Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Headerbild Aufbauseminar

Wann Sie ein Aufbauseminar in der Probezeit absolvieren müssen

Jeder Fahrzeugführer, der nach erfolgreich bestandener Führerscheinprüfung die Fahrerlaubnis in Händen hält, tritt in eine zweijährige Bewährungszeit ein. Die Probezeit für Fahranfänger dauert insgesamt zwei Jahre. Während dieser Phase können Verstöße gegen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und Co. zu weitreichenderen Sanktionen führen, als die, die eigentlich gemäß Bußgeldkatalog auf Verkehrssünder zukommen.

In der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. Ein Verstoß der Kategorie A oder zwei der Kategorie B ziehen normalerweise eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss ein Aufbauseminar absolviert werden.

Doch was genau ist ein Aufbauseminar? Wie unterscheidet es sich vom Fahreignungsseminar (Punkteabbauseminar)? Und können Sie das auferlegte Aufbauseminar gegebenenfalls umgehen? Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen finden Sie in unserem folgenden Ratgeber.

FAQ: Aufbauseminar

Wann muss ich ein Aufbauseminar absolvieren?

Wer sich in der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße leistet, muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Fahranfänger sollen dadurch mit ihren Fehlern konfrontiert werden und ein besseres Verhalten im Straßenverkehr erlernen.

Wie lange dauert ein Aufbauseminar und wie läuft das Ganze ab?

Infos dazu, wie Aufbauseminare in der Regel ablaufen und wie viel Zeit Sie dafür einplanen sollten, finden Sie hier.

Was passiert, wenn ich nicht an einem angeordneten Aufbauseminar teilnehme?

Weigern Sie sich, das Aufbauseminar zu absolvieren, kann Ihre Fahrerlaubnis entzogen werden. Erst wenn Sie die Teilnahmebestätigung bei der zuständigen Behörde vorlegen, bekommen Sie Ihren Führerschein zurück.

Wobei handelt es sich um A- und B-Verstöße?

Das Aufbauseminar kann Fahranfängern drohen, die in der Probezeit Verkehrsverstöße begehen.
Das Aufbauseminar kann Fahranfängern drohen, die in der Probezeit Verkehrsverstöße begehen.

Die Tatbestände im Bußgeldkatalog sind allesamt in zwei Kategorien eingeteilt: in A-Delikte und B-Delikte. Für die Probezeit finden jedoch nur all jene Tatbestände Anrechnung auf die Bewährungsphase, die mit einem Bußgeld ab 60 Euro geahndet werden.

Dabei ist es generell auch möglich, dass Verstöße, die laut Tatbestandskatalog in der Regel nur mit einem Verwarn- oder Bußgeld unter 60 Euro zu ahnden sind, in Ausnahmefällen diese Grenze überschreiten.

Liegen die Bußgelder dann bei 60 Euro und mehr, kann der A- oder B-Verstoß Anrechnung finden auf die Probezeit. Begingen Sie als Kraftfahrer in der Probezeit eine schwere Regelmissachtung, so wird diese als A-Verstoß angesehen. Beispiele für Verstöße dieser Art sind das Überfahren einer roten Ampel, die Nutzung vom Handy während der Fahrt, Nötigung im Straßenverkehr, Alkohol bzw. Drogen am Steuer sowie Überschreitungen der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit.

Letztere werden in der Probezeit jedoch erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr als Verstoß der Kategorie A gewertet. Bei einem B-Verstoß handelt es sich um eine weniger schwere Regelmissachtung im Verkehr. Dazu gehören beispielsweise das Befahren einer Umweltzone ohne vorgeschriebene Plakette, eine Überladung, sowie das Überziehen der Hauptuntersuchung.

