Pferde im Straßenverkehr: So verhalten sich Reiter richtig!

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 25. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

Pferde im Straßenverkehr

Bußgeldkatalog: Pferde im Straßenverkehr

Ver­stoßVer­warn­geld
Sie ha­ben Ih­re Pfer­de im Stra­ßen­ver­kehr lau­fen las­sen, oh­ne dass die­se von ei­ner ge­eig­ne­ten Per­son be­glei­tet wur­den.
... mit Ge­fähr­dung5 Euro
... mit Un­fall10 Euro
Sie ha­ben Ihr Pferd von ei­nem Kraft­fahr­zeug aus ge­führt.5 Euro
Sie ha­ben ein durch Ver­kehrs­zei­chen 258 ge­kenn­zeich­ne­tes Reit­ver­bot miss­ach­tet.Hö­he wird von der Ge­mein­de fest­ge­legt
Sie ha­ben die Be­nut­zungs­pflicht ei­nes durch Ver­kehrs­zei­chen 238 ge­kenn­zeich­ne­ten Reit­we­ges mis­sach­tet.Hö­he wird von der Ge­mein­de fest­ge­legt
Sie rit­ten vor­schrifts­wi­drig nicht auf der Fahr­bahn.10 Euro
... mit Be­hin­de­rung15 Euro
... mit Ge­fähr­dung20 Euro
... mit Un­fall25 Euro
Sie ha­ben den Pfer­de­mist nicht weg­ges­chafft und ge­fähr­de­ten o­der er­schwer­ten da­durch den Ver­kehr.10 Euro

Das Glück dieser Erde …

Reiten im Gelände und auf der Straße: Wie sind die gesetzlichen Vorschriften?
Reiten im Gelände und auf der Straße: Wie sind die gesetzlichen Vorschriften?

Reiten ist für viele Menschen ein ganz besonders Hobby. Denn ein Pferd stellt nicht nur ein Sportgerät oder ein Fortbewegungsmittel dar, sondern ist ein Partner, zu dem der Reiter eine Bindung aufbauen und mit dem er sich verständigen muss, damit die Zusammenarbeit klappt.

Doch immer nur zu trainieren, wird auf die Dauer langweilig und ein Ausritt bietet da eine tolle Abwechslung. Nur sollte jeder Reiter dabei bedenken, dass er nicht als einziger unterwegs ist. Spaziergänger, Fahrradfahrer, Fahrer von Kraftfahrzeugen und nicht zuletzt andere Reiter bewegen sich ebenfalls im öffentlichen Raum. Nur wenn sich hier jeder an die Vorschriften hält, kann ein stressfreies Miteinander funktionieren. Darum erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber, welche Regelungen einzuhalten sind, wenn Pferde im Straßenverkehr unterwegs sind.

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Alle notwendigen Informationen zu den Verhaltensregeln für Reiter im Straßenverkehr, die relevanten Verkehrszeichen und die drohenden Bußgelder bei Verstößen gegen die Straßenverkehrs-Ordnung!

Sämtliche Informationen aus diesem Ratgeber haben wir als praktisches E-Book im PDF-Format zusammen­gestellt.

Dieses können Sie kostenlos herunterladen und sich ausdrucken.

 

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FAQ: Pferde im Straßenverkehr

Was müssen Reiter zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr wissen?

Die wichtigsten Informationen haben wir in diesem kostenlosen E-Book zusammengefasst.

Wo ist das Reiten grundsätzlich Verboten?

Ein Reitverbot gilt insbesondere auf Liege- und Spielwiesen, Kalflächen im Wald, landwirtschaftlichen Brachflächen sowie Stadtparks. Darüber hinaus untersagt die StVO auch das Reiten auf Gehwegen.

Wann müssen Reiter mit Sanktionen rechnen?

Mögliche Verstöße und ihre Konsequenzen können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.

Video: So überholt Ihr Pferde!

