Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Headerbild Aufbauseminar

Wann Sie ein Aufbauseminar in der Probezeit absolvieren müssen

Jeder Fahrzeugführer, der nach erfolgreich bestandener Führerscheinprüfung die Fahrerlaubnis in Händen hält, tritt in eine zweijährige Bewährungszeit ein. Die Probezeit für Fahranfänger dauert insgesamt zwei Jahre. Während dieser Phase können Verstöße gegen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und Co. zu weitreichenderen Sanktionen führen, als die, die eigentlich gemäß Bußgeldkatalog auf Verkehrssünder zukommen.

In der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. Ein Verstoß der Kategorie A oder zwei der Kategorie B ziehen normalerweise eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss ein Aufbauseminar absolviert werden.

Doch was genau ist ein Aufbauseminar? Wie unterscheidet es sich vom Fahreignungsseminar (Punkteabbauseminar)? Und können Sie das auferlegte Aufbauseminar gegebenenfalls umgehen? Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen finden Sie in unserem folgenden Ratgeber.

FAQ: Aufbauseminar

Wann muss ich ein Aufbauseminar absolvieren?

Wer sich in der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße leistet, muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Fahranfänger sollen dadurch mit ihren Fehlern konfrontiert werden und ein besseres Verhalten im Straßenverkehr erlernen.

Wie lange dauert ein Aufbauseminar und wie läuft das Ganze ab?

Infos dazu, wie Aufbauseminare in der Regel ablaufen und wie viel Zeit Sie dafür einplanen sollten, finden Sie hier.

Was passiert, wenn ich nicht an einem angeordneten Aufbauseminar teilnehme?

Weigern Sie sich, das Aufbauseminar zu absolvieren, kann Ihre Fahrerlaubnis entzogen werden. Erst wenn Sie die Teilnahmebestätigung bei der zuständigen Behörde vorlegen, bekommen Sie Ihren Führerschein zurück.

Wobei handelt es sich um A- und B-Verstöße?

Das Aufbauseminar kann Fahranfängern drohen, die in der Probezeit Verkehrsverstöße begehen.
Das Aufbauseminar kann Fahranfängern drohen, die in der Probezeit Verkehrsverstöße begehen.

Die Tatbestände im Bußgeldkatalog sind allesamt in zwei Kategorien eingeteilt: in A-Delikte und B-Delikte. Für die Probezeit finden jedoch nur all jene Tatbestände Anrechnung auf die Bewährungsphase, die mit einem Bußgeld ab 60 Euro geahndet werden.

Dabei ist es generell auch möglich, dass Verstöße, die laut Tatbestandskatalog in der Regel nur mit einem Verwarn- oder Bußgeld unter 60 Euro zu ahnden sind, in Ausnahmefällen diese Grenze überschreiten.

Liegen die Bußgelder dann bei 60 Euro und mehr, kann der A- oder B-Verstoß Anrechnung finden auf die Probezeit. Begingen Sie als Kraftfahrer in der Probezeit eine schwere Regelmissachtung, so wird diese als A-Verstoß angesehen. Beispiele für Verstöße dieser Art sind das Überfahren einer roten Ampel, die Nutzung vom Handy während der Fahrt, Nötigung im Straßenverkehr, Alkohol bzw. Drogen am Steuer sowie Überschreitungen der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit.

Letztere werden in der Probezeit jedoch erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr als Verstoß der Kategorie A gewertet. Bei einem B-Verstoß handelt es sich um eine weniger schwere Regelmissachtung im Verkehr. Dazu gehören beispielsweise das Befahren einer Umweltzone ohne vorgeschriebene Plakette, eine Überladung, sowie das Überziehen der Hauptuntersuchung.

Eine Besonderheit stellen hierbei Straftatbestände wie fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung dar. Kommt es nach einem Unfall zu einem Personenschaden, kann dieser auf die Probezeit sowohl als A- als auch als B-Verstoß gewertet werden. Zugrundegelegt ist laut Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) das ursprüngliche Verkehrsdelikt, das zu den tragischen Unfallfolgen führte. Ähnlich verhält es sich hier im Übrigen auch mit Verkehrsunfällen.

