Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Headerbild Aufbauseminar

Wann Sie ein Aufbauseminar in der Probezeit absolvieren müssen

Jeder Fahrzeugführer, der nach erfolgreich bestandener Führerscheinprüfung die Fahrerlaubnis in Händen hält, tritt in eine zweijährige Bewährungszeit ein. Die Probezeit für Fahranfänger dauert insgesamt zwei Jahre. Während dieser Phase können Verstöße gegen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und Co. zu weitreichenderen Sanktionen führen, als die, die eigentlich gemäß Bußgeldkatalog auf Verkehrssünder zukommen.

In der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. Ein Verstoß der Kategorie A oder zwei der Kategorie B ziehen normalerweise eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss ein Aufbauseminar absolviert werden.

Doch was genau ist ein Aufbauseminar? Wie unterscheidet es sich vom Fahreignungsseminar (Punkteabbauseminar)? Und können Sie das auferlegte Aufbauseminar gegebenenfalls umgehen? Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen finden Sie in unserem folgenden Ratgeber.

FAQ: Aufbauseminar

Wann muss ich ein Aufbauseminar absolvieren?

Wer sich in der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße leistet, muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Fahranfänger sollen dadurch mit ihren Fehlern konfrontiert werden und ein besseres Verhalten im Straßenverkehr erlernen.

Wie lange dauert ein Aufbauseminar und wie läuft das Ganze ab?

Infos dazu, wie Aufbauseminare in der Regel ablaufen und wie viel Zeit Sie dafür einplanen sollten, finden Sie hier.

Was passiert, wenn ich nicht an einem angeordneten Aufbauseminar teilnehme?

Weigern Sie sich, das Aufbauseminar zu absolvieren, kann Ihre Fahrerlaubnis entzogen werden. Erst wenn Sie die Teilnahmebestätigung bei der zuständigen Behörde vorlegen, bekommen Sie Ihren Führerschein zurück.

Wobei handelt es sich um A- und B-Verstöße?

Das Aufbauseminar kann Fahranfängern drohen, die in der Probezeit Verkehrsverstöße begehen.
Das Aufbauseminar kann Fahranfängern drohen, die in der Probezeit Verkehrsverstöße begehen.

Die Tatbestände im Bußgeldkatalog sind allesamt in zwei Kategorien eingeteilt: in A-Delikte und B-Delikte. Für die Probezeit finden jedoch nur all jene Tatbestände Anrechnung auf die Bewährungsphase, die mit einem Bußgeld ab 60 Euro geahndet werden.

Dabei ist es generell auch möglich, dass Verstöße, die laut Tatbestandskatalog in der Regel nur mit einem Verwarn- oder Bußgeld unter 60 Euro zu ahnden sind, in Ausnahmefällen diese Grenze überschreiten.

Liegen die Bußgelder dann bei 60 Euro und mehr, kann der A- oder B-Verstoß Anrechnung finden auf die Probezeit. Begingen Sie als Kraftfahrer in der Probezeit eine schwere Regelmissachtung, so wird diese als A-Verstoß angesehen. Beispiele für Verstöße dieser Art sind das Überfahren einer roten Ampel, die Nutzung vom Handy während der Fahrt, Nötigung im Straßenverkehr, Alkohol bzw. Drogen am Steuer sowie Überschreitungen der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit.

Letztere werden in der Probezeit jedoch erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr als Verstoß der Kategorie A gewertet. Bei einem B-Verstoß handelt es sich um eine weniger schwere Regelmissachtung im Verkehr. Dazu gehören beispielsweise das Befahren einer Umweltzone ohne vorgeschriebene Plakette, eine Überladung, sowie das Überziehen der Hauptuntersuchung.

Eine Besonderheit stellen hierbei Straftatbestände wie fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung dar. Kommt es nach einem Unfall zu einem Personenschaden, kann dieser auf die Probezeit sowohl als A- als auch als B-Verstoß gewertet werden. Zugrundegelegt ist laut Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) das ursprüngliche Verkehrsdelikt, das zu den tragischen Unfallfolgen führte. Ähnlich verhält es sich hier im Übrigen auch mit Verkehrsunfällen.

