Waffengesetz: Auch Messer unterliegen rechtlichen Vorgaben

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Als Waffe gelten Messer mit bestimmter Klingenlänge.

Bestimmte Messer sind im Waffengesetz als Waffen definiert

Dem Waffengesetz nach können Messer verbotene Waffen darstellen und Bußgelder für den Besitz verhängt werden
Dem Waffengesetz nach können Messer verbotene Waffen darstellen und Bußgelder für den Besitz verhängt werden

Dass nach dem Waffengesetz bestimmte Messer verboten sind, ist meist bekannt. Doch für welche Messer ein solches Verbot gilt oder welche bestimmten waffenrechtlichen Vorgaben unterliegen, ist dann doch eher kein alltägliches Wissen.

Es muss beispielsweise unterschieden werden, ob nur das Führen des Messers in der Öffentlichkeit verboten ist oder der Gegenstand von vornherein nicht erworben oder besessen werden darf. Entscheidend sind hier meist die Länge der Klinge sowie die Funktionsweise des Messers.

Der folgende Artikel beleuchtet, welche Vorgaben es nach dem Waffengesetz für Messer zu beachten gilt und welche Sanktionen bei einem Verstoß drohen.

FAQ: Messer im Waffengesetz

Wann fallen Messer unter die Bestimmungen im Waffengesetz?

Im Waffengesetz ist definiert, welche Gegenstände als Waffen angesehen werden oder als solche gelten können. Demnach können auch Messer als Waffen gelten.

Gibt es für Messer eine waffenrechtliche Erlaubnis?

Für Messer gibt es weder eine Waffenbesitzkarte noch einen Waffenschein. Das Führen in der Öffentlichkeit ist untersagt, wenn die Vorgaben des Waffengesetzes zutreffen. Ist das Messer per Gesetz eine verbotene Waffe, ist auch der Besitz sowie der Transport nicht zulässig.

Welche Messer sind in Deutschland verboten?

Das Bundeskriminalamt veröffentlicht regelmäßig Feststellungsbescheide mit den Messern, die in Deutschland verboten sind. Zudem sind in Anlage 2 zum Waffengesetz alle Messer definiert, die grundsätzliche verboten sind. Weitere Informationen finden Sie hier.

Messer als Waffen

In der Regel sind Messer Werkzeuge, die zum alltäglichen Leben dazu gehören. Ob nun beim Kochen, Essen oder beim Zuschneiden von Teppichen, die Einsatzarten können vielfältig sein. Dass ein Messer auch als Waffen gebraucht werden kann, dürfte vielen klar sein.

Doch kaum einer würde denken, dass ein Küchenmesser unter das Waffengesetz fallen könnte. Je nach Art des Gegenstands kann er zum Schneiden, Stechen oder Schlagen eingesetzt werden.

Laut § 1 Waffengesetz (WaffG) sind Waffen:

1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

Dem Waffengesetz nach können Messer als Waffen angesehen werden, da es sich um Gegenstände handelt, die dazu geeignet sind, Verletzungen zu verursachen oder zu töten. Je nach Aufbau und Material des Messers kann ein unterschiedlicher Grad an Gefahr von diesen ausgehen, sodass der Gesetzgeber Regelungen in Bezug auf den Erwerb, den Besitz und das Führen von Messern festgelegt hat.
Klinge zu lang: Küchen-, Brot- und auch Teppichmesser können unters Waffengesetz fallen..
Klinge zu lang: Küchen-, Brot- und auch Teppichmesser können unters Waffengesetz fallen.

Da Messer in der Regel leicht zu besorgen und zu verstecken sind, werden sie oft als Alternative zu Schusswaffen verwendet. In Ländern in den der Besitz oder Gebrauch von Schusswaffen gesetzlich eingeschränkt und reguliert sind, werden häufiger Messer als Waffen gebraucht. Auch aus diesem Grund beinhaltet das Waffengesetz Messer sowie andere Hieb- und Stichwaffen.

Welche Eigenschaften bestimmen nun, wann für ein Messer waffenrechtliche Regelungen zu beachten sind?

Waffengesetz: Taschenmesser, Wurfmesser & Co. – was ist zu beachten?

Gemäß dem Waffengesetz fallen Messer nicht unter die Regelungen bezüglich der waffenrechtlichen Erlaubnis zum Besitz oder zum Führen. Daher werden sie auch nicht in eine Waffenbesitzkarte eingetragen oder ein Waffenschein ausgestellt.

