Bußgeldkatalog Überladung Pkw und Lkw (§ 34 StVZO und § 42 StVZO)

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 18. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Header Überladung

Bußgeldrechner: Überladung (Pkw & Lkw)

Bußgeldtabellen: Überladung

Kfz bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht oder Anhänger mit zul. Gesamtgewicht bis 2 t (Fahrzeugführer und Fahrzeughalter)

ÜberladungStrafe (€)Punkte
über 5 Prozent10
über 10 Prozent
30
über 15 Prozent35
über 20 Prozent951
über 25 Prozent1401
über 30 Prozent2351

Kfz. über 7,5 t zul. Gesamtgewicht oder Anhänger mit zul. Gesamtgewicht über 2 t (Fahrzeugführer)

ÜberladungStrafe (€)Punkte
2 bis 5 Prozent30
über 5 Prozent801
über 10 Prozent1101
über 15 Prozent1401
über 20 Prozent1901
über 25 Prozent2851
über 30 Prozent3801

(Fahrzeughalter)

ÜberladungStrafe (€)Punkte
2 bis 5 Prozent35
über 5 Prozent1401
über 10 Prozent2351
über 15 Prozent2851
über 20 Prozent3801
über 25 Prozent4251
über 30 Prozent4251

Kraftomnibus über 7,5 t zul. Gesamtgewicht m. Fahrgästen, Anhänger mit zul. Gesamtgewicht über 2 t m. gef. Gütern oder Kfz über 7,5 t zul. Gesamtgewicht m. gef. Gütern (Fahrzeugführer)

ÜberladungStrafe (€)Punkte
über 5 Prozent1201
über 10 Prozent
1651
über 15 Prozent2101
über 20 Prozent2851
über 25 Prozent427,501
über 30 Prozent5701
ÜberladungStrafe (€)Punkte
über 5 Prozent1201
über 10 Prozent
1651
über 15 Prozent2101
über 20 Prozent2851
über 25 Prozent427,501
über 30 Prozent5701

(Fahrzeughalter)

ÜberladungStrafe (€)Punkte
über 52101
über 10352,501
über 15427,501
über 205701
über 25637,501
über 30637,501

Kfz bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht m. gef. Gütern, Kraftomnibus bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht m. Fahrgästen oder Anhänger mit zul. Gesamtgewicht bis 2 t m. gef. Gütern (Fahrzeugführer)

ÜberladungStrafe (€)Punkte
über 20 Prozent142,501
über 25 Prozent2101
über 30 Prozent352,501

FAQ: Überladung

Wann gilt ein Kraftfahrzeug als überladen?

Um eine Überladung handelt es sich, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs überschritten wird. Angaben zu diesem Gewicht finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. dem Fahrzeugschein.

Weshalb ist eine Überladung so gefährlich?

Überladene Fahrzeuge gefährden die Verkehrssicherheit. Schließlich verändert sich das Bremsverhalten und das Kfz büßt vor allem beim Durchfahren von Kurven einiges an Stabilität ein, wenn eine Überladung vorliegt. Dadurch kann es schnell zu einem Unfall kommen.

Welche Bußgelder drohen bei einer Überladung?

Mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen, wenn Sie Ihr Kfz überladen haben, können Sie in diesen Tabellen ablesen.

Bußgeldkatalog Überladung: Welche Strafen drohen, wenn das Auto überladen ist?

Überladung
Überladung ist ein Risiko für die Verkehrssicherheit

Der Bußgeldkatalog „Überladung“ sieht laut StVO ein Bußgeld als Sanktionsmaßnahme vor, sobald die mitführende Ladung nicht so gesichert und verstaut wurde, dass diese selbst bei einer plötzlichen Vollbremsung nicht herabfallen oder verrutschen kann. Ebenso erfolgen Sanktionen, wenn das zulässige Gesamtgewicht durch eine Ladung überschritten wird, beispielsweise bei der Kontrolle eines Pkws, deren Anhänger überladen ist.

Eine festgestellte Überladung bei einem Fahrzeug – zumeist handelt es sich dabei um Transportfahrzeuge wie LKWs – wird mit einem Bußgeldbescheid sanktioniert, da diese zu einer erheblichen Gefährdung im Straßenverkehr führen kann und laut Verkehrsrecht in jedem Fall mit einem Bußgeld als abschreckende Maßnahme geahndet wird.

Während Punkte in Flensburg nur bei besonders massiven Vergehen gegen den Fahrer verhangen werden, beispielsweise wenn bei dem betreffenden Fahrzeug auf Grund von starker Überladung das Fahrverhalten negativ beeinflusst und dabei eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursacht wird, droht dem Verkehrssünder laut aktuellen Bußgeldkatalog jedoch bei dem Delikt „Kraftfahrzeug überladen“ kein Fahrverbot.

