Ausländischen Führerschein umschreiben: Vorschriften und Kosten

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 23. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Wann muss der deutsche Lappen her?

Um in Deutschland ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führen zu dürfen, schreibt der Gesetzgeber den Besitz eines entsprechenden Führerscheins vor. Allerdings erkennen die Behörden nicht jede Fahrerlaubnis, die in anderen Staaten erworben wurden, vollumfänglich an. Aus diesem Grund kann es notwendig sein, den ausländischen Führerschein umschreiben zu lassen. Welche Vorschriften und Fristen es dabei zu beachten gilt, klären wir im nachfolgenden Ratgeber. 

FAQ: Ausländischen Führerschein umschreiben

Ist ein ausländischer Führerschein in Deutschland gültig?

Halten Sie sich nur für eine begrenzte Zeit zum Beispiel eine touristische oder geschäftliche Reise in Deutschland auf, wird die ausländische Fahrerlaubnis in der Regel anerkannt.

Welche ausländischen Führerscheine werden in Deutschland anerkannt?

Eine Umschreibung ausländischer Führerscheine aus Staaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist grundsätzlich nicht notwendig, da diese in Deutschland vollständig anerkannt werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, diesen freiwillig umzutauschen.

Wann muss man einen ausländischen Führerschein umschreiben?

Wurde der dauerhafte Wohnsitz nach Deutschland verlegt, sind Sie nach spätestens sechs Monaten dazu verpflichtet, einen Nicht-EU-Führerschein umschreiben zu lassen. Während dieses Zeitraums dürfen Sie von der ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch machen, müssen ggf. aber eine Übersetzung mitführen. Welche Voraussetzungen für die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins gelten, erfahren Sie hier.

Wie viel kostest es, die ausländische Fahrerlaubnis/den Führerschein umschreiben zu lassen?

Grundsätzlich fallen Kosten an, wenn Sie einen Führerschein umschreiben. Nicht-EU-Bürger müssen dabei in der Regel mit Gebühren zwischen 36,30 uns 44,70 Euro rechnen. Dabei kommt es darauf an, ob der Gesetzgeber für die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis noch die Absolvierung der Führerscheinprüfung verlangt und ob die Festsetzung einer Probezeit erfolgt.

Wann ist die Umschreibung für eine ausländische Fahrerlaubnis vorgeschrieben?

Vorgaben zur Umschreibung: Ein ausländischer Führerschein aus Drittstaaten ist in Deutschland meist nur sechs Monate gültig.
Vorgaben zur Umschreibung: Ein ausländischer Führerschein aus Drittstaaten ist in Deutschland meist nur sechs Monate gültig.

Wer in Deutschland zum Beispiel einen Pkw oder ein Motorrad führen möchte, braucht dafür einen gültigen Führerschein, der die entsprechende Fahrerlaubnisklasse umfasst. Diese Vorgabe gilt grundsätzlich auch, wenn sich Menschen aus dem Ausland in der Bundesrepublik aufhalten und sich hier hinters Steuer setzen wollen. Dabei stellt sich prinzipiell die Fragen, inwieweit die Behörden die ausländische Fahrerlaubnis anerkennen und ob es notwendig ist, einen ausländischen Führerschein umschreiben zu lassen.

Bei der Einschätzung kommt es grundsätzlich auf zwei Faktoren an: Zum einen spielt es eine Rolle, aus welchem Staat die Fahrerlaubnis stammt und zum anderen, ob sich der ordentliche Wohnsitz des Führerscheinbesitzers in Deutschland befindet. Denn stammt die Fahrerlaubnis aus einem EU- bzw. EWR-Staat ist es nicht notwendig, den Führerschein aus dem Ausland umschreiben zu lassen, da die Behörden in Deutschland diesen anerkennen. Ein Umtausch ist allerdings auf freiwilliger Basis möglich.

Anders sieht es hingegen aus, wenn die Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat stammt. Denn in diesem Fall ist der Führerschein nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland nur noch für maximal sechs Monate gültig, sodass eine Umschreibung für den Fortbestand der Fahrberechtigung erforderlich ist.

Damit die Beamten der Polizei bei einer Verkehrskontrolle überprüfen können, ob tatsächlich eine Fahrerlaubnis vorliegt, ist während der sechs Monate, in denen Sie Ihren Auslandsführerschein nicht umschreiben müssen, eine Übersetzung des Dokuments mitzuführen. Diese Verpflichtung entfällt nur, wenn der Führerschein in englischer Sprache ausgestellt ist.

Wichtig! Besteht der ordentliche Wohnsitz in Deutschland nicht länger als zwölf Monate, ist eine Verlängerung der Übergangsregelung möglich, sodass Sie darauf verzichten können, Ihren ausländischen Führerschein umschreiben zu lassen.