Eine Besonderheit stellen hierbei Straftatbestände wie fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung dar. Kommt es nach einem Unfall zu einem Personenschaden, kann dieser auf die Probezeit sowohl als A- als auch als B-Verstoß gewertet werden. Zugrundegelegt ist laut Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) das ursprüngliche Verkehrsdelikt, das zu den tragischen Unfallfolgen führte. Ähnlich verhält es sich hier im Übrigen auch mit Verkehrsunfällen.

Haben Sie in Ihrer Probezeit einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß begangen bzw. zwei weniger schwerwiegende Delikte, verlängert sich der Führerschein auf Probe um zwei weitere – auf insgesamt vier – Jahre. Zudem mahnen Ihnen die Behörden die Teilnahme an einem Aufbauseminar an.

Was ist ein Aufbauseminar?

Im Rahmen eines Aufbauseminars sollen die Fahranfänger, die in der Probezeit mit mehr und minder schweren Vergehen auffällig wurden, eine gewisse Nachschulung hinsichtlich der Verkehrsordnung erhalten. Paragraph 35 FEV gibt die notwendigen Bestimmungen zur Gestaltung der Aufbauseminare für Fahranfänger (kurz: ASF). Das Seminar soll dabei den unerfahreneren Verkehrssündern ihre Fehler im Besonderen vor Augen führen:

„In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. […] Dabei soll insbesondere die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr geändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.“ (§ 35 Absatz 2 FEV)

Vor Ablauf des verpflichtenden Seminars müssen die Teilnehmer in der Regel keine weiteren Sanktionen im Falle weiterer Verkehrsverstöße fürchten. In dieser Zeit wird den Beteiligten zugute gehalten, dass sie noch keine Zeit hatten, aus ihren Fehlern entsprechende Lehren zu ziehen. Haben Sie erfolgreich an dem Aufbauseminar für Fahranfänger teilgenommen, treten Sie in die verlängerte Probezeit ein. Begehen Sie dann weitere Verstöße, können diese schnell zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Das Aufbauseminar: Dauer und Aufbau

In der Probezeit geblitzt worden? Ein Aufbauseminar kann bei Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h drohen.
In der Probezeit geblitzt worden? Ein Aufbauseminar kann bei Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h drohen.

Nach § 35 Absatz 1 FEV besteht das ASF aus einem Kurs mit vier Sitzungen á 135 Minuten. Die Sitzungen dürfen dabei jedoch nicht an einem Tag absolviert werden, sondern müssen sich über einen Zeitraum von zwei bis vier Wochen erstrecken.

Da Aufbauseminare gerade auch durch die Gruppengespräche eine Besserung und einen Erkenntnisgewinn für die Fahranfänger begründen sollen, steht laut Verordnung eine Teilnehmerzahl fest: Mindestens sechs und maximal zwölf Fahranfänger müssen an dem angesetzten Aufbauseminar teilnehmen. Die Leitung des Aufbauseminars übernimmt dabei in der Regel ein erfahrener und für die Aufbauseminare zugelassener Fahrschullehrer.

Die Fahrprobe im Aufbauseminar

Neben den Gruppengesprächen in jeder angesetzten Sitzung, in denen die Fahrfehler jedes Einzelnen näher betrachtet und diskutiert werden können, besteht das Aufbauseminar auch aus Fahrproben. Jeder Teilnehmer muss im Rahmen der Aufbauseminare die Möglichkeit erhalten, eine mindestens halbstündige Probefahrt zu absolvieren. Im Rahmen der Fahrprobe soll das Fahrverhalten eines jeden genauer beobachtet und analysiert werden.


Die Fahrprobe, die zwischen erster und zweiter Sitzung stattfinden sollte, muss laut Verordnung ebenfalls in Gruppen stattfinden: Drei Teilnehmer und der Fahrlehrer sind je Fahrprobe anwesend. Während einer der Teilnehmer für die Dauer von mindestens 30 Minuten fährt, nimmt der Fahrschullehrer auf dem Beifahrersitz Platz. Zwei weitere Teilnehmer sitzen auf der Rückbank des Autos, sodass auch sie das Geschehen beobachten und mögliche Fehler des Fahrers besser beurteilen und im folgenden Gruppengespräch anbringen können.

