*Erst wenn es zwei Mal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h kommt, gibt es ein Fahrverbot. Stichtag ist der Tag, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.
*Nur wenn es zwei Mal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h gekommen ist, wird ein Fahrverbot erteilt. Stichtag ist der Tag, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.
Bußgeldtabellen gelten auch:
bei der Verwendung von Schneeketten
beim Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit (7 – 10 km/h)
bei der Vorbeifahrt rechts
bei eigeschaltetem Warnblinklicht
Geschwindigkeitsüberschreitung mit Pkw, Krad etc. bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen
für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt: 140 Euro, 1 Punkt
*Nur wenn es zwei Mal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h gekommen ist, wird ein Fahrverbot erteilt. Stichtag ist der Tag, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.
Bußgeldtabellen gelten auch:
bei der Verwendung von Schneeketten
beim Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit (7 – 10 km/h)
bei der Vorbeifahrt rechts
bei eigeschaltetem Warnblinklicht
bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen
Geschwindigkeitsüberschreitung mit Lkw mit gefährl. Gütern oder Kraftomnibussen mit Fahrgästen
Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit und gefährdeten dadurch andere.
Sie fuhren ein kennzeichnungspflichtiges Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
Sie fuhren ein kennzeichnungspflichtiges Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit und gefährdeten dadurch andere.
Sie fuhren ein kennzeichnungspflichtiges Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.
Sie fuhren einen Kraftomnibus mit Fahrgästen in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
Sie fuhren einen Kraftomnibus mit Fahrgästen in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit und gefährdeten dadurch andere.
Sie fuhren einen Kraftomnibus mit Fahrgästen in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.
Sie fuhren mit einem kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
Sie fuhren mit einem kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit und gefährdeten dadurch andere.
Sie fuhren mit einem kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.
Sie fuhren einen Kraftomnibus mit Fahrgästen bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit und gefährdeten dadurch andere.
Sie fuhren einen Kraftomnibus mit Fahrgästen bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.
Sie verursachten infolge nicht angepasster Geschwindigkeit einen Unfall.
35
eher nicht
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (bis 20) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 21 - 25) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 26 -30) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 31 -40) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 41 -50) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 51 - 60) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (über 60) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (bis 20) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 21 - 25) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 26 - 30) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 31 - 40) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 41 - 50) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 51 - 60) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (über 60) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (bis 15) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 16 - 20) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 21 - 25) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 26 - 30) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 31 - 40) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 41 - 50) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 51 - 60) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (über 60) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (bis 15) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 16 - 20) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 21 - 25) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 26 - 30) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 31 - 40) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 41 - 50) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 51 - 60) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (über 60) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (bis 25) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 26 - 30) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 31 - 40) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 41 - 50) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 51 - 60) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 61 - 70) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (über 70) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (bis 30) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 31 - 40) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 41 - 50) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 51 - 60) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (von 61 - 70) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen um … (über 70) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz)
Sie gefährdeten als Fahrzeugführer ein Kind/einen Hilfsbedürftigen/einen älteren Menschen , insbesondere durch nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit/ mangelnde Bremsbereitschaft oder unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren/unzureichenden Seitenabstand beim Überholen.
Sie schädigten als Fahrzeugführer ein Kind/einen Hilfsbedürftigen/einen älteren Menschen, insbesondere durch nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit/mangelnde Bremsbereitschaft oder unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren/unzureichenden Seitenabstand beim Überholen.
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften für mehr als 5 Minuten Dauer (bis 15 km/h) bis zu … km/h. Zulässige Geschwindigkeit: … km/h. (Lkw, etc.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in mehr als 2 Fällen nach Fahrtantritt (bis 15 km/h) bis zu … km/h. Zulässige Geschwindigkeit: … km/h. (Lkw, etc.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 11 – 15) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: … km/h; Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): … km/h. (gef. Güter, KOM, usw.)
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften für mehr als 5 Minuten Dauer (bis 15 km/h) bis zu … km/h. Zulässige Geschwindigkeit: … km/h.
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in mehr als 2 Fällen nach Fahrtantritt (bis 15 km/h) um … km/h. Zulässige Geschwindigkeit: … km/h.
Wonach richten sich die Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
Die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog sind bei einem Tempoverstoß davon abhängig, um wie viele km/h Sie die Höchstgeschwindigkeit überschritten haben, mit welcher Art von Kraftfahrzeug Sie unterwegs waren und ob sich der Verstoß inner- oder außerorts zugetragen hat.
