Waffengesetz: Auch Messer unterliegen rechtlichen Vorgaben

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Als Waffe gelten Messer mit bestimmter Klingenlänge.

Bestimmte Messer sind im Waffengesetz als Waffen definiert

Dem Waffengesetz nach können Messer verbotene Waffen darstellen und Bußgelder für den Besitz verhängt werden
Dem Waffengesetz nach können Messer verbotene Waffen darstellen und Bußgelder für den Besitz verhängt werden

Dass nach dem Waffengesetz bestimmte Messer verboten sind, ist meist bekannt. Doch für welche Messer ein solches Verbot gilt oder welche bestimmten waffenrechtlichen Vorgaben unterliegen, ist dann doch eher kein alltägliches Wissen.

Es muss beispielsweise unterschieden werden, ob nur das Führen des Messers in der Öffentlichkeit verboten ist oder der Gegenstand von vornherein nicht erworben oder besessen werden darf. Entscheidend sind hier meist die Länge der Klinge sowie die Funktionsweise des Messers.

Der folgende Artikel beleuchtet, welche Vorgaben es nach dem Waffengesetz für Messer zu beachten gilt und welche Sanktionen bei einem Verstoß drohen.

FAQ: Messer im Waffengesetz

Wann fallen Messer unter die Bestimmungen im Waffengesetz?

Im Waffengesetz ist definiert, welche Gegenstände als Waffen angesehen werden oder als solche gelten können. Demnach können auch Messer als Waffen gelten.

Gibt es für Messer eine waffenrechtliche Erlaubnis?

Für Messer gibt es weder eine Waffenbesitzkarte noch einen Waffenschein. Das Führen in der Öffentlichkeit ist untersagt, wenn die Vorgaben des Waffengesetzes zutreffen. Ist das Messer per Gesetz eine verbotene Waffe, ist auch der Besitz sowie der Transport nicht zulässig.

Welche Messer sind in Deutschland verboten?

Das Bundeskriminalamt veröffentlicht regelmäßig Feststellungsbescheide mit den Messern, die in Deutschland verboten sind. Zudem sind in Anlage 2 zum Waffengesetz alle Messer definiert, die grundsätzliche verboten sind. Weitere Informationen finden Sie hier.

Messer als Waffen

In der Regel sind Messer Werkzeuge, die zum alltäglichen Leben dazu gehören. Ob nun beim Kochen, Essen oder beim Zuschneiden von Teppichen, die Einsatzarten können vielfältig sein. Dass ein Messer auch als Waffen gebraucht werden kann, dürfte vielen klar sein.

Doch kaum einer würde denken, dass ein Küchenmesser unter das Waffengesetz fallen könnte. Je nach Art des Gegenstands kann er zum Schneiden, Stechen oder Schlagen eingesetzt werden.

Laut § 1 Waffengesetz (WaffG) sind Waffen:

1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

Dem Waffengesetz nach können Messer als Waffen angesehen werden, da es sich um Gegenstände handelt, die dazu geeignet sind, Verletzungen zu verursachen oder zu töten. Je nach Aufbau und Material des Messers kann ein unterschiedlicher Grad an Gefahr von diesen ausgehen, sodass der Gesetzgeber Regelungen in Bezug auf den Erwerb, den Besitz und das Führen von Messern festgelegt hat.
Klinge zu lang: Küchen-, Brot- und auch Teppichmesser können unters Waffengesetz fallen..
Klinge zu lang: Küchen-, Brot- und auch Teppichmesser können unters Waffengesetz fallen.

Da Messer in der Regel leicht zu besorgen und zu verstecken sind, werden sie oft als Alternative zu Schusswaffen verwendet. In Ländern in den der Besitz oder Gebrauch von Schusswaffen gesetzlich eingeschränkt und reguliert sind, werden häufiger Messer als Waffen gebraucht. Auch aus diesem Grund beinhaltet das Waffengesetz Messer sowie andere Hieb- und Stichwaffen.