Der nachfolgende Artikel rund um das Thema Überladung liefert Ihnen alle wichtigen Informationen zur Ladungssicherheit und beantwortet Ihnen zugleich folgende Fragen: Wie schwer darf ein Kraftzeug inklusive Ladung sein? Welche genauen Bußgelder können bei einem Verstoß auf den Fahrzeugfahrer und auch auf den Halter zukommen und ab wann gilt ein Fahrzeug als überladen? Zudem geben wir Ihnen einen Überblick, inwiefern sich Überladen von einem Auto, LKW oder Wohnmobil auf die Fahrsicherheit auswirkt und ob sich durch eine Überladung die Unfallgefahr erhöht.

Wie schwer darf ein Kfz sein? – So wird eine Überladung vermieden

Nur wer als Verkehrsteilnehmer und Fahrer ganz genau weiß, wie schwer sein Fahrzeug ist, sowohl mit als auch ohne Ladung, kann das Delikt der Überladung vermeiden. Die StVO beziehungsweise das Verkehrsrecht hat explizit festgelegt, wie schwer ein zulässiges Kraftfahrzeug, wie zum Beispiel ein PKW, LKW oder Omnibus in Deutschland sein darf. Die nachfolgende Tabelle gibt die rechtlich festgelegten Gewichtsangaben von Zugfahrzeugen mit Anhängern wider.

PKWLKW/Omni­bus
Zu­läs­siges Ge­samt­ge­wicht (zGG) ohne An­hängerleich­ter PKW: zGG < 2,8 tleich­ter LKW: zGG < 7,5 t
schwe­rer PKW: zGG < 3,5 t (z. B. Transporter)schwe­rer LKW: zGG < 18 t
Zuläs­siges Gesamt­gewicht (zGG) mit An­hänger/Lad­ungFührer­schein­klasse B

  • Kfz mit zGG < 3,5 t + An­hänger mit zGG <750 kg

  • Kfz mit zGG <3,5 t + An­hänger mit zGG >750 kg (wenn das Ge­wicht des An­hängers nicht höher als das Eigengewicht ist und die zGG von Zugfahrzeug & Anhänger nicht 3,5 t überschreitet)
  • 18 t je­weils bei Kfz + 2-oder we­niger achsigen An­hän­ger

  • 25 t bei Kfz mit 3-achs­igen An­hän­ger

  • 36 t bei Kfz mit 4-achsigen An­hän­ger

  • 40 t bei Kfz mit 5-oder 6-achs­igen An­hän­ger

  • 44 t bei drei­achs­igem Kfz mit 2-oder 3-achsigen An­hän­ger (Kom­bina­tion aus Sattel­anhän­gern)
Führer­schein­klasse BE

bei höhe­ren Gewichts­klassen: (Kfz + An­hänger mit je zGG von 18 t erlaubt)

*zGG = zulässiges Gesamtgewicht

Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs setzt sich aus der Summe des Leergewichtes und der maximalen Zuladung dieses Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination zusammen. Wird das zulässige Gesamtgewicht überschritten, sieht der Bußgeldkatalog laut Bußgeldrechner Geldstrafen vor, die sich von 10 Euro bis hin zu 425 Euro erstrecken, die sowohl der Fahrer als auch der Halter bei einer Kontrolle zahlen müssen. Bei diesem Delikt wird laut StVO kein Fahrverbot erteilt, allerdings drohen bei gravierenden Überschreitungen Punkte in Flensburg.

Videos: Überladung von Fahrzeugen und Anhängern

Alles Wichtige zur Überladung bei PKW erfahren Sie auch im Video.
Alles Wichtige zur Überladung bei PKW erfahren Sie auch im Video.
Video: Überladung beim Anhänger
Video: Überladung beim Anhänger

Ab wann ist ein Anhänger überladen? – Allgemeine Informationen zur Überladung

Das deutsche Verkehrsrecht sieht vor, dass jegliche Ladung, die im Straßenverkehr transportiert wird, so abgesichert werden muss, dass diese nicht verrutschen oder gar während der Fahrt verloren gehen kann. Das heißt, auch wenn das Delikt der Überladung beim LKW oder eine Überladung vom PKW nicht greift, muss jeder Verkehrsteilnehmer mit Hilfe von bestimmten Vorkehrungen gewährleisten, dass die entsprechende Ladung sicher und fest am jeweiligen Fahrzeug montiert ist.