Was kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts?
In dieser Tabelle finden Sie Informationen zu den Ahndungen, mit denen Sie rechnen müssen, wenn Sie innerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell waren.
Was kommt auf mich zu, wenn ich außerorts zu schnell war?
Welche Folgen eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften hat, verrät Ihnen diese Tabelle.
Bußgeldkatalog Geschwindigkeit: innerorts vs. außerorts
Die Geschwindigkeitsübertretung zählt zu den häufigsten Verkehrsverstößen
Ordnungshüter bekommen mittlerweile den Eindruck, dass sich das zu schnelle Fahren auf Deutschlands Straßen zum Volkssport entwickelt, denn laut dem „Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitung“, der seit Mai 2014 gilt (und zuletzt im November 2021 überarbeitet wurde), hagelt es bei diesem Vergehen so viele Fahrverbote, Punkte und Bußgelder wie bei fast keiner anderen Verkehrssünde.
Wer zu schnell gefahren ist und dabei geblitzt wurde, muss demnach mit beträchtlichen Konsequenzen rechnen, die häufig nicht nur einfach mit der Bezahlung des Bußgeldes abgegolten sind, sondern für Lkw- und Pkw-Fahrer auch ein Fahrverbot von mindestens einem Monat verursachen können. Wie die Sanktionen genau aussehen beziehungsweise welche Strafen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf den Verkehrssünder zukommen, erfahren Sie in den folgenden Ausführungen. Hier erhalten Sie unter anderem eine Antwort auf die Frage, ab welcher Geschwindigkeit ein Fahrverbot droht oder aber worin der Unterschied zwischen einer Tempoüberschreitung innerhalb oder außerhalb von geschlossenen Ortschaften liegt.
Die im Bußgeldkatalog „Geschwindigkeitsüberschreitung“ bestehenden Unterschiede hinsichtlich möglicher Sanktionen stehen in Verbindung damit, ob das Überschreiten der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit innerhalb oder außerhalb von geschlossenen Ortschaften erfolgte. Die StVO sieht vor, dass die Höchstgeschwindigkeit außerhalb von geschlossenen Ortschaften bei 100 km/h liegt, sofern kein Verkehrszeichen eine andere Geschwindigkeit vorgibt. Auf Deutschlands Autobahnen ist eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h festgelegt, wobei es sich hierbei ausschließlich um einen Richtwert – nicht für Lkw-Fahrer – handelt und Abweichungen, sofern diese die anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährden, keine Sanktionen verursachen. Stattdessen handelt es sich um eine empfohlene Maximalgeschwindigkeit, an die sich Pkw-Fahrer möglichst halten sollten.
Wer innerorts zu schnell gefahren ist und dabei geblitzt wurde, muss im Vergleich zu Tempovergehen außerhalb von geschlossenen Ortschaften höheren Bußgeldern rechnen. Denn im Stadtverkehr ist gemeinhin ein höheres Unfallrisiko und Gefahrenpotential zu erwarten. Dies berücksichtigt auch der Bußgeldkatalog. Die maximale zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb von geschlossenen Ortschaften liegt bei 50 km/h und darf, sofern nicht durch ein Verkehrszeichen anderweitig kenntlich gemacht, nicht überschritten werden.
Egal, ob außerhalb oder innerhalb geschlossener Ortschaften: Wer aufgrund von zu schnellem Fahren geblitzt wird, sei es durch stationäre Blitzer oder durch mobile Lasermessungen, muss mit Konsequenzen rechnen, die bei starken Überschreitungen sogar ein Fahrverbot bewirken können. Viele Autofahrer verwenden daher unrechtsmäßig sogenannte mobile Radarwarner, um sich vor möglichen Blitzattacken zu schützen. Jedoch sind derartige Warnsysteme laut StVO nicht erlaubt. Ihre Verwendung zieht ebenfalls ein Bußgeld nach sich.