Das für die Fahrprobe zu nutzende Fahrzeug sollte dabei in der Regel der Fahrzeugklasse entsprechen, mit der der Teilnehmer den Verstoß beging, der zur Anordnung des Aufbauseminars führte. In den meisten Fällen betrifft dies dabei Führerscheinklasse B, da hier die meisten neu erteilten Fahrerlaubnisse pro Jahr erfolgen. Doch auch bei Verstößen mit einem Bus, Lkw oder Motorrad in der Probezeit muss die betreffende Fahrschule für das Aufbauseminar und die Fahrprobe das entsprechende Kfz bereitstellen können.

Unter Umständen kann das Seminar auch bei Einzelteilnahme möglich sein. Die Gespräche mit dem Fahrlehrer müssen hierbei jedoch in jeder der vier Einzelsitzungen mindestens 60 Minuten dauern (§ 35 Absatz 3 FEV).

Was kostet ein Aufbauseminar?

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 150 und 400 Euro verbunden.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 150 und 400 Euro verbunden.

Die Teilnahme am Aufbauseminar birgt zusätzliche Kosten: Es handelt sich beim Aufbauseminar um eine kostenpflichtige Nachschulung der auffällig gewordenen Fahranfänger. Das bedeutet, dass Sie im Falle der Anordnung selbst für die Organisation und Teilnahme am Aufbauseminar zuständig sind. Die Behörde gibt Ihnen lediglich eine Frist, innerhalb derer Sie die Bescheinigung über die absolvierte Teilnahme an einem Aufbauseminar bei der zuständigen Führerscheinstelle vorlegen müssen.

Dabei wird Ihnen jedoch auch genügend Zeit eingeräumt, um sich über entsprechende Angebote zum Aufbauseminar in einer Fahrschule zu informieren inklusive der bis zu vier Wochen Teilnahmedauer.


Doch wie teuer ist ein Aufbauseminar genau? Je nach Fahrschule können fürs Aufbauseminar für Fahranfänger die Kosten stark variieren: In der Regel liegen sie zwischen 150 und 400 Euro Teilnahmegebühr.

Verweigern Sie die Teilnahem am Aufbauseminar, kann der Führerschein bald ganz weg sein! Wenn Sie der Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen nicht folgen, kann Ihnen nach Ablauf der Frist der Führerscheinentzug drohen. Es ist daher in aller Regel nicht möglich, ein Aufbauseminar zu umgehen. Der Führerschein ist erst nach der Teilnahme am Aufbauseminar gesichert. Die Fahrerlaubnis kann auch dann eingezogen werden, wenn Sie den Nachweis über die Teilnahme an dem Seminar nicht rechtzeitig bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.

Besonderes Aufbauseminar für Drogen und Alkohol am Steuer während der Probezeit

Für Fahranfänger, die während Ihrer Probezeit im Verkehr mit Alkohol und Drogen am Steuer auffielen, wird ein besonderes Aufbauseminar zum Thema „Alkohol und Drogen im Straßenverkehr“ angeordnet.

Während der Probezeit sind die Bestimmungen für die Führerscheinneulinge wesentlich strenger als für Fahrer, die Ihre Bewährungsprobe bereits erfolgreich absolvierten.

Für Fahranfänger und Führerscheininhaber unter 21 Jahren gilt in Deutschland ein striktes Alkoholverbot am Steuer – und damit die 0,0-Promillegrenze. Schon bei einem geringen Verstoß können die Behörden die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar für Drogen und Alkohol anordnen.

Im Rahmen des besonderen ASF wird in einer jeden Sitzung vor allem der Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln auf die Fahrtüchtigkeit näher beleuchtet. Die Verkehrssünder sollen dahingehend besonders sensibilisiert werden und sich der fatalen Auswirkung schon geringer Mengen berauschender Stoffe im Straßenverkehr gewahr werden.

