Wiederholungstäter im Straßenverkehr

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 19. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Wiederholungstäter erwarten hohe Strafen

Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung kann teuer werden.
Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung kann teuer werden.

Die Verkehrssicherheit in der Bundesrepublik Deutschland soll durch verschiedene Mechanismen gewährleistet werden. So legt die Straßenverkehrsordnung (StVO) das Verhalten im Straßenverkehr fest und der Bußgeldkatalog regelt, welche Strafen diejenigen erwarten, die einen Verstoß begehen.

Jedes Vergehen ist mit einem individuellen Strafmaß versehen. Häufige Vergehen gegen die StVO betreffen Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkohol am Steuer. Gerade wenn es darum geht, dass jemand zu schnell gefahren ist, sind die einzelnen Strafmaße stark gestaffelt. Das Bußgeld, Punkte in Flensburg und das Fahrverbot richten sich danach, wie stark eine Geschwindigkeitsvorgabe überschritten wurde.

Beim alkoholisierten Autofahren sind die Strafen klarer eingegrenzt, aber auch drastischer in ihrer Wirkung. Doch trotz vorhandener Gesetzesgrundlage und einem einsehbaren Bußgeldkatalog wissen viele Verkehrsteilnehmer nicht, ab wann Fahrverbot gültig wird, ab wann eine Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) angeordnet wird und welche Strafen eigentlich denen drohen, die eine Wiederholungstat begangen haben. So liefert dieser Artikel die wichtigsten Informationen zu Wiederholungstätern und den Strafmaßen, die diese zu erwarten haben.

FAQ: Wiederholungstäter

Was ist ein Wiederholungstäter?

Ein Wiederholungstäter ist im Verkehrsrecht jemand, der innerhalb bestimmter Fristen zum wiederholten Male den gleichen Verstoß begangen hat.

Müssen Wiederholungstäter mit härteren Konsequenzen rechnen?

Ja, wer zum Beispiel zum ersten Mal gegen die 0,5-Promillegrenze verstößt, muss mit 500 Euro Bußgeld rechnen. Beim zweiten Mal sind es bereits 1000 Euro. Auch bei anderen Verstößen können höhere Bußgelder anfallen.

Bei welchen Verstößen gelte ich als Wiederholungstäter?

Denkbar ist das grundsätzlich bei sehr vielen Verstößen. Üblich sind höhere Sanktionen aber vor allem bei mehrmaligen Fahrten unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol.

Alkohol am Steuer – Finger weg

Was Alkohol und Drogen im Straßenverkehr betrifft, versteht der deutsche Gesetzgeber keinen Spaß. Besonders wenn ein Wiederholungstäter mit Alkohol am Steuer erwischt wird, drohen immense Geldbußen und dauerhafter Führerscheinentzug. Dabei liegt die entscheidende Grenze für den Konsum von Alkohol (auch für Wiederholungstäter) und der anschließenden Führung eines Kraftfahrzeugs bei einem Wert von 0,5 Promille. Unter diesem Wert gibt es in der Regel keine Strafen durch den Bußgeldkatalog – dem Strafgesetzbuch folgend können aber schon 0,3 Promille rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können, wenn eine Tat vorliegt. Besonders scharf sind die Regeln in der Probezeit: Dort darf keinerlei Alkohol im Blut nachgewiesen werden.

Aber auch bei wenig Alkohol am Steuer muss ein Wiederholungstäter damit rechnen, dass bei einem Unfall die Versicherung aufgrund des minimalen Alkoholgehalts im Blut nur teilweise oder überhaupt nicht zahlt. Neben dem Alkohol gibt es auch für THC einen Grenzwert von 1 ng/ml. Doch selbst unter diesem Wert kann eine Untersuchung angeordnet werden. Bei allen anderen Drogen gilt im Straßenverkehr immer die Nulltoleranz-Grenze – sonst ist der Führerschein weg.

Die folgende Tabelle bezieht sich entsprechend auf eine Empfehlung der Grenzwertkommission und gilt so nicht für den Straßenverkehr.