Pferde im Straßenverkehr
Pferde im Straßenverkehr

Wo ist das Reiten im Straßenverkehr erlaubt?

Eine der häufigsten Fragen, die sich Freizeitreiter stellen, ist die, wo sie überhaupt mit ihrem Pferd ausreiten dürfen. Einfach wird es, wenn ein Schild das Reiten auf einem Weg oder einer Straße explizit erlaubt oder verbietet. Doch das ist nicht immer der Fall und so herrscht bei vielen Pferdesportlern Unsicherheit.

Darum wollen wir zunächst klären, wo Sie im öffentlichen Raum reiten dürfen, solange kein Schild etwas anderes anzeigt. Reiten Sie oder führen Sie Ihre Pferde im Straßenverkehr, dürfen Sie ausschließlich die Fahrbahn nutzen. Geh- oder Fahrradwege sind tabu. Gibt es allerdings auf der Fahrbahn eine durchgezogene Linie am rechten Seitenrand und ist daneben ausreichend Platz, müssen Sie rechts neben dieser Linie reiten.

Das Reiten auf der Straße ist vorgeschrieben, es sei denn, es sind eine durchgezogene Linie und daneben genügend Platz vorhanden.
Das Reiten auf der Straße ist vorgeschrieben, es sei denn, es sind eine durchgezogene Linie und daneben genügend Platz vorhanden.


Sie dürfen sowohl innerhalb geschlossener Ortschaften als auch auf der Landstraße reiten. Stellen Sie jedoch sicher, dass Sie sich wirklich im öffentlichen Raum befinden, wenn Sie innerorts hoch zu Ross unterwegs sind. Denn auf Privatgelände (z. B. einem Supermarktparkplatz) darf der Eigentümer die Regeln festlegen. Autobahnen und Kraftfahrstraßen sind grundsätzlich tabu.

Reiten im Gelände

In der Regel ist das Reiten im Wald erlaubt, sofern nirgendwo ein Verbotsschild zu sehen ist.
In der Regel ist das Reiten im Wald erlaubt, sofern nirgendwo ein Verbotsschild zu sehen ist.

Und wie sieht es aus, wenn Pferde nicht im Straßenverkehr, sondern im Gelände geführt werden? Dies hängt maßgeblich von den Regelungen der jeweiligen Forstbehörde und den Naturschutz- und Waldgesetzen der einzelnen Bundesländer ab. In der Regel lässt sich sagen, dass Sie auf allen Wald- und Feldwegen reiten dürfen, sofern dies nicht explizit durch ein Schild verboten wird. Dies gilt sogar fürs Reiten im Naturschutzgebiet.

Ausnahmen bilden hier besonders gekennzeichnete Wanderwege sowie Lehr- und Sportpfade. Hier dürfen Sie nicht mit Ihrem Pferd entlang, es sei denn, dort steht ein Schild, das das Reiten ausdrücklich erlaubt.

Auf folgenden Flächen gilt grundsätzlich ein Reitverbot:

  • Liege- und Spielwiesen
  • Stadtpark
  • Kahlflächen im Wald
  • landwirtschaftliche Brachflächen

Wann ist das Reiten am Strand erlaubt?

Strandreiten ist für viele ein besonderes Vergnügen. Gehören Sie auch dazu, sollten Sie jedoch wissen, dass dies nicht überall bzw. zu jeder Zeit erlaubt ist. Die meisten Strände Deutschlands erlauben das Reiten, wenn überhaupt, nur außerhalb der Hauptsaison, wenn die meisten Badetouristen abgereist sind.

Dann aber haben Sie tatsächlich ein großes Angebot an Nord- und Ostseestränden, zwischen denen Sie wählen können. Erkundigen Sie sich hier individuell, ob und ab wann das Reiten an Ihrem auserwählten Strand erlaubt ist und ob hier besondere Bestimmungen vom Strandbetreiber vorgegeben werden.