Welche Eigenschaften bestimmen nun, wann für ein Messer waffenrechtliche Regelungen zu beachten sind?

Waffengesetz: Taschenmesser, Wurfmesser & Co. – was ist zu beachten?

Gemäß dem Waffengesetz fallen Messer nicht unter die Regelungen bezüglich der waffenrechtlichen Erlaubnis zum Besitz oder zum Führen. Daher werden sie auch nicht in eine Waffenbesitzkarte eingetragen oder ein Waffenschein ausgestellt.

In der Regel dürfen Messer, die im Waffengesetz unter Anlage 1 definiert sind, besessen, jedoch nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Sind diese Gegenstände grundsätzlich verboten, ist auch der Besitz untersagt.

Auf öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten, Konzerten oder Sportereignissen dürfen Privatpersonen keine Waffen, also auch keine Messer, die als Waffe gelten, tragen. Hausherren, zum Beispiel von Schulen, Hotels, Restaurants, Kinos oder Konzerthallen, können das Führen von Waffen ebenfalls untersagen oder andere Regelungen treffen.

Die rechtliche Situation in Deutschland sieht, je nach Art des Messers, unterschiedlich aus. So ist der Umgang mit Klappmessern erlaubt, jedoch das öffentliche Führen dieser, wenn es sich um feststellbare Einhandmesser handelt, nicht gestattet.

Das Führungsverbot nach dem Waffengesetz greift, sofern der Klappmechanismus einhändigt bedient und festgestellt werden kann. Außerhalb der eigenen Wohnung oder des Grundstücks, müssen die Messer in verschlossenen Behältnissen transportiert werden. Handelt es sich um ein Einhandmesser, muss dieses in der Wohnung für andere unzugänglich und sicher gelagert werden und darf nicht offen herumliegen.

Ausnahmen werden nur gewährt, wenn ein berechtigtes Interesse zum öffentlichen Führen vorliegt. Das kann zum Beispiel für eine Berufsausübung, eine Sportveranstaltung oder die Brauchtumspflege der Fall sein. Eine Genehmigung kann bei der zuständigen Waffenbehörde beantragt werden.

Pfadfinder- und Fahrtenmesser: Das Waffengesetzt greift hier, da die Klingen meist länger als 12 cm sind.
Pfadfinder- und Fahrtenmesser: Das Waffengesetzt greift hier, da die Klingen meist länger als 12 cm sind.

Im Falle eines Taschenmessers spielt die Funktionsweise ebenfalls eine Rolle. Lässt es sich nur mit beiden Händen ausklappen, fällt dieses Taschenmesser nicht unters Waffengesetzt, darf also ohne Einschränkungen geführt werden.

Das Waffengesetz schreibt für bestimmte Messer eine Klingenlänge vor. Eine solche ist auch wichtig, wenn es um die Einstufung von Messern als Waffen geht.

So können Teppichmesser oder Tauchermesser unters Waffengesetz fallen, wenn deren Klingen länger als 12 cm sind. Diese dürfen dann ebenfalls nicht geführt werden. Gleiches gilt für ein Rettungsmesser. Das Waffengesetzt muss dann beachtet werden, wenn ein solches Messer im Auto einsatzbereit mitgeführt wird.

Gilt das Waffengesetz für mein Messer?

Treten Zweifel auf, ob das Waffengesetz für ein Messer greift, sollten sich Betroffen an die zuständige Waffenbehörde oder das Bundeskriminalamt (BKA) wenden. Diese Vorgehensweise ist auch im Waffengesetz § 2 Abs. 5 festgelegt.

Betroffene können sich als darüber informieren, ob Ihr Pfadfindermesser unter das Waffengesetz fällt und dann die entsprechenden Vorkehrungen treffen. Fällt beispielsweise ein Jagdmesser unter das Waffengesetz, darf diese nur während der Jagdausübung geführt werden. Außerhalb dieser Tätigkeit ist es in einem geschlossenen Behälter zu transportieren.