Geschwindigkeitsüberschreitung ist Unfallursache Nr. 1
Laut statistischen Erhebungen des ADAC gehört zu schnelles Fahren beziehungsweise das Überschreiten der vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzung eindeutig zu den häufigsten Unfallursachen. Viele Autofahrer wissen leider nicht im vollständigen Maße, welche Höchstgeschwindigkeiten auf deutschen Straßen existieren. Daher soll an dieser Stelle noch einmal kurz aufgelistet werden, was die StVO in Bezug auf die Thematik „Geschwindigkeit“ festgelegt hat:
Grundsätzlich gilt: Jeder Autofahrer darf nur so schnell fahren, wie er in der Lage ist, das Auto zu beherrschen. Ebenso muss die Geschwindigkeit an die äußeren Bedingungen angepasst werden. Dazu zählen Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie eine mögliche Ladung des Fahrzeugs. Sowohl Pkw als auch Lkw müssen entsprechend ihrer Gesamtmasse bzw. Ladung gefahren werden. Bei schlechten Witterungsbedingungen wie Nebel oder Schnee gilt demnach folgende Vorschrift: Bei einer Sichtweite von weniger als 50 Metern darf nicht schneller als 50km/h gefahren werden. Bei sehr schmalen Straßen muss so langsam gefahren werden, dass bei entgegenkommenden Fahrzeugen mindestens innerhalb der Hälfte der einsehbaren Straße gehalten werden kann.
Ohne entscheidenden Grund dürfen Fahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie andere Autofahrer durch die Drosselung des Tempos behindern. Zudem verpflichten sich Autofahrer stets so zu fahren, dass sie die anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährden und gegebenenfalls die Geschwindigkeit vermindern, insbesondere in der Nähe von Kindern oder älteren Personen. Das bedeutet rücksichtsvolles Fahrverhalten sowie ständige Bremsbereitschaft, damit eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bestmöglich ausgeschlossen ist.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Kfz innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h und außerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t bis 7,5 t – mit einigen Ausnahmen – 80 km/h. Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 t sowie alle Kfz mit Anhänger, mit Ausnahme von Lastkraftwagen und Wohnmobilen, dürfen nur mit 60 km/h auf Deutschlands Straßen fahren. Für alle Pkw und Motorräder mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t gilt 100 km/h als Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Kraftfahrzeuge mit Schneeketten dürfen nur maximal 50 km/h fahren.
Die Geschwindigkeitsbeschränkungen, die außerhalb von geschlossenen Ortschaften für Pkw ohne Anhänger sowie Motorräder gelten, sind nicht auf Autobahnen gültig. Sie gelten auch nicht auf Straßen, die mindestens zwei Fahrbahnen durch Begrenzungsmarkierungen für jede Richtung haben.
Zu schnell gefahren? Punkte oder Fahrverbot?
Wer aufgrund zu schnellen Fahrens geblitzt wurde, hat nicht selten Angst, den Führerschein zu verlieren. Manchmal ist diese Befürchtung nicht unbegründet, denn gravierende Tempovergehen können einen Verkehrssünder zeitweilig den Führerschein kosten. Ab wann genau ein Fahrverbot von 1 Monat bis zu 3 Monaten droht, bei welcher Überschreitung lediglich ein Bußgeldbescheid im Briefkasten landet und wie viele Punkte in Flensburg anfallen können, ist der folgenden Auflistung aus dem Bußgeldkatalog Geschwindigkeit zu entnehmen:
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts führt schneller zu einem Fahrverbot als außerorts
Außerhalb geschlossener Ortschaften:
Ab 21 km/h = 100 € Bußgeld, 1 Punkt
Ab 41 km/h = 1 Monat Fahrverbot, 320 € – 240€, 2 Punkte
Ab 61 km/h = 2 Monate Fahrverbot, 600 € Bußgeld, 2 Punkte
Ab 71 km/h = 3 Monate Fahrverbot, 700 € Bußgeld, 2 Punkte
Innerhalb geschlossener Ortschaften:
Ab 21 km/h = 115 €, 1 Punkt
Ab 31 km/h = 1 Monat Fahrverbot, 260 € Bußgeld, 2 Punkte
Ab 51 km/h = 2 Monate Fahrverbot, 560 € Bußgeld, 2 Punkte
Ab 61 km/h = 3 Monate Fahrverbot, 800 € Bußgeld, 2 Punkte
Sonderfall: Geschwindigkeitsüberschreitung bei schlechter Sicht
Bei widrigen Wetterbedingungen wie Nebel, Regen oder Schneefall schreibt das Verkehrsrecht eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vor. Wer trotz schlechter Sichtweite mit zu hohem Tempo fährt und geblitzt wird, muss nicht nur mit Punkten in Flensburg und einem hohen Bußgeld rechnen, sondern läuft auch Gefahr, dass der Führerschein für eine gewisse Zeit entzogen wird – zumindest dann, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts bei über 20 km/h und außerorts bei über 25 km/h liegt. Hier ist dann mit einem Fahrverbot von 1 Monat zu rechnen. Logischerweise erhöhen sich die Sanktionene mit steigender Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts sowie außerorts.
Ein Fahrverbot bedeutet, dass einem Autofahrer für mindestens einen Monat untersagt wird, ein Kraftfahrzeug zu fahren. Das heißt, die Fahrerlaubnis bleibt zwar bestehen, kann aber in der verhängten Zeitspanne nicht eingesetzt werden. Ein Fahrverbot als Sanktion für zu schnelles Fahren beinhaltet das Verbot, jegliche Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Während der Zeit des Fahrverbotes muss der Führerschein bei der Ordnungsbehörde hinterlegt werden. Die Dauer des Fahrverbots beginnt mit der Abgabe. Betroffene haben jedoch das Recht, den Fristbeginn für das Fahrverbot innerhalb von vier Monaten selbst zu wählen, sofern sie nicht als Wiederholungstäter gelten. Wer gegen die Auflage des Verbotes verstößt und damit gegen eine Bestimmung des Bußgeldkataloges Geschwindigkeitsüberschreitung handelt, macht sich strafbar.
Fahrverbot umgehen?
Prinzipiell lässt sich sagen, dass einem verhängten Fahrverbot in Zusammenhang mit einem offiziellen Bußgeldbescheid nur in den wenigsten Fällen widersprochen werden kann. In jedem Fall erfordert ein Widerspruch eine explizite Begründung. Das Bußgeld aufgrund hoher Geschwindigkeit einfach zu erhöhen, um im Gegenzug das Fahrverbot zu umgehen, funktioniert jedoch nur in den seltensten Fällen. Dennoch gibt es einige Ausnahmen, in denen das Fahrverbot rückgängig gemacht werden kann. Die nachfolgenden Gründe können ein verhängtes Fahrverbot unter Umständen aufheben:
Existenzgefährdung & drohender Verlust des Arbeitsplatzes
Verjährung: lange Zeitspanne zwischen Delikt und Urteil
Notsituation während der Tat
besondere persönliche Umstände (z. B. Fahrt ins Krankenhaus)
ein nachweisbarer Verbotsirrtum
Doch auch diese Gründe sind für Temposünder keine Garantie, das Fahrverbot zu umgehen, denn jeder Fall wird individuell beurteilt. Daher sollten besonders Pkw- und Lkw-Fahrer aufpassen, die beruflich vom Führerschein abhängig sind. Im Fall der Fälle können hierbei kompetente Verkehrsanwälte hilfreich sein, die sich im Verkehrsrecht gut auskennen und ihre Mandanten über ihre Möglichkeiten aufklären. Dazu gehört beispielsweise eine verkehrspsychologische Intensivberatung, die sich zudem mildernd auf das Strafmaß auswirken kann.
Geblitzt worden? Das kostet Geld!
Das Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung beginnt bei 10€
Wer geblitzt worden ist, muss auf jeden Fall dafür in die Brieftasche greifen und ein Bußgeld aufbringen. Je nachdem, welches Ausmaß die Tempoüberschreitung erreicht, werden die Sanktionen dahingehend angepasst. In besonders schweren Delikten müssen Pkw- und Lkw-Fahrer daher auch mit einem Fahrverbot von mindestens einem Monat rechnen. Wenn ein Autofahrer zu schnell gefahren ist und dann im Rahmen einer polizeilichen Geschwindigkeitskontrolle durch eine Laserpistole erfasst wurde, muss dieser das aufgrund der Geschwindigkeitsüberschreitung verlangte Bußgeld in der Regel gleich vor Ort bezahlen. Sehr viel häufiger werden Autofahrer jedoch von nicht auf den ersten Blick ersichtlichen, stationären Blitzern erwischt, die sich unauffällig am Straßenrand befinden. Nachdem der Temposünder beim Delikt nach dem Bußgeldbescheid „Geschwindigkeitsüberschreitung“ abfotografiert und identifiziert wurde, wird der Bescheid dann postalisch von der Verwaltungsbehörde zugeschickt. Dieser Bußgeldbescheid enthält nicht nur die Höhe des Bußgeldes für zu schnelles Fahren, sondern auch einen Verwarnungsbogen, der den Verkehrssünder auffordert, das Geld innerhalb einer bestimmten Frist zu zahlen. Wird dem nicht nachgekommen, ist mit einem Bußgeldverfahren und zusätzlichen Verwaltungskosten zu rechnen. Haben Sie Zweifel daran, dass die Messung korrekt ist, können Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung Einspruch einlegen.