Schilder für Reitwege und -verbote

Verkehrsschild 238: Nur Reiter sind auf diesem Weg erlaubt.
Verkehrsschild 238: Nur Reiter sind auf diesem Weg erlaubt.

Viele Vorschriften werden im Straßenverkehr durch entsprechende Verkehrszeichen angezeigt, weshalb es wichtig ist, ihre Bedeutung zu kennen. Besondere Aufmerksamkeit sollten Sie jenen Schildern widmen, die Ihnen sagen, wo das Reiten erlaubt ist und wo nicht.

Dies betrifft vor allem das Zeichen 238. Dieses runde Verkehrsschild zeigt einen Reiter in Weiß auf blauem Grund. Es wird Ihnen in erster Linie beim Reiten im Wald bzw. im Gelände begegnen, denn es kennzeichnet einen Reitweg.

Auf diesem geltende besondere Vorschriften:

  • Sehen Sie dieses Schild, haben Sie als Reiter eine Reitwegbenutzungspflicht. Sie dürfen in diesem Fall nicht auf der Fahrbahn reiten oder Ihr Pferd dort führen, sondern müssen den gekennzeichneten Reitweg nutzen.
  • Auf dem Weg sind alle Fahrzeuge außer Pferde verboten, wenn dieses Schild auftaucht. Damit ist er auch für Fußgänger, Radfahrer oder Skilangläufer tabu.
  • Das Schild kann unter Umständen mit Zusatzzeichen versehen sein, die die Benutzung des Reitweges auch für andere Verkehrsteilnehmer zulässt. In diesem Fall haben sämtliche Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit dem Reitverkehr anzupassen und auf diesen Rücksicht zu nehmen.
Verkehrszeichen 258: Hier ist das Reiten verboten.
Verkehrszeichen 258: Hier ist das Reiten verboten.

Umgekehrt gibt es natürlich auch Stellen, an denen Pferde im Straßenverkehr nicht gerne gesehen sind. Diese Straßen und Wege sind mit einem entsprechenden „Reiten verboten“-Schild markiert. Es handelt sich hierbei um das Zeichen 258. Dieses ist rund mit einem roten Rand und zeigt in der Mitte das schwarze Piktogramm eines Reiters auf weißem Grund. Auf einer Straße mit einem solchen Schild ist das Reiten verboten. Das Führen von Pferden ist allerdings gestattet. Dies entschied das OLG Dresden im Jahr 2015 (Beschluss vom 10.09.2015 -OLG 26 Ss 505/15).

Daneben existieren noch die Zeichen 145-14 und 145-24, welche jedoch weniger für die Reiter selbst relevant sind als vielmehr für den restlichen Verkehr. Beide Schilder ähneln dem des Reitverbots: schwarzer Reiter auf weißem Grund mit einem roten Rand drum herum. Jedoch sind diese Zeichen nicht rund, sondern dreieckig. Es handelt sich hierbei um das „Achtung, Reiter!“-Verkehrsschild, welches andere Verkehrsteilnehmer an Gefahrenstellen vor möglichen kreuzenden Reitern warnt.

Gilt die StVO auch beim Reiten?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt die Regelungen und Vorschriften für alle Teilnehmer am Straßenverkehr fest. Damit gilt sie nicht nur für Auto-, Lkw- und Motorradfahrer, sondern auch für Fußgänger und Fahrradfahrer. Aber haben auch Reiter ihren Platz in der StVO? Tatsächlich gelten Pferde im Straßenverkehr als Fahrzeuge, was Sie wiederum zum Fahrzeugführer macht, wenn Sie auf öffentlichen Straßen reiten. Somit haben Sie sich auch als Reiter an die Vorschriften der StVO zu halten.

