§ 19 StVZO (Betriebserlaubnis: Erteilung und Wirksamkeit)

Erteilung der Betriebserlaubnis: In der Hauptuntersuchung wird darüber auch entschieden.

Wann die Betriebserlaubnis ihre Wirksamkeit verlieren kann

In Deutschland dürfen Sie auf öffentlichen Straßen nur Fahrzeuge mit einer gültigen Betriebserlaubnis führen. In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind in Paragraph 19 die Richtlinien vorgegeben, unter welchen Vorzeichen eine EG-Betriebserlaubnis entzogen bzw. erteilt werden kann. Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wird die Betriebserlaubnis im Fahrzeugregister gespeichert.

Bußgeldtabelle für § 19 StVZO

TBNRTatbestandStrafe (€)Punkte
319000Sie führten die beson­dere Betriebs­erlaubnis oder Bauart­genehmigung nicht mit oder händigten diese auf Verlang­en nicht aus.10
319500Sie nahmen das Fahrzeug­ in Betrieb, obwohl die Betriebs­erlaubnis erloschen war.50
319600Sie nahmen den Lastkraftwagen/­Kraftomnibus in Betrieb, obwohl die Betriebs­erlaubnis erloschen war. Die Verkehrs­sicherheit war dadurch wesent­lich beein­trächtigt.1801
319603Sie nahmen den Lastkraftwagen/­Kraftomnibus in Betrieb, obwohl die Betriebs­erlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesen­tlich beein­trächtigt.180
319606Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebs­erlaubnis erloschen war. Die Verkehrs­sicherheit war dadurch wesentlich beein­trächtigt.901
319609Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebs­erlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesentlich beein­trächtigt.90
319506Sie ordneten die Inbetrieb­nahme des Fahrzeuges an, obwohl die Betriebs­erlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu.50
319612Sie ordneten die Inbetrieb­nahme des Lastkraftwagens/­Kraftomnibusses an, obwohl die Betriebs­erlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. Die Verkehrs­sicherheit war dadurch wesentlich beein­trächtigt.2701
319615Sie ordneten die Inbetrieb­nahme des Lastkraftwagens/­Kraftomnibusses an, obwohl die Betriebs­erlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. Die Umwelt war dadurch wesentlich beein­trächtigt.270
319618Sie ordneten die Inbetrieb­nahme des Fahrzeuges an, obwohl die Betriebs­erlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. Die Verkehrs­sicherheit war dadurch wesentlich beein­trächtigt.1351
319621Sie ordneten die Inbetrieb­nahme des Fahrzeuges an, obwohl die Betriebs­erlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. Die Umwelt war dadurch wesen­tlich beein­trächtigt.135

Bußgeldrechner zur erloschenen Betriebserlaubnis


Grund der Erteilung einer Kfz-Betriebserlaubnis ist die Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit. Fahrzeuge, die den Vorgaben nicht entsprechen, können in vielen Fällen eine Gefährdung im Verkehr darstellen. Die Prüfung der Betriebszulässigkeit findet meist durch den TÜV bzw. bei der regelmäßigen Hauptuntersuchung statt. Neufahrzeuge entsprechen in der Regel den Vorschriften, wodurch die erstmalige Zulassung in der Regel unproblematisch ist.

Erteilung der Betriebserlaubnis: In der Hauptuntersuchung wird darüber auch entschieden.
Erteilung der Betriebserlaubnis: In der Hauptuntersuchung wird darüber auch entschieden.

Nach spätestens drei Jahren müssen die meisten Kraftfahrzeuge in regelmäßigen Abständen – meist zwei Jahre – bei der Hauptuntersuchung vorgestellt werden. Transportfahrzeuge und Busse müssen zusätzlich noch eine Sicherheitsprüfung durchlaufen.

Wird an einem Fahrzeug im Rahmen einer Kontrolle oder einer Hauptuntersuchung ein sicherheitsrelevanter Mangel bzw. ein unzulässiger Umbau festgestellt, kann das Erlöschen der Betriebserlaubnis durch eine Zulassungsstelle veranlasst werden. Doch was gilt als gefährlicher Mangel?

FAQ: Betriebserlaubnis

Was ist die Betriebserlaubnis?

Die Betriebserlaubnis stellt sicher, das ein Fahrzeug den Vorgaben der StVZO entspricht. Nur dann kann davon ausgegangen werden, dass das Gefährt sicher ist und Umwelt sowie Menschen nicht gefährdet.

Wie wird die Betriebserlaubnis kontrolliert?

Ob Ihr Fahrzeug den Vorgaben entspricht, kontrolliert ein Prüfer in regelmäßigen Abständen bei der Hauptuntersuchung.