Haben Sie in Ihrer Probezeit einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß begangen bzw. zwei weniger schwerwiegende Delikte, verlängert sich der Führerschein auf Probe um zwei weitere – auf insgesamt vier – Jahre. Zudem mahnen Ihnen die Behörden die Teilnahme an einem Aufbauseminar an.

Was ist ein Aufbauseminar?

Im Rahmen eines Aufbauseminars sollen die Fahranfänger, die in der Probezeit mit mehr und minder schweren Vergehen auffällig wurden, eine gewisse Nachschulung hinsichtlich der Verkehrsordnung erhalten. Paragraph 35 FEV gibt die notwendigen Bestimmungen zur Gestaltung der Aufbauseminare für Fahranfänger (kurz: ASF). Das Seminar soll dabei den unerfahreneren Verkehrssündern ihre Fehler im Besonderen vor Augen führen:

„In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. […] Dabei soll insbesondere die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr geändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.“ (§ 35 Absatz 2 FEV)

Vor Ablauf des verpflichtenden Seminars müssen die Teilnehmer in der Regel keine weiteren Sanktionen im Falle weiterer Verkehrsverstöße fürchten. In dieser Zeit wird den Beteiligten zugute gehalten, dass sie noch keine Zeit hatten, aus ihren Fehlern entsprechende Lehren zu ziehen. Haben Sie erfolgreich an dem Aufbauseminar für Fahranfänger teilgenommen, treten Sie in die verlängerte Probezeit ein. Begehen Sie dann weitere Verstöße, können diese schnell zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Das Aufbauseminar: Dauer und Aufbau

In der Probezeit geblitzt worden? Ein Aufbauseminar kann bei Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h drohen.
In der Probezeit geblitzt worden? Ein Aufbauseminar kann bei Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h drohen.

Nach § 35 Absatz 1 FEV besteht das ASF aus einem Kurs mit vier Sitzungen á 135 Minuten. Die Sitzungen dürfen dabei jedoch nicht an einem Tag absolviert werden, sondern müssen sich über einen Zeitraum von zwei bis vier Wochen erstrecken.

Da Aufbauseminare gerade auch durch die Gruppengespräche eine Besserung und einen Erkenntnisgewinn für die Fahranfänger begründen sollen, steht laut Verordnung eine Teilnehmerzahl fest: Mindestens sechs und maximal zwölf Fahranfänger müssen an dem angesetzten Aufbauseminar teilnehmen. Die Leitung des Aufbauseminars übernimmt dabei in der Regel ein erfahrener und für die Aufbauseminare zugelassener Fahrschullehrer.

Die Fahrprobe im Aufbauseminar

Neben den Gruppengesprächen in jeder angesetzten Sitzung, in denen die Fahrfehler jedes Einzelnen näher betrachtet und diskutiert werden können, besteht das Aufbauseminar auch aus Fahrproben. Jeder Teilnehmer muss im Rahmen der Aufbauseminare die Möglichkeit erhalten, eine mindestens halbstündige Probefahrt zu absolvieren. Im Rahmen der Fahrprobe soll das Fahrverhalten eines jeden genauer beobachtet und analysiert werden.


Die Fahrprobe, die zwischen erster und zweiter Sitzung stattfinden sollte, muss laut Verordnung ebenfalls in Gruppen stattfinden: Drei Teilnehmer und der Fahrlehrer sind je Fahrprobe anwesend. Während einer der Teilnehmer für die Dauer von mindestens 30 Minuten fährt, nimmt der Fahrschullehrer auf dem Beifahrersitz Platz. Zwei weitere Teilnehmer sitzen auf der Rückbank des Autos, sodass auch sie das Geschehen beobachten und mögliche Fehler des Fahrers besser beurteilen und im folgenden Gruppengespräch anbringen können.

Das für die Fahrprobe zu nutzende Fahrzeug sollte dabei in der Regel der Fahrzeugklasse entsprechen, mit der der Teilnehmer den Verstoß beging, der zur Anordnung des Aufbauseminars führte. In den meisten Fällen betrifft dies dabei Führerscheinklasse B, da hier die meisten neu erteilten Fahrerlaubnisse pro Jahr erfolgen. Doch auch bei Verstößen mit einem Bus, Lkw oder Motorrad in der Probezeit muss die betreffende Fahrschule für das Aufbauseminar und die Fahrprobe das entsprechende Kfz bereitstellen können.