Dies ergibt sich aus § 28 Abs. 2 StVO:

(2) Wer reitet, Pferde oder Vieh führt oder Vieh treibt, unterliegt sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen. […]

Darin ist auch zu lesen, dass nicht nur das Reiten auf der Straße unter die StVO fällt, sondern auch das Führen eines Pferdes. Zudem müssen Haus- oder Stalltiere, die eine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellen können, von diesem ferngehalten werden. Es ist also wichtig, dass Sie in der Lage sind, Ihr Pferd zu kontrollieren.

Übrigens ist es nicht erlaubt, ein Pferd von einem Kraftfahrzeug (z. B. Pkw) aus zu führen.

Gibt es noch andere Schilder, die Reiter beachten müssen?

Beim Reiten auf der Straße müssen Sie die gleichen Schilder beachten wie Autofahrer.
Beim Reiten auf der Straße müssen Sie die gleichen Schilder beachten wie Autofahrer.

Verkehrszeichen müssen keine Reiter abbilden – oder Pferde –, damit die Schilder für Sie Relevanz besitzen. Im Grunde sind Sie verpflichtet, jedes offizielle Schild der StVO zu befolgen: Dies betrifft Überholverbote, Einbahnstraßen, Kennzeichnung von Rad- und Gehwegen, Tempolimits etc.

Eine Besonderheit für Reiter und Pferde im Straßenverkehr stellt das Zeichen 250, „Durchfahrt verboten“, dar. Dieses runde Schild mit rotem Rahmen und weißem Hintergrund kennzeichnet üblicherweise ein Verbot für Fahrzeuge aller Art. Die StVO macht hier jedoch eine explizite Ausnahme für Reiter und Führer von Pferden. Sehen Sie also ein solches Schild, müssen Sie sich nicht an das Durchfahrtsverbot halten, solange Sie mit Ihrem Pferd unterwegs sein.

Rechtsfahrgebot und Vorfahrtsregeln beim Reiten

In der Reithalle oder auf dem Platz gilt die Regel „linke Hand vor rechter Hand“. Dies bedeutet nichts anderes, als dass ein Reiter, der gegen den Uhrzeigersinn seine Bahnen dreht („auf der linken Hand“), Vorrang gegenüber einem Reiter hat, der im Uhrzeigersinn reitet („auf der rechten Hand“). Kreuzen sich ihre Wege, darf der Pferdesportler auf der linken Hand normal weiterreiten, während der ihm entgegenkommende ins Innere der Bahn ausweichen muss: nach rechts.

Somit gilt selbst „in der Bahn“ bereits ein Rechtsfahrgebot für Reiter. Und das ändert sich auch nicht, wenn die Pferde im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Nur sind es jetzt nicht mehr die Bahnregeln der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, die ein Rechtshalten vorschreiben, sondern § 2 Abs. 2 der StVO:

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Denn wie bereits erläutert, müssen Sie als Reiter die gleichen Vorschriften einhalten wie andere Fahrzeugführer. Dies betrifft nicht nur das Rechtsfahrgebot oder die Verkehrszeichen, sondern z. B. auch

  • die allgemeine Vorfahrtsregel „rechts vor links“
  • das Gebot der gegenseitigen Vorsicht und Rücksichtnahme
  • das Halten an einer roten Ampel

Nebeneinander reiten auf öffentlichen Straßen: Ist das erlaubt?

Nebeneinander zu reiten, ist im Straßenverkehr verboten.
Nebeneinander zu reiten, ist im Straßenverkehr verboten.

Aus dem Rechtsfahrgebot resultiert außerdem, dass hintereinander geritten werden muss, wenn mehrere Pferde im Straßenverkehr unterwegs sind. Dies gilt selbst dann, wenn Sie die anderen Verkehrsteilnehmer nicht behindern würden, indem Sie links neben einem anderen Reiter reiten.

Anders ist es bei Fahrradfahrern: Diese dürfen laut § 2 Abs. 4 StVO zu zweit nebeneinander im Straßenverkehr fahren, solange dadurch keine Behinderung entsteht. Für Reiter gilt dieses Privileg jedoch nicht.