In der Regel dürfen Messer, die im Waffengesetz unter Anlage 1 definiert sind, besessen, jedoch nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Sind diese Gegenstände grundsätzlich verboten, ist auch der Besitz untersagt.

Auf öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten, Konzerten oder Sportereignissen dürfen Privatpersonen keine Waffen, also auch keine Messer, die als Waffe gelten, tragen. Hausherren, zum Beispiel von Schulen, Hotels, Restaurants, Kinos oder Konzerthallen, können das Führen von Waffen ebenfalls untersagen oder andere Regelungen treffen.

Die rechtliche Situation in Deutschland sieht, je nach Art des Messers, unterschiedlich aus. So ist der Umgang mit Klappmessern erlaubt, jedoch das öffentliche Führen dieser, wenn es sich um feststellbare Einhandmesser handelt, nicht gestattet.

Das Führungsverbot nach dem Waffengesetz greift, sofern der Klappmechanismus einhändigt bedient und festgestellt werden kann. Außerhalb der eigenen Wohnung oder des Grundstücks, müssen die Messer in verschlossenen Behältnissen transportiert werden. Handelt es sich um ein Einhandmesser, muss dieses in der Wohnung für andere unzugänglich und sicher gelagert werden und darf nicht offen herumliegen.

Ausnahmen werden nur gewährt, wenn ein berechtigtes Interesse zum öffentlichen Führen vorliegt. Das kann zum Beispiel für eine Berufsausübung, eine Sportveranstaltung oder die Brauchtumspflege der Fall sein. Eine Genehmigung kann bei der zuständigen Waffenbehörde beantragt werden.

Pfadfinder- und Fahrtenmesser: Das Waffengesetzt greift hier, da die Klingen meist länger als 12 cm sind.
Pfadfinder- und Fahrtenmesser: Das Waffengesetzt greift hier, da die Klingen meist länger als 12 cm sind.

Im Falle eines Taschenmessers spielt die Funktionsweise ebenfalls eine Rolle. Lässt es sich nur mit beiden Händen ausklappen, fällt dieses Taschenmesser nicht unters Waffengesetzt, darf also ohne Einschränkungen geführt werden.

Das Waffengesetz schreibt für bestimmte Messer eine Klingenlänge vor. Eine solche ist auch wichtig, wenn es um die Einstufung von Messern als Waffen geht.

So können Teppichmesser oder Tauchermesser unters Waffengesetz fallen, wenn deren Klingen länger als 12 cm sind. Diese dürfen dann ebenfalls nicht geführt werden. Gleiches gilt für ein Rettungsmesser. Das Waffengesetzt muss dann beachtet werden, wenn ein solches Messer im Auto einsatzbereit mitgeführt wird.

Gilt das Waffengesetz für mein Messer?

Treten Zweifel auf, ob das Waffengesetz für ein Messer greift, sollten sich Betroffen an die zuständige Waffenbehörde oder das Bundeskriminalamt (BKA) wenden. Diese Vorgehensweise ist auch im Waffengesetz § 2 Abs. 5 festgelegt.

Betroffene können sich als darüber informieren, ob Ihr Pfadfindermesser unter das Waffengesetz fällt und dann die entsprechenden Vorkehrungen treffen. Fällt beispielsweise ein Jagdmesser unter das Waffengesetz, darf diese nur während der Jagdausübung geführt werden. Außerhalb dieser Tätigkeit ist es in einem geschlossenen Behälter zu transportieren.

Das BKA hat verbindliche Vorgaben erstellt, wann ein Messer als Werkzeug zu behandeln ist und wann es eine Waffe darstellt. Ein bedeutender Feststellungbescheid in Bezug auf das Waffengesetz und Messer erschien am 28.08.2003. Die Übersicht zu diesen Bescheiden kann auf der Webseite des BKAs im Original eingesehen werden.

Demnach dürfen zum Beispiel sonst verbotene Spring- und Fallmesser entgegen dem Waffengesetz als Rettungsmesser geführt werden, allerdings nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So darf das der Fall sein, wenn die Klinge des Springmessers gemäß BKA und Waffengesetz seitlich aus dem Griff springt aber nicht zweiseitig geschliffen sein, wenn es bei einer Länge von maximal 8,5 cm bleibt.

Beide Messerarten müssen laut BKA zudem einen „nahezu geraden, durchgehenden Rücken“ haben, „sich zur Schneide hin verjüngen“ sowie „anstelle der Spitze abgerundet und stumpf“ sein. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass diese Messer „im vorderen Teil hinter der abgerundeten Klingenspitze eine hakenförmige Schneide“ haben müssen sowie eine gebogene Schneide, „deren Länge 60% der Klingenlänge nicht übersteigt und im hinteren Bereich einen wellenförmigen Schliff aufweist“.