Ist dies nicht der Fall und der Verkehrssünder wird mit einer unzureichenden Ladungssicherung erwischt, droht diesem laut der aktuellen Bußgeldtabelle ein empfindliches Bußgeld. Die genauen Bußgeldbeträge für die jeweiligen Vergehen, die den Bußgeldkatalog Überladung betreffen, erhalten Sie in unserer Bußgeldtabelle oder Sie nehmen hierfür den aktuellen Bußgeldrechner zur Hilfe.

Bußgeldkatalog Überladung: Formen der Ladungssicherung

Überladung vermeiden
Überladung vermeiden: Ansonsten drohen Bußgelder.

Um mögliche Bußgelder oder gar Punkte in Flensburg zu vermeiden und vor allem um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, ist neben der vorherigen Klärung, mit wie viel zusätzlichen Gewicht gefahren werden darf, eine Ladungssicherung unumgänglich.

Autoexperten unterscheiden zwei Formen der Schutzmaßnahmen für jegliche Transportgüter, die in Kombination den besten Schutz der Ladung bieten:

  • formschlüssige Ladungssicherung: lückenloses und bündiges Anbringen der Transportgüter an den Wänden des Fahrzeugs oder der Halterung (Füllmitteln wie z.B. Schaumstoffpolster, luftgefüllte Polster oder Holzpaletten sichern die Ladung ab)
  • kraftschlüssige Ladesicherung: Transportgüter werden durch Gurte fixiert (weiteres Hilfsmittel: spezielle Antirutschmatten)

Weitere Informationen zum Thema Ladungssicherung:

Bußgeldkatalog Überladung PKW & Überladung LKW: Strafen fürs Überladen von Kraftfahrzeugen mit Anhänger

Wie bereits erwähnt, müssen laut Bußgeldtabelle Verkehrssünder, die gegen die Ladungsbestimmungen verstoßen, in der Regel nicht mit einem vorübergehenden Fahrverbot rechnen. Allerdings flattert garantiert ein Bußgeldbescheid ins Haus, unabhängig davon, ob das Auto überladen wurde, eine Überladung vom Wohnmobil oder eine Überladung vom Transporter festgestellt wurde.

Der Bußgeldkatalog Überladung sieht folgende Bußgelder vor, sobald das zulässige Gesamtgewicht (zGG) oder die zulässige Achslast überschritten wurde: Schon ab einer Überschreitung des zugelassenen Gesamtgewichts von mehr als 5 Prozent müssen die LKW-Fahrer und Halter mit 80 bis 140 Euro Bußgeld und 1 Punkt in der Flensburger Sünderkartei rechnen.

Mit zunehmender Überladung steigt das Bußgeld auf maximal 425 Euro, insbesondere wenn eine Gefährdung durch das verkehrsrechtliche Falschverhalten erzielt wird. Der Gesetzgeber hat in Bezug auf Delikte wie Auto überladen, Anhänger überladen oder eine Überladung vom Wohnmobil einen Toleranzbereich von 2% des Gesamtgewichtes festgelegt.

Bußgelder falsch beladener Fahrzeuge

Es gibt laut Bußgeldkatalog Überladung nicht nur Sanktionen bei der Überschreitung des gesetzlich vorgeschriebenen Gesamtgewichtes im Zusammenhang mit der Ladung, sondern auch bei der Missachtung von Vorschriften zur Ladungssicherung. Um für eine angemessene Ladungssicherung zu sorgen, sieht der Bußgeldkatalog für PKW folgende Bestimmungen vor:

DeliktBuß­geldPunkte
Ladung nicht gegen ver­meid­baren Lärm ge­sichert10€
Ladung ragt nach hinten 3 m raus, La­dung ragt nach hinten 1,5 raus und über 100 km/h gefahren, Ladung ragt nach vorne aus20€
Ladung ragt nach hinten über 1 m raus und wird nicht durch Leuch­te kennt­lich ge­macht25€
Ladung ist nicht aus­reichend gegen das Herab­fallen ge­sichert35€
La­dung ist nicht aus­reichend gegen das Herab­fallen ge­sichert (Gefähr­dung)60€1 Punkt
Ladung ist nicht aus­reichend gegen das Herab­fallen ge­sichert (Sach­schaden)75€1 Punkt

Überladung Pkw: Tipps und Tricks zum korrekten Laden

Wer mit dem Auto beispielsweise einen Umzug bewerkstelligen will und dabei möglichst nicht den Anhänger überladen möchte, sollte einige Tricks beachten. Denn ungesicherte Ladung oder eine massive Überladung mit dem Transporter voller Umzugskartons gilt als fahrlässiges Verkehrsverhalten. Wenn etwas passiert, zahlt die Versicherung in diesen Fällen nicht.