Einzige Ausnahme ist das Reiten im geschlossenen Verband gemäß § 27 StVO. In diesem Fall dürfen zwei Pferde nebeneinander auf der Straße gehen. Es wird im Paragrafen nicht genau definiert, wie viele Reiter vorhanden sein müssen, um einen solchen Verband zu bilden, sondern nur, dass dieser von anderen Verkehrsteilnehmern als „einheitliches Ganzes“ erkennbar sein muss.

In der Regel ist dies der Fall, wenn

  • die Gruppe aus mindestens drei Reitern besteht,
  • diese unter einheitlicher Führung in die gleiche Richtung reiten
  • und dabei dicht genug hintereinander bleiben, dass sie als Einheit zu erkennen sind.
Allgemein gilt die Empfehlung, dass nicht mehr als zwölf Reiter gemeinsam im Verband reiten sollten. Sind Sie mit einer größeren Gruppe unterwegs, sollten Sie sich deshalb in zwei oder mehr Verbände aufteilen und dazwischen ausreichend Platz lassen, dass andere Verkehrsteilnehmer zwischen ihnen einscheren können.

Ist eine Beleuchtung für das Pferd vorgeschrieben?

Reiten im Dunkeln hat durchaus seinen Reiz, besonders in der Natur. Das Mondlicht ist romantisch und mit etwas Glück, bekommen Sie das eine oder andere nachtaktive Wildtier zu Gesicht. Und da Pferde im Dunkeln sehr gut sehen können, müssen Sie in der Regel auch keine Fehltritte Ihres vierbeinigen Partners fürchten.

StVO: Beim Reiten im Verband müssen nur das vordere und das hintere Ende beleuchtet werden, wenn die Sichtverhältnisse schlecht sind.
StVO: Beim Reiten im Verband müssen nur das vordere und das hintere Ende beleuchtet werden, wenn die Sichtverhältnisse schlecht sind.

Wer sich auf einen nächtlichen Ausritt begibt, muss allerdings für die richtige Beleuchtung bei Reiter und Pferd sorgen. Dies dient Ihrer Sicherheit, damit andere Verkehrsteilnehmer Sie rechtzeitig erkennen können. Denn die meisten Kraftfahrzeugfahrer erwarten keine Pferde im Straßenverkehr – erst recht nicht bei Nacht. Darum ist es wichtig, dass Sie dafür sorgen, dass Sie und Ihr Pferd weithin sichtbar sind, um Unfälle zu vermeiden. Dies gilt nicht nur bei Nacht, sondern generell bei schlechten Sichtverhältnissen (z. B. aufgrund von Regen oder Nebel).

Gemäß § 28 Abs. 2 StVO ist für einen einzelnen Reiter mindestens eine weiße, nicht blendende Lichtquelle vorgeschrieben. Diese muss sowohl nach vorne als auch nach hinten gerichtet sein.

Reiten Sie hingegen im Verband, ist eine Beleuchtung nicht für alle Pferde vorgeschrieben, sondern nur für das vordere und das hintere Ende des Verbands:

  • nach vorn: weißes, nicht blendendes Licht
  • nach hinten: rotes Licht oder gelbes Blinklicht

Es gibt wiederum keine Regeln, mit welchen Mitteln Reiter und Pferde im Straßenverkehr ausgeleuchtet sein müssen. Sie finden dazu im Fachgeschäft für Reitsport verschiedenes Zubehör wie z. B. Steigbügellampen, Stirn- oder Helmlampen oder Stiefelleuchten.

Sehr zu empfehlen sind außerdem Reitwesten oder -jacken mit Reflektoren, auch wenn diese nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Fluoreszierende Decken, Gamaschen und Schweifbänder für Ihr Pferd ermöglichen weitere Beleuchtung und erhöhen die Sicherheit von Mensch und Tier.