Ein besonderes Aufbauseminar ist mit Kosten für die zusätzlich benötigten verkehrspsychologischen Gespräche verbunden. Daher kann der Gesamtpreis über den Kosten für das Aufbauseminar für Fahranfänger liegen.

Der Unterschied zum Fahreignungsseminar („Punkteabbauseminar“)

Führerschein entzogen: Das Aufbauseminar zu umgehen ist in der Regel nicht möglich.
Führerschein entzogen: Das Aufbauseminar zu umgehen ist in der Regel nicht möglich.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist nicht zu verwechseln mit dem sogenannten Fahreignungsseminar – oder auch „Punkteabbauseminar“. Letzteres können Sie belegen, um etwa Flensburger Punkte abzubauen. Dies ist in einem Aufbauseminar hingegen nicht möglich.

Zudem besteht das Fahreignungsseminar aus zwei unterschiedlichen Teilen: einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Part. Die Teilnehmer eines Punkteabbauseminars sollen sich mit ihren Verhaltensweisen auseinandersetzen und mit Hilfe eines Verkehrspsychologen Strategien entwickeln, um aggressive Fahrweisen und andere Fehler im Straßenverkehr zu vermeiden.

Haben Sie das Fahreignungsregister erfolgreich abgeschlossen, können Sie bei der Führerscheinstelle die Löschung eines Punktes in Flensburg beantragen. Dies ist jedoch nur einmal alle fünf Jahre und nur dann möglich, wenn Sie maximal fünf Punkteeintragungen im Fahreignungsregister besitzen.

Ein freiwilliges Aufbauseminar für Punkteauffällige ist seit der Punktereform im Mai 2014 nicht mehr möglich. Sie können damit durch die Teilnahme am Aufbauseminar keine Punkte abbauen. Der Punkteabbau und die Nachschulung für Fahrer, die sich nicht mehr in der Probezeit befinden, ist seither im Fahreignungsseminar möglich.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
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Kommentare

  1. Thomas sagt:

    Wurde auf der Autobahn in einer 80er Zone mit 114 von einem mobilen Blitzer erwischt. ( nach Toleranzabzug waren es 30 km/h zu schnell) Der Fehler war ,dass ich mich von 140km/h ausrollen lassen habe von dem Geschwindigkeit unbeschränkten Abschnitt der Autobahn als ich das erste Baustellenschild sah. Bin leider noch knapp 3 Monate in der Probezeit. Dies ist mein erster a Verstoß. Muss es auf ein Aufbausiminar hinaus laufen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Thomas,

      ja, der erste A-Verstoß zieht sehr wahrscheinlich ein Aufbauseminar nach sich.

      – Die Redaktion

  2. Can sagt:

    Hallo ,

    ab wann ist man aus der Probezeit draußen hab seit 16.11.2016 mein führerschein und wurde am Abend 16.11.2018 geblitzt bin ich noch in der Probzeit. Wurde Bei 80er Zone mit zwischen 120 und 130 geblitzt. Mit welchen Kosten muss ich rechnen.

  3. Alexmey sagt:

    Guten Tag,

    Ich habe ein etwas „besonderen“ Fall. Drei Wochen vor Ende der Probezeit habe ich einen A Verstoß begangen. Der Bußgeld Bescheid kam nach dem ich aus der regulären Probezeit raus war. Diesen habe ich direkt bezahlt. Da der Bescheid erst nach der Probezeit rechtsgültig wurde habe ich nichts weiter zu erwarten?Oder ist der Verstoß rückwirkend und damit werde ich wohl noch ein Seminar machen müssen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Alexmey,

      für den Verstoß gilt der Tattag und nicht der Tag, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Damit könnte noch ein Aufbauseminar auf sie zukommen.