Haben Sie in Ihrer Probezeit einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß begangen bzw. zwei weniger schwerwiegende Delikte, verlängert sich der Führerschein auf Probe um zwei weitere – auf insgesamt vier – Jahre. Zudem mahnen Ihnen die Behörden die Teilnahme an einem Aufbauseminar an.

Was ist ein Aufbauseminar?

Im Rahmen eines Aufbauseminars sollen die Fahranfänger, die in der Probezeit mit mehr und minder schweren Vergehen auffällig wurden, eine gewisse Nachschulung hinsichtlich der Verkehrsordnung erhalten. Paragraph 35 FEV gibt die notwendigen Bestimmungen zur Gestaltung der Aufbauseminare für Fahranfänger (kurz: ASF). Das Seminar soll dabei den unerfahreneren Verkehrssündern ihre Fehler im Besonderen vor Augen führen:

„In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. […] Dabei soll insbesondere die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr geändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.“ (§ 35 Absatz 2 FEV)

Vor Ablauf des verpflichtenden Seminars müssen die Teilnehmer in der Regel keine weiteren Sanktionen im Falle weiterer Verkehrsverstöße fürchten. In dieser Zeit wird den Beteiligten zugute gehalten, dass sie noch keine Zeit hatten, aus ihren Fehlern entsprechende Lehren zu ziehen. Haben Sie erfolgreich an dem Aufbauseminar für Fahranfänger teilgenommen, treten Sie in die verlängerte Probezeit ein. Begehen Sie dann weitere Verstöße, können diese schnell zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Das Aufbauseminar: Dauer und Aufbau

In der Probezeit geblitzt worden? Ein Aufbauseminar kann bei Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h drohen.
In der Probezeit geblitzt worden? Ein Aufbauseminar kann bei Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h drohen.

Nach § 35 Absatz 1 FEV besteht das ASF aus einem Kurs mit vier Sitzungen á 135 Minuten. Die Sitzungen dürfen dabei jedoch nicht an einem Tag absolviert werden, sondern müssen sich über einen Zeitraum von zwei bis vier Wochen erstrecken.

Da Aufbauseminare gerade auch durch die Gruppengespräche eine Besserung und einen Erkenntnisgewinn für die Fahranfänger begründen sollen, steht laut Verordnung eine Teilnehmerzahl fest: Mindestens sechs und maximal zwölf Fahranfänger müssen an dem angesetzten Aufbauseminar teilnehmen. Die Leitung des Aufbauseminars übernimmt dabei in der Regel ein erfahrener und für die Aufbauseminare zugelassener Fahrschullehrer.

Die Fahrprobe im Aufbauseminar

Neben den Gruppengesprächen in jeder angesetzten Sitzung, in denen die Fahrfehler jedes Einzelnen näher betrachtet und diskutiert werden können, besteht das Aufbauseminar auch aus Fahrproben. Jeder Teilnehmer muss im Rahmen der Aufbauseminare die Möglichkeit erhalten, eine mindestens halbstündige Probefahrt zu absolvieren. Im Rahmen der Fahrprobe soll das Fahrverhalten eines jeden genauer beobachtet und analysiert werden.


Die Fahrprobe, die zwischen erster und zweiter Sitzung stattfinden sollte, muss laut Verordnung ebenfalls in Gruppen stattfinden: Drei Teilnehmer und der Fahrlehrer sind je Fahrprobe anwesend. Während einer der Teilnehmer für die Dauer von mindestens 30 Minuten fährt, nimmt der Fahrschullehrer auf dem Beifahrersitz Platz. Zwei weitere Teilnehmer sitzen auf der Rückbank des Autos, sodass auch sie das Geschehen beobachten und mögliche Fehler des Fahrers besser beurteilen und im folgenden Gruppengespräch anbringen können.

