit Fs-KL.3(alt,vor 1980)) mit obigem Zugfzhg mit 1800kg festgestelltem Istgewicht des Hängers unterwegs ist …
    a, bei Hängerablastung auf 1,6to
    b, bei Hängerablastung auf 1,8to
    c, ohne Hängerablastung, d.h. bei 2to zGG Hänger

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Franz,

      eine solche Kombination darf gefahren werden mit der Führerscheinklasse BE (Anhänger darf bis 3, 5 Tonnen wiegen) bzw. der Klasse 3 (Kombination nicht schwerer als 12 Tonnen). Zu beachten wäre allerdings, die zulässige Anhängelast beim Zugfahrzeug. Bei PKW dürfen nach § 42 StVZO Anhänger nie schwerer sein als das Zugfahrzeug. Es gibt aber Ausnahmen. Geländewagen dürfen das 1,5-fache ihres Gewichtes ziehen. Das Zugfahrzeug ist da also entscheidend. Alles was schwerer ist, als das Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs bzw. die zulässige Anhängelast, die im Fahrzeugschein steht (letztere vermutlich maßgebend für ein Bußgeld, stellt eine Überladung dar.

      – Die Redaktion

  14. Daniel M sagt:

    Mein Auto hat eine maximale Anhängelast von 1700kg.
    Welcher Tabelle trifft auch mich zu wenn ich meine max. Anhängelast überschreite, jedoch aber nicht die max. Gesamtmasse des Anhängers?

  15. Silke sagt:

    Ich fahre ein Wohnmobil mit zulässigem Gesamtgewicht von 4,0t und würde es gerne runterlasten auf 3,5t. um Steuern und den Jährlichen TÜV zu sparen. Im Klartext heißt das, das ich unter 3,675t liegen muss bei einer KONTROLLE um ohne Bußgeld davon zu kommen . Richtig ? Frage 2:Wie sieht es im Rest der EU aus ?
    Vielen Dank im Voraus.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Silke,

      ja, in der Regel werden Verwarn- und Bußgelder für die Überladung von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen erst ab einer Überschreitung von 5 Prozent geahndet.

      Leider kann Ihnen hier keine Auskunft zu den Bußgeldkatalogen der anderen EU-Länder erteilt werden, da wir uns ausschließlich mit dem deutschen Tatbestandskatalog befassen. Sie können sich jedoch auch über die Behörden der anderen Länder entsprechend informieren.

      – Die Redaktion

  16. Franz sagt:

    Prozentual ab wie viel Überschreitung der Anhängelast an einem Lkw mit 7,49 to. zul. Gesamtgewicht darf eine Weiterfahrt im Zuge einer Polizeikontrolle untersagt werden ?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Franz,

      bei einem Fahrzeug unter 7,5 t Gesamtgewicht liegt die Grenze bei 5%.

      – Die Redaktion

  17. Mack sagt:

    Wenn Fahrzeughalter von PKW und PKW Anhänger unterschiedlich sind und der Anhänger überladen ist so das es Punkte oder sogar ein Fahrverbot gibt, werd wird alles Bestraft?

    Beispiel:
    Ich habe ein Geschäftsauto (Zulassung über Firma bei der ich arbeite) und an den Hänge ich meinen (zugelassen auf mich Privat) an und überlade nur den Anhänger.

    Frage: Bekommt mein Chef auch eine Strafe oder nur ich als Fahrer und Besitzer des Anhängers???

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Mack,

      in der Regel können nur Fahrer und Halter bei Überladung mit einer Geldbuße belegt werden. Da Sie in diesem Falle sowohl Kfz-Führer als auch Halter des Anhängers sind, kann nur Ihnen allein die Strafe auferlegt sein.

      Bei Überladung des gewerblichen Zugfahrzeuges kann auch der Arbeitgeber als Halter zur Verantwortung gezogen werden.