Erst sichern, dann fahren:

  • Ladung darf keinesfalls die Sicht versperren (Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker & Rückleuchten dürfen nicht verdeckt werden)
  • Ladung sollte weder vorne noch seitlich aus dem Auto herausragen (wenn die Ladung über 1 Meter über das Heck herausragt → rotes Warntuch oder Warnschild befestigen)
  • große & sperrige Gegenstände besser auf einem Dachgepäckträger sichern (Beachtung zulässiger Dachlast & maximale Höhe von 4 Metern)
  • geöffnete Kofferraumklappe mit Gurten so sichern, dass sie sich nicht während der Fahrt öffnet

Überladung: Auswirkungen aufs Fahrzeug & Risiken

Überladung ist ein unkalkulierbares Risiko
Überladung ist ein unkalkulierbares Risiko.

Eine mangelnde Ladungssicherung und auch die Konsequenzen einer Überladung stellen eine wesentliche Unfallursache dar. Dies äußert sich auch darin, dass Versicherungen für dadurch verursachte Schäden fast eine viertel Milliarde Euro pro Jahr aufbringen müssen. Eine statistische Erhebung Kraftfahrt-Bundesamtes fand zudem heraus, dass von 2.170 kontrollierten LKWs nur 35 % ihre Ladung ordnungsgemäß gesichert haben.

Diese Missstände versuchen Verkehrsverantwortliche durch die Verschärfung der Sanktionen für derartige Vergehen aufzuheben. Insbesondere die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung soll zukünftig mit einem erhöhten Bußgeld konfrontiert werden.

Durch die nicht vorschriftsmäßige Absicherung der Ladung vieler Fahrzeuge, entstehen auf Deutschlands Straßen nicht nur Sachschäden in dreistelliger Millionenhöhe, sondern auch ein höheres Risiko eines Unfalls. Durch eine Überladung kann beispielsweise massiver Druck auf die Reifen eines Fahrzeugs ausgeübt werden, der im schlimmsten Fall sogar zum Platzen der Reifen führen kann.

Des Weiteren wirkt sich eine Überladung negativ auf das Fahrverhalten aus; der Bremsweg verlängert sich und das Lenkverhalten wird schwerfälliger. Generell wirkt sich eine Überladung auf den gesamten Zustand des Autos aus und belastet die Motorisierung. Diese und viele weitere Faktoren begünstigen das Unfallrisiko und sind unbedingt zu vermeiden.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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Bußgeldkatalog Überladung Pkw und Lkw (§ 34 StVZO und § 42 StVZO)
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Kommentare

  1. Bernd sagt:

    Guten Tag

    welche Strafen sind zu erwarten wenn man über 30 % überladen hat? Hierzu finde ich irgendwie keine Angaben.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Bernd,

      die Bußgelder variieren je nachdem um welches Kfz sich handelt und ob Sie Halter oder Fahrer sind. Im Bußgeldrechner oder den Tabellen finden Sie Angaben dazu, wie viel eine 30%ige Überladung kostet.

      – Die Redaktion

  2. David sagt:

    Hallo,
    unser Sattelzug hat in der Zulassung ein zGG von 45to eingetragen und ist somit dafür ausgelegt. Hier in Deutschland darf man ja mit 40 to unterwegs sein. Wenn jetzt das Fzg mit 5% überladen wird bewegt sich das Fzg mit 42to und ist technisch nicht überladen, aber von der StVO schon. Bis 5% Überladung würde es ja kein Bußgeld geben, oder doch?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Daniel,

      die Überladung vom LKW-Bußgeldkatalog wird anhand des Gesamtgewichts berechnet, welches gemessen wurde. 42 Tonnen wären dann also fünf Prozent mehr, als das Gesamtgewicht betragen darf und würde in der Regel kein Bussgeld nachsichziehen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  3. Bernd sagt:

    Hallo,
    ich besitze einen Führerschein der Klasse B, erworben am 15.01.1965. Kann ich mit diesem ein Fahrzeug mit 3,85 t zGG führen (Besitzstandswahrung)?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Bernd,

      mit der alten Führerscheinklasse sind Sie in der Regel lediglich berechtigt ein Fahrzeug bis 3,5 t zu fahren.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  4. Hans sagt:

    der Gesetzgeber behandelt ja angeblich PKW+Hänger als ZUGEINHEIT.
    demzufolge müßte ja der Toleranzbereich von 2>5 % sich auf das zulässige GesamtZugGewicht beziehen.
    bei einem zul. GesamtZugGewicht von 4400 kg dürfte man folglich um 220 kg überladen sein…!?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Hans,

      ja, PKW und Anhänger gelten als Zugeinheit. Insofern haben Sie Recht. Setzen Sie sich jedoch zur Sicherheit bei solchen Fragen mit der Fahrerlaubnisbehörde auseinander.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