      – Die Redaktion

  4. Lisa sagt:

    Hallo ,

    ich hatte einen Unfall ich wollte auf eine Vorfahrtsstrasse fahren und mir ist jemand ins Auto gefahren .
    Bedeutet ja es ist ein A Verstoß heisst Aufbauseminar und Zweijahre Verlängerung sowie ein Punkt in Flensburg also so habe ich mich jetzt informiert.

    Meine Frage ist wenn eine Person Nackenschmerzen angegeben hat und auch zur ärztlichen Abklärung ins Kh ist, ist es ja auch mit Personenschaden richtig ? Kommt da dann noch mehr auf mich Zu ? Und wie lange hat man denn Zeit so ein Aufbauseminar zu absolvieren ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Lisa,

      in der Aufforderung zum Aufbauseminar sollte die Frist, in der Sie dieses nachzuweisen haben, geschrieben stehen. Und ja: Bei einem Personenschaden kann Schmerzensgeld verlangt werden.

      – Die Redaktion

  5. P. Diana sagt:

    Hallo.ich habe heute in einen tiefgarage eine andere auto beschädigt.war da mitarbeiter.sue haben gesagt das wir ein zettel lassen mit meine kennzeichen und muss ich bei meine versicherung melden.habe och gleich gemeldet.aber polize habe ich zu hause angerufen.polizist sagte fahrerflucht.ich hane doch selbst gemeldet… auch mit gennante kennzeichen.
    Was kann ich bekommen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Diana,

      es kann sich durchaus um Fahrerflucht handeln, wenn Sie keine angemessene Zeit gewartet haben und den Vorfall nicht selbst bei der Polizei gemeldet haben. Für Fahrerflucht droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

      – Die Redaktion

  6. Mariya sagt:

    Hallo ,
    Ich wurde innerorts, wo 50 km/h erlaubt sind mit 21 km/h geblitzt, Toleranz ist schon abgezogen , bin nur noch ein Monat in der Probezeit. Habe die Behörde angerufen um mich zu informieren was auf mich zukommt . Mir wurde gesagt 1 Punkt und 80 € Strafe . Ist das richtig ?
    Danke

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Mariya,

      da Sie sich zu dem Zeitpunkt noch in der Probezeit befanden, könnte ein Aufbauseminar von Ihnen verlangt werden.

      – Die Redaktion

  7. Nils sagt:

    Hallo
    Bin noch in der probezeit und hab jetzt meinen dritten a verstoss bekomme meinen führerschein für 3 monate entzogen nun meine frage muss ich eine mpu machen ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Nils,

      ja, die Behörde hat die Möglichkeit, eine MPU anzuordnen.

      – Die Redaktion

  8. Tristan sagt:

    Hallo,
    Ich habe bereits ein Aufbauseminar absolviert (allerdings musste ich meinen Führerschein für 1 Monat abgeben da es nicht in der Frist war) und wurde mit 87 in einer 70 Zone außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt.
    Muss ich ein weiteres Aufbauseminar absolvieren ?

  9. Patrick S. sagt:

    Hallo,
    Ich glaube ich wurde bei einer Abstandskontrolle gefilmt ich weiß aber nicht wie schnell ich war und wie nah ich dran war (ein Freud hat mir gesagt ich war zu nah)
    Muss ich da mit einen Aufbauseminar rechnen

  10. Henk H. sagt:

    Hallo,
    Ich bin links an einer Verkehrinsel vorbeigefahren und wurde von der Polizei erwischt. Ich bin auch mit 120Km/h gefahren aber die Polizisten haben gesagt das sie mir das nicht nachweisen können. Womit muss ich rechnen?

  11. Patricia sagt:

    Hallo,
    Ich wurde heute angehalten von der Polizei und mir wurde gesagt ich sei über rot gefahren.. Sie meinte, das macht 90€.. Bin noch ein Monat in der Probezeit, was bedeutet das für mich?