Das für die Fahrprobe zu nutzende Fahrzeug sollte dabei in der Regel der Fahrzeugklasse entsprechen, mit der der Teilnehmer den Verstoß beging, der zur Anordnung des Aufbauseminars führte. In den meisten Fällen betrifft dies dabei Führerscheinklasse B, da hier die meisten neu erteilten Fahrerlaubnisse pro Jahr erfolgen. Doch auch bei Verstößen mit einem Bus, Lkw oder Motorrad in der Probezeit muss die betreffende Fahrschule für das Aufbauseminar und die Fahrprobe das entsprechende Kfz bereitstellen können.

Unter Umständen kann das Seminar auch bei Einzelteilnahme möglich sein. Die Gespräche mit dem Fahrlehrer müssen hierbei jedoch in jeder der vier Einzelsitzungen mindestens 60 Minuten dauern (§ 35 Absatz 3 FEV).

Was kostet ein Aufbauseminar?

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 150 und 400 Euro verbunden.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 150 und 400 Euro verbunden.

Die Teilnahme am Aufbauseminar birgt zusätzliche Kosten: Es handelt sich beim Aufbauseminar um eine kostenpflichtige Nachschulung der auffällig gewordenen Fahranfänger. Das bedeutet, dass Sie im Falle der Anordnung selbst für die Organisation und Teilnahme am Aufbauseminar zuständig sind. Die Behörde gibt Ihnen lediglich eine Frist, innerhalb derer Sie die Bescheinigung über die absolvierte Teilnahme an einem Aufbauseminar bei der zuständigen Führerscheinstelle vorlegen müssen.

Dabei wird Ihnen jedoch auch genügend Zeit eingeräumt, um sich über entsprechende Angebote zum Aufbauseminar in einer Fahrschule zu informieren inklusive der bis zu vier Wochen Teilnahmedauer.


Doch wie teuer ist ein Aufbauseminar genau? Je nach Fahrschule können fürs Aufbauseminar für Fahranfänger die Kosten stark variieren: In der Regel liegen sie zwischen 150 und 400 Euro Teilnahmegebühr.

Verweigern Sie die Teilnahem am Aufbauseminar, kann der Führerschein bald ganz weg sein! Wenn Sie der Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen nicht folgen, kann Ihnen nach Ablauf der Frist der Führerscheinentzug drohen. Es ist daher in aller Regel nicht möglich, ein Aufbauseminar zu umgehen. Der Führerschein ist erst nach der Teilnahme am Aufbauseminar gesichert. Die Fahrerlaubnis kann auch dann eingezogen werden, wenn Sie den Nachweis über die Teilnahme an dem Seminar nicht rechtzeitig bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.

Besonderes Aufbauseminar für Drogen und Alkohol am Steuer während der Probezeit

Für Fahranfänger, die während Ihrer Probezeit im Verkehr mit Alkohol und Drogen am Steuer auffielen, wird ein besonderes Aufbauseminar zum Thema „Alkohol und Drogen im Straßenverkehr“ angeordnet.

Während der Probezeit sind die Bestimmungen für die Führerscheinneulinge wesentlich strenger als für Fahrer, die Ihre Bewährungsprobe bereits erfolgreich absolvierten.

Für Fahranfänger und Führerscheininhaber unter 21 Jahren gilt in Deutschland ein striktes Alkoholverbot am Steuer – und damit die 0,0-Promillegrenze. Schon bei einem geringen Verstoß können die Behörden die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar für Drogen und Alkohol anordnen.

Im Rahmen des besonderen ASF wird in einer jeden Sitzung vor allem der Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln auf die Fahrtüchtigkeit näher beleuchtet. Die Verkehrssünder sollen dahingehend besonders sensibilisiert werden und sich der fatalen Auswirkung schon geringer Mengen berauschender Stoffe im Straßenverkehr gewahr werden.