      1. Hans sagt:

        bei einem zul. GesamtZugGewicht von 4400 kg…. das sich wie folgt zusammensetzt:
        2500 kg für das Zugfahrzeug
        1900 kg für die Anhängelast incl. 100 kg Stützlast

        bei einem zul. Gesamtgewicht des Hängers von 1800 kg
        und einem tatsächlichen Gesamtgewicht des Hängers von 2020 kg
        bestünde nun eine Überladung des Zuges von 5 %
        und eine Überladung de Hängers von 12,22 %

        betrachter man die Überladung des Hängers isoliert vom gesamten Zug, so würden nun fiktiv 30,00 Euro Bußgeld fällig.

        da aber PKW und Anhänger als Zugeinheit gelten….. bewegt man sich ja doch innerhalb der Toleranzgrenze und es dürfte kein Bußgeld fällig werden…!?

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Hans,

          eine Überladung wird unseres Erachtens separat für den Anhänger betrachtet und nicht mit dem Zugfahrzeug zusammengefasst. Demnach würde das Bussgeld von 30€ fällig werden.

          Das Team von bussgeldkatalog.net

  5. Hatsch sagt:

    Moin … wenn ich mit meinem WOMO das ein zGG von 7490 kg hat .. überladen fahre .. bis max 2 % … also im Rahmen der Toleranz …. erlischt dann der Versicherungsschutz ???

    Und wenn in dem Bereich nicht .. wie sieht’s bei 5-8 % aus ??

    Vielen Dank für Antwort.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Hatsch,

      solange Sie sich im rechtlich erlaubten Toleranzrahmen bewegen, sollte der Versicherungsschutz auch weiterhin bestehen. Befinden Sie sich jedoch außerhalb davon, ist es gut möglich, dass der Versicherungsschutz erlischt – schließlich gilt dieser in der Regel nur für ordnungsgemäß geführte Fahrzeuge. Erfragen Sie solche Dinge am besten bei Ihrer Versicherung selbst.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  6. Hubert H sagt:

    Das zusätzliches Gesamtgewicht meines Wohnwagen beträgt 1700 Kg .

    Wenn ich ihn um 10% überladen hätte , wären es 1870 kg .

    Oder bezieht sich die Überladung auf das Gewicht was ich zuladen darf ?

    Das Leergewicht ist ja nirgendwo vermerkt !

    Nächste Frage : Dürfte man die Fahrt weiter fortsetzen mit der Überladung ?

    m.f.G. Hubert

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Hubert H,

      die Prozente beziehen sich auf das zugelassene Gesamtgewicht. Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs setzt sich aus der Summe des Leergewichtes und der maximalen Zuladung dieses Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination zusammen.

      Eine Weiterfahrt ist nach einer festgestellten Überladung untersagt.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  7. Mychaela sagt:

    Was sind denn das für seltsame Gesamtgewichte?
    Irgendwie verwirrend: Zulässiges Gesamtgewicht (zGG) mit Anhänger/Ladung

    18 t jeweils bei Kfz + 2-oder weniger achsigen Anhänger
    25 t bei Kfz mit 3-achsigen Anhänger
    36 t bei Kfz mit 4-achsigen Anhänger
    40 t bei Kfz mit 5-oder 6-achsigen Anhänger
    44 t bei dreiachsigem Kfz mit 2-oder 3-achsigen Anhänger (Kombination aus Sattelanhängern)

    Das sind doch die zGG des jeweiligen Zugfahrzeugs aber ohne Anhänger.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Mychaela,

      Danke für den Hinweis – wir werden und um eine Überarbeitung kümmern.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  8. Moritz sagt:

    Hallo,
    ich habe unterschiedliche leichte Lkw bis 3,5 t im Fuhrpark.
    Manche sind als Pkw, manche als Lkw und manche als So.Kfz zugelassen.

    Alle Fahrzeuge also unter 7,5T Gesamtgewicht.

    Werden die Fahrzeuge im Falle einer Überladung als Kfz bis 7,5 T bzw. als Pkw bewertet oder als Lkw ?

    Vielen Dank für eure Hilfe !

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Moritz,

      je nachdem, als was Ihre Fahrzeuge zugelassen sind, werden sie auch im Falle einer Überladung gewertet.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  9. Pascal sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage bezüglich meines VWPolo´s 6n2 und einem DDR-Wohnanhänger.