  12. Julian Y. sagt:

    Hallo ich habe schon ein Aufbauseminar wegen zu schnellem fahren gehabt und bin jetzt wegen Alkohol am Steuer erneut auffällig geworden. Nun meine Frage ob ich an dem besonderen Aufbauseminar teilnehmen muss? Im Aufbauseminar hieß es nämlich, dass kein neues Aufbauseminer bei einem erneuten Verstoß auf einen zu kommt, sondern nur eine Verkehrspsychologische Untersuchung empfolen wird.
    Vielen Dank.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Julian,

      bei Alkohol oder Drogen am Steuer in der Probezeit müssen Sie grundsätzlich mit einem besonderen Aufbauseminar für eben jene Verstöße rechnen.

      – Die Redaktion

  13. Ali M. sagt:

    Ich wurde auf der Autobahn an einer baustelle mit 120km/ geblitz also 40kmh zu schnell was erwartet mich

    PS : Vor Zwei tagen innerorts 17km/h zuviel falls es sich verbinden sollte

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Ali,

      Sie haben voraussichtlich 120 Bußgeld, einen Punkt in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat zu erwarten, wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr begangen haben. Befinden Sie sich zudem noch in der Probezeit, verlängert sich diese auf vier Jahre und ein Aufbauseminar wird von Ihnen verlangt.

      – Die Redaktion

  14. Anne S. sagt:

    Hallo! Ich wurde heute in der Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt worden. Heißt das grundsätzlich das ich ein Aufbau Seminar machen muss, oder gibt es da Unterschiede?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Anne,

      ja, ein Handyverstoß gilt in der Probezeit als A-Verstoß, der die verlängerte Probezeit auf vier Jahre und ein Aufbauseminar nach sich zieht.

      – Die Redaktion

  15. Tom sagt:

    Hallo,

    Ich wurde in einer 30 Zone mit 64km/h geblitzt. Somit habe ich eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h nach Toleranzabzug. Was droht mir nun?

    Danke

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Tom,

      da Sie doppelt so schnell als erlaubt gefahren sind, kann das Bußgeld ebenfalls doppelt so hoch als normal ausfallen, also 320 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

      – Die Redaktion

  16. Marie sagt:

    Hallo,

    was ist, wenn man wegen zu schnellem Fahren in der Probezeit, am aufgeforderten Aufbauseminar nicht teilgenommen hat und seinen Führerschein abgegeben hat. Wie lange hat man Zeit um am Aufbauseminar teilzunehmen? Gibt es eine Frist? Danke!

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Marie,

      wenn Sie nicht am Aufbauseminar teilgenommen haben und Ihnen die Fahrerlaubnis bereits entzogen wurde, müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung stellen.

      – Die Redaktion

  17. Hassan sagt:

    Ich habe schon ein aufbauseminar hinter mir wegen Fahrerflucht musste ein Bußgeld von 280€ zahlen und habe 2 Jahre probezeitverlöngerung bekommen + 30 Tage führerschein Abgabe und wurde bevor ich aufgefordert worden bin einen aufbauseminar zu machen mit 102 auf einer Landstraße wo man 80 fahren darf geblitzt worden womit muss ich nun rechnen

    Hoffe wirklich darf meinen Führerschein noch behalten denn seit dem aufbauseminar hab ich Aufjedenfall draus gelernt

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Hassan,

      in diesem Fall droht in der Regel nur die die Konsequenz der Geschwindigkeitsüberschreitung: 120 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. In Einzelfällen kann die Bußgeldstelle aber auch anders entscheiden.

      – Die Redaktion

  18. Peer sagt:

    Hi,

    mir droht wahrscheinlich bald ein Aufbau Seminar, jedoch bin ich in einem Monat für ein Jahr im Ausland. Wie lange dauert die Frist ein Aufbauseminar zu machen? Gibt es die Möglichkeit die Frist zu verlängern bei Ausnahme Situationen wie meiner?