Ein besonderes Aufbauseminar ist mit Kosten für die zusätzlich benötigten verkehrspsychologischen Gespräche verbunden. Daher kann der Gesamtpreis über den Kosten für das Aufbauseminar für Fahranfänger liegen.

Der Unterschied zum Fahreignungsseminar („Punkteabbauseminar“)

Führerschein entzogen: Das Aufbauseminar zu umgehen ist in der Regel nicht möglich.
Führerschein entzogen: Das Aufbauseminar zu umgehen ist in der Regel nicht möglich.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist nicht zu verwechseln mit dem sogenannten Fahreignungsseminar – oder auch „Punkteabbauseminar“. Letzteres können Sie belegen, um etwa Flensburger Punkte abzubauen. Dies ist in einem Aufbauseminar hingegen nicht möglich.

Zudem besteht das Fahreignungsseminar aus zwei unterschiedlichen Teilen: einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Part. Die Teilnehmer eines Punkteabbauseminars sollen sich mit ihren Verhaltensweisen auseinandersetzen und mit Hilfe eines Verkehrspsychologen Strategien entwickeln, um aggressive Fahrweisen und andere Fehler im Straßenverkehr zu vermeiden.

Haben Sie das Fahreignungsregister erfolgreich abgeschlossen, können Sie bei der Führerscheinstelle die Löschung eines Punktes in Flensburg beantragen. Dies ist jedoch nur einmal alle fünf Jahre und nur dann möglich, wenn Sie maximal fünf Punkteeintragungen im Fahreignungsregister besitzen.

Ein freiwilliges Aufbauseminar für Punkteauffällige ist seit der Punktereform im Mai 2014 nicht mehr möglich. Sie können damit durch die Teilnahme am Aufbauseminar keine Punkte abbauen. Der Punkteabbau und die Nachschulung für Fahrer, die sich nicht mehr in der Probezeit befinden, ist seither im Fahreignungsseminar möglich.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
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Kommentare

  1. Betty sagt:

    Ich bin über eine gelbe Ampel gefahren und geblitzt.
    Da ich noch in der Probezeit bin muss ich wahrscheinlich einen
    Aufbaukurs absolvieren.
    In viele Foren habe ich gelesen des es schon eine Weile dauert bis der Bescheid kommt. Ich werde in 6 Wochen für 7
    Monate Ausland gehen. Kann ich was tun um alles zu beschleunigen? Ändern sich die Fristen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Betty,

      die Fristen ändern sich unseres Wissens nach nicht. Sie könnten sich diesbezüglich an die Bußgeldstelle oder Fahrerlaubnisbehörde wenden.

      – Die Redaktion

  2. Hänsel sagt:

    Meine Tochter wurde am 19.10 2017 während der Probezeit beim Gebrauch des Handys während des Fahrens erwischt. Sie bekam dann einen Bußgeldbescheid über 60 € sowie 1 Punkt. Jetzt im Januar bekam sie ein schreiben dass sie ein Aufbauseminar besuchen soll. Laut meinen Recherchen handelt es sich doch um einen Verstoß nach dem Katalog B. Auch gab es sonst keine weiteren Verstöße die in diesem Bereich fallen. Kann das denn richtig sein?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Hänsel,

      bei einem einmaligen B-Verstoß wird eigentlich noch kein Aufbauseminar angeordnet. Da wir jedoch keine Details zum Fall kennen und keine Rechtsberatung geben dürfen, können wir leider keine Einschätzung treffen. Wir empfehlen Ihnen sich diesbezüglich an einen Anwalt zu wenden.

      – Die Redaktion

  3. Mercy sagt:

    Folgendes ich bin in der Probezeit bin bei gelb definitive gelb an der Kreuzung rechts abgebogen und hinter mir waren auch Autos und wurde evtl geblitzt hab es hell Blitzen sehen um die Kurve kurz danach war hinter mit ein Polizei Wagen dachte jetzt die halten mich an aber nix sind hinter mir und an mir normal vorbei ohne Blaulicht. Nun weiss ich nicht ob ich geblitzt worden bin :( hab aber beim abbiegen Blitzen sehen aber wie gesagt es war definitive gelb . Was kommt auf mich zu ? Hab ich evtl Glück ? Wie lang muss ich warten das was kommt ? Danke für eine Antwort

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo,

      es gibt auch Ampeln, die schon bei gelb blitzen. In der Regel wird hierbei ein Verwarnungsgeld von 10 Euro verhängt. Die Zustellung des Bußgeldbescheids erfolgt in der Regel nach zwei bis vier Wochen, insgesamt hat die Behörde allerdings drei Monate dafür Zeit.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  4. Jacob J. sagt:

    wenn meine probe zeit schon fertig ist und die Anordnung 1 Monat danach kommt können die dann noch nachträglich mein probe zeit verlängern

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jacob,

      sollte das Vergehen, wofür die Verlängerung der Probezeit eintreten würde, noch in der Probezeit geschehen sein, ist es durchaus möglich dass die Probezeit verlängert werden kann.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  5. Jacob J. sagt:

    hallo ich bin außerhalb einer Ortschaft geblitzt worden mit 102 wo 80 erlaubt wahr also 22 Km/h zu schnell dürfen die mir deswegen so ein Aufbauseminar zuordnen und 2 Jahre probe zeit verlängern ??

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jacob,

      sollte bei Ihrer Schilderung die Toleranz bereits abgezogen sein, ist es durchaus üblich, dass Ihnen ein Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung droht. Des Weiteren ist auch im Verkehrsrecht jede Strafe einzelfallabhängig. Sollten Sie also vorher auch schon einmal auffällig geworden sein, so ist es möglich dass die Strafe auch bei weniger als 21km/h Überschreitung deutlich höher ausfällt.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  6. Rabia sagt:

    Wie lange hat man zeit für aufbauseminar? Wenn man dafür sparen muss

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Rabia,

      wie lange Sie Zeit haben, um das Aufbauseminar zu absolvieren, wird Ihnen in der Regel in dem Schreiben mitgeteilt, das Sie zu einer Teilnahme am ASF auffordert. Zumeist beträgt die Frist bis Sie die Teilnahmebescheinigung vorlegen müssen nicht mehr als 8 Wochen, sie kann im Krankheitsfall allerdings verlängert werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  7. Rabia sagt:

    Ich wurde vll beim überholen geblitzt. Autobahn 100 erlaubt hatte 140. Habs nicht gesehen hatte Schulterblick weil ich wieder rechts rüber wollte. Hab erst ein jahr Probezeit. Was kommt

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Rabia,

      da Sie mehr als 20 km/h zu schnell gefahren sind, kann die Probezeit auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet werden. Daneben gibt es natürlich noch das dem Geschwindigkeitsverstoß angemessene Bußgeld, gegebenenfalls Punkte in Flensburg und eventuell ein zeitlich begrenztes Fahrverbot.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  8. Jochen sagt:

    Hallo redaktion
    Habe vor 10 jahren in deutschland mein führerschein abgegeben und konnte das seminar in der probezeit nicht durchführen da ich im ausland war
    Habe in der schweitz jetzt den führerschein gemacht. In deutschlqnd wurde mir von behörde gesagt ich müsste eh den schein neu machen. Darf ich jetzt in deutschland fwhren

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jochen,

      solange in Deutschland gegen Sie ein Fahrverbot besteht, dürfen Sie in hier kein Fahrzeug führen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  9. Matthias sagt:

    Hallo
    Ich hab da ne Frage…
    Ich wurde in einer 30-er Zone (innerorts) mit 51 inkl. Toleranzabzug geblitzt…War dazu auch noch nicht angeschnallt….
    Was erwartet mich jetzt?
    Vielen Dank