    Der Polo darf laut Zulassung 450kg ungebremst anhängen, zudem dürfen 50kg stützlast auf die Hängerkupplung ausgeübt werden. Der Wohnanhänger wiegt 470kg und ist nicht auflaufgebremst. Ich habe im Busgeldkatalog den passus gefunden, dass die 50kg Stützlast bei dem Gewicht des Wohnanhängers abgezogen werden dürfen. Sodass nach dieser Rechnung der Anhänger „nur noch 430 kg wiegt“ und der Polo diesen somit ziehen kann. 

    Können Sie mir bitte mitteilen ob dies rechts ist oder ob ich einen denkfehler habe?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Pascal,

      das ist korrekt.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  10. Daniel sagt:

    Hallo in die Runde.

    Ich werde gerade nicht ganz schlau.
    Habe einen MAN TGL 8.220 mit zGG. von 8.8to auf 7.49to runtergelastet. Nach Montage eine Aufbau (Koffer) hab ich laut Ausbauer 1.83to Nutzlast (sprich darf ich mit 1.83to beladen richtig?).

    Meine Frage ist jetzt: Beziehen sich die % auf die Überschreitung des zGG von 7.49to (also 749kg zu viel) oder auf die der max. Zuladung von 1.83to (also 183kg zu viel)?!

    Danke schon mal im Voraus
    Daniel B.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Daniel,

      die Prozentzahl der Überladung bezieht sich auf das zugelassene Gesamtgewicht (zGG), also 7,49t.

      -Die Redaktion

  11. Fabian sagt:

    Hallo,
    Wie berechne ich die überladung in %?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Fabian,

      z.B. mit der einfachen Formel: Überladung x 100 geteilt durch das zulässige Gesamtgewicht.

      – Die Redaktion

  12. Dieter sagt:

    Hallo.
    Ich möchte gern wissen ob ich mit mei er Anhängerkupplung 70kg Stützlast einen Wohnwagen mit einer zul Stützlast von 100kg ziehen darf wenn das Gewicht vom WW so ausbalanciert wird das ich auch nur 70kg Stützlast auf meine Anhgkpl bekomme.
    Das zul Gesamtgewicht des WW von 1300kg darf ich ziehen.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Dieter,

      die maximale Stützlast der Anhängerkupplung darf nicht überschritten werden. Die tatsächliche Stützlast muss aber auch mindestens 4% des tatsächlichen Anhängergewichts betragen.
      Wichtig ist, dass dieser Minimalwert von 4%, in diesem Fall also 52 kg, eingehalten bleibt.

      – Die Redaktion

  13. Martin sagt:

    Hallo,

    ich habe ein Auto mit einem zGG von 2275 kg. Ein Anhänger mit einem zGG von 2000 kg.
    Ist hier ein Fahren mit B96 grundsätzlich erlaubt?
    Oder muss hier mit einem Bußgeld wegen Überschreitung der zGG der Kombination gerechnet werden?
    Würde das unter fahren ohne Fahrerlaubnis fallen oder unter Überladung?

    LG

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Martin,

      sofern die Anhängelast vom Zugfahrzeug den Anhänger von 2 t laut Fahrzeugschein ziehen darf, dürfen Sie den Anhänger mit dem B96-Führerschein ziehen.

      – Die Redaktion

  14. Uli sagt:

    Hallo.Ich habe ein Trailer/Boot-Bundle gekauft und zuhause wiegen lassen, um zu sehen wieviel ich für den Urlaub an Gepäck zuladen darf! Dabei kam raus dass das Gesamtgewicht des Trailers/Boots 1560kg am Auto angehängt beträgt! Das heißt dass die Stützlast noch fehlt…Zulässiges Gesamtgewicht des Trailers beträgt aber nur 1475 kg, Stützlast max 75kg! Da ich das Boot für einen Kroatienurlaub gekauft habe, und ich mich nicht traue im Ausland (va Österreich) überladen zu fahren,versuche ich das Boot nun an jemanden zu verkaufen der nur in Deutschland zum Slippen fährt. Ist es hier tatsächlich bis 5% Überladung straffrei? Was wäre im schlimmsten Fall, wenn einem ein Unfall passiert! Besteht trotzdem Versicherungsschutz? Ein evtl. Käufer hat diesbezüglich bedenken! In wieweit ich von dem Vertrag zurücktreten kann werden sie mir wahrscheinlich nicht sagen können, oder? Gefühlsmäßig hat er ja was unzulässges verkauft-wenn auch angeblich unwissendlich! Ich mache beim Verkauf natürlich drauf aufmerksam .LG Uli

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Uli,

      ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie diesbezüglich kompetent beraten.