Darf man betrunken reiten?

Dass es keine gute Idee ist, sich nach übermäßigem Alkoholgenuss hinter das Steuer eines Kraftfahrzeugs zu setzen, sollte jedem klar sein – nicht nur wegen des erhöhten Unfallrisikos, sondern auch der strafrechtlichen Konsequenzen. Aber ist auch betrunken zu reiten strafbar?

Die gesetzlichen Vorschriften bezüglich Alkohols bei Fahrzeugführern finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) in diversen Paragrafen wieder. Wenn Sie sich diese jedoch durchlesen, wird Ihnen auffallen, dass sie nur für Führer von Kraftfahrzeugen gelten. Pferde mögen im Straßenverkehr zwar als Fahrzeuge definiert werden, den Status eines Kfz haben sie aber nicht inne. Demzufolge gilt die für Kraftfahrzeugfahrer vorgeschriebene Promillegrenze nicht beim Reiten.

Gleiches trifft übrigens auch auf Fahrradfahrer zu, da diese ebenfalls nicht als Führer von Kraftfahrzeugen definiert werden. Allerdings wurde durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Jahr 1986 für Radler eine eigene Promillegrenze von 1,6 festgelegt, an der sich die Rechtsprechung bis heute orientiert.
Es ist nicht verboten, betrunken zu reiten, solange Sie noch in der Lage sind, Ihr Pferd zu kontrollieren.
Es ist nicht verboten, betrunken zu reiten, solange Sie noch in der Lage sind, Ihr Pferd zu kontrollieren.

Für Reiter wurde bislang jedoch kein solches Urteil gefällt, weshalb es tatsächlich nicht verboten ist, betrunken auf einem Pferd zu reiten – jedenfalls nicht per se. Denn Ihnen ist zwar durchaus erlaubt, mit Alkohol im Blut in den Sattel zu steigen, Sie müssen aber körperlich und geistig in der Lage sein, Ihr Pferd jederzeit unter Kontrolle zu haben. Sind Sie das nicht, kann Ihnen die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt werden, sowohl hoch zu Ross als auch mit Ihrem Auto.

Denn wenn Reiter ihre Pferde betrunken im Straßenverkehr lenken, kann die Fahrerlaubnisbehörde unter Umständen zu der Ansicht gelangen, dass die Betroffenen auch ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen würden, und ihnen vorsorglich den Führerschein entziehen.

Gilt für Reiter eine Helmpflicht?

Selbst der beste Reiter kann nicht immer vermeiden, dass er unfreiwillig den Sattel räumt, wenn sich sein Pferd z. B. erschreckt. Um Kopfverletzungen bei Stürzen zu vermeiden, wird deshalb jedem Reiter nahegelegt, einen Reithelm zu tragen. Bei großen Turnieren ist er in der Regel sogar Pflicht und auch die Hausordnungen vieler Reitvereine und -schulen schreiben das Tragen eines Reithelms vor.

Aber gilt die Helmpflicht auch, wenn Reiter ihre Pferde im Straßenverkehr führen? Die Antwort darauf lautet: Nein. Ebenso wie Fahrrad- und Skifahrer sind auch Reiter in Deutschland gesetzlich nicht verpflichtet, einen Helm zu tragen – allerdings ist es wärmstens zu empfehlen.

Dürfen Kinder ohne Aufsicht im Straßenverkehr reiten?

Viele Reitvereine und -schulen erlauben es Minderjährigen unter 16 Jahren nicht, ohne erwachsene Begleitung zu reiten – jedenfalls nicht im Straßenverkehr. Das Reitrecht selbst legt hier allerdings keine gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich des Alters eines Reiters fest.

Stattdessen gilt auch hier wieder: Reiter müssen körperlich und geistig in der Lage sein, ihre Pferde sicher im Straßenverkehr zu lenken. Dies bedeutet nicht nur, sich im Sattel halten zu können, sondern auch sämtliche relevante Verkehrsregeln zu kennen.