Unter Umständen kann das Seminar auch bei Einzelteilnahme möglich sein. Die Gespräche mit dem Fahrlehrer müssen hierbei jedoch in jeder der vier Einzelsitzungen mindestens 60 Minuten dauern (§ 35 Absatz 3 FEV).

Was kostet ein Aufbauseminar?

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 150 und 400 Euro verbunden.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 150 und 400 Euro verbunden.

Die Teilnahme am Aufbauseminar birgt zusätzliche Kosten: Es handelt sich beim Aufbauseminar um eine kostenpflichtige Nachschulung der auffällig gewordenen Fahranfänger. Das bedeutet, dass Sie im Falle der Anordnung selbst für die Organisation und Teilnahme am Aufbauseminar zuständig sind. Die Behörde gibt Ihnen lediglich eine Frist, innerhalb derer Sie die Bescheinigung über die absolvierte Teilnahme an einem Aufbauseminar bei der zuständigen Führerscheinstelle vorlegen müssen.

Dabei wird Ihnen jedoch auch genügend Zeit eingeräumt, um sich über entsprechende Angebote zum Aufbauseminar in einer Fahrschule zu informieren inklusive der bis zu vier Wochen Teilnahmedauer.


Doch wie teuer ist ein Aufbauseminar genau? Je nach Fahrschule können fürs Aufbauseminar für Fahranfänger die Kosten stark variieren: In der Regel liegen sie zwischen 150 und 400 Euro Teilnahmegebühr.

Verweigern Sie die Teilnahem am Aufbauseminar, kann der Führerschein bald ganz weg sein! Wenn Sie der Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen nicht folgen, kann Ihnen nach Ablauf der Frist der Führerscheinentzug drohen. Es ist daher in aller Regel nicht möglich, ein Aufbauseminar zu umgehen. Der Führerschein ist erst nach der Teilnahme am Aufbauseminar gesichert. Die Fahrerlaubnis kann auch dann eingezogen werden, wenn Sie den Nachweis über die Teilnahme an dem Seminar nicht rechtzeitig bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.

Besonderes Aufbauseminar für Drogen und Alkohol am Steuer während der Probezeit

Für Fahranfänger, die während Ihrer Probezeit im Verkehr mit Alkohol und Drogen am Steuer auffielen, wird ein besonderes Aufbauseminar zum Thema „Alkohol und Drogen im Straßenverkehr“ angeordnet.

Während der Probezeit sind die Bestimmungen für die Führerscheinneulinge wesentlich strenger als für Fahrer, die Ihre Bewährungsprobe bereits erfolgreich absolvierten.

Für Fahranfänger und Führerscheininhaber unter 21 Jahren gilt in Deutschland ein striktes Alkoholverbot am Steuer – und damit die 0,0-Promillegrenze. Schon bei einem geringen Verstoß können die Behörden die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar für Drogen und Alkohol anordnen.

Im Rahmen des besonderen ASF wird in einer jeden Sitzung vor allem der Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln auf die Fahrtüchtigkeit näher beleuchtet. Die Verkehrssünder sollen dahingehend besonders sensibilisiert werden und sich der fatalen Auswirkung schon geringer Mengen berauschender Stoffe im Straßenverkehr gewahr werden.

Ein besonderes Aufbauseminar ist mit Kosten für die zusätzlich benötigten verkehrspsychologischen Gespräche verbunden. Daher kann der Gesamtpreis über den Kosten für das Aufbauseminar für Fahranfänger liegen.

Der Unterschied zum Fahreignungsseminar („Punkteabbauseminar“)

Führerschein entzogen: Das Aufbauseminar zu umgehen ist in der Regel nicht möglich.
Führerschein entzogen: Das Aufbauseminar zu umgehen ist in der Regel nicht möglich.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist nicht zu verwechseln mit dem sogenannten Fahreignungsseminar – oder auch „Punkteabbauseminar“. Letzteres können Sie belegen, um etwa Flensburger Punkte abzubauen. Dies ist in einem Aufbauseminar hingegen nicht möglich.