Wurfmesser: Das Waffengesetz gilt laut BKA nicht, wenn sie als Sportgeräte verwendet werden.
Wurfmesser: Das Waffengesetz gilt laut BKA nicht, wenn sie als Sportgeräte verwendet werden.

So kann zum Beispiel ein Messer laut Gesetz in Deutschland, wenn es eine zu lange Klinge hat, nicht als Rettungsmesser dienen, erfüllt es jedoch die oben genannten Vorgaben des BKA, kann es dennoch im Fahrzeug mitgeführt werden. Im Zweifelsfalls sollten sich Betroffen immer bei den Behörden erkundigen.

Verstöße gegen ein Führungsverbot nach dem Waffengesetz, auch bei Messern oder wenn sie unwissentlich begangenen wurden, können eine Bußgeld von bis zu 10.000 Euro sowie die Beschlagnahmung des betreffenden Gegenstandes nach sich ziehen. Ist der Umgang laut Waffengesetz für ein Messer gestattet, darf dieser nur mit der Volljährigkeit stattfinden. Der Erwerb und Besitz sind also erst ab 18 erlaubt. Ein Umgang ist, wie zuvor erwähnt, nicht mit dem Führen in der Öffentlichkeit gleichzusetzen,

Waffengesetz: Diese Messer sind verboten

Neben dem Führungsverbot regelt das Waffengesetz für Messer auch, wann diese verboten und somit nicht besessen werden dürfen.

In Anlage 2 zum Waffengesetz wird definiert, welche Gegenstände in Deutschland unter dieses Verbot fallen. So sind Butterflymesser, Fallmesser, Faustmesser und Springmesser in der Regel verboten. Auch Balisong-Messer und Frontspringmesser zählen zu dieser Kategorie. Ausnahmen für Fallmesser gelten unter anderem für Bundeswehr, Polizei, Zollverwaltung und andere Behörden, wenn das Waffengesetz nichts anderes definiert. Für diese Personengruppen gilt § 55 WaffG.

Für Privatpersonen ist jedoch in der Regel der Besitz dieser Gegenstände untersagt und kann unter Umständen auch als Straftat gewertet werden. Hier handelt es sich dann um einen illegalen Waffenbesitz und um eine Einzelfallentscheidung.

Wurfmesser hingegen sind dem Gesetz nach, anders als Wurfsterne, nicht ausdrücklich verboten. Allerdings dürfen diese auch nur geführt werden, wenn die Klingenlänge unter 12 cm liegt. Werden diese Messer als Artisten-Wurfmesser oder Sportgerät verwendet, fallen sie nicht unter das Waffengesetz.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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Kommentare

  1. Ronja sagt:

    Ich habe mir darüber nie Gedanken gemacht, aber jetzt fängt ja die Grillsaison wieder an, auch in Grillhütten die ja öffentlich sind oder zu einem Park gehören. Wie ist das denn jetzt wenn ich da ein Messer mitnehme weil ich das Fleisch da noch klein schneiden will oder mein Gemüse erst da schnibbeln möchte? Heisst also das die KLinge nur bis 12 cm lang sein darf?

  2. Rainer sagt:

    na hoffentlich halten sich die Verbrecher auch an das Gesetz, fühle mich gleich sicherer, dass ein potentieler Mörder oder Terrorist eine großen Bogen um DE macht, weil das ganze Zeug ja verboten ist. Somit wird es in DE nie zu einem Mord oder einen Anschlag kommen, weil unsere Regierung alle diese Waffen verboten hat. Erinnere mich auch noch mit Schrecken an die Zeiten, als sich in den Städten die weißen und roten Ninjas mit Wurfsternen, Nunchako und Schwertern plötzlich bekämpft haben und man Glück hatte, unverletzt zu entkommen.

  3. Daniel sagt:

    Hallo, darf ich Werkzeug mitführen?
    Es geht mir um einen Kettenspanner ohne Klinge, für eine Kettensäge.
    Sollte legal sein.
    Hab Polizei gefragt. Sie haben es mir nicht weg genommen, aber wollten nix dazu sagen.
    Danke für eibe Antwort!
    Mfg

  4. DerInder sagt:

    Natürlich darfst du Messe und sonstige Gegenstände transportieren. Du musst sie eben nur in einem verschlossenen Behältnis unterbringen. D.h. du nimmst das Messer, Praxis in den Rucksack, und schließ denn mit einem Schloss oder einem Kabelbinder ab. Und schon haben sich deine Probleme erledigt. Des weiteren könntest du eine Machete mitnehmen, die ist ein Werkzeug, und sollte so mitgeführt werden dürfen. Ich persönlich würde es aber nicht drauf ankommen lassen, und auch eine Makita in einen Rucksack packen und diesen verschließen.