Aber selbst wenn Sie überzeugt sind, dass Ihr Kind die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, sollten Sie es sich gut überlegen, ob Sie es ohne Begleitung ausreiten lassen. Denn egal, ob Kind oder Erwachsener – alleine zu reiten im Gelände birgt für jeden ein Risiko, da bei einem Unfall möglicherweise niemand zur Stelle ist, um rechtzeitig Hilfe zu leisten.

Übrigens hält sich hartnäckig das Gerücht, dass das Ausreiten ohne „Reiterpass“ – womit in der Regel das Deutsche Reitabzeichen gemeint ist – ohne Begleitung nicht erlaubt wäre. Dies ist jedoch falsch. Das Abzeichen ist lediglich eine Voraussetzung, um an bestimmten Klassen im Turniersport teilnehmen zu können. Auf das Freizeitreiten hat es keinen Einfluss.

Müssen Pferdeäpfel aufgesammelt werden?

Sind Pferde im Straßenverkehr unterwegs, muss auch der Mist eingesammelt werden.
Sind Pferde im Straßenverkehr unterwegs, muss auch der Mist eingesammelt werden.

Wie jeder Reiter weiß: Es kann nicht vermieden werden, dass ein Pferd sich während des Ausritts erleichtert. Doch Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer sind in der Regel nicht sehr angetan von den Hinterlassenschaften der Vierbeiner und fordern daher häufig von Pferde- und Stallbesitzern, den Mist auf den Straßen umgehend zu beseitigen.

Und tatsächlich sind Sie als Reiter auch dazu verpflichtet, da Sie ansonsten gegen § 32 Abs. 1 StVO verstoßen:

(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen.

Ob Pferdemist auf der Straße tatsächlich den Verkehr gefährdet oder behindert, gerät mitunter zur Streitfrage. Deswegen haben manche Gemeinden eine zusätzliche Verordnung erlassen, die es Reitern grundsätzlich gebietet, Pferdeäpfel aufzusammeln. Generell ist zu empfehlen, die Hinterlassenschaften immer zu beseitigen, wenn Pferde im Straßenverkehr geführt werden, um ein friedliches Miteinander zu gewährleisten.

Wer die Regeln kennt, reitet entspannt

Pferde im Straßenverkehr stellen kein Problem dar, solange ihre Reiter die Regeln befolgen. Wenn Sie als Pferdesportler Ihre Rechte und Pflichten auf den Straßen kennen, vermeiden Sie nicht nur unnötige Bußgelder, sondern auch Ärger mit anderen Verkehrsteilnehmern. Und nicht zuletzt sollten Sie sich immer bewusst sein, dass diese Vorschriften auch der Sicherheit dienen, sowohl Ihrer eigenen als auch der Ihres Pferdes und anderer Personen.

Also informieren Sie sich gut, was erlaubt ist und was nicht, dann steht einem entspannten Ausflug mit Ihrem vierbeinigen Freund nichts im Weg.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte ist seit 2017 Teil unserer Redaktion. Sie schreibt und recherchiert über Verkehrsverstöße, rechtliche Grundlagen und technische Themen. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns im Lektorat.

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Kommentare

  1. Jürgen sagt:

    Frage: Rot Weis markierte Sperrpfähle besagen ja das motorisierte Fahrzeug hier nicht fahren dürfen. Der Weg ist nur für Fußgänger und Fahrradfahrer. Zählen Pferde auch zu motorisierten Fahrzeugen im Straßenverkehr?
    Hatte ich so im Fahrunterricht gelernt.

  2. Manfred sagt:

    Hier eine Frage: Ist es gestattet, dass Reiter einen mit dem VKZ 240 (StVO) gekennzeichneten Weg benutzen dürfen?
    Im Voraus vielen Dank für eine sachkundige Auskunft über o.g. Web-Adresse.

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