    Viele liebe Grüße,
    Peer

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Peer,

      die Frist zur Teilnahme am Aufbauseminar kann auf Antrag verlängert werden.

      – Die Redaktion

  19. J.Barkowsky sagt:

    Hallo ich hab jetzt seit ca einem Monat mein Führerschein und bin leider über rot gefahren . Was passiert jetzt ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo J.Barkowsky,

      Informationen über Bußgelder, Punkte und Fahrverbote bei einem Rotlichtverstoß finden Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/37-stvo/

      Da ein Rotlichtverstoß ein A-Verstoß ist, führt er zur Probezeitverlängerung um 2 weitere Jahre und zur Aufforderung an einem Aufbauseminar teilzunehmen.

      – Die Redaktion

  20. X sagt:

    Hallo.
    Ich wurde in einer 30er Zine mit ca. 60km/h geblitzt. Was erwartet mich?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo X,

      eine Geschwindigkeitüberschreitung von 30 km/h innerorts zieht in der Regel ein Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt nach sich. Zudem verlängert sich die Probezeit um 2 weitere Jahre und Sie müssen vermutlich an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      – Die Redaktion

  21. Andrea sagt:

    Hallo,

    Ich habe die Vorfahrt missachtet (bin in der Probezeit) und es gab einen Unfall. Über 60€, ein Punkt und Nachschulubg sind sicher, doch was passiert wenn man sich düse nicht leisten kann? Kann man die in Raten abzahlen?
    Ich wohne alleine, fange an Oktober das studieren an und mit meiner Mutter habe ich überhaupt keinen guten Kontakt… wie soll ich es auf die Reihe bekommen das zu zahlen ?

    Vielen Dank!

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Andrea,

      wenn Sie nicht am Aufbauseminar teilnehmen, kann es zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommen. Häufig ist eine Ratenzahlung möglich. Wir empfehlen Ihnen sich diesbezüglich bei der Fahrschule zu erkundigen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  22. Elisabeth sagt:

    Hey also ich bin heute an eine Ampel herangefahren die rot war aber einen grünen blechpfeil hatte. Ich wollte rechts abbiegen und konnte links super einsehen dass keiner kommt oder dort steht. Habe nicht angehalten und bin im 2. Gang über rot rechts abgebogen. So wie der Wagen hinter mir auch. Jedenfalls bin ich in der Probezeit und habe Angst dass ich zu einem aufbauseminar muss… ich habe wirklich niemanden gefährdet und bin total verzweifelt

    1. Elisabeth sagt:

      Wurde danach natürlich von der Polizei rausgezogen*

    2. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Elisabeth,

      bei einem Grünpfeil abzubiegen ohne anzuhalten, zieht in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie 1 Punkt nach sich. Da es sich dabei um einen A-Verstoß handelt, ist es auch möglich, dass die Probezeit um 2 Jahre verlängert wird und Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.

      – Die Redaktion

  23. Marco sagt:

    Hallo, ich wurde während der Probezeit mit 0,18 Promille angehalten und musste 250€ zahlen. Mit welchen weiteren Konsequenzen muss ich rechnen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Marco,

      Alkohol am Steuer ist in der Regel ein A-Verstoß, der die Probezeitverlängerung um 2 weitere Jahre sowie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich zieht.

      – Die Redaktion

  24. Christian sagt:

    Hallo,
    ein guter Bekannter hat in der Probezeit mit seinem Motorroller/Kleinkraftrad an einer Kreuzung die Vorfahrt beim abbiegen missachtet und hierdurch einen Unfall verursacht. Es wurde niemand verletzt. Bei der Unfallgegnerin gab es lediglich nur einen kleinen Schaden / Kratzer an der vorderen Stoßstange, am Roller an sich nichts. Er hat nunmehr seinen Bußgeldbescheid vom Kreis bekommen mit folgenden Inhalt:
    „Ihnen wird vorgeworfen, am 03.05.2018 um 20.15 Uhr in XXX, als Führer des Kleinkraftrades XXX folgende Verkehrsordnungswidrigkeit nach §24 StVG begangen zu haben:
    Sie bogen ab, ohne ein entgegenkommendes Fahrzeug durchfahren zu lassen. Es kam zu einem Unfall.
    Geldbuße: 85,00 Euro, Gebühr: 25,00 Euro, Auslagen Verwaltung 3,50 Euro , sowie 1 Punkt nach Rechtskraft.