      – Die Redaktion

  18. Bernhard N. sagt:

    Hallo,

    wie sieht es denn bei folgender Konstellation aus:
    – der Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1.000 kg, wird aber nur bis 850 kg beladen
    – der PKW hat eine zulässige Anhängelast von 750 kg; warum diese sehr niedrige Anhängelast exisitiert, war über den Händler nicht zu klären (das Leergewicht beträgt > 1.300 kg, bei anderen Motorisierungen sind bis zu 1.800 kg eingetragen)

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Bernhard N.,

      die maximal erlaubte Anhängelast des Pkw darf nicht überschritten werden. D.h. Sie dürfen mit dem Pkw nur einen Anhänger ziehen, der inklusive Ladung nicht mehr als 750 kg wiegt.

      – Die Redaktion

      1. Konrad sagt:

        Wenn die erlaubte Anhängelast bei dem letzten Beispiel überschritten wird, welcher Paragraph kommt dann zum Tragen?
        Überall lese ich nur über das Überschreiten des Gesamtgewichts (Hänger, Fahrzeug bzw. beides zusammen).

        Mit freundlichen Grüßen

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Konrad,

          die zulässigen Anhängelasten von Fahrzeugen sind in Paragraph 42 StVZO geregelt. Sie sind für dem jeweiligen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) des Kfz zu entnehmen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann eine Geldbuße und weitere Sanktionen nach sich ziehen.

          – Die Redaktion

  19. Wolfgang sagt:

    Hallo,
    Sie schreiben in Ihrem Artikel „Schon ab einer Überschreitung der zugelassenen Ladung von mehr als 5 Prozent müssen die LKW-Fahrer und Halter mit 80 bis 140 Euro Bußgeld und 1 Punkt in der Flensburger Sünderkartei rechnen.“ Muss es nicht korrekt „…Überschreitung des zul. Gesamtgewichts von mehr als 5%…“ lauten? Die Prozentzahl der Überladung bezieht sich doch auf das zul. Ges.-Gewicht oder?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Wolfgang,

      vielen Dank für den Hinweis, wir haben die Passage angepasst.

      – Die Redaktion

  20. Thomas sagt:

    Hallo,

    ich möchte meinen EURO 3 LKW von 11,99 t auf 7,49 t ablasten, sonst müßte ich pro Jahr ca. 4.000.-EURO
    Maut bezahlen, da ich aber durch die Ablastung nur noch 700kg Nutzlast habe werde ich bei einer Beladung
    vom 2500kg ein Ges.-Gewicht von 9290kg erreichen. Somit ist das zulässige Ges-Gewicht um 24% übeschritten.
    Was kann mir passieren? 95.-Euro + 1 Punkt.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Thomas,

      bei einer Überladung von mehr als 20% werden 95 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg fällig. Bei Vorsatz verdoppelt sich sich dieser Regelsatz.

      – Die Redaktion

  21. Birger sagt:

    Moin,

    unser PKW darf hat das Leergewicht von 2078Kg und max 2590Kg.
    Unser Wohnwagen wiegt max 1200Kg.

    Ich darf den unter Klasse 3 problemlos Fahren. Meine Frau leider mit der Klasse B nicht, weil die maximale Masse ja über 3500kg kommt.

    Wie verhält es sich, wenn sie nun trotzdem Fährt, auch wenn die 3500Kg nicht erreicht sind da Fahrzeug leer bzw. unter 2500Kg im Betrieb ist?

    Und noch eine Frage, mit der Klasse 3 darf man doch weiterhin Anhänger ziehen, auch wenn diese mehr als die Anhängelast an Gesamtmasse haben dürfen, sie aber nur bis max zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges wiegen?
    Also in meinem Fall ein 3500Kg Anhänger, wiegt gesamt angehängt gerade 2000Kg, Fahrzeug darf 2250Kg ziehen.

    Dank für eine Antwort

    Mit Gruß

    Birger

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo,

      maßgeblich ist das maximale zugelassene Gewicht. Wenn Ihre Frau für dieses keinen Führerschein besitzt, darf Sie das Fahrzeug nicht fahren.
      Die zulässige Gesamtmasse des angekoppelten Anhängers darf laut Klasse 3 Führerschein nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs. Die Fahrzeugkombination darf max. 12 t wiegen.