  5. Jens sagt:

    leider geht hier bei den Messergesetzen ja immer um diese waffen verbotszone. Aber wenn ich jetzt zb auf normaler Straße unterwegs bin, kann ich mir dann keinen Waffenschein oder diese WBK ausstellen lassen um dort dann ein Messer mit Feststehenderklinge über 12cm zu tragen??? Ich bin 1xwoche bei meiner Ma im Garten und mach das die Gartenarbeit. ich hab immer ein kleines Messer (ca 5cm klinge) mit Nagelhaut dabei. Damit Säge oder schnippel ich mich immer kaputt. Ein grosses Survival Messer würde mir die Arbeit sehr erleichtern, aber ich bin da nicht zu Hause, und da meine Ma +80j ist, lass ich sowas nie bei ihr liegen. Ich würde sogar schonmal mit einem Brotmesser angehalten und festgehalten. Und es wurde eingezogen. würde ja die notwendigen Scheine/Karten alle machen, aber leider ist Deutschland da wieder zu Bürokratisch. Aber ne schusswaffe darf ich dann tragen. Dumm. dann knall ich den Ast bald eher ab, oder erschieß die verdorten Nelken und Rosen.

  6. henriette sagt:

    Wie sieht es mit Zweihandmessern aus, die sich mit Schwung und der richtigen Technik einhändig aufwerfen lassen?

  7. hansotto sagt:

    da leider nach der wende, die messerangriffe zugenommen haben, mußte der gesetzgeber handeln. aber wenn trifft es hauptsächlich, wie immer die, die damit kein verbrechen begehen wollen. die richtigen verbrecher haben trotzdem ihre killermesser

  8. Bummler sagt:

    Es gibt eine Anzahl von Taschenmessern die mit einer Hand geöffnet werden können und die §42a konform sind, das sind Messer die nicht verriegeln, zB. Slipjoint Messer oder Higonogami Messer, in der Anwendung halt was vorsichtiger sein.

  9. Gerd sagt:

    Ich verstehe das nicht in meiner Jugend konnte mann sogar am Gürtel tragen ich habe eine Behinderung mein linker Arm&Hand kann ich nicht bewegen und suche ein Messer das ich mit einer Hand öffnen kann trotzdem verboten zbs wenn ich egal was werde ich gehindert obwohl ich nicht ein mal Taschenmesser öffnen kann bis in den 90jahren hat sowas niemand interessiert ja dann muss ich wohl so weiter machen ps. Ich würde niemals einen Menschen mit einem Messer schädigen wie damals auch nicht als es noch erlaubt war habe ich vergessen bis in den 90er durfte man sogar eine Gaspistole mit führen

  10. Sabrina sagt:

    Danke für die tollen Tipps. Auf Bussgeldkatalog.net lernt man aber auch jedes Mal etwas neues

  11. Levi sagt:

    hallo
    ist es erlaubt ein klappmesser mit der klingenlänge 9,5cm erlaubt wenn man keine bösen absichten hat oder es bei sich in der öffentlichkeit führt

  12. Bernd sagt:

    Fällt ein ehemaliges Einhandmesser, bei dem ich den Knauf aus der Klinge entfernt habe, dass es jetzt nur noch mit zwei Händen zu öffnen ist, unter den Begriff Automatikwaffe?

  13. Tayfun sagt:

    Hallo,
    ich bin ein 14 jähriger Umbrella Academy Fan, vorallem von Diego Hargreeves. Ich werde sein Wurfmesser 3D drucken lassen und wollte fragen, ob ich es in die Schule mitnehmen darf. Es ist ja Kunststoff und kein Metall oder Stahl.
    Danke
    LG

  14. Sebastian sagt:

    Hallo ich habe eine Frage ich kann aus den texten nicht verstehen ob es jz erlaubt ist oder nicht mein Messer das ich gekauft habe hat eine klingen länge von 20 cm und davon sind 19 cm scharf geschliffen (einseitig) insgesamt Länge mit Griff ist 32,5 cm darf ich es im wald benutzen oder muss ich es wieder hergeben? Bitte um schnelle Antwort

  15. Giuseppe sagt:

    Angenommen ich finde ein Butterflymesser und führe es mit mir, um es bei der Polizei abzugeben, werde aber vorher schon kontrolliert, mache ich mich trotzdem strafbar, auch wenn es klar ersichtlich ist dass das Messer schon eine ganze Zeit im freien lag?