Das BKA hat verbindliche Vorgaben erstellt, wann ein Messer als Werkzeug zu behandeln ist und wann es eine Waffe darstellt. Ein bedeutender Feststellungbescheid in Bezug auf das Waffengesetz und Messer erschien am 28.08.2003. Die Übersicht zu diesen Bescheiden kann auf der Webseite des BKAs im Original eingesehen werden.

Demnach dürfen zum Beispiel sonst verbotene Spring- und Fallmesser entgegen dem Waffengesetz als Rettungsmesser geführt werden, allerdings nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So darf das der Fall sein, wenn die Klinge des Springmessers gemäß BKA und Waffengesetz seitlich aus dem Griff springt aber nicht zweiseitig geschliffen sein, wenn es bei einer Länge von maximal 8,5 cm bleibt.

Beide Messerarten müssen laut BKA zudem einen „nahezu geraden, durchgehenden Rücken“ haben, „sich zur Schneide hin verjüngen“ sowie „anstelle der Spitze abgerundet und stumpf“ sein. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass diese Messer „im vorderen Teil hinter der abgerundeten Klingenspitze eine hakenförmige Schneide“ haben müssen sowie eine gebogene Schneide, „deren Länge 60% der Klingenlänge nicht übersteigt und im hinteren Bereich einen wellenförmigen Schliff aufweist“.

Wurfmesser: Das Waffengesetz gilt laut BKA nicht, wenn sie als Sportgeräte verwendet werden.
Wurfmesser: Das Waffengesetz gilt laut BKA nicht, wenn sie als Sportgeräte verwendet werden.

So kann zum Beispiel ein Messer laut Gesetz in Deutschland, wenn es eine zu lange Klinge hat, nicht als Rettungsmesser dienen, erfüllt es jedoch die oben genannten Vorgaben des BKA, kann es dennoch im Fahrzeug mitgeführt werden. Im Zweifelsfalls sollten sich Betroffen immer bei den Behörden erkundigen.

Verstöße gegen ein Führungsverbot nach dem Waffengesetz, auch bei Messern oder wenn sie unwissentlich begangenen wurden, können eine Bußgeld von bis zu 10.000 Euro sowie die Beschlagnahmung des betreffenden Gegenstandes nach sich ziehen. Ist der Umgang laut Waffengesetz für ein Messer gestattet, darf dieser nur mit der Volljährigkeit stattfinden. Der Erwerb und Besitz sind also erst ab 18 erlaubt. Ein Umgang ist, wie zuvor erwähnt, nicht mit dem Führen in der Öffentlichkeit gleichzusetzen,

Waffengesetz: Diese Messer sind verboten

Neben dem Führungsverbot regelt das Waffengesetz für Messer auch, wann diese verboten und somit nicht besessen werden dürfen.

In Anlage 2 zum Waffengesetz wird definiert, welche Gegenstände in Deutschland unter dieses Verbot fallen. So sind Butterflymesser, Fallmesser, Faustmesser und Springmesser in der Regel verboten. Auch Balisong-Messer und Frontspringmesser zählen zu dieser Kategorie. Ausnahmen für Fallmesser gelten unter anderem für Bundeswehr, Polizei, Zollverwaltung und andere Behörden, wenn das Waffengesetz nichts anderes definiert. Für diese Personengruppen gilt § 55 WaffG.

Für Privatpersonen ist jedoch in der Regel der Besitz dieser Gegenstände untersagt und kann unter Umständen auch als Straftat gewertet werden. Hier handelt es sich dann um einen illegalen Waffenbesitz und um eine Einzelfallentscheidung.