Der Bußgeldkatalog Geschwindigkeit sieht Toleranzen vor!
Bei jeder Geschwindigkeitsüberschreitung gilt eine Toleranz, das heißt bei jeder Geschwindigkeitsmessung wird ein gewisser Toleranzwert von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Dieser Wert wurde von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt festgelegt.
Geschwindigkeitsüberschreitung – Toleranz bei Blitzer-Anlagen:
Abzug von 3 km/h bei Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h (stationärer Blitzer)
Abzug von 3 % bei Geschwindigkeiten über 100 km/h (stationärer Blitzer)
Abzug von 4 – 5 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h (Videoaufzeichnung aus fahrendem Kfz)
Abzug von 4 – 5 % bei Geschwindigkeiten über 100 km/h (Videoaufzeichnung aus fahrendem Kfz)
Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass die Tachoangaben lediglich einen Richtwert vermitteln und niemals einen ganz genauen Geschwindigkeitswert widergeben. Zumeist zeigen die Tachos eine um ein paar Prozentpunkte höhere Geschwindigkeit an, weswegen auch der Toleranzbereich festgelegt wurde. Ein Blick auf das Navigationsgerät kann einen besseren Tempowert vermitteln und hilft die genaue Geschwindigkeit festzustellen und dadurch Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts sowie innerorts zu vermeiden.
Der Bußgeldkatalog Geschwindigkeit: Thema Fahranfänger
Generell sollten Fahranfänger während der Probezeit im Hinblick auf Verkehrsdelikte besondere Vorsicht walten lassen, denn sie müssen mit härteren Sanktionen rechnen. Mit dieser Maßnahme wollen Verkehrsrechtsverantwortliche insbesondere junge Menschen dazu bewegen, besonders achtsam zu fahren und fehlerhaftes Fahrverhalten zu minimieren. Die Probezeit beträgt 2 Jahre und beginnt nach Erhalt des Führerscheins.
Geblitzt in der Probezeit? Fahranfänger, die ein schweres Verkehrsdelikt oder aber zwei weniger schwere Verstöße begehen, haben mit einer zusätzlichen „Strafe“ für zu schnelles Fahren zu rechnen. Denn sie werden dazu verpflichtet, ein Aufbauseminar zu besuchen. Gleichzeitig wird die Probezeit automatisch um zwei weitere Jahre verlängert.
Geblitzt in der Probezeit – Konsequenzen der Geschwindigkeitsübertretung bei Fahranfängern
Eine Verlängerung der Probezeit für Fahranfänger in Bezug auf Tempoverstöße tritt nur bei schweren Vergehen (A-Delikten) in Kraft und ist mit einem Eintrag ins Flensburger Fahreignungsregister verbunden. In der Regel heißt das: bei einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro.
Schwere Verkehrsdelikte (A-Delikte) & weniger schwere Vergehen (B-Delikte)
Während ein schwerwiegendes Vergehen (A-Delikt) schon zu Probezeit-Maßnahmen für Fahranfänger führt, sind bei den weniger schweren Vergehen (B-Delikte) dahingehend zwei Verstöße nötig.