      – Die Redaktion

      1. Birger sagt:

        somit wird meine Frau die Schlüsselzahl 96 nun machen!

  22. Clemens B. sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Bußgeldkatalog Überladung PKW /LKW

    Leider muss feststellen das eine Angabe

    ( Überladung für KFZ bis 7,5 bis 5% 10 Euro kostet

    Im Bußgeldkatalog §31 STVZO Verantwortung für den Betrieb der KFZ

    Tatbestand
    vor 331784 ( Seite 15 von 27 )

    331130 Sie ordneten die Inbetriebnahme (obwohl bis 2-5% überschritten 35 Euro )
    331148

    was von den beiden Strafbeiträgen ist richtig ?

    Voraus besten Dank

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Clemens,

      für LKW und für PKW gibt es hier unterschiedliche Bußgelder; und auch für Fahrer und Halter des Fahrzeugs. Zudem – und dieses Problem sprechen Sie wohl an, wie ich den Tatbestandsnummern zu entnehmen glaube – unterscheidet man zwischen Überladung als solcher und einer Ladung, die die einzelnen Achsen des Fahrzeuges nicht gleichmäßig belastet. Hier ergeben sich je nach Tatbestand unterschiedliche Bußgelder.

      – Die Redaktion

  23. Müller sagt:

    Hallo, wir haben einen wohnwagen 1360kg zul. Gesamt Gewicht. Auto hat 2,3t zul. Gesamtgewicht. Darf ich dann den Anhänger 5% überladen sprich 68 kg ohne eine Strafe zu bezahlen? Habe nämlich nur 100kg zuladung und die Fahrräder wiegen bei 4 Stück schon 50 kg. Danke für ihre Info.
    Grüsse

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo,

      bis zu einer Überladung von 5 % gibt es kein Bußgeld. Natürlich heißt das nicht, dass es erlaubt wäre, das Fahrzeug zu überladen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie versuchen, das Limit nicht so weit auszureizen.

      – Die Redaktion

  24. Tom sagt:

    Ich haben den alten Führerschein Klasse 3. Dieser berechtigt zum Führen von Fahrzeugen bis 7500 kg zGG (C1). Mein (Oldtimer) LKW ist abgelastet auf 7,49t zGG.

    Frage: Wenn ich nun diesen LKW mit 5% überlade, fahre ich dann ohne gültige Fahrerlaubnis, oder gibt es nur ein Bussgeld wegen Überladung? Danke für jede Info!

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Tom,

      nehmen Sie ein Fahrzeug in Betrieb, dessen „Betriebserlaubnis erloschen“ war, so müssen Sie ein Bußgeld von 50 Euro bezahlen.

      – Die Redaktion

  25. artur Ez-zhar sagt:

    habe einen 7,5 tonner kann 1,8 t zu laden wie wird die überladung berechnet

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Artur,

      um die Strafen für Überladung zu berechnen, wählen Sie bei den obigen Tabellen die Kategorie „Überladung (für Kfz. über 7,5 t zul. Gesamtgewicht oder Anhänger mit zul. Gesamtgewicht über 2 t)“

      – Die Redaktion

      1. wolf. sagt:

        Wenn ich die Frage richtig verstanden habe hat er doch nur einen 7,5-Tonner. Dann müßte er doch bei LKW bis 7,5 to nachsehen.
        Die prozentuale Überladung bezieht sich dann wohl auf das zulässige Gesamtgewicht.

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo,

          auch Ihre Interpretation könnte richtig sein. Ich habe es so verstanden, dass er zu seinem im Leerzustand 7,5 t schweren LKW noch einmal 1,8 t hinzuladen kann. Je nachdem was zutrifft, wählen Sie die richtige Tabelle aus.

          – Die Redaktion

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder