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FAQ: Krad fahren
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) definiert Krafträder – kurz Krad – als zweirädrige Kfz mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Es handelt sich dabei also um bestimmte Motorräder, die ggf. auch über einen Beiwagen verfügen können.
Ja, Sie müssen im Vorfeld eine entsprechende Fahrerlaubnis erwerben. Abhängig von der Leistung des Krads benötigen Sie entweder die Führerscheinklassen A1, A2 oder A. Alternativ dazu können Sie für die Klasse B die Schlüsselzahl 196 erwerben.
Grundsätzlich ist die Personenbeförderung nur gestattet, wenn das Kraftrad mit einem besonderen Sitz, beidseitigen Fußstützen und einem Haltesystem für den Beifahrer ausgestattet ist. Alternativ dazu kann ein Krad auch mit einem Beiwagen ausgestattet sein.
Bußgelder für Verstöße mit dem Kraftrad
TBNR | Tatbestand | Bußgeld (€) | Punkte |
---|---|---|---|
101500 | Sie fuhren mit einem Kraftrad auf dem Hinterrad und gefährdeten dadurch Andere. | 50 | |
117136 | Sie führten das Kraftrad am Tage ohne eingeschaltetes Abblendlicht oder ohne eingeschaltete Tagfahrleuchten. | 10 | |
117137 | … mit Gefährdung | 15 | |
117138 | … mit Unfallfolge | 35 | |
121100 | Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person. | 5 | |
121178 | Sie trugen während der Fahrt keinen geeigneten Schutzhelm. | 15 | |
121612 | Sie beförderten auf einem Kraftrad ein Kind, obwohl es keinen Schutzhelm trug. | 60 | 1 |
121618 | Sie beförderten auf einem Kraftrad mehrere Kinder, obwohl sie keinen Schutzhelm trugen. | 70 | 1 |
335012 | Sie beförderten auf dem Kraftrad ein Kind unter 7 Jahren, obwohl ein besonderer Sitz bzw. ein Schutz für die Füße nicht vorhanden war. | 5 | |
361000 | Sie beförderten einen Beifahrer auf dem Kraftrad, obwohl dieses nicht mit einem vorschriftsmäßigen Haltesystem ausgerüstet war. | 5 |
Mit dem Krad fahren: Welche Anforderungen gelten?
Planen Sie eine Fahrt mit dem Krad, muss das Fahrzeug dafür den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Denn nur wenn dieses verkehrssicher ist, lassen die Behörden das Kfz für den öffentlichen Straßenverkehr zu. Um sicher mit dem Krad zu fahren, ist vor allem die Beleuchtung wichtig. Gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind dabei folgende Beleuchtungseinrichtungen vorgeschrieben:
- weißer Frontscheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
- rote Schlussleuchte
- rote Bremsleuchte
- roter Rückstrahler
- zwei gelbe Blinker
- Kennzeichenbeleuchtung
Wollen Sie mit einem Krad fahren, das über einen Beiwagen verfügt, schreibt der Gesetzgeber darüber hinaus Begrenzungsleuchten und einen weiteren roten Rückstrahler vor.
Zusätzlich dazu muss das Krad über ein Nummernschild verfügen, welches nur hinten am Fahrzeug montiert wird. Die gesetzlich vorgeschriebenen Maße weichen vom Autokennzeichen ab und von den Behörden in den Breiten 180, 200 und 220 mm bei einer Höhe von 200 mm ausgegeben. Das Kennzeichen ermöglicht einerseits die Identifikation des Fahrzeughalters und dient andererseits als Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung.
Wollen Sie mit dem Krad zu zweit fahren, gilt es die Vorgaben für die Personenbeförderung zu beachten. So muss das Fahrzeuge gemäß § 21 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) über einen besonderen Sitz für die Mitnahme einer Person verfügen. Zudem schreibt § 61 StVZO bei Krafträdern ein Haltesystem für den Beifahrer vor. Zusätzlich dazu ist auch ein weiteres Paar Fußstützen für den Mitreisenden vorgeschrieben.
Nicht zuletzt benötigen Sie, um ein Krad fahren zu dürfen, eine entsprechende Fahrerlaubnis. Je nach Kraftrad kommen dafür die Führerscheinklassen A1, A2 und A infrage. Alternativ dazu besteht auch die Möglichkeit, die Führerscheinklasse B mit der Schlüsselzahl 196 zu erweitern. Diese berechtig zum Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von maximal 125 cm³, einer Motorleistung von maximal 11 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht mehr als 0,1 kW/kg.
Gelten fürs Kraftrad besondere Verkehrsregeln?
Sind Sie auf einem Kraftrad unterwegs, gelten in den meisten Fällen die gleichen Verkehrsregeln wie für Autofahrer. Zudem müssen Verkehrssünder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und Vorfahrtsvergehen gemäß Bußgeldkatalog mit den identischen Sanktionen rechnen.
Es gibt allerdings auch Vorschriften, die ausschließlich gelten, wenn Sie mit einem Krad fahren. So ist es gemäß den Grundregeln für die Verkehrsteilnahme etwa untersagt, mit einem Kraftrad nur auf dem Hinterrad zu fahren und andere dadurch zu gefährden. Auch das freihändige Fahren ist grundsätzlich nicht zulässig.
Mit Sanktionen müssen Fahrer von Krafträdern ebenso rechnen, wenn Sie am Tage das Abblendlicht oder die Tagfahrleuchten nicht einschalten. Zudem ist es nicht gestattet, ein Krad mit einem anderen Fahrzeug abzuschleppen oder sich mit dem Kraftrad an ein anderes Fahrzeug anzuhängen.
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, besteht bei Fahrten mit dem Krad eine gesetzliche Helmpflicht. Dies gilt ebenso, wenn Sie Kinder mitnehmen. Zudem benötigen Sie für Kinder unter 7 Jahren einen speziellen Sitz und einen Schutz für die Füße.
Wollen Sie mit einer weiteren Person auf dem Krad fahren, muss das Fahrzeug wie zuvor bereits beschrieben, über einen entsprechenden Sitz verfügen. Fehlt dieser oder das vorgeschriebene Haltesystem, drohen laut Bußgeldkatalog ebenfalls Sanktionen.