SubstanzGrenzwerte
THC1 ng/ml0,001 mg/l
Morphin10 ng/ml0,01 mg/l
Kokain10 ng/ml0,01 mg/l
Benzoylecgonin75 ng/ml0,075 mg/l
Amfetamin25 ng/ml0,025 mg/l
MDA25 ng/ml0,025 mg/l
MDE25 ng/ml0,025 mg/l
MDMA25 ng/ml0,025 mg/l
Metamfetamin25 ng/ml0,025 mg/l
Alkohol am Steuer kostet einem Wiederholungstäter schnell den Führerschein.
Alkohol am Steuer kostet einem Wiederholungstäter schnell den Führerschein.

Wem der Konsum dieser Drogen nachgewiesen wird, bekommt direkt ein Fahrverbot und muss 500 Euro Strafe zahlen. Fahren unter Alkoholeinfluss bei über 0,5 Promille wird auf die gleiche Weise bestraft. Wird jedoch jemand als Wiederholungstäter identifiziert, wird es richtig drastisch.

So kann eine Alkoholfahrt für einen Wiederholungstäter damit enden, dass das auferlegte Fahrverbot um 3 Monate verlängert und die vorgegebene Strafe verdoppelt wird. Hinzu kommt, dass die Polizei in diesen Fällen oft nicht damit zögert, MPU für den Wiederholungstäter anzuordnen.

Neben Führerscheinentzug und Geldbußen wird jede Wiederholungstat bezüglich Alkohol am Steuer mit hoher Wahrscheinlichkeit auch strafrechtlich verfolgt. Auch Ersttäter müssen damit rechnen, jedoch sind für Wiederholungstäter weitaus härtere Strafen festgelegt. So steht in § 316 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB):

Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d StGB) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a StGB oder § 315c StGB mit Strafe bedroht ist.

Je nachdem wie hoch der erfasste Promillewert ausfällt, wird ein angemessenes Strafmaß angewendet. Einem Wiederholungstäter, der mit Alkohol am Steuer erwischt wird, drohen höhere Strafen. Kommt es zu einem Unfall, zu dem Drogen- oder Alkoholkonsum beigetragen haben, ist sogar eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung bzw. Körperverletzung möglich.

“Wann muss ich zur MPU?“

Es ist nicht in allen Fällen klar festgelegt, wann eine MPU angeordnet wird. Es liegt vollkommen im Ermessensbereich der verantwortlichen Behörde, ob dieser Schritt unternommen wird. Mögliche Gründe für eine MPU sind vielfältig:

Alkohol am Steuer

Die MPU begrüßt gerne Wiederholungstäter, die durch alkoholisiertes Fahren auffallen.
Die MPU begrüßt gerne Wiederholungstäter, die durch alkoholisiertes Fahren auffallen.

Alkoholisiertes Fahren belegt den Spitzenplatz unter den Gründen für eine MPU-Verordnung. Eine Wiederholungstat muss dafür nicht vorliegen, wenn beim Vergehen ein Promillewert von 1,6 vorliegt. Sollte es sich jedoch um einen Wiederholungstäter handeln, droht fast immer der Gang zur MPU, auch wenn bei der Wiederholung nur kleine Alkoholmengen erfasst wurden.

Drogenkonsum

Wer sich unter Drogeneinfluss ans Steuer sitzt, wird mit Sicherheit dazu veranlasst, an einer MPU teilzunehmen. Selbst wenn der Konsument nicht der Fahrer war, besteht die Möglichkeit, dass der Führerscheinentzug (bei einem Wiederholungstäter sogar mit hoher Wahrscheinlichkeit) vollzogen wird. Der Gesetzgeber bezieht sich hierbei darauf, dass die Tat die geistige Reife des Konsumenten in Frage stellt.

Verkehrsrechtliche Auffälligkeiten

Sammelt ein Kfz-Halter mehr als acht Punkte in Flensburg, kommt es zum Führerscheinentzug und einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Auch in diesem Fall ist die Teilnahme an einer MPU absolute Pflicht. Gefährlich wird es für jeden Fahrer, der erst einmal als Wiederholungstäter aktenkundig geworden ist. Für ihn besteht die Gefahr, selbst für kleine Verkehrswidrigkeiten, wie das Überfahren von Stoppschildern, zur MPU gebeten zu werden.