      – Die Redaktion

  15. Uwe sagt:

    Hallo,

    Wie verhält es sich wenn man einen alten DDR Führerschein mit der PKW-Klasse hat, zwecks des zGG einer
    Fahrzeugkombination von mehr als 3,5 to
    Wir haben ein Zugfahrzeug mit einer Gesamtmasse von 2320 und einen Wohnhänger von 1700 kg ergibt 4020kg Gesamtmasse.
    Kann ich dieses Gespann fahren oder muß ich noch eine neue Prüfung für den Anhänger ablegen

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Uwe,

      in diesem Fall müssen Sie eine neue Prüfung für den Anhänger ablegen.

      – Die Redaktion

  16. Stefan sagt:

    Hallo!

    Ich habe einen Anhänger mit einem zGG von 750kg und einer 100km/h Freigabe.
    Da er ungebremst ist, muss das Zugfahrzeug ja ein Leergewicht von 2500kg, um 100km/h fahren zu dürfen.

    Mit welcher Strafe ist zu rechnen, wenn ich den Anhänger (Leergewicht 200kg) mit 250kg belade (Motorrad) und mit 100km/h unterwegs bin, obwohl das Zugfahrzeug nur 1800kg wiegt?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Stefan,

      so wie Sie den Fall darlegen, kommt keine Strafe für Überladung in Betracht. Allerdings ist das Zugfahrzeug nicht für eine Geschwindigkeit von 100 km/h zugelassen. Fahren Sie mit 100 stellt dies eine Geschwindigkeitsüberschreitung dar, welche nach LKW-Bußgeldkatalog mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld von 80 Euro geahndet wird.

      – Die Redaktion

  17. Gerhard sagt:

    Ich habe ein zugfahrzeug mit zulässigem Gesamtgewicht von 2170kg
    und einen Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von 1350 kg
    Die Stützlast ist 75kg mindestens jedoch 25kg

    wie errechnet sich das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns ?

    2170kg + 1350kg = 3520kg
    oder 2170kg + 1350kg – 25 kg = 3495 kg
    oder sogar 2170kg + 1350kg – 75 kg

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Gerhard,

      die Stützlast ist nur wichtig, wenn das zGG des Anhängers höher ist als das des Zugfahrzeugs. In Ihrem Fall darf der Anhänger beladen nicht mehr als 1350 kg wiegen.

      – Die Redaktion

  18. Manuel sagt:

    Hallo

    Betreff: Überladung

    Ich besitze einen E zu B Führerschein und habe einen schweren PKW Anhänger mit 3000KG HZG, die Nutzlast beträgt 2360KG.

    Ab wann wird ein Strafe fällig bei einer Überladung und wie wird die genau berechnet, ab wie viel KG (3000 oder 2360Kg) wie in meinem Fall werden diese % der Überladung berechnet?

    Und wenn jemand anderes fährt als der Zulassungsbesitzer bekommen immer beide eine Strafe?

    Und im extrem Fall, wie ist es noch dazu wenn beim Zugfahrzeug die max. Anhängelast von 3000KG überschritten wird?

    Vielen Dank für Ihre Info!
    Lg
    Manuel

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Manuel,

      die Strafe droht demjenigen, der das Fahrzeug geführt hat. Bei der Berechnung dient das zulässige Gesamtgewicht (in Ihrem Fall 3000 kg) als Grundlage. Wird die Anhängelast überschritten ist zudem ein Bußgeld von 30 bis 425 Euro fällig. Dies kann nach Prozenten variieren.

      – Die Redaktion

  19. Silke sagt:

    Hallo
    ich habe einen Wohnwagen mit zul. Gesamtgewicht von 1250 kg.
    Nun wollen wir ein neues Auto kaufen- das darf aber nur 1200 kg (gebremste Anhängelast) ziehen.
    Wie sieht es hier mit der Strafe aus? Mir wurde mal gesagt, dass der Führerschein weg ist.. Stimmt das?
    Vielen Dank schon mal

  20. Ingo sagt:

    Hallo,

    ich möchte mit einem Sonder-Kfz Wohnmobil (zul. Gesamtgewicht 3300 kg ) mit zul. gebremster Anhängelast von 1800 kg einen gebremsten Pferdehänger mit zul. Gesamtgewicht von 2000 kg und tatsächlichem Gewicht von ebenfalls 2000 kg (inkl. Pferden ) ziehen. Wie hoch wäre die Strafe wenn ich angehalten werde und darf ich weiterfahren ?
    Vielen Dank schon mal.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Ingo,

      hier finden Sie einen Bußgeldrechner und mehrere Bußgeldkataloge zum Thema „Überladung“: https://www.bussgeldkatalog.net/ueberladung/