  16. Kenny sagt:

    Hallöchen,

    Stellen wir uns ein theoretisches Szenario vor.

    Der 16 jährige Max Mustermann bestellt ein illegales Butterfly Messer und Kara, bereut dass sehr weil er schnell bemerkt hat, dass dies illegal ist und geht jetzt zur Polizei um sich selbst Anzuzeigen wegen kauf illegaler Waffen.

    Was erwartet Max als Strafe? Ist „nur “ eine Geldstrafe oder sozial Stunden wahrscheinlich?

    Viel dank im Voraus für die Antwort.

  17. Peter sagt:

    Der gesunder Menschenverstand scheint nicht mehr im Trend zu liegen.
    Es geht schliesslich auch ohne.
    Falls alle Stricke reissen , kann man einfach mit dem Finger auf jemand zeigen.
    Irgend jemand kommt dann schon um kümmert sich.

  18. Michael Z sagt:

    Hallo zusammen,
    ich würde mir gerne für meine Fahrrad- und Wandertouren das Victorinox Forester Wood (8,7 cm lange Klinge) oder das Victorinox Rangergrip 55 (ca. 10 cm lange Klinge) kaufen und versuche verzweifelt herauszufinden ob ich eines der beiden Messer tragen bzw. mitführen darf. Beides sind Zweihandmesser mit arretierbarer Klinge. Über eine Antwort würde ich mich freuen.
    LG
    Michael Z

  19. Rico sagt:

    sind spinningmesser legal?

  20. Günther sagt:

    Ich bin jetzt 65 Jahre alt, habe vor ca. 40 Jahren ein Messer geschenkt bekommen dass ich jahrelang als Schmuck an der Wand hängen hatte. Jetzt meinte meine Frau dass das verboten sei und ich das Messer vernichten müsse.
    Das Messer ist insgesamt 43 cm lang, die Klinge alleine20 cm. Gewicht ist 745 Gramm. Auf der Klinge ist aufgedruckt:
    Ranger Messer
    440A SuperSteel
    Stainless Steel
    Eingeprägt ist:
    C. Jul. Herberts
    Stainless 40
    107330
    In der Nähe de Griffes ist eine 5mm große Bohrung durch die Klinge.
    Darf ich das Messer besitzen, bzw. darf ich das Messer mit in den 2 km entfernten Garten mitnehmen und als Erntewerkzeug z.b. für meinen Kohl verwenden?

  21. Robin G sagt:

    Hallo, ich bin 18 Jahre alt und habe soeben bei meinem Opa ein altes Samuraischwert gefunden. Die Klinge ist total abgestumpft, also sie ist nicht scharf und man kann damit unmöglich etwas schneiden. Die „klinge“ ist ca. 70cm lang und die Spitze ist abgerundet. Ist es erlaubt dieses Schwert in einem KFZ zu transportieren? Mfg

  22. Pannier sagt:

    Hallo!
    Wie kommt man an einen Feststellungsbescheid vom BKA und damit an eine verbindliche Aussage zum Führen eines Latermann / Multitools.
    Hierzu hat jeder Polizist offenbar seine eigene Meinung die er zum Gesetz erhebt, die zum Teil in Absurditäten ausartet wie „……und wenn wir sagen, ein Zahnstocher ist eine verbotene Waffe dann haben sie das zu Akzeptieren!“
    Gruß JT

  23. Stefan sagt:

    Zitat:“habe im Netz eines bestellt, aber habe nur ein Schreiben vom Staatsanwalt bekommen und soll jetzt 400€ zahlen oder werde angeklagt……..“
    Wie alt sind Sie, dass sie nicht merken, einem Betrug zu unterliegen?

  24. Leon sagt:

    Guten Abend
    ich bin ein großer Csgo Fan. In diesem Videospiel gibt es verschiedene messer so auch das Bowiemesser. Dies habe ich auf eBay gefunden und würde es gerne bei mir an die Wand hängen. Darf ich dieses bestellen? Bzw besitzen?
    mfg

  25. Karl sagt:

    (Kai) Springmesser sind nicht perse verboten, nur wenn sie frontal öffnen komplett oder seitlich und länger sind als 85 mm ! Aber ansonsten darf man die Kaufen, besitzen, nur nicht führen wenn man keinen Grund hat !

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