Der Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz ist meist gewiss

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 16. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz

Kann ich den Führerschein wegen Drogenbesitzes verlieren?

Ja, werden Sie bei einer Verkehrskontrolle mit Drogen im Fahrzeug erwischt, kann dies eine mögliche Konsequenz sein.

Warum kann bei Drogenbesitz ein Führerscheinentzug drohen?

Die Fahrerlaubnisbehörde kann bereits aufgrund des Besitzes von verbotenen Substanzen an der Fahreignung zweifeln und eine MPU verlangen.

Sind weitere Sanktionen neben dem Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz möglich?

Der Besitz von Betäubungsmitteln stellt eine Straftat dar. Wer die Besitz muss daher mit einer Anzeige rechnen. Bei einer Verurteilung droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Wer Drogen besitzt, dem wird oft die Fahreignung abgesprochen

Der Führerscheinentzug wegen einem Drogenbesitz ist bei Weitem nicht selten
Der Führerscheinentzug wegen einem Drogenbesitz ist bei Weitem nicht selten

Der Konsum von Rauschmitteln während des Autofahrens ist im Verkehrsrecht strengstens untersagt. Autofahrer haben nämlich stets darauf zu achten, umsichtig und dementsprechend nüchtern zu fahren. Abgesehen davon sind der Besitz, der Erwerb und der Handel vieler wahrnehmungsbeeinflussender Substanzen hierzulande illegal.

Grundlegend sollte deshalb jeder, der mit verbotenen Substanzen hinterm Steuer erwischt wird, von einem Führerscheinentzug wegen einem Drogenbesitz ausgehen. Im Regelfall bleibt es jedoch dabei. Betroffene müssen sich auf ein strenges Strafmaß einstellen.

Video: Das müssen Sie zum Führerscheinentzug wissen

Wann erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis? Erfahren Sie die Antwort hier im Video.
Wann erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis? Erfahren Sie die Antwort hier im Video.

Wichtig ist, wie die Drogenfahrt bewertet wird

Hierzu zunächst einmal ein Blick in das Straßenverkehrsgesetz. Dieser legt in § 24a Absatz 2 Satz 1 und 2 Folgendes fest:

Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird.

In dieser Anlage sind zum momentanen Zeitpunkt Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin und Metamphetamin gelistet.

Ob Drogenbesitz einen Führerscheinentzug zur Folge hat, hängt von den individuellen Umständen ab
Ob Drogenbesitz einen Führerscheinentzug zur Folge hat, hängt von den individuellen Umständen ab

Ob es nun zu einem Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz kommt, hängt davon ab, wie die Sache bewertet wird: War die Rauschfahrt lediglich eine Ordnungswidrigkeit, dann ist es gut möglich, dass der Delinquent – neben den üblichen Sanktionen – mit einem temporären Fahrverbot weg kommt. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Rausch im Zuge einer Verkehrskontrolle stattfindet und die betroffene Person sonst unauffällig war.

Wird die Sache jedoch als Straftat bewertet, dann ist ein Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz so gut wie sicher. Kommt es etwa bei der berauschten Fahrt zu einer Gefährdung des Verkehrs oder gar zu Sach- oder Personenschäden, dann kann die Sache als Straftat geahndet werden. Nach Verlöschen einer Sperrfrist muss dann erst ein neuer Führerschein beantragt werden.

Neben dem Führerscheinentzug erhalten betroffene Fahrer zudem auch meist die Auflage, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen zu müssen, auch Abstinenznachweise sind nicht selten. Sogar Freiheitsstrafen sind bei Drogennutzung im Verkehr nicht ausgeschlossen. Hat der Konsument zudem einen Unfall verursacht, ist denkbar, dass die Versicherung die Zahlung von Ausgleichsleistungen verweigert.

Übrigens: Anders als beim Alkohol wird hier von den Werten her i. d. R. kein Unterschied gemacht. Werden Sie positiv auf eine der genannten Substanzen getestet, ist es immer im Mindesten eine Ordnungswidrigkeit – meist unabhängig davon, ob jemand tatsächlich noch fahrtüchtig ist oder nicht.

Sie müssen nicht zwangsläufig am Verkehr teilgenommen haben!

Bitte beachten Sie hierzu: Ein Drogenbesitz kann einen Führerscheinentzug zur Folge haben, selbst wenn Sie nicht auf dem Fahrrad oder mit einem Kfz unterwegs waren! Denn schon der Drogenbesitz gilt als Hinweis darauf, dass der/die Betroffene selbst konsumiert. Ähnliches könnte dann gelten, wenn bei Ihnen Drogen gefunden wurden, während einer betroffenen Autofahrt jedoch nüchtern waren.

Kann ich gegen diese Entscheidung vorgehen?

Ein Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz kann meist nur schwer rechtlich angefochten werden
Ein Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz kann meist nur schwer rechtlich angefochten werden

Wurde Ihnen ein Führerscheinentzug wegen einem nachgewiesenen Drogenbesitz angeordnet, dann sind die Erfolgschancen eines Widerspruches sehr gering.

Zwar ist es nicht ausgeschlossen, dass im Einzelfall abweichend entschieden wird; wer jedoch nachweislich unter Drogeneinfluss hinterm Steuer saß, der wird gegen seine Sanktionen nur schwer vorgehen können.

Auch wenn Sie beruflich auf Ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind, wird dies die Sanktionen nicht abmildern – so bitter dies auch sein mag. Manch einer denkt auch, dass statt dem Fahrverbot eine höhere Geldstrafe gezahlt werden kann. Auch hier muss Betroffenen der Wind aus den Segeln genommen werden: Bei Alkohol- und Drogendelikten im Verkehr ist die Umwandlung eines Fahrverbotes zumeist ausgeschlossen.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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