Strafrechtliche Auffälligkeiten / Behinderungen und Krankheiten

Wer unabhängig vom Straßenverkehr Verbrechen wie Diebstahl und Körperverletzung begeht, kann ebenfalls den Führerschein entzogen bekommen. Auch hier bezieht sich der Gesetzgeber auf einen Mangel an geistiger Reife.

Im Gegensatz dazu wird bei behinderten und kranken Menschen eine MPU nicht als Strafmaßnahme angeordnet, sondern dient der erneuten Überprüfung der Fahrtüchtigkeit.

Wer einer nach einem Ordnungsverstoß im Verkehr einer Anordnung zur MPU nicht folgt, kann seinen Führerschein aber auch ohne die Teilnahme nach 15 Jahren neu beantragen.

Wiederholungstäter: Wenn der Blitzer erneut zuschlägt

Eine Wiederholungstat provoziert den Führerscheinentzug.
Eine Wiederholungstat provoziert den Führerscheinentzug.

Je nachdem wie hoch Geschwindigkeitsübertretung ausfällt, wird auch das Bußgeld angepasst. Dabei wird zwischen Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Landstraßen oder Autobahnen, unterschieden.

Die zu zahlenden Bußgelder sind innerhalb einer Ortschaft generell höher als außerhalb. So kann die Zahlungsspanne von 20 Euro (bei 10 km/h Geschwindigkeitsübertretung außerorts) bis zu 800 Euro (bei 70 km/h Überschreitung innerorts) reichen. Doch egal, wo die Geschwindigkeitsüberschreitung stattfindet, sobald ein Fahrer 21 km/h oder mehr über der erlaubten Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Tacho hat, erwarten ihn Punkte. Ein Fahrverbot ist innerorts ab 31 km/h zu viel vorgesehen, außerorts ist dies ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h der Fall.

2-mal geblitzt – was folgt?

Findet eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung statt, wird ein strengeres Strafmaß angewendet.

Merke: Wer innerhalb eines Jahres zweimal als Wiederholungstäter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wird, welche 26 km/h über der festgelegten Höchstgeschwindigkeit liegt, verliert seinen Führerschein auf jeden Fall für einen Monat. Gibt es laut Bußgeldkatalog sowieso schon ein Fahrverbot für die jeweilige Geschwindigkeitsübertretung, wird diese um einen Monat verlängert.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Fahrer XY ist am 12.06.2016 außerhalb einer Ortschaft mit 111 km/h unterwegs, obwohl nur 80 km/h erlaubt sind. Dabei entgeht ihm, dass er auf seinem Weg zur Arbeit an einem fest installierten Blitzer vorbeifährt. Nach vier Wochen erhält er den Bußgeldbescheid. Nach dem Toleranzabzug von drei Prozent war Fahrer XY immer noch 27 km/h zu schnell. Die Folge ist, dass er 150 Euro Strafe zahlen muss und einen Punkt in Flensburg bekommt.

Vier Monate später ist derselbe Fahrer außerorts wieder schnell unterwegs. Eine Geschwindigkeitsmessung der Polizei hält fest, dass er mit einer überhöhten Geschwindigkeit von 33 km/h gefahren ist. Innerorts wäre in diesem Fall ein Fahrverbot garantiert. Fahrer XY denkt jetzt, dass er damit außerorts nochmal Glück gehabt hat. Doch dann erfährt er, dass er trotzdem den Führerschein entzogen bekommt. Später wird ihm in einer Rechtsberatung erklärt, dass er durch die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung als Wiederholungstäter bestraft wird und das Strafmaß entsprechend zulässig ist.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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Wiederholungstäter im Straßenverkehr
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Kommentare

  1. Jerome sagt:

    Hallo,
    muss meinen Führerschein 4 Wochen abgeben da ich letztes Jahr 2 mal geknipst wurde wegen zu schnellem fahren, nun wurde ich letzte Woche wieder innerhalb der Ortschaft mit 35 km/h zuviel geknipst! Was bedeutes das nun für mich ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jerome,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 35 km/h innerorts drohen 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

      – Die Redaktion

  2. Steffen sagt:

    Hallo, ich wurde im august 17 mit 29kmh innerorts zu schnell geblitzt. Im mai 2018 wurde ich wieder innerorts mit 32 kmh zu viel geblitzt. Bekomme ich 1 oder 2 Monate eine sperre und eventuell mpu?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Steffen,

      bei einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung ist es möglich, dass sie zusätzlich einen Monat Fahrverbot erhalten. Die Anordnung einer MPU ist jedoch unwahrscheinlich.

      – Die Redaktion

  3. Tuelloca sagt:

    Hallo

    Würde außerorts mit 25km zu schnell geblitzt , bel einen Punkt und 70 Euro .

    Freitag würde ich geblitzt mit 39 km zu schnell auch außerorts .

    Droht mit Fahrverbot ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Tuelloca,

      wenn Sie 2x innerhalb eines Jahres eine Geschwindigkeitsüberschreitung von min. 26 km/h begehen, ist 1 Monat Fahrverbot als Konsequenz möglich.

      – Die Redaktion

  4. Matthias sagt:

    Hallo ich wurde im Oktober 2017 mit 30 km/h zu schnell außerorts geblitzt
    Im April 2018 wurde ich zweimal geblitzt
    1 mal mit 35 km/h außerorts drüber
    1 mal mit 40 km/h außerorts drüber
    Die beiden letzten Bescheide sind noch nicht da
    Ich weiß das ich eine Wiederholungstäter bin und ich mit einem Monat Fahrverbot rechnen muss
    Muss ich den weil ich das dritte mal auch über 26 kmh zu schnell war mit einem weiteren Fahrverbot rechnen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Matthias,

      wie hoch das Bußgeld und das Fahrverbot ausfällt, liegt im Wiederholungsfall im Ermessen der Bußgeldstelle.

      – Die Redaktion

  5. Phillip sagt:

    Hallo
    Ich wurde heute 2 mal in geschlossenen Ortschaften geblitzt. Beide nicht viel über 60 km/h.
    Droht mit jetzt ein Fahrverbot???

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Phillip,

      Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h innerorts kosten 15 Euro. Ein Fahrverbot droht in der Regel nicht.

      – Die Redaktion

  6. Dominik sagt:

    Moin mein sohn wurde einmal im Juni letzten Jahres geblitzt mit 17 zu schnell (30 Euro,) innerorts und vor 3 Wochen auf der Autobahn mit 21 zu schnell was erwartet ihn jetzt? Er ist In der Probezeit

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Dominik,

      ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h in der Probezeit greifen besondere Maßnahmen. Ihr Sohn muss mit einer Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar rechnen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  7. Florian sagt:

    Hallo
    Ich wurde bereits letztes Jahr im Mai 2016 mit 33km/h innerorts zu viel als Wiederholungstäter mit 2 Punkten, 270€ und 1Monat bestraft. (davor 2014-2015 innerhalb von 12 Monaten 2 x 26 km/h drüber… 1 Monat Entzug). Jetzt im Februar waren es außerorts 33km/h zu viel.
    Womit muss ich rechnen? 2 Monate Führerschein Entzug oder sogar eine Mpu???

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Florian,

      in der Regel folgt auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 33 km/h außerorts ein Bußgeld von 120 € und 1 Punkt. Im Wiederholungsfall können die Konsequenzen angehoben werden. Wie hoch sie dann ausfallen, lässt sich pauschal nicht sagen. Eine MPU kann beim Erreichen von 8 Punkten drohen.

      – Die Redaktion

  8. Uwe Müller sagt:

    Hallo was ist wenn man in einem anderen landkreis geblitzt wurde? Ich wurde einmal im hameln geblitzt bezahlt habe ich das im juni u einmal heute am 25.12. in kassel. In der regel wissen die landkreise doch nichts davon? Muss auf dem anhlrungsbogem stehen zb. Anhörungsbogen mit fahrverbot? Oder reicht die belehrung 2 mal mit über 26km h?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Uwe,

      In der Regel ist es nicht entscheidend, in welchem Landkreis Sie mit über 26 km/h geblitzt wurden. Entscheidend für das Fahrverbot ist, dass Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr geblitzt wurden. Im Allgemeinen gibt es keine Vorschriften für die Formulierungen im Anhörungsbogen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  9. Hans sagt:

    Hallo wurde gestern zuerst mit 25 km/h geblitzt halbe Stunde später mit 20 km/h was passiert

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Hans,

      die Wiederholungstäterregelung gilt in diesem Fall nicht. Jedoch können Bussgeld und Punkte fällig werden, je nachdem ob Sie inner- oder außerorts fuhren.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  10. Jan sagt:

    Hallo!

    Ich wurde vor über 2 Jahren mit 1,6 Promille beim Radfahren rausgezogen. Einen Führerschein besitze ich nicht und habe diesen auch vorher nicht bessen. Eine MPU habe ich nicht über mich ergehen lassen.
    Vor 2 Wochen wurde ich erneut, ebenfalls als Radfahrer mit 2,2 Promille angehalten.
    Welche Strafen/ Maßnahmen drohen mir nun?

    Ich habe 7 Punkte
    …hinzu kommt, dass es mir nach dem ersten Vergehen, rechtlich untersagt ist überhaupt Rad zufahren.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jan,

      in der Regel sollte Sie neben einem erhöhten Bussgeld auch mit einer erneuten Aufforderung zu einer MPU rechnen. Sollten Sie sich fahrauffällig mit dem Rad fortbewegt haben, kann es auch zu einer Strafanzeige kommen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  11. Anne sagt:

    Hallo,

    ich wurde im Juli außerorts (Baustelle Autobahn) mit 24 km/h zu schnell geblitzt (nach Toleranzabzug) und habe dafür 1 Punkt bekommen und 70 € gezahlt.
    Jetzt wurde ich wieder mit 24 km/h zu schnell außerorts geblitzt (nach Toleranzabzug)… ist mein Führerschein jetzt für einen Monat weg?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Anne,

      als Wiederholungstäter gilt in der Regel, wer innerhalb eines Jahres zweimal mit 26 km/h oder mehr über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit gefahren ist. Da das bei Ihnen nicht der Fall ist, müssen Sie mit keinem Fahrverbot rechnen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  12. Mehmet sagt:

    Hallo,

    Ich wurde vor einem Monat innerorts in einer 50 Zone mit 105 km/h geblitzt (nach Toleranz Abzug 51 km/h zu schnell)
    Führerschein seit knapp 4 Jahren und das ist dass erste mal das ich geblitzt wurde.
    Muss ich eine MPU machen oder was erwartet mich jetzt ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Mehmet,

      Sie müssen mit 2 Punkten, 280€ Bussgeld und einem 2 monatigem Fahrverbot rechnen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  13. Lina sagt:

    Ich würde im März mir 29 km mehr geblitzt
    Jetzt im September wurde ich mit 80 in der 50 Zone geblitzt und gestern mit 10 km Zuviel in der 50 Zone
    Was passiert jetzt
    Muss ich mein Führerschein abgeben

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Lina,

      Sie werden mit großer Wahrscheinlichkeit als Wiederholungstäterin bzw. als beharrlich eingestuft. Sie müssen mit Punkten, einem hohen Bußgeld und auch einem Fahrverbot rechnen, ja. Letzteres bedeutet jedoch nicht, dass Ihnen die Fahrerlaubnis komplett entzogen wird, sondern dass Sie lediglich vorübergehend für das Führen eines Wagens gesperrt sind.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  14. Torben sagt:

    Hallo , ich wurde vor zwei Monaten außerorts mit 32 km zu viel geblitzt daraufhin bekam ich eine Geldstrafe und einen Punkt. Nun wurde ich gestern innerorts mit 21km zu viel geblitzt die Toleranz wurde schon abgezogen. Bekomme ich nun ein Fahrverbot?

    Liebe Grüße

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Torben,

      das lässt sich nicht mit Sicherheit beantworten, möglich ist es jedoch. In der Regel fällt für die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung ein Punkt und ein Bußgeld von 80 Euro an. Jedoch können notorische Verkehrssünder als „Wiederholungstäter“ eingestuft werden. Dies ist in der Regel ab einer zweimaligen Geschwindigkeitsüberschreitung von jeweils min. 29 km/h innerhalb eines Jahr der Fall – da Ihre beiden Vorfälle jedoch nicht weit auseinander liegen, ist dies nicht auszuschließen. Das ist jedoch Sache der ausstellenden Behörde.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  15. Angelina sagt:

    Hallo,
    ich bin im März 2017 mit 21 km/h zu viel Außerorts geblitzt worden, musste mit Strafe und Bearbeitungsgebühr ca. 100 Euro zahlen.
    Heute, 5. August 2017, 5 Monate später, bin ich in einer Autobahnauffahrt wo 60 km/h waren mit ca. 90 km/h geblitzt worden. Zählt die Autobahnauffahrt / Autobahnusffahrt als Außerorts? Was kommt jetzt auf mich zu? Ich habe seid 7 Jahren meinen Führerschein und bin 23.
    Bitte um Antwort. LG

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Angelina,

      ja, eine Autobahnfahrt bzw. Autobahnauffahrt zählt als außerorts. In der Regel ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h außerorts mit einem Punkt und einem Bußgeld von 80 Euro zu rechnen. Da die erste Geschwindigkeitsüberschreitung unter 26 km/h lag, ist es außerdem möglich, dass Sie nicht als Wiederholungstäter eingestuft werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  16. sabsi sagt:

    Hallo, ich wurd im Dezember mit 26 km/h zu schnell ausserorts in einer Baustelle geknipst was einen Punkt und 80Euro Strafe zur Folge hatte. Nun bin ich erneut Ende Mai geblitzt worden, ausserorts 17km/h zu schnell, muss ich mit Sanktionen rechnen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo sabsi,

      gemäß Bußgeldkatalog erhalten Sie ein Bußgeld von 30 Euro.

      – Die Redaktion

  17. Kropp sagt:

    Hallo,ich wurde letztes Jahr im November als Wiederholungstäter geblitzt und musste 1Monat meinen Führerschein abgeben. Nun bin ich erneut geblitzt worden ,innerorts mit ca. 15kmh zu viel. Muss ich mit einem erneuten Fahrverbot rechnen? Mein 1. Fahrverbot war im Januar. 2016. mit freundlich. Gruss

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Kropp,

      von einem erneuten Fahrverbot ist nicht auszugehen.

      – Die Redaktion

  18. kev sagt:

    Hallo.
    ICh habe es übertrieben.
    Ich muss den Lappen einen Monat abgeben wegen zu schnellem Fahrens und da ich zum zweiten mal im Jahr erwischt wurde…
    Nun bin ich Richtung Arbeit heute zweimal gemessen worden durch einem Polizeiauto hinter mir… einmal außerhalb mit 97 zu schnell und innerorts mit 28 zu schnell… das wird eine heikle sache… was kann auf mich zu kommen ?

  19. Marco sagt:

    Hallo,

    ich bin im März diesen Jahres wegen rechts überholen außerorts mit 100 Euro und einem Punkt belegt wurden.
    Diese Woche wurde ich innerorts mit ca. 25 km/h zu schnell geblitzt.
    Können beide Vergehen in Summe zu einem Fahrverbot wegen Beharrlichkeit führen oder komme ich Aufgrund der unterschiedlichen Art der Vergehen nochmal davon?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Marco,

      in der Regel liegt Beharrlichkeit vor, wenn jemand mehrmals denselben Verkehrsverstoß begeht.

      – Die Redaktion

  20. GM sagt:

    Guten Abend!
    Gilt man auch als Wiederholungstäter bei zweimaligen Verstoß gegen den Mindestabstand innerhalb eines Jahres? Auf den einschlägigen Seiten ist nur von Geschwindigkeitsüberschreitung und Alkohol am Steuer die Rede.

    Vielen Dank.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo,

      ein zweimaliger Verstoß gegen die gleiche Vorschrift innerhalb eines Jahres gilt in der Regel als Wiederholungstat.

      – Die Redaktion

  21. Peter sagt:

    Peter

    Grüß Gott. Ich möchte gerne wissen, ob man eine MPU machen muss, wenn man vor 8 Jahren 0,85 Promille und jetzt 0.6 Promille hat. Das erste mal handelte es sich ja um eine Ordnungswidrigkeit. Ist diese bereits in der Führerscheinakte gelöscht und wird nicht mehr verwendet? Besten Dank für eine Antwort

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Peter,

      es liegt in der Regel im Ermessensbereich der verantwortlichen Behörde, ob eine MPU angeordnet wird.

      – Die Redaktion

  22. Sarar T. sagt:

    Habe vor 9 monat die mpu machen müssen da ich zu schnell im straßenverkehr war mit 35 kmh
    Und sie meinten das ich ne gefährdung für straßenverkehr bin hinzu vor 4jahren ein unfall
    Jetzt wurde ich nach 8 monaten geblitzt mit 25 kmh zu schnell was kommt auf mich zu auf was muss ich rechnen

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Sarar,

      wie hoch das Bußgeld sein kann und welche Sanktionen noch möglich sind, hängt unter anderem davon ab, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts oder innerorts stattfand. Hier finden Sie Informationen dazu: https://www.bussgeldkatalog.net/geschwindigkeitsueberschreitung/

      – Die Redaktion

  23. S. sagt:

    Hallo- Ich bin vor einigen Monaten mit 27km/h außerorts geblitzt worden und habe die Geldbuße bezahlt und bekam noch einen Punkt. Etwa 2 Monate danach bin ich nochmals außerhalb geblitzt worden und war 28 km/h zu schnell. Da die Verstöße innerhalb einem Jahr stattfanden, musste ich meinen Führerschein für einen Monat abgeben. Jetzt, vor einigen Tagen- auch innerhalb des Jahrs, bin ich mit 22km/h geblitzt worden. Muss ich wieder meinen Führerschein abgeben? (Kann mir Beharrlichkeit vorgeworfen werden?)

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo,

      eine Rechtsberatung dürfen wir nicht vornehmen. Hier könnte Ihnen unter Umständen die Beratung durch einen Anwalt weiterhelfen.

      – Die Redaktion

    2. Melli sagt:

      Und was kam raus? Habe den gleichen Fall…

      1. Wolfi sagt:

        Ich bin am 31.10.2015 und am 19.07.16, rechtskräftig, jeweils um 22 km nach Abzug zu schnell gefahren.
        Daraufhin habe ich ein Fahrverbot über 4 Wochen erhalten.
        Ich bin heute am 08.05.17 geblitzt worden, außerhalb geschlossener Ortschaften.
        Wenn ich unter 20 km/h zu schnell bin, oder beispielweise 23 km/h welche Auswirkungen hat das?

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Wolfi,

          grundsätzlich droht ein Bußgeld und Nebensanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Wurden Sie allerdings schon zum vermehrten Male geblitzt, kann die Behörde Beharrlichkeit in Ihrem Verhalten vermuten und die Strafe somit erhöhen.

          – Die Redaktion

  24. W. sagt:

    Hallo hab eine Frage. Muss man im Jahr zwei mal über 26 km/h oder beim zweiten Mal 26kmh zu schnell gewesen sein. Wurde im Juni mit 25 km/h und jetzt mit 26 km/h. Was bedeutet das ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo,

      als Wiederholungstäter gilt in der Regel, wer innerhalb eines Jahres zweimal mit 26 km/h oder mehr über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit gefahren ist.

      – Die Redaktion

  25. Jürgen F. sagt:

    Am 08.08.2016 bin ich auf der Autobahn mit 29KM zu schnell geblitzt worden. Am 11.08.2016 wurde ich wieder mit einer Überhöhten Geschwindigkeit von 42 KM erneut geblitzt worden . Es ist mir klar das ich meinen Führerschein für einen Monat abgeben muss. Bin ich jetzt ein Wiederholungstäter da ich innerhalb von 3Tagen geblitzt wurde .Ich habe den ersten Blitzer nicht bemerkt. Ich wurde das letzte Mal vor 10 Jahren geblitzt. Ist mein Führerschein jetzt für 2 Monate weg .

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jürgen,

      Wer innerhalb eines Jahres zweimal als Wiederholungstäter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wird, welche 26 km/h über der festgelegten Höchstgeschwindigkeit liegt, verliert seinen Führerschein auf jeden Fall für einen Monat. Gibt es laut Bußgeldkatalog sowieso schon ein Fahrverbot für die jeweilige Geschwindigkeitsübertretung, wird diese um einen Monat verlängert.

      – Die Redaktion

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