Wurfmesser hingegen sind dem Gesetz nach, anders als Wurfsterne, nicht ausdrücklich verboten. Allerdings dürfen diese auch nur geführt werden, wenn die Klingenlänge unter 12 cm liegt. Werden diese Messer als Artisten-Wurfmesser oder Sportgerät verwendet, fallen sie nicht unter das Waffengesetz.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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Kommentare

  1. Karl sagt:

    feststehende Klingen dürfen momentan noch nicht länger als 12 cm sein, das gilt vom Griff bis Spitze wenn man misst !

  2. Karl sagt:

    Ab Mitte 2020 sollen es sogar nur noch 4 cm sein, und das nicht nur bei feststehende Klingen sondern auch bei allen verriegelbaren Messern !

  3. Alida sagt:

    Moin,
    ich bin 15 Jahre alt und würde mein Victorinox Taschenmesser Modell Hiker gerne zwecks schnitzens mit in die Schule nehmen. Der Erlass lautet, dass es Schülern untersagt ist, Waffen in die Schule oder zu Schulveranstaltungen mitzubringen. Dazu gehören die so genannten Springmesser oder Fallmesser, Stahlruten, Totschläger usw.
    Ich freue mich über eine Antwort und bedanke mich im Voraus,
    Alida

  4. Michel sagt:

    Guten Tag

    Ich hatte neulich zu meinen 15. Geburstag ein Messer bekommen mit einer feststehenden Klinge diese ist 11 cm groß darf ich diese mitführen und wenn nicht welche Strafen würde ich bekommen ,falls ich mit dieser am Körper entdeckt werde?
    Schonmal Danke im Vorraus

  5. Kai sagt:

    Das hier ist keine Rechtsberatungsstelle! Ich habe so ein Fall von meinem Antwalt erledigten lassen, es kam nix dabei raus, ausser Stress für die Behörden und die Gebühren für den Anwalt.

  6. Marc-Oliver sagt:

    Moin

    Gibt es eigentlich auch Ausnahmen für einhändige ( behinderte) Menschen? Wollte meinem einarmigen Schwiegervater letztes Jahr zu Weihnachten ein springmesser fürs Angeln schenken und habe im Netz eines bestellt, aber habe nur ein Schreiben vom Staatsanwalt bekommen und soll jetzt 400€ zahlen oder werde angeklagt……..
    Hilfe danke schon mal

  7. Daniel sagt:

    Mir wurde ein Multitoolmesser am Flughafen wegen der vorhandenen Einhandnutzbarkeit von der Bundespolizei konfisziert, zerstört und eine Verwarnung i. H. v. 35 EUR erhoben. Damit sollte alles erledigt sein. Nun erhalte ich einen Termin zur Anhörung wegen dieses Verstoßes. Muss ich das so akzeptieren?
    Danke für die Hilfe!

  8. Karl sagt:

    Was sagt ihr alle hier eigentlich zum geplanten neuen §42a danach sollen feststehende Klingen nicht mehr länger als 6 cm sein und Seitenspringmesser (Stiletto) sowie Einhandmesser gelten dann wie Butterflymesser !

  9. Karl sagt:

    Butterflymesser und Ballison sind ein und das selbe nur in verschiedenen Sprachen !
    Was sagt ihr eigentlich zu XXL Zweihandmessern mit weit über 12 cm KL ?
    Ich habe z.B. ein NAVAJA BANDOLERA N°4 (16,5 cm KL), es gibt die auch mit 22,5 cm und bis vor kurzem auch mit 35 cm KL !

  10. Lukas sagt:

    Hallo,

    Mir wird vorgeworfen ich hätte ein Faustmesser bestellt, welches beim Zoll hängen geblieben ist. (Ich habe das nicht getan, aber die Kripo meint dass die Beweise gegen mich sprechen würden, obwohl bei einer Durchsuchung meiner Wohnung nichts gefunden wurde).
    Was für Strafen würden bei einem solchen Verstoß einen erwarten? Die Kripo-Beamten meinten, dass das nichts schlimmes wäre, wenn ich sowas wirklich bestellt haben sollte.
    Könnt Ihr mir da mal weiterhelfen?