Zudem besteht das Fahreignungsseminar aus zwei unterschiedlichen Teilen: einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Part. Die Teilnehmer eines Punkteabbauseminars sollen sich mit ihren Verhaltensweisen auseinandersetzen und mit Hilfe eines Verkehrspsychologen Strategien entwickeln, um aggressive Fahrweisen und andere Fehler im Straßenverkehr zu vermeiden.

Haben Sie das Fahreignungsregister erfolgreich abgeschlossen, können Sie bei der Führerscheinstelle die Löschung eines Punktes in Flensburg beantragen. Dies ist jedoch nur einmal alle fünf Jahre und nur dann möglich, wenn Sie maximal fünf Punkteeintragungen im Fahreignungsregister besitzen.

Ein freiwilliges Aufbauseminar für Punkteauffällige ist seit der Punktereform im Mai 2014 nicht mehr möglich. Sie können damit durch die Teilnahme am Aufbauseminar keine Punkte abbauen. Der Punkteabbau und die Nachschulung für Fahrer, die sich nicht mehr in der Probezeit befinden, ist seither im Fahreignungsseminar möglich.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
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Kommentare

  1. Mohamed sagt:

    Hallo ich bin in innerort mit 71km/h geplitzt! (50 erlaubt) was könnte auf mich zukommen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Mohamed,

      auf Sie könnten 80 Euro Bußgeld, 1 Punkte, die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und die Probezeitverlängerung zukommen.

      – Die Redaktion

  2. Oliver sagt:

    Hallo und moin… Ich hätte einen Unfall . Ich habe in einer Einbahnstraße keine 10 cm zurückgesetzt und habe einen aus der Ausfahrt kommenden Pkw touchiert. Weil ich nicht wusste wie das gehandhabt wird rief ich die Polizei . Laut den Beamten wollten sie nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit daraus machen, weil ich und der Geschädigte uns einig waren. Jetzt kam post von der Bußgeldstelle. 100 Euro plus Gebühren und ein Punkt . Muss ich zum Seminar? Wird meine Probezeit verlängert? Ich bin echt platzt.. .. Danke im Vorfeld für eure Hilfe

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Oliver,

      ja, es kann sein, dass Ihre Probezeit verlängert wird und Sie zu einem Aufbauseminar müssen. Die Mitteilung darüber erhalten Sie in der Regel separat.

      – Die Redaktion

  3. Diana sagt:

    Hallo
    Ich bin außerorts um die 21km/h zu viel gefahren wurde auch geblitzt muss ich ein aufbauseminat machen und wie hoch wäre meine strafe und bekomme ich ein Punkt?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Diana,

      ja, vermutlich wird ein Aufbauseminar angeordnet. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h außerorts drohen außerdem 70 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.

      – Die Redaktion

  4. Tina sagt:

    Hallo ,
    Ich bin 17 & bin alleine ohne begleite Person gefahren. Was kommt auf mich zu & wv wird mich das ca. Kosten?
    Lg tina

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Tina,

      Fahren ohne Begleitperson gleicht dem Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dieses hat in der Regel eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge. Es ist aber auch möglich, dass nur ein Bußgeld verhangen wird.

      – Die Redaktion

  5. Marinko sagt:

    Hallo, ich habe die Frist für mein Aufbauseminar überschritten (Geschwindigkeitsverstoß) und jetzt muss ich meinen Führerschein Morgen abgeben beim Bürgeramt. Ich hatte 3 Monate Zeit für das Aufbauseminar. Habe noch zwei Sitzungen und dann bin ich Fertig mit dem Aufbauseminar. Meine Fahrschule sagt das ich mein Führerschein direkt nach dem Aufbauseminar eig wieder bekomme. Aber die Frau vom Bürgeramt sagt, ich muss Widerspruch einlegen damit ich ihn nach dem Aufbauseminar wiederbekomme, wenn ich das nicht mache dann muss ich eine Neuerteilung beantragen? Was stimmt denn jetzt? Bitte um Hilfe was auf mich zukommen könnte.