    Er ist bereit die Geldbuße zu bezahlen, sorgt sich jedoch aufgrund des Punktes davor, dass er an einem teuren Aufbauseminar teilnehmen muss.
    1) Ist das aufgrund des o.g. Sachverhaltes, dass der Bekannte kausalierend deswegen auch an einem Aufbauseminar teilnehmen muss ?
    2) Er sagt (und hierfür gibt es einen Zeugen, der ebenfalls mit einem Roller hinter ihm auf der Straße folgte), dass er langsam an die Straße herangefahren ist und dann vorsichtig ein die Straße eingebogen ist. Bei der Straße wurde aufgrund einer Umleitung vor kurzem die Vorfahrtsregelung geändert und deswegen ist in allen Fahrtrichtungen ein Tempolimit von 30 km/h. Da ihn die PKW erst hinten am Roller berührt hat und er somit fast die Straße überquert hat, ist er der Auffassung, dass die Unfallgegnerin einerseits schneller als mit 30 km/h in die Kreuzung eingebogen sein muss und anderseits auch keinerlei Bremsspuren der Unfallgegnerin zu registrieren waren oder etwaige Bremsvorgänge durch den Bekannten oder den Zeugen akustisch vernommen worden sind, dass einerseits eine gewisse Mitschuld bei der Unfallgegnerin vorhanden ist, da sie aufgrund der neuen bzw. veränderten Vorfahrtsregelung mit höchster Sorgfalt in den Kreuzungsbereich einbiegen hätte müssen sowie zudem auch kurioserweise keine Bremsaktivitäten registriert worden sind. Daher die 2. Frage: Lohnt sich ein Teilwiderspruch gegen den Bescheid ? Er geht ja konform, dass er natürlch eine gewisse Mitschuld an dem Unfall trägt aufgrund der angeschuldigten Vorfahrtsmissachtung, jedoch aufgrund der vorgeschilderten Aspekte ist er der Auffassung, dass er lediglich das Bußgeld akzeptieren möchte und möglichst einen Eintrag in das Fahreignungsregister (FAER) (früher Verkehrszentralregister (VZR)) vermeiden.

    Vielen Dank für Eure Hilfe und Mühe.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Chris,

      bei einem Vorfahrtsverstoß mit Sachbeschädigung handelt es sich in der Regel um einen A-Verstoß. In der Probezeit hat dieser die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Gegen den Bußgeldbescheid oder das Aufbauseminar kann Einspruch eingelegt werden. Ob sich solch ein Einspruch lohnt, sollte jedoch mit einem Anwalt besprochen werden. Als Redaktion dürfen wir keine Rechtsberatung geben.

      – Die Redaktion

  25. Aaron sagt:

    Hallo, wurde heute mit dem Moped das auf 45 km/h zugelassen ist mit 65 km/h in einer 30 Zone geblitzt. Was kommt jetzt alles auf mich zu ?
    Habe extrem Angst mein Führerschein zu verlieren und das es meine Eltern herausbekommen. Besitze den b17 und brauche noch 3 Monate bis ich 18 werde.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Aaron,

      Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen können Sie hier nachlesen: https://www.bussgeldkatalog.net/geschwindigkeitsueberschreitung/. Da Sie die Leistungsbegrenzungen überschritten haben, kann es außerdem sein, dass Ihnen Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen wird. Dies ist eine Straftat und hat eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge.

      – Die Redaktion

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