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Matthias,

      durch das im Strafrecht angewendete Prinzip der Tateinheit (§ 52 Strafgesetzbuch – StGB) werden Sie nur für den schwereren Verstoß herangezogen. Fahren ohne Gurt zieht in der Regel 30€ Bussgeld nach sich. Sollte Ihre Geschwindigkeitsüberschreitung eine höhere Strafe auslösen, dann müssen Sie diese erwarten.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  10. Philipp sagt:

    Hallo ich habe eine frage ich hatte einen Unfall mit Sachschäden (kleineren) und einer Person die laut eigener Angaben verletzt ist aber keinen Nachweis darüber hat weggefahren aus angst, was könnte nun auf mich zukommen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Phillipp,

      gemäß Bußgeldkatalog handelt es sich um einen A-Verstoß- Ihre Probezeit wird um zwei Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  11. Marc sagt:

    Hallo.Und zwar habe ich gestern abend ca.22uhr eine mülltone umgestoßen und bin dann weiter gefahren ,weil ich es leider nicht bemerkt hatte.Es war ziemlich dunkel und ich wollte eigentlich nur wenden.Polizisten haben mich später angehalten und haben mich darüber informiert.(Es war eine sehr kleine mülltone )
    Mit was muss ich rechen bin noch in der Probezeit.Die polizisten meinten,dass ich im Normalfall nur die Mülltone ersetzten müsste.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Marc,

      dies ist pauschal nicht zu beantworten, da wir in wie fern Ihr Vorfall aufgenommen wurde. Sie sollten erst einmal abwarten, ob von der Polizei diesbezüglich nochmal eine Meldung kommt.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  12. Michels sagt:

    Ich bin auf der Autobahn wo 100 erlaubt ist mit 127 geblitzt worden. Ich bin noch in der Probezeit. Muss ich jetzt mit Fahrverbot rechnen

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Michels,

      Sie sollten mit einem Punkt in Flensburg, einer Geldstrafe von 80€, sowie der Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre rechnen. Des weiteren können Sie auch noch eine Aufforderung zu einem Aufbauseminar enthalten. Eine Fahrverbot ist in der Regel nicht vorgesehen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  13. Ali sagt:

    Hallo,

    Ich wurde heute in der 30er Zone mit ca. 65km/h geblitzt. Ich weiss das auf mich 2Jahre Probezeit verlängerung, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und ein Aufbauseminar kommen. Was würde alles so ungefähr kosten? Sowohl das Aufbauseminar und die Blitzer Rechnung?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Ali,

      die Kosten für ein Aufbauseminar liegen in der Regel zwischen 150€ und 400€. Das Bussgeld für den Geschwindigkeitsverstoß liegt bei mindestens 160€.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  14. Maria sagt:

    Hallo ,ich wurde in der Probezeit geblitzt 29kmh zuviel ,bekam einen Brief 105Euro innerhalb einer Woche zu zahlen und dann käme es nicht ins Fahrregister habe Ich auch gemacht ,zwei Monate später erhielt ich die Aufforderung zum Aufbauseminar,ist das rechtens ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Maria,

      wir können leider nicht beurteilen, ob es sich hierbei um einen echten Bussgeldbescheid handelte. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Er wird Ihnen diesbezüglich zuverlässige Auskünfte geben können.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  15. Maurice K. sagt:

    Hallo hatte 2015 einen Unfall unter Alkohol Einfluss 1.3 Promille, der Führerschein wurde an Ort gleich von den Polizisten eingezogen. Es gab auch ein Gerichtsverfahren wo eine Sperrfrist von 9 Monaten bis zum Antrag zur wiedererteilung gestellt wurde.
    Nun möchte ich den Führerschein wieder beantragen, was kommt auf mich zu ? Ein Spezielles Aufbauseminar oder doch eine Mpu ? mfg

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Maurice,

      vor allem bei Alkoholdelikten kann eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) Voraussetzung sein, um Ihre Fahrerlaubnis wiederzubekommen. Was erforderlich ist, um Ihren Führerschein zurück zu erhalten, erfahren Sie, wenn Sie den entsprechenden Antrag stellen oder vorab bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nachfragen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  16. Dajana R. sagt:

    Ich wurde gestern auf der Autobahn bei Marburg geblitzt wo 100 erlaubt waren. Nun bin ich mir nicht mehr sicher ob ich 130 oder 140 gefahren bin. ( mehr als 140 waren es nicht )
    Was erwartet mich ? Ich bin noch bis März 2018 in der Probezeit und aus beruflichen Gründen auf meinen Führerschein angewiesen

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Dajana,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h bei erlaubten 100 km/h außerorts erwartet Sie nach Toleranzabzug voraussichtlich ein Bußgeld von 120€, ein Punkte in Flensburg, sowie vermutlich auch die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und eine Aufforderung zu einem Aufbauseminar.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  17. Roland sagt:

    und wird meine Probezeit auf plus 2 Jahre verlängert, oder muss ich noch mal ganze 4 Jahr Probezeit machen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Roland,

      Ihre Probezeit verlängert sich um 2 Jahre.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  18. Atila sagt:

    Guten tag
    Ich habe eine Rote Blitz erhalten,weil nach Blitz kommt sofort Parkplätze und eine PKW rückwärts ausfahren in meine Fahrweg und ich müssen sofort bremsen weil ich habe mit eine 3,5 T Postauto fahren und diese 8 m lang.
    Ich habe von Apfel bis PKW 9-10 m und ich oder sofort bremsen oder keine gültige Bremsweg mich ich halten ohne unfall.Wenn ich in der Ampfel fahren das schaltet Gelbe und mich hat bis haltenlinie 1-1,5 m welche mich nicht gültig mit eine 8 m lang und 3,5 T auto anhelten,.
    Jetzt ich möchte fragen das jetzt meine schuld? Weil wenn ich nicht bremsen ohne Rote kann hinfaren aber dann keine mehr möglich ohne Unfall anhalten.

    MfG.
    Atila

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Atila,

      mit solch einem komplizierten Einzelfall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Dieser kann Ihnen in einer kostenlosen Erstberatung weiterhelfen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  19. Iris sagt:

    Mein Sohn ist versehntlich über rot gefahren , Weil er versentlich auf die Grüne Ampel der Rechtsabbieger achtete und wollte auf der Mitte der Kreuzung dann verkehrswidrig links abbiegen.
    2 Autos die grün hatten fuhren in ihn herein. Er ist noch in der Probezeit. Womit muss er rechnen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Iris,

      Ihr Sohn sollte mit einer Geldstrafe, mindestens einem Punkte in Flensburg, einer Verlängerung der Probezeit und unter Umständen auch mit einer MPU rechnen. Sind beim Unfall zusätzlich Personen zu Schaden gekommen, kann dies unter anderem auch zu einer Strafanzeige wegen Körperverletzung kommen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  20. Dogus A. sagt:

    Hallo wurde vor ungefähr 1monat geblitzt ich war bei der gerade fahrstreifenin de Moment war mein Ampel rot vor mir war ein blitzer den ich leider nicht gesehen hab bin dan Rechte fahrstreifen gewechselt obwohl das normalerweise verboten ist und wurde dabei geblitzt bin aber nicht über rot gefahren bin rechte ahrstreifen gefahren da war Ampel grün bin rechts gefahren wurde 2mal geblitzt was hat das zum bedeuten mit welchen Strafen muss ich rechnen Verlängerung des Probezeit oder Geld Strafe und wie lange muss ich noch auf Brief warten

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Dogus,

      zu der genauen Strafe können wir leider keine Angaben machen, da aus der Schilderung nicht klar hervor geht aus welchem Grund der Blitzer ausgelöst hat. Die Zustellung des Bussgeldbescheids kann 1-2 Monate dauern.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  21. Roland sagt:

    Hallo,

    Ich wurde vor Ablauf meiner Probezeit unter Drogeneinfluss erwischt und bei meiner Abgabe vom Führerschein bin ich auch noch erwischt worden wie ich ohne nachhause gefahren bin. Ja ich weiß, Ziemlich dämlich von mir.
    Ich mache jetzt eine MPU und wollte jetzt mal genaue wissen ob und was für ein Aufbauseminar auf mich zukommt, da ich ja bei der MPU beim Verkehrspsychologen war.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Roland,

      “In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. […] Dabei soll insbesondere die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr geändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.” (§ 35 Absatz 2 FEV)
      Demnach ist der Inhalt eines Aufbauseminars immer sehr ähnlich.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  22. Anja R. sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    innerhalb der Probezeit wurde mein Sohn außerhalb geschlossener Ortschaften bei erlaubtem Tempo 100 mit 124 Km/h gemessen. Die Probezeit endet 14 Tage nach der Messung. Gilt der Tatzeitpunkt oder der Zugang des Bußgeldbescheid für die Probezeit? Innerhalb der Probezeit ist wohl nicht mehr mit einem Bescheid zu rechnen.
    Zur Zeit ist gerade der Anhörungsbogen eingegangen und der Fahrer ist nicht erkennbar. Das Gesicht ist fast komplett durch den Innenspiegel (schwarzer Fleck) abgedeckt und im Anschreiben wird schon darauf hingewiesen, dass der Halter für die Tat nicht in Frage kommt.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo,

      ob eine Ordnungswidrigkeit in der Probezeit begangen wurde, kommt ausschließlich auf das Datum des angeblichen Verstoßes an, nicht darauf, wann (später) eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt, § 2a Abs. 2 StVG. Somit muss Ihr Sohn mit einem Bussgeld von voraussichtlich 30€ rechnen. Dies entspricht der selben Strafe, als wäre der Verstoß außerhalb der Probezeit vorgefallen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  23. Oualid sagt:

    Guten Tag

    Wurde mit 0,4 Promille von der Polizei angehalten bin keine 20 Meter gefahren von einem
    Parkplatz bis zu einer Ampel.Ich bin in der Probezeit und muss ein aufbauseminar machen,kann das aufbauseminar mir noch mehr Probleme machen ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Qualid,

      ein Aufbauseminar ist „lediglich“ eine gewisse Nachschulung hinsichtlich der Verkehrsordnung für Fahranfänger die in der Probezeit auffällig wurden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  24. Kim sagt:

    Hallo,
    wurde das 1.x innerhalb der Probezeit geblitzt. Ich bin mir nicht sicher aber ca 20 zu viel da ich das Schild überhaupt nicht gesehen hab. Wann bekomm ich denn Post? Also wie lange dauert das ca?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Kim,

      bis Sie ein Bussgeldbescheid erreicht, kann es durchaus ein paar Monate dauern. Sollten Sie jedoch nach 3 Monaten keine Meldung von der zuständigen Behöre erhalten, so ist der Bussgeldbescheid verjährt.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  25. Yüsra sagt:

    Hallo,
    Ich wurde auf der Autobahn geblitzt, da 7ch zu wenig Abstand gehalten habe. Bei 117km/h habe ich 24m Abstand gehalten anstatt 58m. Das betrifft, glaube Ich, 4/10 des Tachowerts.
    Habe 128€ Bußgeld gezahlt und 1 Punkt bekommen.
    Muss ich an einem Aufbauseminar teilnehmen? Und wenn ja, muss ich mich um das Seminar selber kümmern oder bekomme ich noch einen Brief vom Straßenverkehrsamt?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Yüsra,

      wenn Sie sich noch in der Probezeit befanden, dann ist dies ein A-Verstoß. In dem Fall: Ja, dann müssen Sie ein Aufbauseminar besuchen, zudem wird Ihre Probezeit auf vier Jahre verlängert. In der Regel erhalten Sie schriftliche Informationen über diese Sanktionen, um die Teilnahme an dem Aufbauseminar müssen Sie sich trotzdem selbst kümmern.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

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