    Beste Grüße

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Marinko,

      wenn Sie das Aufbauseminar nicht in der vorgeschriebenen Frist absolvieren, droht der Fahrerlaubnisentzug. Um Ihren Führerschein dann wiederzuerlangen ist ein Antrag auf Wiedererteilung notwendig. Es ist jedoch auch möglich eine Fristverlängerung fürs Aufbauseminar zu erhalten. Auch dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

      – Die Redaktion

  6. Eugen sagt:

    Hallo,
    unzwar war ich in der Probezeit und hatte einen Unfall gehabt. Die Probezeit wurde verlängert auf 4 Jahre und ich musste ein Aufbauseminar machen. Nachdem mir dann mein Führerschein wegen Drogen am Steuer entzogen wurde, wies ich eine 12-Monatige Abstinenz nach und absolvierte meine MPU vor 14 Tagen erfolgreich.
    Meine Frage: Muss ich erneut an einem Aufbauseminar (Für Drogenauffällige in diesem Fall) teilnehmen, sobald ich das Gutachten von der MPU-Stelle bekommen habe, da ich ja noch in der Probezeit war, oder ist es ausreichend, dass ich damals schon dieses Seminar absolviert habe??
    Danke für die Antwort.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Eugen,

      in der Regel wird nach einer erfolgreichen MPU kein weiteres Aufbauseminar angeordnet.

      – Die Redaktion

  7. Resi sagt:

    Hallo,

    beim Parken an ein Auto gekommen und Zettel hinterlassen da ich keinen schaden sehen konnte.
    Zeuge hat aber dann wohl 2 Stunden später die Polizei gerufen.
    Habe gerade meinen Führerschein….. Nun ist der angebliche Schaden doch 921,– Euro, was passiert mir jetzt

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Resi,

      einen Zettel zu hinterlassen, reicht bei einem Unfall leider nicht aus. Wenn Sie den Vorfall nicht selbst der Polizei gemeldet haben, kann Ihnen Fahrerflucht vorgeworfen werden. Fahrerflucht kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Die Höhe der Strafe entscheidet ein Gericht.

      – Die Redaktion

  8. Adeel sagt:

    hallo,
    Ich bin über rot gefahren, wurde dabei geblitzt und hab ein bussgeld von 200 euro.Allerdings hab ich keinen Führerschein bzw habe ich meinen Führerschein am Vortag verloren. Und zu allem Überfluss bin ich auch noch in der probezeit

    Was kommt auf mich zu?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Adeel,

      wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, sollten Sie den Verlust der Führerscheinstelle melden, damit Ihnen zunächst ein Ersatzdokument ausgestellt werden kann. Ein Rotlichtverstoß führt außerdem zur Verlängerung der Probezeit um 2 weitere Jahre und zur verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar.

      – Die Redaktion

  9. Boris sagt:

    Ich wurde in der Probezeit mit einer auf THC positiven Urinprobe zur Blutabnahme mit zur Wache genommen. Dies ist mein erstes vergehen, droht mir nun Führerscheinentzug und MPU oder nur ein Aubauseminar. Komme aus NRW.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Boris,

      hat die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen von Fahrzeugen, kann sie eine MPU anordnen. Zusätzlich kommen auf Ersttäter ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot hinzu. Wenn Sie sich in der Probezeit befinden, wird diese um 2 weitere Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      – Die Redaktion

  10. Mirco sagt:

    Hallo ich wurde außerorts auf der Kraftfahrstraße mit 122km/h geblitzt erlaubt war 100km/h was kommt auf mich zu?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Mirco,

      solch eine Geschwindigkeitsüberschreitung hätte ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkte zur Folge.

      – Die Redaktion

  11. florian sagt:

    ich habe im märz 2015 einen punkt für geschwindigkeitsüberschreitung bekommen und war noch in der probezeit und sollte auch ein aufbauseminar machen da ich zu dem zeitpunkt nicht das geld dafür hatte musste ich nach der frist meinen führerschein abgeben. bekomme ich ihn wieder wenn ich dieses seminar nachhole oder muss ich ihn komplett neu machen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Florian,

      mit der Entziehung der Fahrerlaubnis, ist diese Erloschen. Um Ihren Führerschein wiederzuerhalten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis neu beantragen.

      – Die Redaktion

  12. Selim sagt:

    Hallo ich hab mein lappen seit 4 Monaten.
    Bin letztens über rot gebrettert denke unter einer Sekunde.
    Was passiert nun ?
    Was wird’s kosten ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Selim,

      ein Rotlichtverstoß kostet mindestens 90 Euro. Dazu kommt ein Punkt. Die Probezeit verlängert sich um 2 weitere Jahre und Sie werden vermutlich an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.