In der Probezeit zu schnell gefahren? – Die Konsequenzen bei Temposünden
Bei erstmaliger Feststellung eines A-Delikts oder zwei B-Delikten: Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar
Bei zweiter Feststellung eines A-Delikts oder zwei B-Delikten (nach Aufbauseminar): Verwarnung sowie Empfehlung zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
Bei dritter Feststellung eines A-Delikts oder zwei B-Delikten (nach Verwarnung): Führerscheinentzug
Bußgeldkatalog Geschwindigkeit – Thema Temposünden im Ausland
Wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, drückt häufig stärker aufs Gaspedal, da die Straßengegebenheit allzu oft dazu animieren und Autofahrer kaum Konsequenzen befürchten. Doch dies ist ein weit verbreiteter Irrtum, denn bei Geschwindigkeitsüberschreitungen steigt nicht nur das Unfallrisiko, sondern diese können bei Feststellung des Vergehens auch sehr teuer werden. Denn die Bußgelder im Ausland befinden sich im Vergleich zu den deutschen Bestimmungen im Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitung größtenteils auf einem deutlich höheren Niveau. Während Temposünder hierzulande derzeit für zu schnelles Fahren mit 20 km/h mehr als erlaubt maximal 70 Euro zahlen müssen, kostet das gleiche Vergehen in der Schweiz 170 Euro. Spitzenreiter in Sachen hohe Bußgeldforderungen ist Norwegen, denn dort müssen Autofahrer für diese Temposünde 480 Euro Bußgeld aufbringen. Nachfolgend listen wir einige Beispiele aus europäischen Bußgeldtabellen für Bußgeldbeträge aus dem Ausland auf:
Belgien: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 115 Euro
Dänemark: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 135 Euro
Estland: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 120 Euro
Finnland: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 200 Euro
Griechenland: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 100 Euro
Irland: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 80 Euro
Lettland: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 20 Euro
Malta: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 70 Euro
Niederlande: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 180 Euro
Österreich: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 30 Euro
Polen: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 25 Euro
Rumänien: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 185 Euro
Schweden: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 235 Euro
Tschechien: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 40 Euro
Ungarn: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 85 Euro
Zypern: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 35 Euro
(Quelle: ADAC, Stand 11.2021)
Im Ausland kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung meist mehr als in Deutschland
Während auf Deutschlands Autobahnen zum großen Teil nur Richtgeschwindigkeiten bestehen, existieren im Ausland in Bezug auf den Bußgeldkatalog „Geschwindigkeitsübertretung“ deutlich strengere Bestimmungen sowie festgelegte Höchstgeschwindigkeiten. So darf in Norwegen, bis auf einige wenige Ausnahmen, nur mit einer maximalen Geschwindigkeit von 90 km/h auf den Autobahnen gefahren werden, in Schweden sind maximal 120 km/h erlaubt. Prinzipiell lässt sich sagen, dass bei den meisten europäischen Staaten die durchschnittliche Höchstgeschwindigkeit bei 120 km/h oder maximal 130 km/h liegt. Auf Land- oder Bundesstraßen beträgt in den meisten Ländern die Höchstgeschwindigkeit 80 oder 90 km/h und innerhalb von geschlossenen Ortschaften liegt der Durchschnitt im europäischen Ausland bei 50 km/h, was auch in Deutschland laut StVO die maximale Höchstgeschwindigkeit innerorts ist.
Wem es im Ausland trotz aller Vorsicht passieren sollte, aufgrund von zu schnellem Fahren geblitzt zu werden, kann bei sofortiger oder zeitnaher Bezahlung des Bußgeldes einen Rabatt erzielen und Geld sparen.
Fazit: Zu schnelles Fahren begünstigt Verkehrsunfälle
Viele Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamtes machen deutlich: Zu schnelles Fahren und Tempoüberschreitungen gehören in Deutschland nicht nur zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten laut dem Bußgeldkatalog Geschwindigkeit, sondern erhöhen maßgeblich die Unfallstatistik.
Ebenso wie außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist das Delikt der Tempoüberschreitung auch innerorts eine der häufigsten Ordnungswidrigkeiten, was Experten als bedenklich einstufen. Gleichzeitig ist zu schnelles Fahren eine der häufigsten Unfallursachen, was leider auch oftmals tödlich endet. So ist auf Deutschlands Autobahnenfast jeder zweite Verkehrstote auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung zurückzuführen. Daher ist allen Autofahrern unbedingt anzuraten, die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten nicht zu missachten und damit das Unfallpotential einzudämmen sowie Deutschlands Straßen sicherer zu machen. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich demnach bewusst machen, dass Tempolimits durchaus sinnvoll sind und ihre Daseinsberechtigung haben.
Jan Frederik Strasmann ist seit 2014 zugelassener Rechtsanwalt. Zuvor studierte er in Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Auf bussgeldkatalog.net informiert er seine Leser u. a. über das Bußgeldverfahren.
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