  11. Florian sagt:

    Hallo, ein bekannter von mir hat drei Wurfmesser. Ich habe darüber mit einem Polizisten geredet und der meinte, dass man eine Anmeldung und einen Waffenschein braucht. Sind diese jetzt illegal oder nicht? (Sind beidseitig geschärft = Dolche = Dolche illegal?)

  12. fynn sagt:

    hi darf man ein Butterfly übungsmesser also was nicht scharf und geine spinte hat besitzen?

  13. Michael sagt:

    Erstmal danke für ihre Antwort!
    Ich habe da ein paar Links zu den Messern die ich meine. Da die links entfernt werden muss ich es halt so machen :D Bei der Seite Elementalknives gibt es einige Messer die mich interessieren z.B. das Talon-Messer oder das Karambit sowie das Bajonett. Wäre cool wenn sie da mal vorbeischauen könnten :D LG

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Michael,

      wir waren auf den entsprechenden Seiten. In unserem Text können Sie nachlesen, unter welchen Umständen die Waffen hierzulande erlaubt sind, wann Sie sie mitführen dürfen und welche Vorschriften dabei gelten.

      – Die Redaktion

  14. Sergey T. sagt:

    Guten Tag.
    Ich bin 15 Jahre und bin ein Victorinox Fan!
    Also ich möchte mit ein Victorinox workchamp kaufen, was zweihändig bedienbar ist und eine Arretierung (Liner lock) hat. Darf ich dieses Taschenmesser dann bei mir führen bzw. In der Öffentlichkeit?
    Vielen Dank im Voraus.

  15. Sergey T. sagt:

    Ich bin 15 und bin ein Victorinox Fan. Ich will ein Victorinox workchamp öffentlich mitführen. Darf ich das mitführen(in bauchtasche). Oder im Wald. Werde ich keine Probleme mit der Polizei haben z.b wen ich kontrolliert werde?
    Vielen Dank im voraus.

  16. Jan sagt:

    Ich habe bei Amazon ein Messer gesehen, dass ich gerne meiner Sammlung hinzufügen würde, allerdings weiß ich nicht, ob der Besitz und Kauf in Deutschland erlaubt ist. können sie mir da helfen ?
    [Link von Redaktion entfernt]

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jan,

      ein Messer mit einer feststehenden Klinge, die eine Länge von 12 cm überschreitet, dürfen Sie in der Regel nicht in der Öffentlichkeit tragen. Besitzen dürfen Sie es allerdings schon. Was dabei zu beachten ist, lesen Sie im Text oben.

      – Die Redaktion

  17. Michael sagt:

    Guten Tag,
    ich hätte eine Frage. So manche kennen ein Spiel namens CS:GO ( Counter Strike Global Offensive ) und dort gibt es verschiedene Messer wie die hier: [Link von Redaktion entfernt]

    Nun da man sie auch im echten Leben erwerben kann, ist nun die Frage ob man diese überhaupt aufhalten darf. Denn ich fände es ganz cool, so eins zu besitzen. Quasi ein reines Dekorierungstück. Ausserdem ab welchem Alter ist es jemanden erlaubt Messer zu halten falls man dies darf?

    Würde mich über eine Antwort freuen :)

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Michael,

      bei den Messern kommt es unter anderem auf die Länge der Klinge und die Art eines eventuellen Klappmechanismus an. Grundlegende Informationen finden Sie im obigen Text.

      – Die Redaktion

  18. Wika sagt:

    Hallo ich wollte wissen ob es illegal ist ein zweihandmesser mit sich zu tragen in der öffentlichkeit z.b. für selbstverteididung oder wenn ich mal ein messer um etwas zu schneiden brauche, und wenn wles legal ist wie lang darf die klinge vom messer sein?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Wika,

      Zweihandmesser sind nicht vom Trageverbot in Deutschland betroffen, wenn es sich um Klappmesser handelt. Sie sind also in der Regel berechtigt, diese mitzuführen.