      – Die Redaktion

  21. Clara H. sagt:

    Hallo,

    mich würde interessieren, ob es bezüglich des zulässigen Gesamtgewichtes einer Führerscheinklasse auch eine Art Toleranz von ein paar Kilo gibt.
    Problem bzw. Hintergrund ist folgender, in der Familie gibt es einen Hänger mit ZGG von 1,3 t und ich habe einen PKW mit ZGG von 3 t, der den Anhänger auch problemlos ziehen darf und den B96 Führerschein. Jetzt werden die 4,25 t ja um eigentlich lächerliche 50 Kilo überschritten und man muss vermutlich trotzdem mit einer Strafe rechnen? Wie würde diese dann ausfallen? Gleich fahren ohne Führerschein?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Clara,

      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten, aber Sie haben die Möglichkeit, sich an einen Anwalt zu wenden.

      – Die Redaktion

      1. Clara H sagt:

        Hmm, ok, wollte ja eigentlich auch keine Rechtsberatung, sondern nur wissen, was für ein Bußgeld einen da erwarten würde…

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Clara,

          auf dieser Seite finden Sie einen Bußgeldrechner und Bußgeldtabellen zum Thema Überladung: https://www.bussgeldkatalog.net/ueberladung/

          – Die Redaktion

  22. K. sagt:

    Guten Tag,
    folgende Frage:Ich fahre einen BMW Diesel 286PS x5 mit dem ich 3,5 Tonnen ziehen darf.
    Den Bagger den ich transportieren möchte ,wiegt 2800kg .
    Und der Anhänger wiegt leer 950kg und darf 3000kg laden.
    Also überschreite ich die Anhängelast um 250kg .
    Mit was für einer Strafe muss ich rechnen ,falls ich fahren sollte und angehalten werde.

    Mfg Robert

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Robert,

      das kommt unter anderem darauf an, wie viel zulässiges Gesamtgewicht das Kfz hat.

      – Die Redaktion

  23. Thorben M. sagt:

    Hallo,

    mal angenommen ich würde einen voll beladen Anhänger mit 3500kg zGG. an ein Auto mit maximaler Anhängelast von 2500kg ziehen.
    Somit würde die Anhängelast des Autos um mehr als 30% überschritten werden.

    Welche der oben genannten Tabellen tritt nun in Karft? Bzw. welchse Bußgeld ist als Fahrer (und gleichzeitig Halter) zu erwarten?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Thorben,

      das hängt davon ab, welches zulässige Gesamtgewicht das Kfz hat und ob Sie Fahrgäste oder gefährliche Güter befördern.

      – Die Redaktion

      1. Thorben M. sagt:

        Thorben M.

        gehen wir mal von einem normalen PKW mit einem zGG von 2,5 t aus.
        Fahrgäste oder Gefahrgüter werden nicht befördert.

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Thorben,

          in diesem Fall würde in der Regel die Tabelle für das Kfz bis 7,5 t gelten.

          – Die Redaktion

  24. Konstantin sagt:

    Hallo,

    folgende Konstullation. Mein Pickup darf 3,5 Tonnen ziehen. Der Anhänger hat 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Die Nutzlast liegt bei 2715Kg. Wenn ich damit Gewicht mit 3.252Kg fahre bin ich bei 19% Überladung. Ist das korrekt? Womit müsste ich dann rechnen? Der Pickup ist übrigens ganz normal als PKW zugelassen.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Konstantin,

      eine Überladung können Sie mithilfe der Tabellen auf der Seite ausrechnen. Wie hoch das Bußgeld bei einer Überladung ist, hängt unter anderem davon ab, welches Gesamtgewicht das Fahrzeug hat. Bei einem Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 t wären es bei 19 Prozent Überladung 35 Euro Bußgeld, bei einem Kfz über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht wären es 140 Euro und ein Punkt in Flensburg (für den Fahrzeugführer). Für den Fahrzeughalter wäre es wieder ein anderes Bußgeld. Es spielt auch eine Rolle, ob Sie Fahrgäste oder gefährliche Güter befördern. Aber auch das steht in den Tabellen.

      – Die Redaktion

  25. Stephan H. sagt:

    Hallo,

    meine Frage bezieht sich auf die Definitionen PKW, LKW und KFZ.
    Wenn mein Fahrzeug als LKW zugelassen ein zGG von 3,5t hat und ich überladen bin nach welchen Richtlinien wird das geahndet.
    Ist das ein LKW der ab 5% Überladung Punkte kassiert, oder ein KFZ welches bis 15% Überladung keine Punkte bekommt?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Stephan,

      wenn es sich um einen Lkw handelt, gelten in der Regel auch die Bestimmungen für Lkw.

      – Die Redaktion

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