Was passiert, wenn ich ohne Betriebserlaubnis fahre?

Für das Fahren ohne Betriebserlaubnis drohen 50 Euro Bußgeld.

Besonders gefährdende Mängel an Fahrzeugen sind zum Beispiel:

  • Schäden an den Achsen und der Karosserie allgemein
  • schwere Mängel bei den Bremsen
  • defekte, abgefahrene oder falsche Reifen

Bei solch schwerwiegenden Mängeln ist nicht nur die Sicherheit des Fahrers, sondern auch die anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet. Das Kfz stellt ein Risiko dar und muss zumindest vorerst aus dem Verkehr gezogen werden, die Betriebserlaubnis ist erloschen.

Haben Sie für Ihr Fahrzeug die Betriebserlaubnis verloren, dürfen Sie es nicht mehr auf öffentlichen Verkehrswegen bewegen. Andernfalls machten Sie sich des Tatbestands Fahren ohne Betriebserlaubnis schuldig. Die Strafe hierfür liegt bei bis zu 180 Euro für den Fahrer eines Lkw ohne gültige Betriebserlaubnis. Der Halter muss dann mit einer Strafe von bis zu 270 Euro rechnen. In beiden Fällen kann auch ein Punkt in Flensburg erhoben werden.

Die Zulassung kann erst dann wieder von der zuständigen Zulassungsbehörde erteilt werden, wenn die Mängel in einer Werkstatt behoben worden sind. Mit der Bescheinigung über die Mängelbehebung können Sie die allgemeine Betriebserlaubnis erneut beantragen.

Besonders bei Kontrollen von Lastkraftwagen (Lkw) hat sich in den letzten Jahren gezeigt: Transportfahrzeuge werden zwar insgesamt zunehmend sicherer. Liegen jedoch Mängel vor, sind es in den meisten Fällen sicherheitsrelevante Schäden, die dazu führen, dass eine Weiterfahrt untersagt wird.

Auch bei Bussen zeigten sich ähnliche Probleme. Durch die besonders hohe Beanspruchung dieser Kfz, ist ein höherer Verschleiß von Bauteilen festzustellen. Durch die regelmäßigen Kontrollen der Polizei hat sich der Zustand zumindest von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen stetig verbessert, wie der ADAC feststellte.

Unzulässige Lichanlage? Die Betriebserlaubnis kann auch dann (zeitweise) entzogen werden.
Unzulässige Lichanlage? Die Betriebserlaubnis kann auch dann (zeitweise) entzogen werden.

Auch beim Ein- und Anbau von verschiedenen Teilen am Fahrzeug müssen einige Punkte beachtet werden. Durch die baulichen Veränderungen darf Ihr Fahrzeug nicht den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für den Straßenverkehr widersprechen. Sie dürfen Ihren Personenkraftwagen (Pkw) daher nicht beliebig verändern.

Bauliche Änderungen, die zum Verlust der Zulassung führen können, sind z. B.

  • das Tieferlegen der Karosserie, sodass die Reifen den Kotflügel berühren. Hier ist eine Gefährdung gegeben, da durch die Reibung ein Defekt an Reifen und/oder Fahrzeug entstehen kann, der im schlimmsten Fall auch zum Unfall führt.
  • der Anbau eines nicht zulässigen Auspuffs. Die EU-Betriebserlaubnis kann dann entzogen werden, wenn durch den Umbau etwa Lärmschutzbestimmungen nicht eingehalten sind.
  • das Einsetzen von nicht zulässigen Scheinwerferleuchten, z. B. „Angel Eyes“. Auch hier kann die Polizei Ihnen die Betriebserlaubnis für Ihr Kfz unter Berufung auf Paragraph 19 StVZO entziehen.

Jede Änderung an der Karosserie muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) eingetragen sein. Die Eintragung darf dabei jedoch nicht eigenhändig durch den Fahrzeughalter erfolgen. Wollen Sie etwa einen neuen Auspuff an Ihrem Fahrzeug anbringen lassen, benötigen Sie eine Bescheinigung einer zertifizierten Prüfstelle, die die Einhaltung der EG-Richtlinien belegt. Mit diesem Zertifikat können Sie die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung bei der zuständigen Zulassungsstelle ändern lassen.

Zu beachten ist: Jeder noch so kleine Umbau am Fahrzeug kann zum (zeitweisen) Verlust der Betriebserlaubnis führen, wenn die Änderung nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist. Hierfür ist es unerheblich, ob die Änderungen den Vorschriften entsprechen oder nicht.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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§ 19 StVZO (Betriebserlaubnis: Erteilung und Wirksamkeit)
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