      – Die Redaktion

  19. Dschäiaar sagt:

    Hi
    Das Teppichmesser sowie der Cutter sind Einhandmesser. Sie werden mit einer Hand geöffnet und geschlossen.
    Zum Folienschneiden hab ich auch ein Einhandmesser. Klinge ähnlich Kurz wie beim Teppichmesser. Sieht aber besser auch.
    Weil es auch ein Einhandmesser ist, ist das eine verboten, weil nicht nur für Folien gedacht, sondern auch für die Brotzeit, das Teppichmesser ist aber erlaubt, weil es nur für Teppiche gedacht ist, und man nie damit einen Menschen verletzen könnte (Wer den Sarkasmus findet kann ihn behalten ;) )
    Gruß
    Dschäiaar

  20. Max sagt:

    Hallo
    ich möchte mir ein feststehendes Messer mit einer Klingen länge von 16 cm kaufen?
    Dürfte ich das dann Kaufen und in einer Verschlossenen Box mitnehmen?
    Zum Beispiel zu Veranstaltungen wo viele andere leute auch ähnliche Messer haben?

  21. Anna Los sagt:

    Hallo!
    Mein Auto stand geparkt auf dem Parkplatz über Nacht, aber ich hatte versehentlich das Beifahrerfenster offen gelassen. (Die Automatik ist da kaputt.)
    Am nächsten Morgen steht die Polizei vor der Tür, inklusive eines Messers, welches sich im Handschuhfach befand.
    Deswegen bekomme ich jetzt eine Ordnungswidrigkeit.
    Meine Frage: Dürfen die Beamten einfach so das Handschuhfach öffnen und meins Sachen herausnehmen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Anna,

      da die Beantwortung der Frage von vielen individuellen Umständen abhängt, empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt zu befragen.

      – Die Redaktion

  22. Elmar der Anwalt sagt:

    @Timo p:
    balisong – Messer (auch Butterfly-Messer genannt) sind in Deutschland (also auch in Hessen) verbotene Gegenstände gemäß Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.3 zum WaffG. Klassisches Merkmal für ein Messer ist jedoch eine Klinge. Wenn der von Dir benannte Balisong-Trainer keine Klinge hat, sondern anstelle der Klinge einfach ein Metall- oder Plastikteil eingebaut ist, ist es folglich auch kein Messer und nicht verboten.

  23. Rolf A. sagt:

    Ich habe ein Messer mit fest stehender 8cm langer und ca.3cm breiter klinge, darf ich das Messer als Rettungsmesser im Auto mitführen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Rolf,

      bitte wenden Sie sich an die zuständige Waffenbehörde oder das Bundeskriminalamt.

      – Die Redaktion

  24. hans sagt:

    Hallo! Habe ein Paratrooper Messer,erworben das man nur beidhändg öffnen kann,dazu ist die Klingenlänge unter 8,5 cm,fällt es unter das Waffengesez?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo hans,

      bitte wenden Sie sich an die zuständige Waffenbehörde oder das Bundeskriminalamt.

      – Die Redaktion

  25. Andreas sagt:

    Ich hab eine guter Frage,
    In dem Text heißt es, dass Einhandmesser mit Riegel zum Feststellen der Klinge nicht mitgeführt werden dürfen. Wie sieht es bei Messern aus, die einhändig geöffnet, aber nicht verriegelt werden können?
    Also ein Messer das nur mit Federkraft am einklappen gehindert wird?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Andreas,

      da wir aus der Ferne nicht beurteilen können, ob es sich um ein Einhandmesser mit feststellbarer Klinge handelt, sollten Sie im Zweifel das Bundeskriminalamt oder die zuständige Waffenbehörde dazu befragen.

      – Die Redaktion

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