      – Die Redaktion

  13. Hilal sagt:

    Hallo,
    Während der Probe Zeit hab ich einen kleinen Unfall verursacht nun Folgen ist ein Bußgeld (schon bezahlt) , Verlängerung der probezeit um weitere Zwei Jahre bzw ein Aufbauseminar zu machen.
    bringt etwas wenn man gegen diese Anordnung durch ein Rechtsanwant widersprechen ?
    Lohnt es sich vielleicht?

    Danke

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Hilal,

      gegen die Anordnung des Aufbauseminars können Sie Einspruch einlegen. Dieser hat aber keine aufschiebende Wirkung. Ob sich so ein Einspruch lohnt, dürfen wir nicht einschätzen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an einen Rechtsanwalt.

      – Die Redaktion

  14. Arslan sagt:

    Hallo

    Uns war ich hatte einen schweren unfall verursacht und das gilt sogar als körperverletzung und bei mir würde 3 punkte weggenommen in probezeit 2 jahre verlängert und 1500€ busgeld und 1 monat führerschein abgabe muss jetzt auch seminar machen was trifft mich noch ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Arslan,

      da wir keine Details kennen, können wir Ihren Fall nicht einschätzen. Überdies dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Wenn Sie eine rechtsberatende Auskunft wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden.

      – Die Redaktion

  15. Benny sagt:

    Ich bin noch im der Probezeit habe kein vergehen oder sonst was mich würde mal interessieren wieviel ist der Toleranzabzug wonach richtet sich das denn ? Ich habe immer gedacht in der Probezeit darf man gar nicht geblitzt werden haha LG

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Benny,

      der Toleranzabzug richtet sich nach Ihrer gefahrenen Geschwindigkeit und dem verwendeten Blitzer.

      – Die Redaktion

  16. Julia sagt:

    Hallo
    Ich wurde von der Handy Polizeikontrolle angehalten und habe eine Verwarnung! erhalten, da sie gesehen haben, dass ich kurz am Steuer auf mein Handy geachtet hab. Ich musste meine Daten angeben und unterschreiben, dass ich den Tatbestand zugebe. Ich bin in der Probezeit und hatte zuvor noch keine Verstöße. Kommt noch was auf mich zu?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Julia,

      ein Handy am Steuer gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Dieser kann eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar zur Folge haben.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  17. Kevin sagt:

    Guten Tag,

    ich habe bereits ein Aufbauseminar absolviert und bin gestern in einer 30er Zone mit 48 Km/h geblizt worden.
    Mit Toleranz-Abzug sind es 15 Km/h zu schnell. das wären laut Bußgeldkatalog 25 Euro die ich zahlen muss.

    Hat es noch weitere Konsequenzen, da ich bereits ein AFS hinter mir habe.

    Vielen Dank

    Kevin

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Kevin,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung gilt in der Probezeit erst ab 21 km/h als A-Verstoß. In Ihrem Fall zahlen Sie also nur ein Bußgeld.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  18. Mandy sagt:

    Hallo Redaktion,
    ich bin noch im ersten Jahr meiner Probezeit,
    gestern Nacht wurde ich dann auf der Autobahn in einer Baustelle von einem Anhängerblitzer erwischt..
    Hab ihn erst gesehen als es zu spät war ..
    Ich weiß nicht genau ob dort 60 oder 80 km/h erlaubt waren..
    Ich war so geschockt das ich auch nicht weiß wie schnell ich war ..
    schätzungsweise 120km/h ..
    Nach dem blitzen konnte ich 100 ablesen ..
    Daher schätze ich 120 km/h ..

    Also das mir nun ein Aufbau Seminar droht ist mir bewusst aber was an Geldstrafe kommt hinzu und muss ich den Führerschein nun abgeben?

  19. Kevin B. sagt:

    Hallo ich wurde nachts auf einer Autobahn in einer Baustelle mit ca 20 kmh zu viel geblitzt und bin in der probezeit was kommt da auf mich zu?
    Mfg

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Kevin,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h in einer Baustelle wird mit bis zu 30 Euro geahndet. Probzeitmaßnahmen greifen in der Regel erst ab einer Überschreitung von 21 km/h. Es kommt aber auch auf andere Einzelheiten an, z.B. ob es Ihr erster Verstoß war. Wenn es als unangemessene Geschwindigkeit in einer Baustelle gilt, können eine Geldstrafe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg auf Sie zukommen.