Ausländischen Führerschein umschreiben: Welche Voraussetzungen gelten?

Je nach ausstellendem Staat variieren die Anforderungen um einen ausländischen Führerschein umschreiben zu lassen.
Je nach ausstellendem Staat variieren die Anforderungen um einen ausländischen Führerschein umschreiben zu lassen.

Um einen Führerschein aus dem Ausland umschreiben zu können, verlangt der Gesetzgeber grundsätzlich die Absolvierung der theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung. Eine Ausbildung in der Fahrschule ist hingegen nicht vorgeschrieben. Der Bewerber kann somit selbst entscheiden, wann er prüfungsbereit ist. Die Prüfung muss dabei ein Fahrlehrer begleiten.

Allerdings gibt es bei dieser Vorschrift länderabhängige Ausnahmen, sodass die Voraussetzungen für die Umschreibung je nach Staat variieren können. So ist eine Befreiung von der Prüfungspflicht möglich, wenn das Ausstellerland der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinprüfung die einheitlichen Mindeststandards der EU sicherstellt. In diesem Fällen haben Deutschland und er jeweilige Staat ein gegenseitiges Anerkennungsabkommen vereinbart. Mitunter ist auch nur eine theoretische oder praktische Prüfung notwendig. Eine Übersicht der Staaten mit Sonderbestimmungen findet sich in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Die nachfolgende Tabelle zeigt exemplarisch an einigen Staaten welche Anforderungen gelten, wenn Sie einen ausländischen B-Führerschein umschreiben müssen:

StaatTheore­tische Prü­fungPrak­tische Prü­fung
Brasilienjaja
Bosnien und Herze­gowina
neinnein
Georgienjaja
Israelneinnein
Mexikojaja
Neu­see­landneinnein
Republik Nord­maze­donien
neinnein
Schweizneinnein
Singapurneinnein
Taiwanneinja
USAAb­hängig vom Bundes­staatnein

Müssen Sie Ihren ausländischen Führerschein umschreiben, verlangt der Gesetzgeber unter Umständen auch den Nachweis eines Sehtests, eines Erste-Hilfe-Kurses und ggf. einer ärztlichen Untersuchung. Auch in diesem Fall variieren die Vorgaben je nach Staat. Darüber hinaus sind eine Übersetzung des ausländischen Führerscheins sowie ggf. ein Nachweis über die Dauer des Führerscheinbesitzes und eine Meldebescheinigung vorzulegen. Erkundigen Sie sich im Vorfeld daher am besten direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle, welche Unterlagen Sie konkret benötigen.

Kosten für die Umschreibung ausländischer Führerscheine

Wie lässt sich ein ausländischer Führerschein in Deutschland umschreiben und welche Kosten fallen dafür an?
Wie lässt sich ein ausländischer Führerschein in Deutschland umschreiben und welche Kosten fallen dafür an?

Müssen Sie Ihren ausländischen Führerschein umschreiben lassen, ist dies prinzipiell mit Kosten verbunden. Wie hoch die Gebühren ausfallen, hängt bei zum einen davon ab, ob eine Prüfungspflicht besteht und zum anderem, ob eine Probezeit für die Fahrerlaubnis festgelegt wird. Anhand dieser Kriterien staffeln sich die Kosten wie folgt:

  • prüfungsfrei ohne Probezeit: 36,30 Euro
  • prüfungsfrei mit Probezeit: 37,10 Euro
  • prüfungspflichtig ohne Probezeit: 43,90 Euro
  • prüfungspflichtig mit Probezeit: 44,70 Euro

Bei diesen Summen handelt es sich allerdings nur um die reinen Gebühren, die die Führerscheinstelle erhebt. Darüber hinaus müssen Sie ggf. weitere Ausgaben einplanen. Dazu zählen unter anderem:

  • Passfoto: 5 – 20 Euro
  • Erste-Hilfe-Kurs: 20 – 40 Euro
  • Sehtest: 6,43 Euro
  • Theoretische Führerscheinprüfung: ca. 20 Euro
  • Praktische Führerscheinprüfung: ca. 90 Euro
  • Vorstellung zu den Prüfungen: ca. 150 Euro

Beachten Sie, dass es bis zu vier Wochen dauern kann, bis Personen, die ihren ausländischen Führerschein umschreiben lassen, den deutschen Führerschein in den Händen halten. Daher sollten Sie sich zeitnah mit den gesetzlichen Vorgaben für den Umtausch befassen, um innerhalb der sechsmonatigen Frist alle Anforderungen zu erfüllen. Denn nach Ablauf dieser Frist erkennen die deutschen Behörden den ausländischen Nachweis nicht mehr an und es kann eine Anklage wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis drohen.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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