      Bei einem A-Verstoß (zweiteres) bzw. bei zwei B-Verstößen (ersteres) können auch ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit verordnet werden. In unserem Artikel zur Probezeit erklären wir genauer, was es mit den A- und B-Verstößen auf sich hat.

  20. Rabia sagt:

    Hallo unswae wurde ich bei einem Rotblitzer Geblitz und bin in der Probezeit was bekomme ich jetzt ? es war außerorts und ich weis auch nicht mehr wie schnell ich war ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Rabia,

      je nachdem wie lange die Ampel schon Rot war, unterscheiden sich die Bußgelder. Wie hoch diese ausfallen, können Sie der Tabelle auf dieser Seite entnehmen: https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/37-stvo/

      Da ein Rotlichtverstoß ein A-Verstoß ist, führt dies zur Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre. Außerdem werden Sie eine Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar erhalten, an dem Sie teilnehmen sollten.

      – Die Redaktion

  21. Louise sagt:

    Hallo,

    ich wurde Anfang Dezember geblitzt. Bin mir nicht sicher, ob es über oder unter 21kmh zu schnell war und bin noch in der Probezeit.
    Allerdings kam noch nicht ein Brief bezüglich meines Vergehens, also auch kein Bußgeldbescheid. Die Frist dafür wäre ja eigentlich nach drei Monaten verjährt. Kann trotzdem noch ein Aufbauseminar gefördert werden?

    Liebe Grüße

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo,

      trifft der Bescheid nach drei Monaten nicht bei Ihnen ein, verjährt die Ordnungswidrigkeit. Sanktionen können dann nicht mehr verhängt werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  22. Maxi sagt:

    Hallo,
    ich habe in Probezeit ein Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsübertretung von 23 km/h bekommen. Im Bußgeldbescheid ist die Höhe der Geldbuße 80,- €, Gebühr 25,- und Auslagen Verwaltung 3,50 €. Das ist mir alles klar. Im Hinweiß steht, dass das Kraftfahrt-Bundesamt bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides die Entscheidung mit 1 Punk bewerten wird. Was bedeutet das jetzt für micht. Komm ich an das Aufbauseminar vorbei, oder wird dafür ein gesonderter Bescheid verschickt????

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Maxi,

      die Aufforderung an einem Aufbauseminar teilzunehmen, wird gesondert verschickt.

      – Die Redaktion

  23. T.M sagt:

    Unsere Tochter muss wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung an einem Aufbauseminar teilnehmen.
    Es kostet 450€. Sie konnte am ersten Termin nicht teilnehmen und hat ein ärztliches Attest.
    Jetzt möchte der Fahrlehrer noch einmal 120€ für einen Einzeltermin. Der Termin findet allerdings mit einem weiteren Jungen zusammen statt. Ist das so üblich?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo T.M,

      Aufbauseminare können auch mit mehreren Teilnehmern erfolgen.

      – Die Redaktion

  24. Emil sagt:

    Sehr geehrtes Team von bussgeldkatalog.net,

    ich bin in der Stadt Kiel, Schleswig Holstein, innerorts in einer Straße mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Km/h – 58 Km/h (nach Toleranzabzug) gefahren.

    Ich habe ein Schreiben zur Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten. Was kommt weiteres auf mich zu?
    Ich befinde mich in der Probezeit, erhalte ich ein Fahrverbot?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Emil,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 21 km/h gelten in der Probezeit als A-Verstoß. Dieser hat in der Regel eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre un die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar zur Folge.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  25. Maximilian sagt:

    Hallo,

    ich wurde heute das erste mal von einem neuen Anhängerblitzer auf der Autobahn geblitzt. Erlaubt waren 100 und ich war im Bremsvorgang. Der Blitzer löste konischerweise insgesamt 4 mal aus in einer Spanne von 123-108 kmh ohne Toleranzabzüge. Kann mir dieses Vorgehen jemand erklären? Der LKw und PKw vor mir wurde ähnlich oft von ihm geblitzt. Was hab ich zu erwarten? Bin noch in der Probezeit.

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